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| BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Voraussetzungen für das Vorliegen eines Kaufvertrages - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Anforderungen an eine vertragliche Annahmeerklärung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1965, 1270
- MDR 1965, 654
- DB 1965, 698
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- RG, 21.06.1911 - V 574/10
Urteil auf Abgabe einer Auflassungserklärung
Auszug aus BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63
Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932 Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - L M EGB § 326 (H) Nr. 8 = BGH Warn 1964 Nr. 87).Die vorstehende Auffassung über die Beweislastverteilung wird nur für den Fall vertreten, daß die aus dem Kaufvertrage geschuldeten Leistungen Zug um Zug zu erfüllen sind (so ausdrücklich RGZ 76, 409, 413).
- BGH, 11.03.1964 - VIII ZR 90/62
Auszug aus BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63
Das soll nicht nur der Fall sein, wenn der Verkäufer Zahlung des Kaufpreises verlangt, sondern auch wenn er einen Anspruch auf Schadensersatz aus § 326 BGB geltend macht und der Käufer die vom Verkäufer behauptete Erfüllungsbereitschaft zur Zeit der Fristsetzung wegen angeblicher vom Verkäufer zu vertretender Mängel der Ware bestreitet, weil § 326 BGB Erfüllungsbereitschaft des Verkäufers voraussetzt (RGZ 76, 409, 413; RG HRR 1932 Nr. 436; Urteil des erkennenden Senats vom 11. März 1964 - VIII ZR 90/62 - L M EGB § 326 (H) Nr. 8 = BGH Warn 1964 Nr. 87). - BGH, 26.06.1963 - VIII ZR 40/62
Auszug aus BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63
Diese Ansicht liegt auch dem Urteil des erkennenden Senats vom 26. Juni 1963 - VIII ZR 40/62 - LM HGB § 346 (E d) Nr. 5 = BGH Warn 1963 Nr. 127) zugrunde. - BGH, 14.12.1960 - VIII ZR 131/59
Auszug aus BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63
Der erkennende Senat hat durch Urteil vom 14. Dezember 1960 - VIII ZR 131/59 - (LM BGB § 249 (H b) Nr. 4) das angefochtene Urteil, abgesehen von einem Teil der verlangten Zinsen, aufgehoben und die Sache an das Berufungsgericht zurückverwiesen. - RG, 12.12.1900 - I 283/00
Kassa gegen Verladungsdokumente; Ausfallprobe
Auszug aus BGH, 12.04.1965 - VIII ZR 67/63
Das hat das Reichsgericht wiederholt für Verträge mit den Klauseln "Kassa gegen Dokumente", "Kassa gegen Konnossemente" oder "Kassa gegen Faktura" ausgesprochen (RGZ 47, 129, 133; Seuff Arch 80 Nr. 77).
- BGH, 21.01.1987 - VIII ZR 26/86
Rechtsfolgen einer Klausel "Kasse gegen Dokumente" bei Zahlungsverweigerung des …
Von diesem, einem internationalen Handelsbrauch entsprechenden Grundsatz (…Liesecke a.a.O.; derselbe in WM 1966, 174, 181;… Haage a.a.O. S. 80;… Heynen a.a.O. S. 114) ist der Senat bereits in seinen Urteilen vom 26. Juni 1963 (…a.a.O. unter 2) und 12. April 1965 (VIII ZR 67/63 = NJW 1965, 1270, 1271) ausgegangen, in denen er darauf hingewiesen hat, der Käufer habe durch die Vereinbarung der Vorleistungsklausel bewußt die Gefahr in Kauf genommen, daß er den vereinbarten Kaufpreis ohne Rücksicht auf die Beschaffenheit der Ware vorzuleisten habe und bei etwaigen Mängeln darauf angewiesen sei, seinerseits Ansprüche gegen den Verkäufer zu verfolgen.
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