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Rechtsprechung
   BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 56/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,1756
BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 56/04 (https://dejure.org/2006,1756)
BGH, Entscheidung vom 25.01.2006 - VIII ZR 56/04 (https://dejure.org/2006,1756)
BGH, Entscheidung vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04 (https://dejure.org/2006,1756)
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Volltextveröffentlichungen (14)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    WiStG § 5 Abs. 2 Satz 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    WiStG § 5 Abs. 2 Satz 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Rückforderungsanspruch wegen überzahlter Miete; Vorliegen eines "geringen Angebots" an vergleichbaren Räumen; Wirksamkeit einer Mietvereinbarung bei Übersteigung der ortsüblichen Miete für vergleichbare Wohnungen in einer Gemeinde um 20 Prozent

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Mietpreisüberhöhung

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    WiStG § 5 Abs. 2 Satz 1
    Verstoß gegen § 5 WiStG; für geringes Angebot jeweils in Betracht kommende Wohnungsgruppe (Teilmarkt) maßgeblich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    WiStG § 5 Abs. 2 S. 1
    Begriff des geringen Angebots an vergleichbaren Wohnräumen

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ortsübliche Miete: Anzeichen für das Vorliegen einer Mangelsituation

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Mangelsituation ist anhand von Wohnungsgruppen zu beurteilen

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Mehr als 20% überteuerte Miete nicht immer Wucher - Zuvielzahlung führt nicht automatisch zur Rückerstattung

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Luxuswohnung: Zweckentfremdungsverbot kein Indiz für überhöhte Miete! (IMR 2006, 45)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2006, 591
  • MDR 2006, 1038
  • NZM 2006, 291
  • ZMR 2006, 355
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.01.2004 - VIII ZR 190/03

    Begriff de Ausnutzung eines geringen Angebots; Darlegungs- und Beweislast

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 56/04
    Wie der Senat in seinem ebenfalls nach Erlass der angefochtenen Entscheidung ergangenen Urteil vom 28. Januar 2004 (VIII ZR 190/03, NJW 2004, 1740 unter II 2) ausgesprochen hat, ist dieses Tatbestandsmerkmal nur erfüllt, wenn die Mangellage auf dem Wohnungsmarkt für die Vereinbarung der Miete im Einzelfall ursächlich war.

    Wie der Senat in seiner Entscheidung vom 28. Januar 2004 (aaO unter II 3) ausgeführt hat, ist jedoch insoweit zugunsten des Mieters eine Beweiserleichterung weder in Gestalt eines Anscheinsbeweises noch einer Vermutung gerechtfertigt.

  • BGH, 13.04.2005 - VIII ZR 44/04

    Begriff des geringen Angebots

    Auszug aus BGH, 25.01.2006 - VIII ZR 56/04
    a) Wie der Senat nach Erlass des angegriffenen Berufungsurteils entschieden hat (Urteil vom 13. April 2005 - VIII ZR 44/04, NJW 2005, 2156 unter II 4 a), ist bei der Beantwortung der Frage, ob (nur) ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen vorliegt, auf den "Teilmarkt" abzustellen, zu dem die Wohnung gehört, und die Mangelsituation demgemäß getrennt nach Wohnungsgruppen festzustellen.

    b) Der Senat hat bisher offen gelassen, ob ein geringes Angebot an vergleichbaren Räumen nur dann anzunehmen ist, wenn das Angebot die Nachfrage nicht erreicht, und das Tatbestandsmerkmal bereits dann zu verneinen ist, wenn Angebot und Nachfrage ausgeglichen sind (Urteil vom 13. April 2005 aaO, unter II 2).

  • LG Berlin, 07.12.2017 - 67 S 218/17

    Mietpreisbremse verfassungswidrig? BVerfG-Vorlage

    Diese Voraussetzungen sind jedoch nicht gegeben, da die Anwendung des § 5 Abs. 2 WiStG anders als § 556d BGB nicht nur eine Mangellage im konkreten Teilmarkt voraussetzt (vgl. BGH, Urt. v. 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04, NJW-RR 2006, 591, juris Tz. 10), sondern zudem verlangt, dass der Vermieter erkennt oder in Kauf nimmt, dass der Mieter sich in einer Zwangslage befindet, weil er aus nachvollziehbaren gewichtigen Gründen nicht auf eine preiswertere Wohnung ausweichen kann (…vgl. BGH, Urt. v. 13. April 2005 - VIII ZR 44/04, NJW 2005, 2156, juris Tz. 11).
  • BGH, 01.06.2022 - VIII ZR 287/20

    Weiteres Verfahren der Klageserie gegen Berliner Fernwärmeversorgungsunternehmen

    Rn. 54 Denn die im Wege der ergänzenden Vertragsauslegung zu ermittelnden Regelungen werden gerade nicht allein anhand der (allgemeinen) Verkehrssitte oder anhand von Billigkeitserwägungen bestimmt, sondern knüpfen vielmehr anhand eines objektiv-generalisierenden Maßstabs an die typischen Vorstellungen und das Interesse der typischerweise an einem solchen Vertrag beteiligten Verkehrskreise an (st. Rspr.; vgl. nur BGH, Urteile vom 12. Juli 1989 - VIII ZR 297/88, NJW 1990, 115 unter III 1; vom 14. April 2005 - VIII ZR 56/04, NJW-RR 2005, 1040 unter II 3; vom 12. Oktober 2005 - IV ZR 162/03, BGHZ 164, 297, 317;… vom 6. Oktober 2021 - XI ZR 234/20, aaO).
  • BGH, 16.06.2010 - VIII ZR 62/09

    Provisionsrückzahlungsanspruch des Geschäftsherrn und Auskunftsanspruch des …

    Soweit die Beklagte behauptet, die Vereinbarung sei weiter gegangen, ist das als eine rechtsbegründende Tatsache von ihr als Anspruchstellerin zu beweisen (vgl. Senatsurteil vom 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04, NJW-RR 2006, 591, Tz. 11;… Zöller/Greger, ZPO, 28. Aufl., Vor § 284 Rdnr. 17a m.w.N.).
  • LG Berlin, 07.08.2014 - 67 S 280/14

    Wohnraummiete: Anwendbarkeit der Neuregelung zur Kündigungsbeschränkung bei …

    Denn der Berufungsbegründung zuwider liegen die Voraussetzungen des § 5 WiStG (vgl. dazu BGH, Urt. v. 25. Januar 2006 - VIII ZR 56/04, NZM 2006, 291) und des § 138 Abs. 2 BGB (…vgl. dazu BGH, Urt. v. 14. Juli 2004 - XII ZR 352/00, NJW 2004, 3553) offenkundig nicht vor.
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