Rechtsprechung
| VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Vergabe einer Baumaßnahme - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verspätete Rüge von Vergaberechtsverstößen; Ausschluss des Angebotes bei Fehlen von Preisangaben und geforderten Erklärungen; Auffällige Preisabweichung eines Angebots; Verstoß gegen den Transparenzgrundsatz wegen fehlerhafter Benennung des den Zuschlagserhalters
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Vergaberechtsschutz nach Zuschlagserteilung!
Kurzfassungen/Presse
- oeffentliche-auftraege.de (Leitsatz)
Eignung: Vergabe von ca. 5% der Leistungen an Nachunternehmer berührt die Eignung nicht
Verfahrensgang
- VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
- VK Bund, 10.01.2003 - VK 1-63/02
- OLG Düsseldorf, 11.06.2003 - Verg 4/03
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BayObLG, 28.12.1999 - Verg 7/99
Vertretung des Freistaats Bayer im vergaberechtlichen Beschwerdeverfahren
Auszug aus VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
Insoweit ist in der Rechtsprechung und in der Literatur nicht abschließend geklärt, ob im Umkehrschluss zu § 21 Nr. 1 Abs. 1 Satz 3 VOB/A das Fehlen von Preisangaben und geforderten Erklärungen grundsätzlich - mit der Möglichkeit von Ausnahmen - zwingend den Ausschluss des Angebotes zur Folge haben muss (…so Prieß in Motzke/Pietzcker/Prieß, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A, § 21 Rn. 21, 33, 34 f., ohne die Möglichkeit von Ausnahmen zu erwähnen: Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB - Teile A und B - Kommentar, 14, Auflage 2001, § 21 Rn. 6b), oder ob für einen Ausschluss neben dem Fehlen der Angaben bestimmte zusätzliche qualitative Anforderungen an die fehlenden Angaben zu stellen sind (so BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211, Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/ Grünhagen, VOB-Kommentar, § 21 Rn. 110 ff.).(BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (212), Franke/Grünhagen in Franke/Kemper/Zanner/Grünhagen, VOB-Kommentar, § 21 Rn. 110 ff.).
Die Angabe des Systems und des Fabrikates ist lediglich eine Angabe "über das Angebot selbst" bzw. über "die geplante Durchführung" im Sinn des § 24 VOB/A (vgl. insoweit BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (213).
Daher kann das Fehlen der genannten Formblätter nicht zu einem Ausschluss des Angebotes führen (i.E. ebenso BayObLG, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (214), Kratzenberg in Ingenstau/Korbion, VOB - Teile A und B - Kommentar, 14, Auflage 2001, § 21 Rn. 6a, jew. mit dem zusätzlichen Hinweis auf die Formblätter aus dem Jahr 1999, auf denen ausdrücklich vermerkt war, dass die Erklärungen nicht Vertragsbestandteil sind;… a.A. Prieß in Motzke/Pietzcker/Prieß, Verdingungsordnung für Bauleistungen Teil A, § 21 Rn. 28).
Es handelt sich diesbezüglich um eine zulässige Unterrichtung "über das Angebot" und "über die geplante Art der Durchführung" gemäß § 24 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A (vgl. dazu BayObLG
, Beschluss vom 28. Dezember 1999, NZBau 2000, 211 (213). - OLG Düsseldorf, 06.08.2001 - Verg 28/01
Vorabinformation (VgV § 13): Wie detailliert muss die Begründung sein?
Auszug aus VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
Das OLG Düsseldorf hat in einer Entscheidung vom 6. August 2001 (Verg 28/01) entschieden, dass die Vorabinformation auch kurz gefasst werden kann, soweit diese verständlich, präzise und wahrheitsgemäß den Grund für die Nichtberücksichtigung des Angebotes des Bieters enthält. - KG, 04.04.2002 - KartVerg 5/02
Wirksamkeit eines verfrüht geschlossenen Vertrages
Auszug aus VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
Unabhängig von der Frage, ob der Fristbeginn mit der Absendung des Schreibens oder mit dem Zugang des Schreibens bei dem Adressaten beginnt (vgl. KG Beschluss vom 4. April 2002, VergabeR 2002, 235, 239 f.), war die 14-Tage-Frist in jedem Fall zum Zeitpunkt der Zuschlagserteilung am 22. Juli 2002 abgelaufen.
- VK Bund, 16.07.2002 - VK 2-50/02
Erbringung von ausbildungsbegleitenden Hilfen nach § 241 SGB III
Auszug aus VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
Es ist auch nicht unter dem Gesichtspunkt, dass durch eine Vorabinformation das Zuschlagsverbot nach § 13 Satz 3 VgV nicht beseitigt wird, wenn diese infolge schwerer inhaltlicher Fehler den Bieter davon abhält, rechtzeitig Rechtsschutz zu suchen, die Frist von vornherein nicht in Lauf gesetzt worden (vgl. zu diesen Grundsätzen Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 16. Juli 2002, VK 2 - 50/02). - VK Bund, 13.07.2001 - VK 1-19/01
Umzugs-, Transport- und Hauswartsaufgaben
Auszug aus VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
Die durch die Zuschlagserteilung erfolgte Beendigung des Beschaffungsvorgangs stellt damit eine Zäsur für die Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrages dar (vgl. BGH, Beschluss vom 19. Dezember 2000, NZBau 2001, 51; 1. VK Bund, Beschluss vom 13. Juli 2001, WuW 2001, 1269 f.). - OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 10/01
Aufhebung einer wirksamen Vertragskündigung als Neuvergabe
Auszug aus VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
EUR, das Los fällt jedoch nicht unter das 20 %- Kontingent des § 2 Nr. 7 VgV, da die VSt sich durch die europaweite Ausschreibung des Loses 7 und die Angabe der Vergabekammer des Bundes als zuständige Nachprüfstelle dahingehend gebunden hat, dass sie das verfahrensgegenständliche Los nicht dem 20 %- Kontingent nach § 2 Nr. 7 VgV zuordnet (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13. August 2001, Verg 10/01).
- VK Schleswig-Holstein, 17.01.2006 - VK-SH 32/05
Umfang der Nachunternehmerleistungen unklar - Ausschluss!
Soweit in der Spruchpraxis teilweise eine andere Auffassung vertreten wurde (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 27.09.2002, VK 1-63/02; VK Thüringen, Beschluss vom 29.08.2002, 216-4002.20-036/02-J-S), ist darauf hinzuweisen, dass der in § 97 Abs. 2 GWB normierte Gleichbehandlungsgrundsatz von dem Ausschreibenden verlangt, dass alle Bieter gleich behandelt werden. - VK Schleswig-Holstein, 31.01.2006 - VK-SH 33/05
Das Fehlen welcher Erklärungen führt zwingend zum Ausschluss?
Soweit in der Spruchpraxis teilweise eine andere Auffassung vertreten wurde (vgl. 1. VK Bund, Beschluss vom 27.09.2002, VK 1-63/02; VK Thüringen, Beschluss vom 29.08.2002, 216-4002.20-036/02-J-S), ist darauf hinzuweisen, dass der in § 97 Abs. 2 GWB normierte Gleichbehandlungsgrundsatz von dem Ausschreibenden verlangt, dass alle Bieter gleich behandelt werden. - VK Baden-Württemberg, 09.04.2013 - 1 VK 8/13
Keine ungeprüfte Übernahme einer Bonitätsbewertung!
Dabei kann dahinstehen, inwieweit eine Auskunft der Creditreform - zudem in diesem fehleranfälligen Bereich - grundsätzlich geeignet ist, aussagekräftige Informationen zur Frage der Eignung des Bieters zu geben (vgl. Vergabekammer Bund, Beschluss vom 27.09.2002 - VK 1 - 63/02).
- VK Bremen, 16.07.2003 - VK 12/03
Verstoß im Vergabeverfahren erst nachträglich gerügt
Die 1. Vergabekammer des Bundes hat demgegenüber in der Entscheidung vom 27.09.2002 (Az: VK 1-63/02) in einem dem hier zugrundeliegenden Sachverhalt ähnlichen Fall entschieden, daß die Zuschlagserteilung vor dem Zuschlagstermin, der im Informationsschreiben angekündigt war, unter keinem Gesichtspunkt zur Nichtigkeit des Zuschlages/Vertrages führt. - VK Düsseldorf, 30.09.2003 - VK-25/03
Eigenes Angebot zwingend auszuschließen: Kein Interesse am Auftrag!
Die in den genannten Formblättern enthaltenen Informationen sollen die Vergabestelle lediglich in die Lage versetzen, die Angemessenheit der angebotenen Preise gemäß § 25 Nr. 3 Abs. 1 und Abs. 2 VOB/A zu prüfen, wenn ein Angebotspreis unangemessen niedrig bzw. hoch erscheint; für die Vergleichbarkeit der angebotenen Preise sind diese Informationen nicht erforderlich (vgl. etwa den Beschluss 1. VK Bund vom 27.09.2002 VK 1- 63/02, in dem die Bundeskammer keinen Ausschluss eines Angebotes annimmt, dem die Erklärungen gemäß Formblatt ,,EFB-Preis 1" fehlen, ebenso auch unter Berücksichtigung der Entscheidung des Bundesgerichtshofes Vergabekammer Bremen, Beschluss vom 25.06.2003 VK 10/03 -, zitiert in Europa kompakt Heft 9/03 Seite 140 ff, welche die Formblätter nicht als Bestandteil des Leistungsverzeichnisses ansieht). - VK Bund, 03.05.2005 - VK 3-19/05
Beräumung von Altmunition auf dem Truppenübungsplatz
Dies ist bei diesen Formblättern zwar grundsätzlich nicht der Fall (s. nur Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 27. September 2002, VK 1 - 63/02, S. 28; Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 8. August 2001, VK 2 - 22/01, S. 15), möglicherweise könnte das EFB-Preisblatt 2 hier allerdings doch eine "geforderte Erklärung" i.S.d. o.g. Vorschriften sein, da die Angaben in diesem Formblatt für die Vergleichbarkeit und damit die Bewertung der Angebote von erheblicher Bedeutung sind, weil die Vergabestelle aufgrund der hierin gemachten Angaben die Einhaltung der verbindlichen oberen Kalkulationsgröße, deren Überschreitung ihrerseits zum zwingenden Ausschluss führt, überprüft (vgl. oben). - VK Bund, 10.02.2004 - VK 2-150/03
IT-technische Betreuung und Beratung
auszuführen (Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 27.09.2002, VK 1 - 63/02). - VK Hessen, 24.02.2014 - 69d-VK-05/14
Sicherheitsdienstleistung bei Großveranstaltung: Vorzeitige Zuschlagserteilung!
Zudem führt eine von der Wirtschaftsauskunftei angegebene "sehr schwache Bonität" anerkanntermaßen nicht an sich zur Verneinung der Eignung; insbesondere ist aufgrund dieser Einschätzung nicht zwingend zu erwarten, dass der Bewerber die Leistung nicht erfüllen und den Auftrag nicht einwandfrei ausführen wird (VK Bund, Beschl. v. 27. September 2002 - Az.: VK 1-63/02 - Weyand, a.a.O., § 6 VOL/A Rn. 125).
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- VK Bund, 27.09.2002 - VK 1-63/02
- VK Bund, 10.01.2003 - VK 1-63/02
- OLG Düsseldorf, 11.06.2003 - Verg 4/03
Wird zitiert von ...
- OLG Düsseldorf, 11.06.2003 - Verg 4/03
Mitwirkung in Nachprüfungsverfahren: Volle RA-Gebühr?
Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 1. Vergabekammer des Bundes vom 10. Januar 2003 (VK 1 - 63/02) teilweise abgeändert.
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