Rechtsprechung
| BGH, 11.12.2012 - VIII ZR 37/12 |
Volltextveröffentlichungen (13)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - lexetius.com
- openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlende Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen des Beklagten
- rechtsprechung-im-internet.de
Art 103 Abs 1 GG, § 162 BGB
Verletzung des rechtlichen Gehörs: Fehlende Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen des Beklagten - JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen über Solarmodule für eine Photovoltaikanlage
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ZPO § 543 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 2. Alt.
Begründetheit einer Nichtzulassungsbeschwerde i.R.d. Geltendmachung von Schadensersatz wegen Nichterfüllung von Kaufverträgen über Solarmodule für eine Photovoltaikanlage - datenbank.nwb.de
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Verfahrensrecht - Erfolgreiche Nichtzulassungsbeschwerde, Gehörsverletzung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Halle, 07.07.2011 - 8 O 1944/10
- OLG Naumburg, 12.01.2012 - 9 U 148/11
- BGH, 11.12.2012 - VIII ZR 37/12
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (1)
- BGH, 16.03.2011 - VIII ZR 338/09
Rechtliches Gehör: Auseinandersetzung mit dem zentralen Verteidigungsvorbringen …
Auszug aus BGH, 11.12.2012 - VIII ZR 37/12
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Senatsbeschluss vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3 mwN).
- BGH, 10.05.2016 - VIII ZR 214/15
Wohnraummiete: Vorgetäuschte Eigenbedarfskündigung bei bestehender …
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (st. Rspr.; vgl. BVerfGE 47, 182, 189; 86, 133, 145 f.; Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, juris Rn. 10;… vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13, NJW 2014, 1970 Rn. 7 mwN). - BGH, 11.03.2014 - VIII ZR 31/13
Leasingvertrag über Fitnessgeräte eines Fitnessstudios: Wegfall der Ermächtigung …
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…Senatsbeschlüsse vom 16. März 2011 - VIII ZR 338/09, WuM 2011, 300 Rn. 3; vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, juris Rn. 10). - BGH, 10.11.2020 - VIII ZR 18/20
Kündigung des Mietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs: Gehörsverletzung bei …
Rn. 11 1. Das Gebot rechtlichen Gehörs verpflichtet das entscheidende Gericht, die Ausführungen der Prozessbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (st. Rspr.; vgl. etwa BVerfGE 86, 133, 144; 96, 205, 216;… BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, juris Rn. 14;… vom 25. September 2020 - 2 BvR 854/20, juris Rn. 26; Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, juris Rn. 10;… vom 26. Mai 2020 - VIII ZR 64/19, NJW-RR 2020, 1019 Rn. 13).Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…BVerfG, Beschlüsse vom 27. Mai 2016 - 1 BvR 1890/15, aaO;… vom 25. September 2019 - 2 BvR 854/20, aaO; BGH, Beschlüsse vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, aaO;… vom 14. November 2019 - I ZB 54/19, aaO; jeweils mwN).
- BGH, 09.11.2021 - VIII ZR 184/20
Nichtzulassungsbeschwerde: Darlegung eines erheblichen Sachmangels in Form eines …
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (Senatsbeschlüsse vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, juris Rn. 10;… vom 11. März 2014 - VIII ZR 31/13, NJW 2014, 1970 Rn. 7;… vom 22. Juni 2021 - VIII ZR 134/20, aaO). - BGH, 14.05.2019 - VIII ZR 126/18
Rechtliches Gehör im Zivilprozess: Auseinandersetzung mit den konträren …
Geht das Gericht in seinen Entscheidungsgründen auf den wesentlichen Kern des Tatsachenvortrags einer Partei zu einer Frage nicht ein, die für das Verfahren von zentraler Bedeutung ist, lässt dies auf die Nichtberücksichtigung des Vortrags schließen, sofern er nicht nach dem Rechtsstandpunkt des Gerichts unerheblich oder aber offensichtlich unsubstantiiert war (…vgl. BVerfG, NJW 2009, 1584 Rn. 14; Senatsbeschluss vom 11. Dezember 2012 - VIII ZR 37/12, juris Rn. 10).
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