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| BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
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- Wolters Kluwer
Rechtsmittel
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (6)
- BGH, 22.12.1953 - V ZR 6/51
Wohnungsrequisition keine Enteignung
Auszug aus BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57
- Selbst wenn unterstellt wird, daß dies zutrifft, kann dieser Umstand der Revision dennoch nicht zum Erfolg verhelfen; denn nach der auch von der Revision nicht verkannten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 12, 52, 58), von der abzuweichen der erkennende Senat keine Veranlassung sieht, setzt die von dem Kläger gemäß Art. 14 Abs. 3 GG erstrebte Entschädigung den auf hoheitlichen Befugnissen beruhenden Eingriff einer deutschen Stelle voraus. - BGH, 20.12.1951 - IV ZR 163/50
Rechtsweg für Ansprüche aus RLG
Auszug aus BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57
Nach einem allgemeinen Erfahrungssatz ist er vielmehr hoheitlich tätig geworden (BGHZ 4, 266, 268). - BGH, 28.09.1953 - III ZR 352/51
Entschädigungspflichtiger bei Aufopferungsanspruch
Auszug aus BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57
Auch aus dem von der Revision angeführten Urteil BGHZ 11, 248 kann zu Gunsten des Klägers nichts entnommen werden; denn in jener Entscheidung waren die Rechtsfolgen des Eingriffs einer deutschen Stelle (des Landrats) unter dem besonderen Gesichtspunkt zu beurteilen, ob der Kreis oder vielmehr - wie in der genannten Entscheidung bejaht ist - die durch den Eingriff unmittelbar begünstigte öffentlich-rechtliche Körperschaft (Gemeinde oder Land) entschädigungspflichtig sei.
- BGH, 08.02.1954 - III ZR 231/52
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57
Ein solcher Eingriff würde nicht einmal dann vorliegen, wenn die Zuweisung und die Aufforderung bereits erfolgt gewesen wäre, mit dem durch die Zuweisung Begünstigten einen Mietvertrag abzuschließen (BGH Urt. vom 5. Mai 1955 - III ZR 231/52 - LM GG Art. 14 Nr. 40). - BGH, 06.11.1956 - VIII ZR 15/56
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57
Es brauchte nicht ausdrücklich zu begründen, weshalb die Vernehmung unterblieben ist (Urt. des erkennenden Senats vom 6. November 1956 - VIII ZR 15/56 - auf Seite 10 der Urteilsausfertigung). - RG, 01.06.1934 - VII 92/34
Zur Anwendung des § 448 ZPO. in der Fassung der Bekanntmachung des …
Auszug aus BGH, 06.05.1958 - VIII ZR 42/57
Das von der Revision für die Richtigkeit der von ihr vertretenen Ansicht angeführte Urteil RGZ 144, 321, 324 betrifft einen Ausnahmefall, der hier nicht gegeben ist (vgl. auch OGHZ 1, 226, 228).
- BGH, 05.07.1991 - V ZR 115/90
Ansprüche des Pächters bei Unmöglichkeit der Nutzung aufgrund eines …
Das Berufungsgericht hat somit unter Verstoß gegen § 286 ZPO einen von keiner Seite behaupteten Sachverhalt in den Rechtsstreit eingeführt (vgl. BGH, Urt. v. 19. Januar 1977, VIII ZR 42/57, WM 1977, 402; Senatsurt. v. 15. März 1985, V ZR 157/83, WM 1985, 1108; v. 23. Juni 1989, V ZR 125/88, WM 1989, 1670).
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