Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,294
BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05 (https://dejure.org/2006,294)
BGH, Entscheidung vom 18.01.2006 - VIII ZR 94/05 (https://dejure.org/2006,294)
BGH, Entscheidung vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05 (https://dejure.org/2006,294)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2006,294) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (15)

  • Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
    Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen

  • lexetius.com

    BGB §§ 214 Abs. 2 Satz 1, 556 Abs. 3 Satz 3, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  • openjur.de
  • bundesgerichtshof.de PDF
  • Judicialis

    BGB § 214 Abs. 2 Satz 1; ; BGB § 556 Abs. 3 Satz 3; ; BGB § 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1

  • IWW
  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Bereicherungsanspruch des Mieters bei verspäteter Betriebskostenabrechnung; Bereicherungsanspruch eines Wohnungsmieters wegen Zahlung einer Betriebskostennachforderung; Rechtmäßigkeit der Geltendmachung einer Betriebskostenforderung trotz Versäumung der ...

  • Berliner Mieterverein (Volltext/Auszüge/Inhaltsangabe)

    Ausschlussfrist

  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Betriebskostennachzahlung: Rückforderung von geleisteten Zahlungen

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB §§ 214 Abs. 2 Satz 1, 556 Abs. 3 Satz 3, 812 Abs. 1 Satz 1 Alt. 1
    Rückforderung von Zahlungen des Mieters auf Betriebskostennachforderungen aus verspäteten Abrechnungen; Bereicherung

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ansprüche des Wohnungsmieters bei Versäumung der Frist für die Abrechnung der Nebenkosten durch den Vermieter

  • datenbank.nwb.de
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rückforderung ausgeschlossener Betriebskostennachforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (13)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Bereicherungsanspruch des Mieters bei ausgeschlossener Betriebskostennachforderung

  • advogarant.de (Kurzinformation)

    Rückforderung der Mietnachzahlung wegen Versäumung der Abrechnungspflicht

  • Berliner Mietergemeinschaft (Kurzmitteilung/Auszüge)

    Rückforderung einer auf eine verspätete Abrechnung von Betriebskosten geleisteten Nachzahlung

  • haus-und-grund-muenchen.de (Kurzinformation)

    "Freiwillige" Betriebskostennachzahlung - Muss der Vermieter zurückzahlen?

  • mietrechtsinfo.de (Kurzinformation)

    Rückforderung von Betriebskosten nach verspäteter Abrechnung

  • lw.com PDF, S. 9 (Leitsatz und Kurzinformation)

    Bereicherungsausgleich bei (Nach-) Zahlung auf befristete Betriebskostenabrechnung - keine Anwendbarkeit von Verjährungsvorschriften auf Ausschlussfrist

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 10 (Kurzinformation)

    Rückzahlungsanspruch des Mieters betreffend eine Nebenkostennachzahlung bei verspäteter Nebenkostenabrechnung

  • mieterbund-wi.de (Kurzinformation)

    Mieter kann irrtümliche Zahlungen auf verspätete Abrechnungen zurückfordern

  • ar-law.de (Kurzinformation)

    Mieter kann bei verspäteter Betriebskostensabrechnung den auf die Betriebskostennachforderung gezahlten Betrag zurück verlangen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Zu späte Abrechnung Betriebskosten - Nachzahlung zurückholen

  • promietrecht.de (Kurzinformation)

    Betriebskostenabrechnung 2018 erst im Jahr 2020 bekommen?

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Bei verspäteter Betriebskostenabrechnung kann der Mieter sein Geld zurückverlangen - Betriebskostenabrechnung muss innerhalb der 12-Monatsfrist erfolgen

  • 123recht.net (Zusammenfassung, 4.4.2007)

    § 556 BGB
    Eine Zahlung des Mieters auf eine verspätete Betriebskostenabrechnung kann zurück gefordert werden!

Besprechungen u.ä. (3)

  • Alpmann Schmidt | RÜ(Abo oder Einzelheftbestellung) (Fallmäßige Aufbereitung - für Studienzwecke)

    Bereicherungsausgleich bei Zahlung auf verfristete Betriebskostenabrechnung

  • 123recht.net (Entscheidungsbesprechung, 15.2.2006)

    Rückforderung zu Unrecht gezahlter Nebenkosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Zahlung der Betriebskosten nach Ablauf der Abrechnungsfrist: Mieter erhält Geld zurück! (IBR 2006, 177)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2006, 903
  • MDR 2006, 1038
  • NZM 2006, 222
  • ZMR 2006, 268
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (24)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 17.11.2004 - VIII ZR 115/04

    Fehlerhafter Umlageschlüssel in der Betriebskostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Die Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, die auf § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV zurückgeht, enthält ebenso wie diese Vorschrift eine Ausschlussfrist (…Gesetzentwurf, BT-Drucks. aaO, S. 51;… Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. aaO, S. 87;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/5663, S. 79; ferner Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 5 c).

    Sie gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteil vom 17. November 2004, aaO, unter II 1 b).

  • BGH, 04.03.1993 - IX ZR 138/92

    Versäumnis der Anfechtungsfrist bei verzögerter Abgabe an das für das …

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Der Ablauf einer Ausschlussfrist führt - anders als der Ablauf einer Verjährungsfrist - nicht zu einer bloßen Einredebefugnis gegenüber einem fortbestehenden Recht, sondern hat den Untergang des Rechts zur Folge (vgl. BGHZ 122, 23, 24;… MünchKommBGB/Grothe, 4. Aufl., Bd. 1a, Vor § 194 Rdnr. 10;… Staudinger/Peters, BGB [2004], Vorbem. zu §§ 194 ff. Rdnr. 13, jew. m.w.Nachw.).

    Allerdings ist die entsprechende Heranziehung einzelner für die Verjährung geltender Bestimmungen auf Ausschlussfristen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schlechthin ausgeschlossen; vielmehr ist von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Bestimmung zu entscheiden, inwieweit Verjährungsvorschriften auf Ausschlussfristen auch dann anzuwenden sind, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird (BGHZ 122, 23, 25; 112, 95, 101; 84, 101, 108; 73, 99, 101 f.).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 57/04

    Rechte des Mieters bei unterbliebener Nebenkostenabrechnung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Die Regelung des § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB, die auf § 20 Abs. 3 Satz 4 NMV zurückgeht, enthält ebenso wie diese Vorschrift eine Ausschlussfrist (…Gesetzentwurf, BT-Drucks. aaO, S. 51;… Stellungnahme des Bundesrates, BT-Drucks. aaO, S. 87;… Beschlussempfehlung und Bericht des Rechtsausschusses, BT-Drucks. 14/5663, S. 79; ferner Senatsurteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Senatsurteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 57/04, NJW 2005, 1499 unter II 5 c).
  • BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76

    Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Unabhängig davon kommt hier ein dem Bereicherungsanspruch des Klägers entgegenstehendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis schon deswegen nicht in Betracht, weil ein solches Anerkenntnis nur die Einwendungen des Schuldners ausschließt, die dieser bei Abgabe der Erklärung kannte oder mit denen er zumindest rechnete (Senatsurteil BGHZ 69, 328, 331; BGH, Urteil vom 9. Februar 1998 - II ZR 374/96, WM 1998, 656 unter 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.02.1998 - II ZR 374/96

    Auslegung einer teilweisen Forderungsbestätigung

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Unabhängig davon kommt hier ein dem Bereicherungsanspruch des Klägers entgegenstehendes deklaratorisches Schuldanerkenntnis schon deswegen nicht in Betracht, weil ein solches Anerkenntnis nur die Einwendungen des Schuldners ausschließt, die dieser bei Abgabe der Erklärung kannte oder mit denen er zumindest rechnete (Senatsurteil BGHZ 69, 328, 331; BGH, Urteil vom 9. Februar 1998 - II ZR 374/96, WM 1998, 656 unter 1 m.w.Nachw.).
  • BGH, 09.07.1990 - II ZR 69/89

    Feststellungsklage eines Gläubigers im seerechtlichen Verteilungsverfahren; …

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Allerdings ist die entsprechende Heranziehung einzelner für die Verjährung geltender Bestimmungen auf Ausschlussfristen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schlechthin ausgeschlossen; vielmehr ist von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Bestimmung zu entscheiden, inwieweit Verjährungsvorschriften auf Ausschlussfristen auch dann anzuwenden sind, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird (BGHZ 122, 23, 25; 112, 95, 101; 84, 101, 108; 73, 99, 101 f.).
  • BGH, 15.12.1978 - I ZR 59/77

    Anwendung der Verjährungsfristen auf die Frist für die Geltendmachung des …

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Allerdings ist die entsprechende Heranziehung einzelner für die Verjährung geltender Bestimmungen auf Ausschlussfristen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schlechthin ausgeschlossen; vielmehr ist von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Bestimmung zu entscheiden, inwieweit Verjährungsvorschriften auf Ausschlussfristen auch dann anzuwenden sind, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird (BGHZ 122, 23, 25; 112, 95, 101; 84, 101, 108; 73, 99, 101 f.).
  • BGH, 22.04.1982 - I ZR 86/80

    Schadensersatz nach Warschauer Abkommen

    Auszug aus BGH, 18.01.2006 - VIII ZR 94/05
    Allerdings ist die entsprechende Heranziehung einzelner für die Verjährung geltender Bestimmungen auf Ausschlussfristen nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht schlechthin ausgeschlossen; vielmehr ist von Fall zu Fall nach Sinn und Zweck der jeweiligen Bestimmung zu entscheiden, inwieweit Verjährungsvorschriften auf Ausschlussfristen auch dann anzuwenden sind, wenn nicht ausdrücklich auf sie verwiesen wird (BGHZ 122, 23, 25; 112, 95, 101; 84, 101, 108; 73, 99, 101 f.).
  • BGH, 25.01.2017 - VIII ZR 249/15

    Betriebskostennachforderungen des Vermieters einer Eigentumswohnung bei …

    Beide Regelungen gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903, Rn. 13;… vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NZM 2006, 740 Rn. 17;… vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13;… vom 21. Januar 2009 - VIII ZR 107/08, NJW 2009, 2197 Rn. 15;… vom 12. Januar 2011 - VIII ZR 296/09, aaO Rn. 19).
  • BGH, 05.07.2006 - VIII ZR 220/05

    Rechtsfolgen der Versäumung der Frist zur Abrechnung der Nebenkosten durch den …

    aa) Wie der Senat bereits entschieden hat, sollen die Abrechnungsfrist des § 556 Abs. 3 Satz 2 BGB und der durch § 556 Abs. 3 Satz 3 BGB angeordnete Ausschluss von Nachforderungen eine zeitnahe Abrechnung gewährleisten, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (Urteil vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, NJW 2005, 219 unter II 1 b; Urteil vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903 unter II 1 b).
  • BGH, 12.01.2011 - VIII ZR 296/09

    Vorbehaltlose Erstattung des sich aus einer Betriebskostenabrechnung ergebenden …

    Jedenfalls seit der gesetzlichen Einführung der ausschlussbewehrten Abrechnungs- und Einwendungsfristen gemäß § 556 Abs. 3 Satz 2, 3 und Satz 5, 6 BGB durch das Mietrechtsreformgesetz vom 19. Juni 2001 erlauben weder die vorbehaltlose Zahlung einer Betriebskostennachforderung durch den Mieter noch die vorbehaltslose Erstattung eines sich aus der Betriebskostenabrechnung ergebenden Guthabens durch den Vermieter für sich genommen die Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses, das einer späteren Nach- oder Rückforderung während des Laufs der genannten Fristen entgegensteht (Fortführung von BGH, Urteile vom 18. Januar 2006, VIII ZR 94/05 und vom 11. November 2008, VIII ZR 265/07) 18 .

    Er hat sie hinsichtlich der vorbehaltlosen Betriebskostennachzahlung des Mieters im Senatsurteil vom 18. Januar 2006 (VIII ZR 94/05, NJW 2006, 903 Rn. 15) offen lassen können.

    Sie gewährleisten eine zeitnahe Abrechnung, damit der Mieter in einem überschaubaren zeitlichen Zusammenhang mit dem Abrechnungszeitraum entweder über ein sich bei der Abrechnung zu seinen Gunsten ergebendes Guthaben verfügen kann oder Gewissheit darüber erlangt, ob und in welcher Höhe er mit einer Nachforderung des Vermieters rechnen muss (…Senatsurteile vom 17. November 2004 - VIII ZR 115/04, aaO; vom 18. Januar 2006 - VIII ZR 94/05, aaO Rn. 13;… vom 5. Juli 2006 - VIII ZR 220/05, NJW 2006, 3350 Rn. 17;… vom 12. Dezember 2007 - VIII ZR 190/06, NJW 2008, 1150 Rn. 13).

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht