Rechtsprechung
| BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Gewährung einer Ausfallbürgschaft für die Vergabe eines Flüchtlingsproduktiv-Kredites an einen Webereifabrikanten - Rechtskrafterstreckung eines Urteils auf Grund von Bestimmungen des materiellen Rechts für einen an dem Rechtsstreit unbeteiligten Dritten - Untergang ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NJW 1970, 279
- MDR 1970, 229
- DB 1970, 291
Wird zitiert von ... (10) Zitiert selbst (1)
- BGH, 27.11.1964 - Ib ZR 16/63
Rechtsmittel
Auszug aus BGH, 24.11.1969 - VIII ZR 78/68
Der Bundesgerichtshof (I b Zivilsenat) hat durch Urteil vom 21. November 1964 (Ib ZR 16/63) die Klage der Sparkasse mit der Begründung abgewiesen, die vom Berufungsgericht als Anfechtung gewürdigten Erklärungen der Sparkasse gegenüber dem Hauptschuldner könnten nicht als Anfechtungserklärungen ausgelegt werden oder seien nicht unverzüglich (§ 121 BGB) abgegeben worden.Der klagende Staat verlangt nunmehr von der Sparkasse die im Jahre 1954 unter Vorbehalt gezahlten 18.000 DM zurück: Der Betrag sei ohne Rechtsgrund gezahlt; denn nach dem Urteil Ib ZR 16/63 vom 27. November 1964 sei die Kreditforderung der Sparkasse - und damit auch ihre Bürgschaftsforderung - durch den Vergleich vom 16. September 1953 erloschen.
Da aber nach den Vorprozeßakten (s. das Armenrechtsgesuch des Schuldners vom 27. Juli 1963 in Ib ZR 16/63 Bl. 41) jedenfalls nicht ausgeschlossen werden kann, daß in der Tat der Hauptschuldner sich nach seinem Zusammenbruch im Jahre 1952 wirtschaftlich nicht wieder so weit erholt hat, daß der Kläger bei ihm hätte Regreß nehmen können, ist für die Revisionsinstanz hiervon auszugehen.
- BGH, 14.06.2016 - XI ZR 242/15
Bürgschaft: Einredeverlust des Bürgen im Hinblick auf den Ablauf der …
Denn gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB kann er die dem Hauptschuldner zustehenden Einreden, mithin auch geltend machen, dass dem Gläubiger seine Forderung gegen den Hauptschuldner rechtskräftig aberkannt worden ist (BGH, Urteile vom 17. Februar 1965 - VIII ZR 158/63, WM 1965, 579, 580 und vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68, WM 1970, 12;… Soergel/Gröschler, BGB, 13. Aufl., § 765 Rn. 67). - BGH, 04.12.1997 - IX ZR 247/96
Gerichtliche Entscheidung über in einer bestimmten Reihenfolge geltend gemachter …
Dieser neue Tatsachenvortrag ist erheblich; denn der Bürge kann sich gemäß § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB auf das zugunsten des Hauptschuldners ergangene Urteil berufen (BGH, Urt. v. 24. November 1969 - VIII ZR 78/68, NJW 1970, 279; v. 11. Dezember 1986 - IX ZR 165/85, NJW-RR 1987, 683, 685). - BGH, 08.11.2004 - II ZR 362/02
Bindung an die Feststellungen eines Urteils im Kaduzierungsverfahren bei …
Nach § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB kann sich der Bürge darauf berufen, daß die Forderung in dem zwischen dem Hauptschuldner und dem Gläubiger geführten Prozeß rechtskräftig aberkannt worden ist (BGH, Urt. v. 24. November 1969 - VIII ZR 78/68, NJW 1970, 279).
- BGH, 20.10.1995 - V ZR 263/94
Umfang der Rechtskraft eines von dem Drittschuldner gegen den Schuldner …
Dies setzt aber eine im Einzelfall, sei es ausdrücklich, sei es nach dem Sinn der Vorschrift gebotene Anordnung voraus, welche zudem Inhalt und Umfang der Bindungswirkung verschieden ausgestalten kann (vgl. z.B. §§ 129 Abs. 1, 161 Abs. 2 HGB zur Bindung der Gesellschafter an das gegen die Personengesellschaft ergangene Urteil; § 768 Abs. 1 Satz 1 BGB für den Bürgen im Falle des die Klage gegen den Hauptschuldner abweisenden Urteils, hierzu BGH, Urt. v. 24. November 1969, VIII ZR 78/68, NJW 1970, 279; ähnlich § 1137 Abs. 1 BGB für den Hypothekenschuldner und § 1211 Abs. 1 BGB für den Verpfänder; anders nach BGHZ 76, 222 bei einem Urteil zu Ungunsten des Hauptschuldners). - BGH, 11.12.1986 - IX ZR 165/85
Streitgegenstand und Rechtskraft bei Klage des Hauptschuldners gegen die …
Wird dort rechtskräftig festgestellt, daß die Hauptschuld nicht besteht, kann sich darauf auch der Bürge berufen (BGH, Urt. v. 24. November 1969 - VIII ZR 78/68, NJW 1970, 279). - BAG, 02.08.2006 - 10 AZR 688/05
Bürgenhaftung - Erklärung des Bürgen mit Nichtwissen
Die Rechtskraft einer dem Gläubiger ungünstigen Entscheidung gegen den Hauptschuldner wirkt zwar auch zu Gunsten des Bürgen (BGH 24. November 1969 - VIII ZR 78/68 - NJW 1970, 269; 17. Februar 1965 - VIII ZR 158/63 - WM 1965, 579). - OLG Stuttgart, 19.09.2017 - 10 U 48/15
VOB-Vertrag: Fristlose Kündigung des Auftraggebers aus wichtigem Grund; …
Der durch die Feststellung, dass die Beklagte keine Rechte aus den Bürgschaften herleiten kann, zu erlangende Rechtsschutz (vgl. BGH, Urteil vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68, juris Rn. 10) geht daher über den durch die bloße Herausgabe der Bürgschaften im Original zu erlangenden Rechtsschutz hinaus. - BAG, 17.09.1991 - 3 AZR 413/90
Insolvenzschutz bei unwirksamen
Im übrigen erstreckt sich die Rechtskraft eines Urteils auch auf Personen, die nicht Partei des Vorprozesses waren, sofern deren Haftung nach materiellem Recht in völliger Abhängigkeit zu dem bereits ausgeurteilten Anspruch steht (BGH Urteil vom 24. November 1969 - VIII ZR 78/68 - NJW 1970, 279 und weitere Nachweise bei Thomas/Putzo, ZPO, 16. Aufl., § 325 Anm. 1 f). - BGH, 10.02.1971 - VIII ZR 144/69
Verbürgung gegenüber einer Sparkasse für die Verbindlichkeiten einer …
Denn das den Hauptschuldner verurteilende Urteil bewirkt - anders als die Abweisung der Klage gegen den Hauptschuldner (BGB § 768; VIII ZR 78/68 vom 24. November 1969 = NJW 1970, 279 = JZ 1970, 140) - keine Rechtskraft gegenüber dem Bürgen. - BFH, 05.10.1983 - I S 13/81 NV: In einem vom Steuerschuldner betriebenen finanzgerichtlichen Erlaßverfahren ist der Bürge, der sich für die Steuerschuld verbürgt hat, auch dann nicht notwendig beizuladen, wenn er gleichzeitig die Stellung eines typischen bzw. atypischen stillen Gesellschafters hat (vgl. BGH-Urteil vom 24.11.1969 VIII ZR 78/68) zur präjudiziellen Wirkung eines Rechtsstreits zwischen Hauptschuldner und Gläubiger).
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