Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten am Mi. den 14. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   BGH, 03.09.2025 - VIa ZR 26/24   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2025,25085
BGH, 03.09.2025 - VIa ZR 26/24 (https://dejure.org/2025,25085)
BGH, Entscheidung vom 03.09.2025 - VIa ZR 26/24 (https://dejure.org/2025,25085)
BGH, Entscheidung vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24 (https://dejure.org/2025,25085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2025,25085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2025, 3353
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (22)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 26.06.2023 - VIa ZR 335/21

    "Dieselverfahren"; Tatbestandswirkung der Typgenehmigung; unionsrechtliche …

    Auszug aus BGH, 03.09.2025 - VIa ZR 26/24
    Rn. 10 a) Diese Annahme setzt voraus, dass der Fahrzeughersteller sowohl einen konkreten Rechtsirrtum seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter als auch die Unvermeidbarkeit des Rechtsirrtums mit Blick auf sämtliche für die Prüfung der Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung maßgeblichen Einzelheiten konkret darlegt und erforderlichenfalls beweist (vgl. BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 63 ff.;… Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, NJW 2023, 3796 Rn. 13 f.).

    Folglich bedeutet sie nicht zwangsläufig, dass die zuständige Behörde die Einschätzung des Herstellers bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung bestätigt hat oder hätte (vgl. EuGH…, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 79 ff.; BGH, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, aaO Rn. 63 ff.).

    Rn. 16 Im wiedereröffneten Berufungsverfahren wird das Berufungsgericht nach den näheren Maßgaben des Urteils des Senats vom 26. Juni 2023 (VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245) die erforderlichen Feststellungen zu der bislang lediglich unterstellten Verwendung einer unzulässigen Abschalteinrichtung sowie gegebenenfalls zu den weiteren Voraussetzungen und zum Umfang einer deliktischen Haftung der Beklagten zu treffen haben.

  • EuGH, 01.08.2025 - C-666/23

    Ein Automobilhersteller kann sich nicht deshalb von seiner Haftung für eine …

    Auszug aus BGH, 03.09.2025 - VIa ZR 26/24
    Folglich bedeutet sie nicht zwangsläufig, dass die zuständige Behörde die Einschätzung des Herstellers bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung bestätigt hat oder hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 79 ff.; BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, aaO Rn. 63 ff.).
  • BGH, 14.01.1993 - IX ZR 238/91

    Eigentumsvermutung zu Lasten der Ehegatten bei Fremdbesitz eines Dritten - …

    Auszug aus BGH, 03.09.2025 - VIa ZR 26/24
    Die von dem Berufungsgericht hierfür herangezogenen Indizien erlauben jedoch nicht den ausreichend sicheren Schluss auf eine solche Sicht des MIT (vgl. etwa BGH, Urteil vom 14. Januar 1993 - IX ZR 238/91, NJW 1993, 935, 938 mwN).
  • BGH, 25.09.2023 - VIa ZR 1/23

    Schadensersatzanspruch des Käufers eines vom sog. Dieselskandal betroffenen …

    Auszug aus BGH, 03.09.2025 - VIa ZR 26/24
    Rn. 10 a) Diese Annahme setzt voraus, dass der Fahrzeughersteller sowohl einen konkreten Rechtsirrtum seiner verfassungsmäßig berufenen Vertreter als auch die Unvermeidbarkeit des Rechtsirrtums mit Blick auf sämtliche für die Prüfung der Zulässigkeit einer Abschalteinrichtung maßgeblichen Einzelheiten konkret darlegt und erforderlichenfalls beweist (vgl. BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, BGHZ 237, 245 Rn. 63 ff.; Urteil vom 25. September 2023 - VIa ZR 1/23, NJW 2023, 3796 Rn. 13 f.).
  • BGH, 09.10.2024 - VIa ZR 506/21
    Auszug aus BGH, 03.09.2025 - VIa ZR 26/24
    Rn. 13 a) Hat die Genehmigungsbehörde die gerügten Funktionen im Rahmen ihrer Untersuchungen überprüft und nicht als unzulässige Abschalteinrichtungen eingestuft, bleibt zwar kein Raum für die Annahme, der beklagte Hersteller habe eine dieser Funktionen im Bewusstsein der Rechtswidrigkeit und unter billigender Inkaufnahme des Gesetzesverstoßes implementiert; ebenso scheidet ein Schädigungsvorsatz aus (vgl. BGH, Urteil vom 9. Oktober 2024 - VIa ZR 506/21, juris Rn. 11 mwN).
  • OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 77/22
    Doch auch der Gerichtshof habe anerkannt, dass dann, wenn die Typgenehmigungsbehörde spezifische Kenntnis von dem Thermofenster (oder einer sonstigen Abschalteinrichtung) in der konkreten Ausgestaltung habe und diese explizit als zulässig anerkenne, sich der Hersteller auf die Gesetzeskonformität verlassen könne (…EuGH, Urt. v. 1.8.2025 - C-666/23 Rz 79; vgl. auch BGH, Urt. v. 3.9.2025 - VIa ZR 26/24, juris Rn. 10 ff).

    Folglich bedeutet sie nicht zwangsläufig, dass die zuständige Behörde die Einschätzung des Herstellers bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung bestätigt hat oder hätte (Senat…, Urteil vom 23. Dezember 2025 - 6 U 292/21 , juris Rn. 104 ; vgl. EuGH…, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, NJW 2025, 2983 Rn. 79 ff; BGH, Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 10 mwN).

  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 261/24

    Zurückweisung der Beschwerde der Kläger gegen Nichtzulassung der Revision gegen …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15; Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13;… Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.

    Rn. 33 Soweit die Beschwerde ferner ein Zulassungserfordernis wegen grundsätzlicher Bedeutung wohl mit Blick auf frühere Entscheidungen des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15; Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13;… Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) annehmen möchte, fehlt es auch insoweit an jeder Darlegung der bloß behaupteten Zulassungsrelevanz.

  • OLG Karlsruhe, 26.08.2026 - 6 U 50/23
    Folglich bedeutet sie nicht zwangsläufig, dass die zuständige Behörde die Einschätzung des Herstellers bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung bestätigt hat oder hätte (Senat…, Urteil vom 23. Dezember 2025 - 6 U 292/21 , juris Rn. 104 ; vgl. EuGH…, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, NJW 2025, 2983 Rn. 79 ff; BGH, Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 10 mwN).
  • OLG Nürnberg, 26.11.2025 - 2 U 2657/22

    Berufung, Schadensersatzanspruch, Sittenwidrigkeit, Thermofenster, …

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in seiner Entscheidung vom 03.09.2025, Via ZR 26/24, BeckRS 2025, 22877) das Verschuldensprinzip nicht in Frage gestellt und auch nicht das Berufen auf einen Verbotsirrtum ausgeschlossen (…so auch OLG Stuttgart Urt. v. 1.10.2025 - 23 U 1834/21, BeckRS 2025, 26046).

    Auch unter Ausschöpfung der Grenzen zulässiger Gesetzesauslegung kommt die Ableitung einer verschuldensunabhängigen Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB nicht in Frage (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris, Rn. 37; siehe auch BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 9).

    Nachdem der EuGH einen Schadensersatzanspruch des Käufers für den Fall einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht unmittelbar aus dem Unionsrecht abgeleitet hat, muss es dabei bleiben, dass ein Verschulden Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - Via ZR 335/21, juris, Rn. 36; siehe auch BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 9).

    Folglich bedeutet sie nicht zwangsläufig, dass die zuständige Behörde die Einschätzung des Herstellers bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung bestätigt hat oder hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 79 ff. und BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 10).

  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 458/24

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Wohnmobils gegen den Hersteller wegen …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15; Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13;… Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 424/24

    Schadensersatzanspruch eines Erben eines Käufers eines Wohnmobils gegen den …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15; Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13;… Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.
  • BGH, 30.06.2026 - VIa ZR 314/24

    Haftung des Fahrzeugherstellers wegen unzulässiger Abschalteinrichtungen in einem …

    Soweit frühere Rechtsprechung des Senats (BGH…, Urteil vom 23. Dezember 2024 - VIa ZR 598/23, juris Rn. 15; Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3353 Rn. 13;… Beschluss vom 21. Januar 2025 - VIa ZR 190/23, juris Rn. 15) im Hinblick auf die Information beziehungsweise die Kenntnis des MIT einen anderen Subsumtionsschluss nahegelegt haben mag, beruhten diese Entscheidungen auf anderer tatsächlicher Grundlage und nicht auf dem hier zugrunde gelegten Sachverhalt.
  • OLG Nürnberg, 17.12.2025 - 2 U 1106/24

    Berufung, Gebrauchtfahrzeug, Abschalteinrichtung, Thermofenster, …

    Der Bundesgerichtshof hat in seiner darauf folgenden Entscheidung vom 03.09.2025, Via ZR 26/24, BeckRS 2025, 22877) das Verschuldensprinzip nicht in Frage gestellt und auch nicht das Berufen auf einen Verbotsirrtum ausgeschlossen (…so auch OLG Stuttgart Urt. v. 1.10.2025 - 23 U 1834/21, BeckRS 2025, 26046).

    Auch unter Ausschöpfung der Grenzen zulässiger Gesetzesauslegung kommt die Ableitung einer verschuldensunabhängigen Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB nicht in Frage (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris, Rn. 37; siehe auch BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 9).

    Nachdem der EuGH einen Schadensersatzanspruch des Käufers für den Fall einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht unmittelbar aus dem Unionsrecht abgeleitet hat, muss es dabei bleiben, dass ein Verschulden Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris, Rn. 36; siehe auch BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 9).

    Folglich bedeutet sie nicht zwangsläufig, dass die zuständige Behörde die Einschätzung des Herstellers bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung bestätigt hat oder hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 79 ff. und BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 10).

  • OLG Nürnberg, 17.12.2025 - 2 U 3361/22

    Kein Schadensersatz wegen angeblich unzulässiger Abschalteinrichtungen

    Der Bundesgerichtshof hat allerdings in seiner Entscheidung vom 03.09.2025, Via ZR 26/24, BeckRS 2025, 22877) das Verschuldensprinzip nicht in Frage gestellt und auch nicht das Berufen auf einen Verbotsirrtum ausgeschlossen (…so auch OLG Stuttgart Urt. v. 1.10.2025 - 23 U 1834/21, BeckRS 2025, 26046).

    Auch unter Ausschöpfung der Grenzen zulässiger Gesetzesauslegung kommt die Ableitung einer verschuldensunabhängigen Haftung aus § 823 Abs. 2 BGB nicht in Frage (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris, Rn. 37; siehe auch BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 9).

    Nachdem der EuGH einen Schadensersatzanspruch des Käufers für den Fall einer unzulässigen Abschalteinrichtung nicht unmittelbar aus dem Unionsrecht abgeleitet hat, muss es dabei bleiben, dass ein Verschulden Voraussetzung eines Schadensersatzanspruchs aus § 823 Abs. 2 BGB ist (BGH…, Urteil vom 26. Juni 2023 - VIa ZR 335/21, juris, Rn. 36; siehe auch BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 9).

    Folglich bedeutet sie nicht zwangsläufig, dass die zuständige Behörde die Einschätzung des Herstellers bezüglich der angeblichen Zulässigkeit der in Rede stehenden Abschalteinrichtung bestätigt hat oder hätte (vgl. EuGH, Urteil vom 1. August 2025 - C-666/23, juris Rn. 79 ff. und BGH Urteil vom 03. September 2025 - VIa ZR 26/24, juris, Rn. 10).

  • BGH, 25.02.2026 - II ZR 130/24

    Verfahren betreffend die Übernahme der Postbank durch die Deutsche Bank …

    Die Annahme, ein Rechtsirrtum könne nicht im Hinblick auf einen anwaltlichen Rat als unvermeidbar angesehen werden, weil die Beklagte eine sorgfältige Beratung nur in allgemeiner Form behaupte, enthält ebenso wenig einen die Zulassung der Revision begründenden Rechtsfehler (vgl. BGH, Urteil vom 3. September 2025 - VIa ZR 26/24, NJW 2025, 3354 Rn. 10) wie die weitere Annahme, dass die Beklagte nicht auf eine Auskunft der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht habe vertrauen dürfen, weil dieser nicht sämtliche für die Beurteilung der Zurechnungsvoraussetzungen maßgeblichen Unterlagen zur Verfügung gestellt worden seien.
  • OLG Bremen, 18.12.2025 - 2 U 96/22

    Unvermeidbarkeit eines Verbotsirrtums bei fahrlässiger Verwendung unzulässiger …

  • OLG Karlsruhe, 23.12.2025 - 6 U 292/21

    Dieselfall: Möglichkeit einer Anrechnung eines höheren Restwerts als Vorteil bei …

  • OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 82/21
  • OLG Karlsruhe, 12.11.2025 - 6 U 35/22

    1. Zur Darlegung einer vom Fahrzeughersteller begangenen vorsätzlichen …

  • OLG Hamm, 16.01.2026 - 12 U 150/22

    Diesel; EA 896 Gen. 2; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; …

  • OLG Karlsruhe, 11.02.2026 - 6 U 48/24

    Dieselskandal: Schadensersatzansprüche nach Kauf eines Fahrzeugs mit unzulässiger …

  • OLG Hamm, 25.02.2026 - 12 U 157/21

    Diesel; Mercedes; OM 651; Euro 5; SCR-Katalysator; unzulässige …

  • OLG Bremen, 29.01.2026 - 2 U 106/22

    Sonstiges Zivilrecht; Abschalteinrichtung; Fahrkurvenerkennung; Abgasrückführung

  • OLG Hamm, 13.03.2026 - 12 U 213/21

    Diesel; EA 288; Euro 6; SCR-Katalysator; unzulässige Abschalteinrichtung; …

  • OLG Brandenburg, 25.09.2025 - 10 U 182/21

    Schadensersatzanspruch eines Käufers eines Fahrzeugs gegen den Fahrzeughersteller …

  • OLG Brandenburg, 16.10.2025 - 10 U 182/21
  • OLG Bamberg, 03.11.2025 - 3 U 60/25

    Berufungszurückweisung, Thermofenster, Abschalteinrichtung, Verbotsirrtum, …

Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht BGH
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht