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Rechtsprechung
   BGH, 27.11.1968 - VIII ZR 9/67   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1968,1388
BGH, 27.11.1968 - VIII ZR 9/67 (https://dejure.org/1968,1388)
BGH, Entscheidung vom 27.11.1968 - VIII ZR 9/67 (https://dejure.org/1968,1388)
BGH, Entscheidung vom 27. November 1968 - VIII ZR 9/67 (https://dejure.org/1968,1388)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Versprechen einer Vertragsstrafe - Zulässige Höhe der Entschädigung bei Nichteinhaltung von Bierbezugsverpflichtungen - Umwandlung des Befreiungsanspruchs in einen Zahlungsanspruch - Geltung der Regeln des Privatrechts bei Erwerb des zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vereinbarung einer Vertragsstrafe in Bierbezugsvertrag

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW 1969, 461
  • NJW 1969, 788 (Ls.)
  • MDR 1969, 303
  • WM 1969, 249
  • DB 1969, 169
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 01.07.1968 - III ZR 214/65

    Mietverhältnis und Eigentumsgarantie

    Auszug aus BGH, 27.11.1968 - VIII ZR 9/67
    Der III. Zivilsenat hat im Urteil vom 1. Juli 1968 - III ZR 214/65 - BGHZ 50, 284 = WM 1968, 1102 ausgeführt: Erwirbt die öffentlich-rechtliche Körperschaft im Wege des privatrechtlichen Kaufvertrages das zur Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben benötigte Grundstück, so gelten im Verhältnis zwischen den Kaufvertragsparteien ausschließlich die Regeln des Privatrechts, selbst wenn der Kaufvertrag zur Abwendung der Enteignung geschlossen wird.
  • BGH, 29.06.2022 - XII ZR 6/21

    Beurteilung der Vermögenslage bei Geltendmachung eines Schadensersatzanspruchs …

    Denn auch dieser Anspruch setzt den Eintritt eines Schadens bei der GmbH - als Gläubigerin der Vertragsstrafe - nicht voraus (vgl. BGHZ 63, 256 = NJW 1975, 163, 164 f. mwN; BGH Urteil vom 27. November 1968 - VIII ZR 9/67 - NJW 1969, 461, 462; BGHZ 33, 163 = NJW 1960, 2332, 2334).
  • BGH, 27.11.1974 - VIII ZR 9/73

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen entgangenen Gewinns; Anforderungen an die …

    Er kann mit dem Verlangen der Vertragsstrafe - in den durch § 343 BGB gezogenen Grenzen - die in dieser Strafe liegende materielle Schadloshaltung erreichen, ohne den Einwand des Schuldners befürchten zu müssen, ihm sei in Wirklichkeit ein Schaden gar nicht entstanden (RGZ 103, 99; Senatsurteil vom 27. November 1968 - VIII ZR 9/67 = WM 1969, 249 = NJW 1969, 461;… Staudinger/Kaduk a.a.O. Vorbemerkung vor §§ 339 ff Rdn 11;… Larenz, Schuldrecht, 10. Aufl. I S. 277).
  • BGH, 16.09.1974 - VIII ZR 116/72

    Verpflichtung zum Bierbezug für eine Dauer von 24 Jahren - Einräumung einer …

    Wie der Senat im Urteil vom 27. November 1968 (VIII ZR 9/67 = WM 1969, 249 = NJW 1969, 461) für einen in tatsächlicher Hinsicht ähnlich gelagerten Fall ausgeführt hat, bemessen sich die Rechtsbeziehungen zwischen einem Gastwirt, der zur Vermeidung einer sonst drohenden Enteignung sein Gaststättengrundstück an eine öffentlichrechtliche Körperschaft verkauft, und der Brauerei, die hinsichtlich der Gaststätte ein Bierlieferungsrecht hat, ausschließlich nach privat-rechtlichen Grundsätzen; verkauft der Gastwirt das Grundstück und wird dadurch eine weitere Bierabnahme unmöglich, so muß er sich dies der Brauerei gegenüber als schuldhafte Vertragsverletzung zurechnen lassen, die grundsätzlich eine Verwirkung der Vertragsstrafe zur Folge hat.

    An dieser Rechtsprechung hält der Senat trotz der gelegentlich im Schrifttum geäußerten Kritik (vgl. Hönn, NJW 1969, 788) fest.

    Allerdings war der Umstand, daß das Gaststättengrundstück später ohnehin enteignet worden wäre und daher auch bei Vertragstreue der Beklagten die durch die Vertragsstrafe gesicherten Ansprüche der Brauerei gegen sie entfallen wären, bei der Herabsetzung der Vertragsstrafe gemäß § 343 BGB zu berücksichtigen (Senatsurteil vom 27. November 1968 - VIII ZR 9/67 aaO).

    Die von ihm vorgenommene, im tatrichterlichen Ermessen liegende und daher vom Senat nur beschränkt nachprüfbare Herabsetzung der vereinbarten Vertragsstrafe (BGH Urteil vom 15. März 1953 - I ZR 136/72 = LM BGB § 339 Nr. 2) läßt einen Rechtsfehler nicht erkennen und trägt insbesondere den im Senatsurteil vom 27. November 1968 (aaO) aufgestellten Bewertungsmaßstäben Rechnung.

  • OLG Jena, 26.01.1999 - 8 U 1273/98

    Bewehrung von Nebenpflichten mit einer Vertragsstrafe; Selbständig einklagbare …

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  • AG Wittmund, 28.08.2008 - 4 C 183/08

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragstrafe gegenüber einem gewerblichen …

    Ein Schaden muss dem Gläubiger auch nicht entstanden sein (BGH NJW 1969, 461 f.).
  • LAG Berlin, 19.05.1980 - 9 Sa 19/80

    Rechtmäßigkeit von Vertragsstrafenregelungen in Arbeitsverträgen; Sicherung …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • LAG Baden-Württemberg, 30.07.1985 - 13 Sa 39/85

    Anspruch auf Zahlung einer Vertragsstrafe; Vertragsstrafe bei einseitiger …

    In diesem Zusammenhang ist die Frage der hypothetischen Schadensverursachung ohne Bedeutung (vgl. BGH NJW 1969, 461 [BGH 27.11.1968 - VIII ZR 9/67] ).
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