Rechtsprechung
| BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Leipzig, 21.07.1999 - 2 K 654/95
- BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Papierfundstellen
- VIZ 2000, 661
Wird zitiert von ... (22) Zitiert selbst (7)
- BVerwG, 20.03.1997 - 7 A 1.96
Nichtigkeitsklage - Vertretungsmangel - Beiladung - Unterlassung - …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Seine Interessen sind bereits dadurch ausreichend gewahrt, daß die getroffene Entscheidung ihm gegenüber weder formelle noch materielle Rechtskraft erlangt (vgl. BVerwGE 18, 124 [127]; 104, 182 [184]).Sie können den aufgrund des Urteils des Verwaltungsgerichts ergehenden Rückübertragungsbescheid mit der Anfechtungsklage angreifen und in diesem weiteren Klageverfahren eine von dem Urteil des Verwaltungsgerichts abweichende Entscheidung erlangen (vgl. BVerwGE 104, 182 [185 f.]).
- BVerwG, 05.09.1996 - 9 B 387.96
Verwaltungsprozeßrecht - Keine Grundsatzrevision mit dem Ziel der weiteren …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Das rechtfertigt die Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung jedoch nicht (vgl. Beschluß vom 5. September 1996 - BVerwG 9 B 387.96 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 12). - BVerwG, 10.03.1964 - II C 97.61
ständiger Vertreter des Verwaltungsgerichtspräsidenten - § 65 Abs. 2 VwGO, …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Seine Interessen sind bereits dadurch ausreichend gewahrt, daß die getroffene Entscheidung ihm gegenüber weder formelle noch materielle Rechtskraft erlangt (vgl. BVerwGE 18, 124 [127]; 104, 182 [184]).
- BVerwG, 12.12.1990 - 4 NB 14.88
Verwaltungsprozeßrecht: Beschwerdeberechtigung im Normenkontrollverfahren
Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Der zu Unrecht nicht Beigeladene kann daher die Entscheidung der Vorinstanz nicht mit einem Rechtsmittel angreifen (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 14.88 - Buchholz 310 § 47 Nr. 52; Beschluß vom 27. Januar 1999 - BVerwG 8 B 245.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 39). - BVerwG, 28.11.1997 - 7 B 171.97
Restitutionsklage; notwendige Beiladung; Verfügungsberechtigter; …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Dementsprechend sind auch die Beschwerdeführer zu 2 und 3, die gemeinsam mit dem Beigeladenen und Beschwerdeführer zu 1 Eigentümer des umstrittenen Grundstücks sind und daher als Verfügungsberechtigte im Sinne von § 2 Abs. 3 Satz 1 VermG ebenfalls zum Verfahren vor dem Verwaltungsgericht hätten beigeladen werden müssen (vgl. Beschluß vom 28. November 1997 - BVerwG 7 B 171.97 - Buchholz 428 § 37 VermG Nr. 16), nicht an das Ergebnis dieses Verfahrens gebunden. - BVerwG, 10.03.1998 - 8 B 27.98
Zulassung der Revision wegen grundsätzlicher Bedeutung - Vorliegen eines …
Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Da der Beschwerdeführer zu 1 durch die unterbliebene Beiladung der Beschwerdeführer zu 2 und 3 nicht in seinen Rechten berührt wird, kann der gerügte Verfahrensmangel seiner Beschwerde nicht zum Erfolg verhelfen (vgl. Beschluß vom 10. März 1998 - BVerwG 8 B 27.98 - Buchholz 310 § 138 Ziff. 4 VwGO Nr. 7;… Pietzner, in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, VwGO , Bd. II Stand März 1999, § 133 VwGO Rn. 26). - BVerwG, 27.01.1999 - 8 B 245.98
Auszug aus BVerwG, 04.04.2000 - 7 B 190.99
Der zu Unrecht nicht Beigeladene kann daher die Entscheidung der Vorinstanz nicht mit einem Rechtsmittel angreifen (vgl. Beschluß vom 12. Dezember 1990 - BVerwG 4 NB 14.88 - Buchholz 310 § 47 Nr. 52; Beschluß vom 27. Januar 1999 - BVerwG 8 B 245.98 - Buchholz 310 § 133 VwGO Nr. 39).
- BVerwG, 06.06.2002 - 4 CN 4.01
Vorhaben- und Erschließungsplan; Bindung an Baunutzungsverordnung; …
Eine unter Rechtsschutzgesichtspunkten etwaige wechselseitige Stärkung der Verfahrenspositionen des Plangebers und beizuladender Dritter, die gemeinsam die Nichtigerklärung des Plans abzuwehren suchen, ist mit dem Rechtsinstitut der Beiladung nicht bezweckt (vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - VIZ 2000, 661 : zum wechselseitigen Verhältnis mehrerer notwendig Beizuladender).Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts kann ein zu Unrecht nicht Beigeladener die Entscheidung der Vorinstanz nicht mit einem Rechtsmittel angreifen; zur Einlegung eines Rechtsmittels ist danach nur berechtigt, wer schon in der Vorinstanz Beteiligter war (BVerwG, Urteil vom 26. August 1971 - BVerwG 8 C 44.70 - BVerwGE 38, 290 ; s. ferner: Beschluss vom 7. Februar 1995 - BVerwG 1 B 14.95 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 117; Beschluss vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - a.a.O., S. 661 m.w.N.).
- BVerwG, 16.09.2009 - 8 B 75.09
Beiladung, notwendige Beiladung, Beklagter, Beschwer.
Dieser Grundsatz gilt auch für die Rüge, eine notwendige Beiladung sei versäumt worden (Beschluss vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - VIZ 2000, 661 f.).Die notwendige Beiladung nach § 65 Abs. 2 VwGO bezweckt nicht, die Verfahrensposition des einen oder anderen Prozessbeteiligten zu stärken und in dessen Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu erweitern (Urteil vom 7. Februar 1986 - BVerwG 4 C 30.84 - BVerwGE 74, 19 = Buchholz 406.11 § 36 BBauG Nr. 36; Beschlüsse vom 21. Februar 2000 - BVerwG 8 B 364.99 - n.v. , vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - a.a.O. und vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 143 S. 13).
Wer ordnungsgemäß am Verfahren beteiligt war und entsprechend auf das Verfahrensergebnis einwirken konnte, wird durch das Unterbleiben der notwendigen Beiladung eines anderen nicht in eigenen Rechten berührt (vgl. Beschluss vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - a.a.O. zur Rechtsstellung des Beigeladenen).
Dass der 7. Senat damit keine abweichende Auffassung zum Erfordernis einer Beschwer vertreten hat, lässt sich seinem späteren Beschluss vom 4. April 2000 (a.a.O.) entnehmen, mit dem der 7. Senat die Rüge eines Beteiligten, auch andere Personen hätten gemäß § 65 Abs. 2 VwGO beigeladen werden müssen, ausdrücklich wegen fehlender Beschwer zurückgewiesen hat.
- BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 51.05
Änderungssatzung; Rechtswidrigkeitszusammenhang; Beiladung; …
Eine unter Rechtsschutzgesichtspunkten etwaige wechselseitige Stärkung der Verfahrenspositionen des Plangebers und beizuladender Dritter, die gemeinsam die Nichtigerklärung des Plans abzuwehren suchen, ist mit dem Rechtsinstitut der Beiladung nicht bezweckt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2002, a.a.O. und Beschluss vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - VIZ 2000, 661 ).
- OVG Nordrhein-Westfalen, 13.03.2019 - 15 E 12/19
Beiladung von Drittbetroffenen im Klageverfahren gegen eine Behörde auf positive …
Rn. 4 Vgl. BVerwG, Beschlüsse vom 16. September 2009- 8 B 75.09 -, juris Rn. 3, vom 22. April 2003- 8 B 144.02 -, juris Rn. 5, und vom 4. April 2000- 7 B 190.99 -, juris Rn. 5, Urteil vom 7. Februar 1986 - 4 C 30.84 -, juris Rn. 12. - VGH Baden-Württemberg, 26.05.2017 - 1 S 204/16
Klagebefugnis eines einzelnen Wohnungseigentümers gegen die der …
Ihre unterlassene Beiladung berührt Rechte des Klägers nicht und kann ihn folglich nicht in seinem Recht auf rechtliches Gehör verletzen (vgl. BVerwG, Beschl. v. 04.04.2000 - 7 B 190/99 - VIZ 2000, 661;… Kopp/Schenke, a.a.O., § 65 Rn. 42). - BVerwG, 02.09.2014 - 8 PKH 2.13 § 65 Abs. 2 VwGO bezweckt nicht, die Position eines am Verfahren Beteiligten zu stärken und in seinem Interesse die Möglichkeiten der Sachaufklärung zu verbessern; die Vorschrift dient allein dem Schutz des Beizuladenden und der Prozessökonomie (Beschlüsse vom 4. April 2000 - BVerwG 7 B 190.99 - VIZ 2000, 661 f., vom 22. April 2003 - BVerwG 8 B 144.02 - Buchholz 310 § 65 VwGO Nr. 143 und vom 16. September 2009 - BVerwG 8 B 75.09 - NVwZ-RR 2010, 37 f.).
- LSG Sachsen-Anhalt, 21.04.2009 - L 10 KR 45/08 Das Unterlassen der einfachen Beiladung stellt keinen Verfahrensfehler dar (BSG vom 23.5. 1989 - 2 BU 178/88, HV-INFO 1989, 2058 ff; BVerwG vom 5.7.1974 - IV C 50.72 DVBl 1974, 767 f); zudem kann der Kläger dadurch nicht beschwert sein (dazu BVerwG vom 4.4. 2000 - 7 B 190/99, VIZ 2000, 661 f).
Das Unterlassen einer nach § 75 Abs. 2, 1. Alt. SGG notwendigen Beiladung ist ein Verfahrensmangel (…BSG vom 21.7. 1981 - 7 RAr 26/80, SozR 1500 § 75 Nr. 37), wobei allerdings fraglich ist, ob der Kläger dadurch in seinen Rechten verletzt sein kann, dass ein Dritter nicht beigeladen wurde (verneinend im Rahmen einer Nichtzulassungsbeschwerde BVerwG vom 4.4. 2000 - 7 B 190/99, a.a.O.).
- BVerwG, 26.01.2018 - 8 B 2.17
Höhe der Entschädigung für bebautes Grundstück; Umfang des Ersatzeinheitswertes
Daher ist die Klägerin durch die unterbliebene Beteiligung ihres Ehemannes nicht in ihren Rechten berührt (vgl. in Bezug auf eine unterbliebene notwendige Beiladung mehrerer Personen aus demselben Grund BVerwG, Beschluss vom 4. April 2000 - 7 B 190.99 - juris Rn. 5; zum Verhältnis Beklagter und Beigeladener vgl. BVerwG…, Beschluss vom 4. April 2001 - 8 B 59.01 - juris Rn. 4). - BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 52.05
Automatischer Rechtswidrigkeitszusammenhang zwischen einer Änderungssatzung eines …
Eine unter Rechtsschutzgesichtspunkten etwaige wechselseitige Stärkung der Verfahrenspositionen des Plangebers und beizuladender Dritter, die gemeinsam die Nichtigerklärung des Plans abzuwehren suchen, ist mit dem Rechtsinstitut der Beiladung nicht bezweckt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2002, a.a.O. und Beschluss vom 4. April 2000 BVerwG 7 B 190.99 VIZ 2000, 661 ). - BVerwG, 14.11.2005 - 4 BN 50.05
Voraussetzung für das Vorliegen einer Antragsbefugnis gegen eine gemeindliche …
Eine unter Rechtsschutzgesichtspunkten etwaige wechselseitige Stärkung der Verfahrenspositionen des Plangebers und beizuladender Dritter, die gemeinsam die Nichtigerklärung des Plans abzuwehren suchen, ist mit dem Rechtsinstitut der Beiladung nicht bezweckt (vgl. BVerwG…, Urteil vom 6. Juni 2002, a.a.O. und Beschluss vom 4. April 2000 BVerwG 7 B 190.99 VIZ 2000, 661 ). - LSG Schleswig-Holstein, 06.04.2006 - L 4 B 33/06
Beschwerdebefugnis von Dritten
- BVerwG, 11.04.2018 - 10 B 24.17
Rechte einer aus zwei AfD-Mitgliedern bestehenden Gruppe in einer …
- BVerwG, 19.05.2009 - 5 B 6.09
Auschluss einer Restitution aufgrund der Widmung und Verwendung eines …
- BVerwG, 04.04.2001 - 8 B 59.01
Erfordernis zusätzlicher Unterstützungsunterschriften - Verfahren in Anwesenheit …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2020 - 12 A 2142/16
- LSG Schleswig-Holstein, 19.09.2007 - L 4 B 489/07
Vorläufige Verlängerung der Zulassung zur vertragsärztlichen Versorgung durch …
- BVerwG, 08.12.2022 - 4 BN 45.22
Unzulässige Beschwerde einer im Normenkontrollverfahren nicht beteiligten …
- BVerwG, 30.05.2002 - 7 B 32.02
Zum Anspruch einer Ausreisenden auf Rückübertragung von zwei ehemals …
- OVG Nordrhein-Westfalen, 08.04.2014 - 20 A 404/12
Zuständigkeit der Bezirksregierung für den Vollzug wasserrechtlicher Vorschriften …
- VGH Bayern, 28.05.2014 - 10 ZB 12.1968
Ausweisung; ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils; unterbliebene …
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.11.2008 - 11 S 74.08
Zulässigkeit der Rechtsmittel eines u.U. zu Unrecht Beigeladenen und eines …
- OVG Sachsen-Anhalt, 05.02.2025 - 3 O 12/25
Beschwerde eines Hauptbeteiligten gegen die Ablehnung einer Beiladung
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Rechtsprechung
| BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 14.00 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision - Grundsätzliche Bedeutung einer Rechtssache als Revisionszulassungsgrund - Gebäudeeigentum zugunsten einer landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft (LPG) bei Vorliegen eines "Überbaus" - Vorläufige Sicherung der aus ...
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
EGBGB Art. 233 § 2
Gebäudeeigentum; LPG-Eigentum; Überbau - rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG Halle, 24.06.1999 - 4 A 431/99
- BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 14.00
Papierfundstellen
- VIZ 2000, 661
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 08.04.1998 - 1 BvR 1680/93
Sachenrechtsmoratorium
Auszug aus BVerwG, 11.05.2000 - 3 B 14.00
Dabei ging es ihm im Interesse des Rechtsfriedens zunächst darum, im wesentlichen den überkommenen status quo aufrechtzuerhalten (BVerfG, Beschluß vom 8. April 1998 - 1 BvR 1680/93 - BVerfGE 98, 17, 38).
- OVG Brandenburg, 21.03.2002 - 8 D 2/00
Einleitung des nicht von Amts wegen durchzuführenden Bodenordnungsverfahrens; …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BVerwG, 24.03.2004 - 9 C 11.03
Bodenordnungsverfahren; selbständiges Volkseigentum an Gebäuden; …
Dass die Zustimmungserklärung des Rates des Kreises Leipzig aus dem Jahre 1984 zum Entzug landwirtschaftlicher Nutzfläche für den Hallenbau auf der Grundlage der Bodennutzungsverordnung lediglich das Flurstück Nr. ... ausdrücklich erwähnt, ändert hieran nichts (zur Unmaßgeblichkeit geringfügiger Überbauten in einem vergleichbaren Zusammenhang siehe auch BVerwG, Beschluss vom 11. Mai 2000 - BVerwG 3 B 14.00 - VIZ 2000, 661 = Buchholz 115 Sonst.
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