Rechtsprechung
| VK Bund, 19.01.2001 - VK 2-42/00 |
Volltextveröffentlichungen (8)
- oeffentliche-auftraege.de
Informationspflicht des Auftraggebers über den vorgesehenen Zuschlag
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Ersatzneubau der Schleuse Lauenburg - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben
- Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)
Art. 19 Abs. 4 GG; Art. 20 Abs. 3 GG; § 97 Abs. 1 GWB; § 97 Abs. 7 GWB; § 24 VOB/A
Vorabinformation erst nach vollständigem Abschluss des Wertungsverfahrens - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vergaberechtssache im Fall des Ersatzneubaus der Schleuse Lauenburg; Zuständigkeit der Vergabekammer des Bundes; Anforderungen an die Vergabebeurteilung bei der Errichtung eines Wasserbauwerks; Anforderungen an die Nachvollziehbarkeit der Vorabentscheidung; Ansprüche der ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Welche Anforderungen werden an die Vorabinformation gestellt?
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Welche Anforderungen werden an die Vorabinformation gestellt? (IBR 2001, 268)
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (3)
- OLG Düsseldorf, 29.11.2000 - Verg 21/00
Ausschluß von nicht der Leistungsbeschreibung entsprechenden Angeboten
Auszug aus VK Bund, 19.01.2001 - VK 2-42/00
Sie hat das Verfahren nicht wesentlich befördert, sich insbesondere nicht mit eigenem Antrag und umfangreichem Sachvortrag an dem Verfahren beteiligt (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20. November 2000, Verg 21/00). - VK Bund, 29.04.1999 - VK 1-07/99
Herstellung und Lieferung von Euro-Münzplättchen für die Prägung von 1- und …
Auszug aus VK Bund, 19.01.2001 - VK 2-42/00
a) Nach Auffassung der Vergabekammern des Bundes haben die Bieter in einem europaweiten Vergabeverfahren, die mit ihren Angeboten nicht zum Zuge kommen, einen Anspruch darauf, spätestens zehn Arbeitstage vor Zuschlagerteilung über ihre Ablehnung informiert zu werden (VK 1-7/99 BauR 1999, 1284 = NZBau 2000, 53, VK 2 - 12/00, Beschl. v. 13. Juli 2000). - VK Bund, 13.07.2000 - VK 2-12/00
Planung, Steuerung und Durchführung des Umzuges einer Bibliothek
Auszug aus VK Bund, 19.01.2001 - VK 2-42/00
a) Nach Auffassung der Vergabekammern des Bundes haben die Bieter in einem europaweiten Vergabeverfahren, die mit ihren Angeboten nicht zum Zuge kommen, einen Anspruch darauf, spätestens zehn Arbeitstage vor Zuschlagerteilung über ihre Ablehnung informiert zu werden (VK 1-7/99 BauR 1999, 1284 = NZBau 2000, 53, VK 2 - 12/00, Beschl. v. 13. Juli 2000).
- VK Bund, 08.10.2003 - VK 2-78/03
Vergabe von Bauleistungen
Die Vergabekammer hat bereits in ihrem Beschluss vom 19. Januar 2001 (BKartA, VK2-42/00) entschieden, dass der Vergabestelle bei allen die Sicherheit der Baumaßnahmen insbesondere im Kanalbau betreffenden Fragen auch nach Klärung der technischen Aspekte, die mit einzelnen Lösungsvorschlägen verbunden sind, grundsätzlich ein Beurteilungsspielraum verbleibt, den sie mit ihren Wertungen ausfüllen kann. - VK Bund, 11.01.2005 - VK 2-220/04
Vergabe der Baumaßnahme "Querschnittserweiterung"
Wie die Kammer bereits im Verfahren VK 2 - 82/02 (Beschluss vom 11. November 2002, vgl. auch Beschluss vom 19. Januar 2001 - VK 2 - 42/00. sowie Beschluss vom 8. Oktober 2003 - VK 2 - 78/03) entschieden hat, ist der Widerspruch zwischen Öffnung des Marktes und den Sicherheitsbedenken bei hinsichtlich der Tondichtungsarbeiten unerfahrenen Unternehmen durch die Ermöglichung des Erwerbs der Fachkunde zu lösen. - VK Bund, 18.07.2002 - VK 2-40/02
Vergabe eines Auftrags über die Errichtung eines Laborgebäudes
Bei der Abwägung der Unterschiede zwischen der geforderten und der angebotenen Lösung stand der VSt ein Beurteilungsspielraum zu (vgl. VK 2 - 42/00, Beschluss vom 19. Januar 2001, S. 20 ff). - VK Baden-Württemberg, 21.05.2001 - 1 VK 7/01
Ausschließliche Verantwortung der Vergabestelle für das Vergabeverfahren
Das Transparenzgebot gebietet weiter, dass der nichtberücksichtigte Bieter die näheren Umstände seines Ausschlusses erfährt (VK Bund, Beschluss v. 19.1.2001,VK 2 - 42/00; VK Baden-Württemberg, Beschluss v. 25.1.2000, 1 VK23/99).
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