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| BGH, 27.09.1961 - VIII ZR 94/60 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
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- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- DB 1962, 27
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- RG, 08.04.1902 - II 23/02
Vermögensverschlechterung des zur Gegenleistung Verpflichteten
Auszug aus BGH, 27.09.1961 - VIII ZR 94/60
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung der Revision, die Leistungsverweigerung müsse zur Abwendung des Verzuges ausdrücklich unter Angabe von Gründen erklärt werden, zu folgen wäre, oder ob etwa auch ohne Geltendmachung und Mitteilung der Gründe die Einrede allein aus der Tatsache der Vermögensverschlechterung heraus den Eintritt des Schuldnerverzuges hindert (vgl. RGZ 51, 170, 171;… Staudinger, BGB 9. Aufl. § 321 Anm. II 1; auch RGZ 126, 280, 285 hinsichtlich der Einrede aus § 320 BGB). - RG, 14.12.1929 - I 214/29
1. Was gehört zur Verschaffung eines verkauften Rechts? 2. Gehört es beim …
Auszug aus BGH, 27.09.1961 - VIII ZR 94/60
Es kann dahingestellt bleiben, ob der Auffassung der Revision, die Leistungsverweigerung müsse zur Abwendung des Verzuges ausdrücklich unter Angabe von Gründen erklärt werden, zu folgen wäre, oder ob etwa auch ohne Geltendmachung und Mitteilung der Gründe die Einrede allein aus der Tatsache der Vermögensverschlechterung heraus den Eintritt des Schuldnerverzuges hindert (vgl. RGZ 51, 170, 171;… Staudinger, BGB 9. Aufl. § 321 Anm. II 1; auch RGZ 126, 280, 285 hinsichtlich der Einrede aus § 320 BGB).
- BGH, 11.12.2009 - V ZR 217/08
Begründung eines Leistungsverweigerungsrechts des Vorleistungsverpflichteten …
(2) Für § 321 BGB a. F. hat der Senat demgegenüber angenommen, dass der bloße Bestand der Einrede einen Verzug des einredeberechtigten Vertragsteils ausschließt (…Urt. v. 15. April 1959, V ZR 21/58, WM 1959, 624, 625; ebenso schon RGZ 51, 170, 171 f.; offen gelassen von BGH, Urt. v. 27. September 1961, VIII ZR 94/60, WM 1961, 1372, 1373;… ebenso Soergel/Wiedemann, BGB, 12. Aufl., § 321 Rdn. 37; Kast, Die Einrede des nichterfüllten Vertrages, S. 110).
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