Rechtsprechung
| VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/2005-B |
Volltextveröffentlichungen (4)
- nrw.de
§§ 8 Nr. 2 Abs. 1 und Nr. 3 VOB/A; § 8 Nr. 5 c VOB/A; § 17 a Nr. 3 Abs. 1 i.V.m. § 17 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A; § 25 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A; § 97 Abs. 7 GWB, § 107 Abs. 2 und 3 GWB
Vergabeverfahren Elektroinstallation, Blitzschutz - oeffentliche-auftraege.de
Eignung: schwere Verfehlung (Grundsätze)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung bei zivilrechtl. Streitigkeiten?
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Darlegung des Vorliegens einer Meinungsverschiedenheit als Nachweis für eine schwere Verfehlung im Vergaberecht; Auslegung des Begriffs der schweren Verfehlung; Erfordernis der Bekanntmachung der verlangten Nachweise für die Beurteilung der Eignung des Bieters bei ...
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Ausschluss wegen schwerer Verfehlung bei zivilrechtlichen Streitigkeiten? (IBR 2006, 1324)
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 06.10.2005 - VK-30/05
- VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/2005-B
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (5)
- VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05
Abgabe eines eigenen Angebotes und innerhalb einer Bietergemeinschaft
Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
Antrag auf Gestattung des Zuschlags zurückgewiesen mit Nebenentscheidun- Beschluss vom 06.10.2005, VK-30/2005-B (Z) gen Sofortige Beschwernein de Vergabekammer Düsseldorf, den 31.10.2005 bei der Bezirksregierung Düsseldorf VK 30/2005 B BESCHLUSS.wegen: Vergabeverfahren xxxx, Elektroinstallation, Blitzschutz, Az.: VK 30/2005 B und LAN-Verkabelung, Az.: VK 32/2005 B.
miteinander verbunden unter dem Aktenzeichen: VK 30/2005 B,.
- OLG Frankfurt, 20.07.2004 - 11 Verg 6/04
Vergabeverfahren: Ermessensspielraum bei Angebotsausschluß wegen schwerer …
Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
Überdies wäre letztlich zudem erforderlich gewesen, den Ausschluss der Antragstellerin wegen der angenommenen Unzuverlässigkeit im Einzelnen zu dokumentieren und die Gründe im Vergabeprotokoll darzustellen (vgl. OLG Frankfurt, Beschl. vom 20.07.2004; AZ: 11 Verg 6/04). - BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02
Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung
Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
(vgl. BGH. Beschl. vom 18.02.2003, AZ: X ZB 43/02). - OLG Frankfurt, 16.05.2000 - 11 Verg 1/99
Vergabeverfahren: Selbständige Kostenanfechtung nach Hauptsacheerledigung; …
Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
Zwingend ist jedoch, dass der Hauptunternehmer noch wesentliche Teile der Bauleistung (ca. ein Drittel) im eigenen Betrieb ausführt (vgl. OLG Frankfurt Beschl. vom 16.05.2000, AZ: 11 Verg 1/99). - VK Bund, 11.10.2004 - VK 1-174/04
Ingenieurtechnische Bearbeitung der Schallschutzmaßnahmen im Umfeld des …
Auszug aus VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
Dies ergibt sich aus dem Sinn und Zweck des § 107 Abs. 2 GWB, wonach verhindert werden soll, dass ein Bieter, der auch bei ordnungsgemäß durchgeführtem Vergabeverfahren keine Aussicht auf Berücksichtigung seines Angebots und damit auf Erteilung des Zuschlags gehabt hätte, ein Nachprüfungsverfahren einleiten kann (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. vom 15.12.2004, AZ: VII Verg 47/04; 1. VK des Bundes beim Bundeskartellamt, Beschl. vom 11.10.2004, AZ: VK 1-174/04, VK bei der Bezirksregierung Arnsberg, Beschl. vom 09.04.2004, AZ: VK-03/02).
- VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09
Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!
Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreits oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als schwere Verfehlung zu werten (VK Düsseldorf, IBR 2006, 1324 - nur online). - VK Bund, 15.05.2009 - VK 2-21/09
Leistungskatalog gesetzl. Krankenvers. in Form von Richtlinien
Im Übrigen bedürfte es für einen Ausschluss einer schweren Verfehlung, was nur bei schuldhafter, also nicht ohne weiteres schon bei rechtsirriger Begehung und erheblichen Auswirkungen anzunehmen ist (2. VK Bund, Beschluss vom 13. Juli 2005 - VK 2-75/05; VK Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - VK-30/2005-B; VK Nordbayern, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 21.VK-3194 - 44/06). - VK Sachsen, 17.07.2007 - 1/SVK/046-07
Was sind schwere Verfehlungen?
Im Ergebnis bedeutete dies, dass ein schuldhaftes, d.h. vorsätzliches Fehlverhalten der Antragstellerin, was einen Ausschluss deren Angebotes nach § 25 Nr. 1 Absatz 2 VOB/A i. V. m. § 8 Nr. 5 VOB/A hätte rechtfertigen können (vgl. VK Düsseldorf, B. v. 31.10.2005, VK- 30/2005-B; 2. VK Bund, B. v. 13.07.2005, VK 2-75/05; LG Düsseldorf, Urteil vom 16.03.2005 12 O 225/04 ) in diesem frühen Stadium der Klärung zivilrechtlicher Meinungsverschiedenheiten durch die Vergabekammer gerade nicht festgestellt werden konnte.
- VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09 Bloße Meinungsverschiedenheiten, die hinsichtlich einer ordnungsgemäßen Vertragserfüllung bestehen, mögen sie auch Gegenstand eines Rechtsstreits oder eines selbständigen Beweisverfahrens sein, sind jedoch noch nicht als schwere Verfehlung zu werten (VK Düsseldorf, IBR 2006, 1324 - nur online).
- VK Bund, 29.07.2011 - VK 2-79/11
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Im Übrigen bedürfte es für einen Ausschluss einer schweren Verfehlung nach § 6 Abs. 6 lit. c) VOL/A-EG , was nur bei schuldhafter - also nicht ohne weiteres schon bei rechtsirriger - Begehung und erheblichen Auswirkungen anzunehmen ist (2. VK Bund, Beschluss vom 17. März 2009, VK 2 - 21/09; 2. VK Bund, Beschluss vom 13. Juli 2005 - VK 2-75/05; VK Düsseldorf, Beschluss vom 31. Oktober 2005 - VK-30/2005-B; VK Nordbayern, Beschluss vom 22. Januar 2007 - 21.VK. - VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-32/05
Darlegung des Vorliegens einer Meinungsverschiedenheit als Nachweis für eine …
Volltext siehe unter: VK Düsseldorf - 31.10.2005 - AZ: VK-30/2005 - B.
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Rechtsprechung
| VK Düsseldorf, 06.10.2005 - VK-30/2005-B (Z) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- nrw.de
§ 115 Abs. 2 GWB
Vergabeverfahren Elektroinstallation, Blitzschutz - oeffentliche-auftraege.de
Gestattung des Zuschlags: Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags (keine Berücksichtigung der Zeitverzögerung durch ein Nachprüfungsverfahren)
- VERIS
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Antrages auf Nachprüfung für das Kammerverfahren ; Einschätzung der Realisierungsvoraussetzungen für ein Beschaffungsvorhaben Sache des öffentlichen Auftraggebers; Pflicht zur Hinnahme einer Verzögerung der Zuschlagserteilung ...
Verfahrensgang
- VK Düsseldorf, 06.10.2005 - VK-30/2005-B (Z)
- VK Düsseldorf, 31.10.2005 - VK-30/05
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- VK Arnsberg, 02.02.2006 - VK 30/05
Abgabe eines eigenen Angebotes und innerhalb einer Bietergemeinschaft
Auszug aus VK Düsseldorf, 06.10.2005 - VK-30/05
Sofortige Beschwernein de Vergabekammer Düsseldorf, den 06.10.2005 bei der Bezirksregierung Düsseldorf VK 30/2005 B und VK 32/2005 - B.wegen: Vergabeverfahren xxxx, Elektroinstallation, Blitzschutz, Az.: VK 30/2005 B und LAN-Verkabelung, Az.: VK 30/2005 B.
miteinander verbunden unter dem Aktenzeichen: VK 30/2005 B,.
- OLG Celle, 17.01.2003 - 13 Verg 2/03
Knappe Bemessung des Zeitplans für ein europaweit auszuschreibendes Bauvorhaben …
Auszug aus VK Düsseldorf, 06.10.2005 - VK-30/05
Es kann nicht auf die Antragstellerin in der Weise verlagert werden, dass ihr der Primärrechtsschutz praktisch abgeschnitten wird (vgl. OLG Celle, Beschluss vom 17.01.2003, Az.:13 Verg 2/03). - OLG Schleswig, 14.08.2000 - 6 Verg 2/00
Wiederherstellung des Zuschlagsverbots; Zulässigkeit der Zusammenfassung von …
Auszug aus VK Düsseldorf, 06.10.2005 - VK-30/05
Zum Teil wird dort die Auffassung vertreten, dass die Prognose der Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags zumindest dann einbezogen werden müssten, wenn der zu beurteilende Sachverhalt offen zu Tage liegt und bei der im Eilverfahren vorzunehmenden summarischen Prüfung unschwer die offensichtliche Unzulässigkeit oder Unbegründetheit des Hauptantrages erkennbar ist (OLG Schleswig, Beschl. v. 14.8.2000, 6 Verg 2/00).
- VK Schleswig-Holstein, 11.09.2009 - VK-SH 14/09 Der Agg hatte es selbst in der Hand, einen reibungslosen Übergang der Verträge zum 01.10.2009 zu gewährleisten, indem er nicht nur die Zeiten für die Dauer eines möglichen Nachprüfungsverfahrens einplante (vgl. OLG Thüringen, Beschluss vom 24.10.2003 - 6 Verg 9/03; VK Düsseldorf, Beschluss vom 06.10.2005 - VK - 30/2005 erkennende Kammer, Beschluss vom 15.02.2007 - VK-SH 03/07), sondern auch die erforderlichen Vorlaufzeiten für die Bestellung von Containern und Textilien in die Planungen einbezogen hätte, so dass die Bieter bereits zum Leistungsbeginn vollständig leistungsfähig gewesen wären.
- VK Südbayern, 29.07.2010 - Z3-3-3194-1-39-06/10
Gestattung des vorzeitigen Zuschlags
Daraus folgt, dass der effektive Primärrechtsschutz des § 97 Abs. 7 GWB nur dann ausnahmsweise durch Gestattung der Erteilung des Zuschlags durchbrochen werden darf, wenn das Interesse des Auftraggebers und der Allgemeinheit an einer sofortigen Erteilung des Zuschlags das gesetzlich festgeschriebene Interesse an der Zuschlagssperre deutlich überwiegt (VK Arnsberg, B. v. 11.09.2008 - Az.: VK 19/08; B. v. 10.01.2008 - Az.: VK 42/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 17.03.2007 - Az.: 1 VK 07/07, 08/07; VK Düsseldorf, B. v. 06.10.2005 - Az.: VK - 30/2005 - B (Z); B. v. 27.07.2005 - Az.: VK - 24/2005 - Z, VK - 20/2005 - Z; B. v. 29.06.2005 - Az.: VK 16 - 2005 - Z; VK Hamburg, B. v. 27.10.2005 - Az.: VK BSU-3/05; B. v. 22.04.2005 - Az.: VK BSU-2/05; 1. VK Sachsen, B. v. 05.04.2006 - Az.: 1/SVK/027-06; B. v. 23.06.2005 - Az.: 1/SVK/068-05, 068-05G; B. v. 12.02.2004 - Az.: 1/SVK/164-03, 1/SVK/164-03G; VK Schleswig-Holstein, B. v. 15.02.2007 - Az.: VK-SH 03/07; B. v. 08.07.2005 - Az.: VK-SH 18/05). - VK Düsseldorf, 06.10.2005 - VK-32/05
Berücksichtigung der Erfolgsaussichten des Antrages auf Nachprüfung für das …
Volltext siehe unter: VK Düsseldorf - 06.10.2005 - AZ: VK - 30/2005 - Z.
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