Erbbaurechtsgesetz
| V. Beendigung, Erneuerung, Heimfall (§§ 26 - 34) |
| 1. Beendigung (§§ 26 - 30) |
| b) Zeitablauf (§§ 27 - 30) |
(1) Erlischt das Erbbaurecht, so finden auf Miet- und Pachtverträge, die der Erbbauberechtigte abgeschlossen hat, die im Falle der Übertragung des Eigentums geltenden Vorschriften entsprechende Anwendung.
(2) 1Erlischt das Erbbaurecht durch Zeitablauf, so ist der Grundstückseigentümer berechtigt, das Miet- oder Pachtverhältnis unter Einhaltung der gesetzlichen Frist zu kündigen. 2Die Kündigung kann nur für einen der beiden ersten Termine erfolgen, für die sie zulässig ist. 3Erlischt das Erbbaurecht vorzeitig, so kann der Grundstückseigentümer das Kündigungsrecht erst ausüben, wenn das Erbbaurecht auch durch Zeitablauf erlöschen würde.
(3) 1Der Mieter oder Pächter kann den Grundstückseigentümer unter Bestimmung einer angemessenen Frist zur Erklärung darüber auffordern, ob er von dem Kündigungsrecht Gebrauch mache. 2Die Kündigung kann nur bis zum Ablauf der Frist erfolgen.
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Rechtsprechung zu § 30 ErbbauRG
13 Entscheidungen zu § 30 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 24.07.2024 - 101 Sch 10/24
Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung, Zulässigkeit der ...
- OLG Hamm, 24.08.2016 - 30 U 61/16
Schuldbefreiende Wirkung von Zahlungen eines Mieters an einen erbbauberechtigten ...
- OLG Saarbrücken, 27.01.2016 - 2 U 71/14
Veräußerung einer vermieteten Gewerbefläche: Identität von Veräußerer und ...
- OLG Celle, 22.03.1984 - 2 UH 2/83
- AG Berlin-Schöneberg, 07.01.2008 - 16b C 85/07
Kauf bricht nicht Miete: Analoge Anwendung auf den gesetzlichen Eigentumserwerb ...
- LG München I, 20.11.2015 - 5 HKO 5593/14
Spruchverfahren zum Squeeze-out bei der GBW AG
- LG Berlin, 14.09.2007 - 63 S 84/07
Kauf bricht nicht Miete: Analoge Anwendung auf den gesetzlichen Eigentumserwerb ...
Zum selben Verfahren:
- AG Berlin-Schöneberg, 17.01.2007 - 104a C 491/06
Bundesrepublik Deutschland als Vermieterin von Wohnraum: Vermieterwechsel durch ...
- AG Berlin-Schöneberg, 17.01.2007 - 104a C 491/06
- BGH, 19.11.1971 - V ZR 88/69
Voraussetzungen für den Abschluss eines Erbbaurechtsvertrages - Einigung über den ...
- BGH, 10.05.1968 - V ZR 221/64
Anspruch auf Nutzungsentgelt gegenüber Bewohnern eines erworbenen Hauses - ...
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 30 ErbbauRG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Mietvertrag, Pachtvertrag
- Mietverhältnisse über Wohnraum
- Wechsel der Vertragsparteien
- §§ 566 ff. (Kauf bricht nicht Miete) (zu § 30 I)