Rechtsprechung
| VK Bund, 09.10.2000 - VK 2-30/00 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit von Klageänderungen in Nachprüfungsverfahren; Sachdienlichkeit einer Klageänderung bei Möglichkeit der Verwertung des Ergebnisses der bisherigen Prozessführung zur Durchführung des Verfahrens; Gestaltungsspielraum beim Verhandlungsverfahren im Gegensatz zum ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für wissenschaftlichen Einsatz
Verfahrensgang
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (2)
- VK Bund, 12.10.2000 - VK 2-32/00
Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz
Auszug aus VK Bund, 09.10.2000 - VK 2-30/00
Denn dieser Antrag, mit dem die ASt die Einleitung eines neuen Nachprüfungsverfahrens begehrt und den die Kammer auch so behandelt (VK 2 - 32/00), betrifft einen neuen Streitgegenstand und stellt sich damit als Klageänderung i. S. von § 91 VwGO dar. - OLG Bremen, 17.08.2000 - Verg 2/00
Verweisung im Nachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Bund, 09.10.2000 - VK 2-30/00
2.1.1.2 Für die Nachprüfung der Ausschreibung ist die Vergabekammer des Bundes zuständig, denn der Auftrag ist dem Bund, der die VSt überwiegend finanziert und kontrolliert, zuzurechnen (§ 104 Abs. 1 GWB; vgl. OLG Bremen, B. vom 17.08.2000 - Verg 2/2000 -).
- OLG Düsseldorf, 13.11.2000 - Verg 25/00
Antragsrecht des Subunternehmers
Nach der Verweisung des Nachprüfungsverfahrens (durch das OLG Bremen) an die (2.) Vergabekammer des Bundes führte diese das Verfahren weiter durch (Az.: VK 2 - 30/00).Daraufhin erklärte die Antragstellerin mit ihrem zum Nachprüfungsverfahren VK 2 - 30/00 eingereichten Schriftsatz vom 27.9.2000, sie müsse wegen der vom Antragsgegner abgelehnten Zustimmung zu ihrer Beteiligung als Subunternehmerin "nun erneut bei der Vergabekammer Rechtsschutz suchen".
Durch Beschluß vom 9.10.2000 hat die 2. Vergabekammer des Bundes im Nachprüfungsverfahren VK 2 - 30/00 entschieden: "1.
Die Vergabekammer hat den im vorgenannten Schriftsatz vom 27.9.2000 enthaltenen Feststellungsantrag aus dem Verfahren VK 2 - 30/00 abgetrennt und ihn als neuen Nachprüfungsantrag in einem neu eröffneten Verfahren VK 2 - 32/00 behandelt.
Der auf 118 Abs. 1 Satz 3 GWB gestützte Antrag kann nach dem unter I. nachgezeichneten Verlauf des Vergabeverfahrens sowie der beiden Nachprüfungsverfahren (VK 2 - 30/00 und 32/00) sowie nach den von der Antragstellerin gestellten Anträgen keinen Erfolg haben.
Das durch die Zustellung des früheren Nachprüfungsantrags vom 1.8.2000 begründete Zuschlagsverbot ist - wenn nicht schon durch die diesen Antrag betreffende Erledigterklärung der Antragstellerin - spätestens mit dem Ablauf der zweiwöchigen Beschwerdefrist nach der Zustellung des Vergabekammerbeschlusses vom 9.10.2000 (VK 2 - 30/00) weggefallen (vgl. § 115 Abs. 1 GWB), also mit Wirkung ab 25.10.2000.
Folglich ist das Zuschlagsverbot (spätestens) mit dem Ablauf der in § 118 Abs. 1 Satz 2 GWB normierten Zweiwochenfrist, für deren Berechnung es auf die Beschwerdefrist hinsichtlich des Beschlusses vom 9.10.2000 (VK 2 - 30/00) ankommt, entfallen.
Wenn die Antragstellerin darin einen (Verfahrens-) Fehler der Vergabekammer sah und sieht, der mit Rechtsnachteilen und einer Beschwer für sie verbunden ist, hätte sie dies mit sofortiger Beschwerde gegen den Vergabekammerbeschluß vom 9.10.2000 (VK 2 - 30/00) geltend machen müssen.
Im übrigen ist zu bemerken, daß sich für die Antragstellerin sowohl bei einer Behandlung jenes modifizierten Antrags noch im damals laufenden Nachprüfungsverfahren VK 2 - 30/00 als auch bei der nun durchgeführten Behandlung in dem von der Vergabekammer nach Abtrennung neu eingeleiteten Verfahren VK 2 - 32/00 in der Sache selbst das gleiche Problem zur Antragsbefugnis gemäß § 107 Abs. 2 GWB stellte (wie die Vergabekammer in ihrem Beschluß vom 9.10.2000 [VK 2 - 30/00] auf Seite 14 unter II. l. auch schon angedeutet hat).
- VK Bund, 12.10.2000 - VK 2-32/00
Bereederung von zwei Spezialflugzeugen für einen wissenschaftlichen Einsatz
Wegen der weiteren Einzelheiten dieses Verfahrens wird auf die Verfahrensakte VK 2- 30/00 verwiesen.Die Kammer hat mit Beschluss vom 9. Oktober 2000 das Nachprüfungsverfahren VK 2 - 30/00 für erledigt erklärt.
Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf die gewechselten Schriftsätze, die Verfahrensakten des vorliegenden und des vorangegangenen Verfahrens VK 2 - 30/00 sowie auf die Vergabeakten Bezug genommen.
- OLG Düsseldorf, 30.05.2001 - Verg 23/00
Zulassung zum Verhandlungsverfahren nach Ablauf der Einsendefrist?
Die sofortige Beschwerde des Antragsgegners gegen den Beschluß der 2. Vergabekammer des Bundes vom 9. Oktober 2000 (Az.: VK 2-30/00) wird zurückgewiesen.Daraufhin erklärte die Antragstellerin mit ihrem zum Nachprüfungsverfahren VK 2-30/00 eingereichten Schriftsatz vom 27.9.2000, sie müsse wegen der vom Antragsgegner abgelehnten Zustimmung zu ihrer Beteiligung - als Subunternehmerin "nun erneut bei der Vergabekammer Rechtsschutz suchen".
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