Rechtsprechung
| VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kein Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Vergabe eines Auftrags für die Lieferung von Höranlagen und Sprechanlagen für bestimmte Förderschulen; Anspruch eines mittelständischen Bieters auf Losaufteilung i.R.d. Neufassung des § 97 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Beurteilungsspielraum einer ...
Verfahrensgang
- VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
- OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - Verg 43/09
Wird zitiert von ... (6) Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 08.09.2004 - Verg 38/04
Mittelstandsförderung bei der Vergabe
Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Denn der Auftraggeber bestimmt nach seinen Bedürfnissen und Vorstellungen den Gegenstand der Beschaffung, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04.Dieser Beurteilungsspielraum ist so wie bereits zu der bisherigen Mittelstandsklausel entschieden - von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfbar, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 22.9.2005, Verg 49/05 und 50/05; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04.
Demgegenüber, so meinte das OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04, sei jedenfalls der Hinweis auf die Möglichkeit, Bietergemeinschaften zu bilden, nicht ausreichend.
- OLG Brandenburg, 27.11.2008 - Verg W 15/08
Beschränkung der Ausschreibung sicherheitstechnischer Anlagen wegen …
Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Insofern lässt die Kammer es dahingestellt, ob dies so wie im Falle vom OLG Brandenburg, 27.11.2008, Verg W 15/08 angenommen - ebenfalls ein angemessenes Instrument zur Berücksichtigung von mittelständischen Interessen sein kann. - OLG Koblenz, 05.12.2007 - 1 Verg 7/07
Vergabeverfahren: Auslegung der Leistungsbeschreibung und Transparenz der …
Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Da sich die Ausschreibung an einen im Voraus kaum überschaubaren Empfängerkreis richtet und personenbezogene Besonderheiten folglich außer Betracht bleiben müssen, kommt es in erster Linie auf den Wortlaut, daneben aber auch auf die konkreten Verhältnisse der Leistung an, wie sie in den Vergabeunterlagen ihren Ausdruck gefunden haben, OLG Koblenz, 5.12.2007, 1 Verg 7/07.
- OLG Düsseldorf, 22.09.2005 - Verg 49/05
Vorläufige Gestattung der Zuschlagserteilung?
Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Dieser Beurteilungsspielraum ist so wie bereits zu der bisherigen Mittelstandsklausel entschieden - von den Nachprüfungsinstanzen nur begrenzt überprüfbar, vgl. dazu OLG Düsseldorf, 22.9.2005, Verg 49/05 und 50/05; OLG Düsseldorf, 8.9.2004, Verg 38/04. - OLG Düsseldorf, 19.10.2006 - Verg 39/06
Vergaberecht: Unzulässigkeit der Abwälzung unplanbarer Wagnisse auf den …
Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Bei der hier vorzunehmenden Gesamtbetrachtung der wirtschaftlichen Risikoverlagerung dürfen auch andere für den Auftragnehmer kalkulationserhebliche Faktoren nicht außer Betracht bleiben, OLG Düsseldorf, 19.10.2006, Verg 39/06. - OLG Düsseldorf, 05.10.2000 - Verg 14/00
Funktionale Leistungsbeschreibung zweckmäßig und verhältnismäßig?
Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Denn Sinn und Zweck von funktionalen Leistungsbeschreibungen ist es, die konstruktive Lösung der Aufgabe weitgehend den Bietern zu überlassen, Noch, in Müller-Wrede, Kommentar zur VOL/A, 2. Auflage, § 8 Rn. 150. Die Planung und Konzeptionierung der Leistung soll mit der Vergabe der Ausführung der Leistung verbunden werden, OLG Düsseldorf, 5.10.2000, Verg 14/00. - VK Saarland, 07.09.2009 - 3 VK 01/09
Aufteilung in Fachlose: Nur, wenn dies marktüblich ist!
Auszug aus VK Münster, 07.10.2009 - VK 18/09
Korrespondierend dazu steht dem Bieter kein absoluter Anspruch auf losweise Vergabe zu; er hat insoweit lediglich einen Anspruch darauf, dass der Auftraggeber von dem ihm auf Grund der allgemeinen Grundsätze des § 97 GWB eingeräumten Beurteilungs- und Ermessensspielraum in ermessensfehlerfreie Weise Gebrauch macht, so zutreffend die VK Saarland, 7.9.2009, 3 VK 01/2009.
- VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10
Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!
Einen Anspruch auf Losaufteilung hat die Antragstellerin aber auch nach der Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB nicht, vgl. VK Münster, 7.10.2009, VK 18/09. - OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - Verg 43/09
Verpflichtung des Auftraggebers zur Bildung von Teillosen
Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 07. Oktober 2009 (VK 18/09) wird zurückgewiesen. - VK Baden-Württemberg, 18.02.2011 - 1 VK 2/11
Vergabenachprüfungsverfahren: Berufung eines Großunternehmens auf eine Verletzung …
Auf die Rechtsprechung der Vergabekammer Münster (Beschluss vom 07.10.2009, VK 18/09) sowie der Vergabekammer Bund (Beschluss vom 29.09.2009, VK 2 -162/09) wird hingewiesen.Rn. 76 Insoweit der Antragsgegner unter Bezugnahme auf eine Entscheidung der VK Münster (vom 07.10.2009, VK 18/09) darauf verweist, dass die Vergabestellen auch nach der Gesetzesänderung des § 97 Abs. 3 GWB weiterhin einen Beurteilungsspielraum hinsichtlich der Frage hätten, ob eine Losaufteilung erfolgen solle, ist dem nicht zu folgen.
- VK Nordbayern, 06.09.2016 - 21.VK-3194-16/16
Gebot der Losaufteilung schützt nicht nur kleine Unternehmen!
§ 97 Abs. 3 GWB a. F. gewährt keinen Anspruch des Auftragnehmers auf eine zwingende Losaufteilung, sondern ihm steht lediglich ein subjektives Recht auf Beachtung des Grundsatzes der Losvergabe zu (VK Münster, B. v. 07.10.2009, Az.: VK 18/09).Der Auftraggeber hat zwar den Grundsatz des Mittelstandes zu beachten, aber nur "vornehmlich", d.h. nicht um jeden Preis, denn als öffentlicher Auftraggeber unterliegt er ebenso den Grundsätzen der sparsamen und wirtschaftlichen Haushaltsführung (§ 97 Abs. 5 GWB a. F.) (VK Münster, B. v. 07.10.2009, Az.: VK 18/09).
- VK Niedersachsen, 07.03.2011 - VgK-73/10
Anforderungen an die Leistungsbeschreibung
Auch aus der Neufassung des § 97 Abs. 3 GWB gibt es keinen Anspruch eines mittelständischen Auftragnehmers auf eine zwingende Losaufteilung, sondern ihm steht lediglich ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung seiner mittelständischen Interessen bzw. auf Beachtung des Grundsatzes der Losvergabe zu (3. VK Bund, B. v. 04.11.2009 - Az.: VK 3 - 190/09; VK Münster, B. v. 07.10.2009 - Az.: VK 18/09; 3. VK Saarland, B. v. 07.09.2009 - Az.: 3 VK 01/2009) Vgl. Rudolf Weyand, Vergaberecht 2009, 1BR-Online, § 97 Rd. 347/1). - VK Niedersachsen, 18.02.2011 - VgK-73/10
Verpflichtung zur Gebäudewertermittlung aller Objekte auf eigene Kosten und zur …
Rn. 59 Auch aus der Neufassung des §97 Abs. 3GWB gibt es keinen Anspruch eines mittelständischen Auftragnehmers auf eine zwingende Losaufteilung, sondern ihm steht lediglich ein subjektives Recht auf angemessene Berücksichtigung seiner mittelständischen Interessen bzw. auf Beachtung des Grundsatzes der Losvergabe zu (3. VK Bund, B. v. 04.11.2009 - Az.: VK 3 - 190/09; VK Münster, B. v. 07.10.2009 - Az.: VK 18/09 ; 3. VK Saarland, B. v. 07.09.2009 - Az.: 3 VK 01/2009) Vgl. Rudolf Weyand, Vergaberecht 2009, 1BR-Online, § 97 Rd. 347/1).
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Rechtsprechung
| VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- ibr-online
Nichtberücksichtigung der Angebote
- juris (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- BGH, 09.12.2003 - X ZB 14/03
Kostentragung nach Erledigung des Verfahrens vor der Vergabekammer
Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
Die Entscheidung des BGH vom 9. Dezember 2003, X ZB 14/03 steht dieser Auffassung nicht entgegen.Der Umstand, dass es bei Erledigung des Nachprüfungsverfahrens vor einer Sachentscheidung der Vergabekammer für die Kostenentscheidung auf die Erfolgsaussichten des Nachprüfungsantrags nicht ankommt (BGH, Beschluss v. 9. Dezember 2003, X ZB 14/03), kann kein eigenes Feststellungsinteresse begründen (2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24. Mai 2004, VK 2 22/04).
- BVerwG, 18.04.1996 - 4 C 6.95
Verwaltungsverfahren: Wahl zwischen Rücknahme und Abhilfe bei begründetem …
Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
Würde man dies anders entscheiden, hätte es die Antragsgegnerin in der Hand, ihrer Kostentragungspflicht zu entgehen, indem sie mit einer Abhilfeentscheidung einem entsprechenden Beschluss der Vergabekammer zuvorkommt (vgl. auch BVerwGE 101, 64ff. zu § 80 VwVfG). - OLG Düsseldorf, 13.08.2007 - Verg 16/07
DBE ist öffentlicher Auftraggeber!
Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
Im Kern wird diese Rechtsauffassung für die alte Rechtslage auch vom OLG Düsseldorf getragen, das eine Billigkeitsentscheidung für zulässig hält (OLG Düsseldorf vom 13.8.2007 VII Verg 16/07 VergabeR 6/2007 S. 761 ff).2. - BayObLG, 02.08.2001 - Verg 8/01
Feststellungsverfahren nach Vertragsschluss
Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
Sinn und Zweck des der Erledigung nachfolgenden Sekundärrechtsschutzes in Form des Fortsetzungsfeststellungsantrags gem. § 114 Abs. 2 Satz 2 GWB ist es, bereits im Verfahren gewonnene Erkenntnisse zu erhalten und eine der Prozessökonomie widersprechende erneute Prüfung der Rechtsverletzung zu vermeiden (BayObLG, Beschluss v. 2.8.2001, Verg 8/01). - OLG Düsseldorf, 29.05.2006 - Verg 79/04
Keine Gebührenerhöhung wegen mehrerer Auftraggeber
Auszug aus VK Arnsberg, 13.08.2009 - VK 18/09
Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung nach § 162 Abs. 3 VwGO analog im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 29.5.2006 (Verg 79/04); BGH v.9.2.2004, Az.: X ZB 44//03).
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