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Rechtsprechung
   BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2023,9123
BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22 (https://dejure.org/2023,9123)
BGH, Entscheidung vom 27.03.2023 - VIa ZR 102/22 (https://dejure.org/2023,9123)
BGH, Entscheidung vom 27. März 2023 - VIa ZR 102/22 (https://dejure.org/2023,9123)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • rechtsinformationen.bund.de
  • rechtsprechung-im-internet.de
  • IWW

    § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO, §§ 2, 3 ZPO

  • Wolters Kluwer

    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz; Unzulässigkeit der Nichtzulässigkeitsbeschwerde

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 544 Abs. 2 Nr. 1
    Inanspruchnahme eines Automobilherstellers wegen der Verwendung unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem Kraftfahrzeug auf Schadensersatz; Unzulässigkeit der Nichtzulässigkeitsbeschwerde

  • datenbank.nwb.de

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.10.2021 - VIII ZR 255/20

    Bemessung des Werts des Beschwerdegegenstands bei einer Rückabwicklungsklage für …

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Das kann bei der Bestimmung des Wertes der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer nicht außer Betracht bleiben (§§ 2, 3 ZPO; vgl. BGH, Beschluss vom 12. Oktober 2021 - VIII ZR 255/20, NJW 2022, 194 Rn. 22).
  • BGH, 26.01.2021 - VIII ZR 369/19

    Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision wegen Nichterreichung der …

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Rn. 6 Ohnehin kann jedoch hinsichtlich des abgewiesenen Feststellungsantrags zu 3 als Beschwer nur ein nomineller Betrag angesetzt werden, der unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % 800 EUR beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 369/19, juris Rn. 12 ff.;… Beschluss vom 30. März 2021 - VIII ZR 345/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 29.03.2022 - VIII ZR 99/21

    Bemessung des Werts der Beschwer des unterlegenen Gegners bei einer im Hinblick …

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Dabei muss der Beschwerdeführer, um dem Revisionsgericht die Prüfung der in § 544 Abs. 2 Nr. 1 ZPO geregelten Wertgrenze zu ermöglichen, innerhalb der laufenden Frist zur Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde darlegen und glaubhaft machen, dass er mit der beabsichtigten Revision das Berufungsurteil in einem Umfang, der die Wertgrenze von 20.000 EUR übersteigt, abändern lassen will (BGH, Beschluss vom 29. März 2022 - VIII ZR 99/21, NJW-RR 2022, 782 Rn. 15 mwN).
  • BGH, 07.04.2016 - V ZR 145/15

    Beurteilung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer in …

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Das ist der Wert der nach dem beabsichtigten Rechtsmittelantrag insgesamt erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils (BGH, Beschluss vom 7. April 2016 - V ZR 145/15, juris Rn. 4;… Beschluss vom 31. Januar 2022 - VIa ZR 17/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 30.03.2021 - VIII ZR 345/19

    Unzulässigkeit der Nichtzulassungsbeschwerde wegen Nichterreichung des …

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Rn. 6 Ohnehin kann jedoch hinsichtlich des abgewiesenen Feststellungsantrags zu 3 als Beschwer nur ein nomineller Betrag angesetzt werden, der unter Berücksichtigung eines Feststellungsabschlags von 20 % 800 EUR beträgt (vgl. BGH…, Beschluss vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 369/19, juris Rn. 12 ff.; Beschluss vom 30. März 2021 - VIII ZR 345/19, juris Rn. 5).
  • BGH, 31.01.2022 - VIa ZR 17/21

    Maßgeblichkeit des Wertes des Beschwerdegegenstands in dem beabsichtigten …

    Auszug aus BGH, 27.03.2023 - VIa ZR 102/22
    Das ist der Wert der nach dem beabsichtigten Rechtsmittelantrag insgesamt erstrebten Abänderung des angefochtenen Urteils (BGH…, Beschluss vom 7. April 2016 - V ZR 145/15, juris Rn. 4; Beschluss vom 31. Januar 2022 - VIa ZR 17/21, juris Rn. 3).
  • BGH, 05.08.2025 - VIa ZR 17/25
    Hinsichtlich des Berufungsantrags zu 4 auf Feststellung der Ersatzpflicht der Beklagten für (weitere) Schäden ist als Beschwer des Klägers allenfalls ein Betrag in Höhe von 800 EUR anzusetzen (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2023 - VIa ZR 102/22, juris Rn. 6 mwN;… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VIa ZR 80/22, juris Rn. 4;… Beschluss vom 11. Februar 2025 - VIa ZR 334/24, juris Rn. 6).

    Rn. 7 Es oblag daher dem Kläger, im Rahmen der am 10. April 2025 eingehenden Rechtsmittelbegründung darzulegen und glaubhaft zu machen, dass bis dahin trotz der anzunehmenden fortgesetzten Nutzung des Fahrzeugs noch der Beschwerdewert überschritten wurde (BGH, Beschluss vom 27. März 2023 - VIa ZR 102/22, juris Rn. 5;… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VIa ZR 80/22, juris Rn. 5;… Beschluss vom 11. Februar 2025 - VIa ZR 334/24, juris Rn. 7).

  • BGH, 17.06.2025 - VIII ZR 129/24

    Bemessung des Werts der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer; Einbau …

    Der Wert der mit der Revision geltend zu machenden Beschwer beträgt diesbezüglich höchstens 800 EUR (…vgl. BGH, Beschlüsse vom 26. Januar 2021 - VIII ZR 369/19, juris Rn. 15 ff.; vom 27. März 2023 - VIa ZR 102/22, juris Rn. 6; jeweils mwN).
  • BGH, 11.02.2025 - VIa ZR 334/24
    Es oblag daher dem Kläger, im Rahmen der am 15. November 2024 eingehenden Rechtsmittelbegründung darzulegen und glaubhaft zu machen, dass trotz der bis dahin erzielten Nutzungsvorteile die Beschwer noch mehr als 20.000 EUR beträgt (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2023 - VIa ZR 102/22, juris Rn. 5;… Beschluss vom 10. Dezember 2024 - VIa ZR 80/22, juris Rn. 5).
  • BGH, 10.12.2024 - VIa ZR 80/22
    Entgegen ihrer Auffassung oblag es daher der Klägerin, im Rahmen der am 19. Januar 2024 eingehenden Rechtsmittelbegründung darzulegen und glaubhaft zu machen, dass bis dahin trotz der anzunehmenden weiteren Nutzung des Fahrzeugs im Zeitraum ab dem 25. August 2021 die weiteren Nutzungsvorteile weniger als 811, 72 EUR betragen haben (vgl. BGH, Beschluss vom 27. März 2023 - VIa ZR 102/22, juris Rn. 5).
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