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Rechtsprechung
   VK Münster, 14.11.2002 - VK 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,16412
VK Münster, 14.11.2002 - VK 16/02 (https://dejure.org/2002,16412)
VK Münster, Entscheidung vom 14.11.2002 - VK 16/02 (https://dejure.org/2002,16412)
VK Münster, Entscheidung vom 14. November 2002 - VK 16/02 (https://dejure.org/2002,16412)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Leistungsbeschreibung: keine Pflicht der Vergabestelle, bestehende Wettbewerbsvorteile und - nachteile potentieller Bieter durch die Gestaltung der Vergabeunterlagen auszugleichen

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Leistungsbeschreibung und Diskriminierungsverbot

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Anforderungen an die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags eines öffentlichen Vergabeverfahrens im Rahmen des Sammelns und des Transports von Abfall auf dem Stadtgebiet; Anforderungen an die inhaltliche Ausgestaltung des Vergabekriteriums des wirtschaftlich günstigsten ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2003, 205 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (4)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …

    Auszug aus VK Münster, 14.11.2002 - VK 16/02
    Danach sind ihr in entsprechender Anwendung von § 162 VwGO die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.00 ­ Verg 2/99; 24.04.01 ­ Verg 28/00; 15.05.02 ­ Verg 10/02).
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Münster, 14.11.2002 - VK 16/02
    Danach sind ihr in entsprechender Anwendung von § 162 VwGO die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.00 ­ Verg 2/99; 24.04.01 ­ Verg 28/00; 15.05.02 ­ Verg 10/02).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2001 - Verg 42/01

    Grenzen der Auslegung der Leistungsbeschreibung und anderer Vergabebedingungen

    Auszug aus VK Münster, 14.11.2002 - VK 16/02
    Im beim OLG Düsseldorf anhängig gewesenen Verfahren war ein schriftliches Aufklärungsersuchen nachgewiesen und unstrittig; hinzu kam eine vom Vergabesenat festgestellte aufklärungsbedürftige Unklarheit der Vergabeunterlagen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 19.12.01 ­ Verg 42/01; NZBau 2002, 287, 291).
  • OLG Düsseldorf, 15.05.2002 - Verg 10/02

    Kostentragungspflicht

    Auszug aus VK Münster, 14.11.2002 - VK 16/02
    Danach sind ihr in entsprechender Anwendung von § 162 VwGO die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Kosten zu ersetzen (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20.07.00 ­ Verg 2/99; 24.04.01 ­ Verg 28/00; 15.05.02 ­ Verg 10/02).
  • OLG Schleswig, 13.06.2019 - 54 Verg 2/19

    Vergabeverfahren für "innovative" Züge kann weitergeführt werden

    Der Auftraggeber kann, wenn es dafür vernünftige - wirtschaftliche - Gründe gibt, den Leistungsinhalt so bestimmen, dass einzelne Bieter Wettbewerbsvorteile gegenüber anderen haben, solange dies nicht durch die Absicht der Bevorzugung eines bestimmten Unternehmens motiviert ist (vgl. VK Münster, Beschl. v. 14.11.2001, VK 16/02, ZfBR 2003, 205 [Ls.; zu 3.1 der Gründe]).
  • VK Schleswig-Holstein, 26.10.2004 - VK-SH 26/04

    Ausschluss wegen wettbewerbsbeschränkenden Verhaltens

    Bieterschutz könnte lediglich für den eng begrenzten Fall bestehen, dass zu erkennen ist, dass eine Absicht zur Verdrängung von Konkurrenten vom Markt (nicht von der einzelnen Vergabe) besteht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02 und Beschluss vom 04.09.2002, Verg 37/02; VK Münster, Beschluss vom 14.11.2002, VK 16/02).
  • VK Schleswig-Holstein, 05.08.2003 - VK-SH 21/03

    Nur Maßnahmen der Vergabestelle können geprüft werden!

    Bieterschutz kann lediglich in den Fällen bestehen, in denen zu erkennen ist, dass eine Absicht zur Verdrängung von Konkurrenten vom Markt besteht (VK Münster v. 14.11.2002, Az.: VK 16/02).
  • VK Sachsen, 27.01.2003 - 1/SVK/123-02

    Schätzung des Auftragswerts: Berücksichtigung aller Lose

    Auf einen Verstoß gegen § 13 VgV allein kann ein Bieter einen Nachprüfungsantrag somit nicht stützen (VK Münster, Beschl. v. 14.11.2002, VK 16/02; VK Sachsen, Beschl. v. 27.09.2001, 1/SVK/85-01 und v. 08.11.2001, 1/SVK/104-01; OLG Dresden, Beschluss vom 08.11.2001, WVerg 0009/01).
  • VK Hessen, 01.06.2005 - 69d-VK-33/05

    Unzulässige Änderungen der Vergabestelle an Vergabeunterlagen

    In einem vergleichbaren Fall hat die Vergabekammer Münster (Beschluss vom 14.11.2002; VK 16/02) ausdrücklich betont, es gebe kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen.
  • VK Hessen, 13.10.2005 - 69d-VK-69/05

    Neutrale Leistungsbeschreibung

    Es gibt kein an den Auftraggeber gerichtetes Gebot, bestimmte Wettbewerbsvorteile bereits bei der Entscheidung über die Leistung, die ausgeschrieben werden soll, auszugleichen (vlg. Beschluss der Vergabekammer Münster von 14.11.2002; VK 16/02 und Beschluss der Vergabekammer Hessen vom 13.05.2005; VK 33/2005).
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   VK Münster, 06.03.2003 - VK 16/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,28838
VK Münster, 06.03.2003 - VK 16/02 (https://dejure.org/2003,28838)
VK Münster, Entscheidung vom 06.03.2003 - VK 16/02 (https://dejure.org/2003,28838)
VK Münster, Entscheidung vom 06. März 2003 - VK 16/02 (https://dejure.org/2003,28838)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • OLG Jena, 13.09.2001 - 6 Verg 1/01

    Kostenfestsetzung; Vergabekammerverfahren

    Auszug aus VK Münster, 06.03.2003 - VK 16/02
    Eine solche Festsetzung ist für die Gebühren der Vergabekammer auch nicht erforderlich und damit unzulässig, weil - anders als bei gerichtlichen Gebühren, die vom Gebührenbeamten festgesetzt werden - die Vergabekammer ihre Gebühr selbst festsetzt und die Festsetzung einer Bezugsgröße für einen Gebührenbeamten entfällt (Thüringer Oberlandesgericht, Beschluss vom 29.05.2001 - 6 Verg 1/01).
  • VK Schleswig-Holstein, 18.02.2005 - VK-SH 18/03

    Steuerbefreiung für Brutto-Auftragswert relevant?

    Maßgeblich ist dann der Angebotspreis der Beigeladenen (VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az.: VK 16/02).

    Der Anspruch auf eine Geschäftsgebühr und eine Besprechungsgebühr (anstelle der Verhandlungsgebühr) ergibt sich für Verfahren vor den Vergabekammern, bei denen es sich nicht um gerichtliche Verfahren handelt, aus § 118 Abs. 1 Nr. 1 und 2 BRAGO und nicht - wie die Bg meint - aus § 31 Abs. 1 BRAGO (vgl. statt vieler: VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02;… Madert in: Gerold / Schmidt / v. Eicken / Madert, BRAGO, 15. Auflage, 2002, Rn. 13 zu § 65a).

    Aus demselben Grund ergibt sich auch aus § 291 BGB kein Anspruch auf Verzinsung einer Geldschuld (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az.: VK 16/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 14.01.2004 - VK-SH 21/03

    Bestimmung des Gegenstandswerts bei Tätigkeit für Beigeladene

    Angebotssummen anderer Unternehmen, die sich um denselben Auftrag bemühen, zu denen aber zunächst keine Rechtsbeziehung besteht, sind von der Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht erfasst und somit auch nicht Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit i.S.v. § 7 Abs. 1 BRAGO (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02).

    Somit trifft der Einwand, der Gegenstandswert könne nur einheitlich festgesetzt werden für das Vergabenachprüfungsverfahren nicht zu, da ein Gegenstandswert nicht festgelegt wird (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2006 - VK-SH 32/05

    Bestimmung des Gegenstandswertes

    Angebotssummen anderer Unternehmen, die sich um denselben Auftrag bemühen, zu denen aber zunächst keine Rechtsbeziehung besteht, sind von der Tätigkeit des Rechtsanwaltes nicht erfasst und somit auch nicht Gegenstand der anwaltlichen Tätigkeit i.S.v. § 2 Abs. 1 RVG (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02 zu § 7 Abs. 1 BRAGO, jetzt § 2 Abs. 1 RVG mit gleichem Wortlaut).

    Aus demselben Grund ergibt sich auch aus § 291 BGB kein Anspruch auf Verzinsung einer Geldschuld (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02).

  • VK Schleswig-Holstein, 23.02.2005 - VK-SH 5/04

    Erstattungsfähigkeit der Kosten von Ingenieurbüros

    Aus demselben Grund ergibt sich auch aus § 291 BGB kein Anspruch auf Verzinsung einer Geldschuld (vgl. VK BR Münster, Beschluss vom 06.03.2003, Az. VK 16/02).
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Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.09.2003 - VK 16/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,62794
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.09.2003 - VK 16/2002 (https://dejure.org/2003,62794)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 29.09.2003 - VK 16/2002 (https://dejure.org/2003,62794)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 29. September 2003 - VK 16/2002 (https://dejure.org/2003,62794)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekir.de

    § 12 BeamtenVG; §§ 18, 47 PfBVO i.V.m. § 85 Abs. 1, 5 Satz 2 BeamtVG; § 32 PfBO
    Ausbildungs- und Prüfungszeiten, ruhegehaltsfähige Dienstzeiten

Verfahrensgang

 
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Rechtsprechung
   Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.09.2004 - VK 16/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,89867
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 29.09.2004 - VK 16/2002 (https://dejure.org/2004,89867)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 29.09.2004 - VK 16/2002 (https://dejure.org/2004,89867)
Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, Entscheidung vom 29. September 2004 - VK 16/2002 (https://dejure.org/2004,89867)
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Volltextveröffentlichung

  • kirchenrecht-ekd.de PDF, S. 26

    Zur Berücksichtigung von Sprachsemestern bei der Berechnung der ruhegehaltfähigen Studien- und Prüfungszeiten von Pfarrern

Verfahrensgang

 
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