Rechtsprechung
| BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 46/58 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1959, 1080
- MDR 1959, 569
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (4)
- BGH, 11.05.1953 - IV ZR 170/52
Grobe Fahrlässigkeit (§ 932 BGB)
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 46/58
Das grundlegende Urteil des Bundesgerichtshofes (BGHZ 10, 14), das sich eingehend über den Begriff der groben Fahrlässigkeit verhält, ist von dem Berufungsgericht nicht übersehen worden, es hat sich vielmehr ausdrücklich die in diesem Urteil entwickelte Begriffsbestimmung zu eigen gemacht. - BGH, 08.07.1954 - IV ZR 31/54
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 46/58
Die Beklagte ist daher nicht gehindert gewesen, sich darauf zu berufen, sie habe geglaubt, die Firma G. sei Eigentümerin des Mehles, mindestens aber zur Verfügung über das Mehl befugt gewesen (RG WarnRspr 1932 Nr. 150; BGH Urt. v. 8. Juli 1954 - IV ZR 31/54 - unter S. 4 - LM HGB § 366 Nr. 4). - BGH, 10.01.1957 - II ZR 339/55
Aktienerwerb ohne Lieferbarkeitsbescheinigung
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 46/58
Das von der Revision angeführte Urteil des Bundesgerichtshofs BGHZ 23, 86, auf das sie sich beruft, betrifft einen mit dem zu beurteilenden Tatbestand nicht vergleichbaren Sachverhalt, nämlich den Erwerb von Aktien ohne Lieferbarkeitsbescheinigung in den Jahren 1946 und 1947. - BGH, 04.11.1958 - VIII ZR 206/57
Auszug aus BGH, 10.03.1959 - VIII ZR 46/58
Auch das Urteil des erkennenden Senats vom 4. November 1958 - VIII ZR 206/57 - steht der Abweisung der Klage nicht entgegen, da dieser Entscheidung ebenfalls ein in den maßgeblichen Punkten gänzlich anders gestalteter Sachverhalt zu Grunde liegt.
- BGH, 05.02.1975 - VIII ZR 151/73
Anforderungen an den guten Glauben des Erwerbers eines Gebrauchtwagens; Vorlage …
Wer bei einem Händler im Rahmen von dessen Geschäftsbetrieb eine Ware kauft, geht im Zweifel mindestens von dessen Verfügungsbefugnis über den von ihm zum Verkauf angebotenen Gegenstand aus, was die Beklagten hier geltend gemacht haben (vgl. dazu Senatsurteile vom 10. März 1959 - VIII ZR 46/58 = LM § 366 HGB Nr. 9 = WM 1959, 533/534; vom 28. September 1964 - VIII ZR 13/63 = WM 1964, 1193/1194;… vom 27. Januar 1965 a.a.O.; Mormann in WM 1966, 2/5).Die Prüfung, ob es infolge grober Fahrlässigkeit eines Käufers am guten Glauben beim Erwerb einer beweglichen Sache gefehlt hat, kann bei Anwendung von § 932 BGB oder § 366 HGB zu verschiedenen Ergebnissen führen; denn der gute Glaube in die Verfügungsbefugnis eines Kaufmanns kann gerechtfertigt sein, selbst wenn ein guter Glaube an sein Eigentum durch grobe Fahrlässigkeit ausgeschlossen wäre (Senatsurteil vom 10. März 1959 a.a.O.).
- BGH, 18.06.1980 - VIII ZR 119/79
Abtretungsverbot in Einkaufsbedingungen - § 455 BGB <Fassung bis 31.12.01> …
Beruft sich ein Erwerber schlechthin auf seinen guten Glauben, so müssen die Voraussetzungen des gutgläubigen Erwerbs nach beiden Vorschriften geprüft werden (BGH Urteil vom 10. März 1959 - VIII ZR 46/58 = LM HGB § 366 Nr. 9), wie es das Berufungsgericht getan hat. - BGH, 03.03.1960 - VIII ZR 40/59 Daß der Tatrichter, wie es das Berufungsgericht hier getan hat, nicht gehindert ist, den bösen Glauben hinsichtlich des Eigentums des Veräußerers zu unterstellen, wenn er zu dem Ergebnis gelangt, der Beweis dafür sei hinsichtlich der Verfügungsbefugnis nicht erbracht worden, hat der erkennende Senat bereits ausgesprochen (Urteil vom 10. März 1959 - VIII ZR 46/58 - LM HGB § 366 Nr. 9).
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