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Rechtsprechung
   VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,23312
VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10 (https://dejure.org/2010,23312)
VK Bund, Entscheidung vom 30.09.2010 - VK 2-80/10 (https://dejure.org/2010,23312)
VK Bund, Entscheidung vom 30. September 2010 - VK 2-80/10 (https://dejure.org/2010,23312)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Beschaffung von in einem besonders gesicherten Verfahren hergestellten Euro-Banknoten - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Sind Unterauftragnehmer im Ausschreibungsverfahren zu benennen?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (21)

  • VK Bund, 21.09.2009 - VK 2-126/09

    Vergabe einer Baumaßnahme

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    Ob diese Ansicht zutrifft, erscheint indes fraglich, weil auch im Rahmen einer laufenden Ausschreibung die Verdingungsunterlagen, auch die Leistungsbeschreibung, noch angepasst werden können, wenn der Auftraggeber - etwa durch Anfragen oder Rügen der Bieter - auf Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder unzweckmäßige Regelungen aufmerksam wird (vgl. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 21. September 2009 - VK 2 - 126/09).

    Da der Vergabevermerk im Rechtssinne nicht notwendigerweise und auch nicht allein aus einem mit dieser Bezeichnung versehenen Schriftstück besteht, sondern aus sämtlichen Dokumenten, die zu dem Zweck zusammengeführt werden, über den Ablauf des Vergabeverfahrens und die vom Auftraggeber getroffenen Entscheidungen zu informieren (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 6. November 2008 - 1 Verg 3/08; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 21. September 2009 - VK 2 - 126/09; Beschl. v. 26. Februar 2007 - VK 2 - 9/07), kann daher schon mit Blick auf die genannten unterzeichneten Unterlagen von einer fehlenden Dokumentation nicht die Rede sein.

    v. 9. Juni 2010 - VII-Verg 5/10; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 21. September 2009 - VK 2 - 126/09; Beschl. v. 22. Dezember 2009 - VK 2 - 204/09).

  • OLG Düsseldorf, 23.06.2010 - Verg 18/10

    Begriff des Drittunternehmens i.S. von Art. 25, 45 Richtlinie 2004/18/EG

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    aa) Bezüglich eines Großteils der seitens der Verfahrensbeteiligten erörterten Eignungsnachweise fehlt es bereits - wie die Bg zu 1) in der mündlichen Verhandlung zutreffend angemerkt hat - an einer wirksamen Anforderung seitens der Ag. Wie sich aus § 7 a Nr. 3 Abs. 3 S. 1 und § 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. m VOL/A in Übereinstimmung mit Art. 44 Abs. 2 UAbs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG ergibt, müssen die vorzulegenden Eignungsnachweise bereits in der Bekanntmachung selbst bezeichnet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Juni 2010 - VII-Verg 18/10; Beschl. v. 14. April 2010 - VII-Verg 60/09, Beschl. v. 30. November 2009 - VII-Verg 41/09 - zur Parallelvorschrift des § 17.

    Ein Hinweis auf die Verdingungsunterlagen genügt dem nicht (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Juni 2010 - VII-Verg 18/10); ebensowenig reicht die Bezugnahme auf den Teilnahmeantrag aus.

    Zum anderen kann selbst von einem aufmerksamen, verständigen Bieter nicht erwartet werden, die Vergaberechtswidrigkeit einer pauschalen Bezugnahme in der Bekanntmachung auf im Teilnahmeantrag geforderte Eignungsnachweise als vergaberechtswidrig zu erkennen, da der erforderliche Grad der Konkretisierung der Eignungsnachweise in der Bekanntmachung eine schwierige Rechtsfrage darstellt, deren Beantwortung vertiefte Kenntnisse des Vergaberechts, insbesondere auch der vergaberechtlichen Judikatur, erfordert (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Juni 2010 - VII-Verg 18/10).

  • OLG Düsseldorf, 26.11.2008 - Verg 54/08

    Anforderungen an die Prüfung der Eignung eines Bewerbers im Vergabeverfahren

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    Ein solches Nachschieben von Gründen für die getroffenen Entscheidungen ist entgegen vielfach vertretener Ansicht nicht schlechterdings unzulässig, sondern entsprechend der gesetzgeberischen Wertung in § 114 S. 2 VwGO, wonach die Heilung unterlassener oder fehlerhafter Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsgerichtsprozess möglich ist, auch im Vergabenachprüfungsverfahren grundsätzlich zu billigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. November 2008 - VII-Verg 54/08; vgl. auch Beschl. v. 10. September 2009 - VII-Verg 12/09; Beschl. v. 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; gegen überhöhte Dokumentationsanforderungen auch.

    Es wäre ein unnötiger Formalismus und führte zu einer sachlich nicht zu rechtfertigenden Verzögerung der Auftragsvergabe, wenn die Nachprüfungsinstanzen eine mittlerweile fehlerfrei begründete Entscheidung des Auftraggebers allein deshalb aufheben müssten, weil diese die Entscheidung rechtfertigenden Erwägungen im Vergabevermerk zunächst keinen Niederschlag gefunden haben (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. November 2008 - VII-Verg 54/08).

  • VK Bund, 22.12.2009 - VK 2-204/09

    Rahmenvertrag über Sukzessivlieferungen von Arbeitsplatzcomputern und …

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    Da die von den Bewerbern gemachten Angaben ihr plausibel erschienen und insbesondere die Erkenntnisse, die die Ag aus ihren zahlreichen Besuchen bei den Bg zu 1) und 2) im Rahmen der Kontrolle der Ausführung laufender Aufträge und aus der Mitwirkung bei den Prüftätigkeiten der EZB gewonnen hatte, nicht auf Unstimmigkeiten hindeuteten, liegt auch kein Fall einer Ermessensreduzierung auf Null vor, in dem das Ausschöpfen einer solchen Kontrollmöglichkeit erforderlich wird (vgl. zur gleichgelagerten Problematik des Verzichts auf eine fakultative Teststellung 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 22. Dezember 2009 - VK 2 - 204/09).

    v. 9. Juni 2010 - VII-Verg 5/10; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 21. September 2009 - VK 2 - 126/09; Beschl. v. 22. Dezember 2009 - VK 2 - 204/09).

  • OLG Düsseldorf, 14.04.2010 - Verg 60/09

    Abgrenzung von Bau- und Dienstleistungen

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    aa) Bezüglich eines Großteils der seitens der Verfahrensbeteiligten erörterten Eignungsnachweise fehlt es bereits - wie die Bg zu 1) in der mündlichen Verhandlung zutreffend angemerkt hat - an einer wirksamen Anforderung seitens der Ag. Wie sich aus § 7 a Nr. 3 Abs. 3 S. 1 und § 17 Nr. 1 Abs. 2 Buchst. m VOL/A in Übereinstimmung mit Art. 44 Abs. 2 UAbs. 3 der Richtlinie 2004/18/EG ergibt, müssen die vorzulegenden Eignungsnachweise bereits in der Bekanntmachung selbst bezeichnet werden (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 23. Juni 2010 - VII-Verg 18/10; Beschl. v. 14. April 2010 - VII-Verg 60/09, Beschl. v. 30. November 2009 - VII-Verg 41/09 - zur Parallelvorschrift des § 17.

    Vielmehr hat der Auftraggeber in diesen Fällen zudem die Möglichkeit, fehlende Nachweise nachzufordern (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 14. April 2010 - VII-Verg 60/09).

  • OLG Düsseldorf, 10.09.2009 - Verg 12/09

    Statthaftigkeit eines vergaberechtlichen Nachprüfungsverfahrens im …

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    Nach der Rechtsprechung des OLG Düsseldorf (vgl. Beschl. v. 10. September 2009 - VII-Verg 12/09; ebenso OLG Celle, Beschl. v. 3.

    Ein solches Nachschieben von Gründen für die getroffenen Entscheidungen ist entgegen vielfach vertretener Ansicht nicht schlechterdings unzulässig, sondern entsprechend der gesetzgeberischen Wertung in § 114 S. 2 VwGO, wonach die Heilung unterlassener oder fehlerhafter Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsgerichtsprozess möglich ist, auch im Vergabenachprüfungsverfahren grundsätzlich zu billigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. November 2008 - VII-Verg 54/08; vgl. auch Beschl. v. 10. September 2009 - VII-Verg 12/09; Beschl. v. 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; gegen überhöhte Dokumentationsanforderungen auch.

  • OLG Düsseldorf, 11.07.2007 - Verg 10/07

    Vergaberecht: Kein Verstoß gegen Gebot der Fachlosvergabe bei entgegenstehenden …

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    Sinn der Dokumentationspflicht ist es, die Entscheidungen der Vergabestelle transparent und sowohl für die Nachprüfungsinstanzen als auch für die Bieter überprüfbar zu machen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 11. Juli 2007, VII-Verg 10/07).
  • OLG Düsseldorf, 22.10.2009 - Verg 25/09

    Zulässigkeit technischer Anforderungen in der Ausschreibung der apparativen …

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    Ein solches Nachschieben von Gründen für die getroffenen Entscheidungen ist entgegen vielfach vertretener Ansicht nicht schlechterdings unzulässig, sondern entsprechend der gesetzgeberischen Wertung in § 114 S. 2 VwGO, wonach die Heilung unterlassener oder fehlerhafter Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsgerichtsprozess möglich ist, auch im Vergabenachprüfungsverfahren grundsätzlich zu billigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. November 2008 - VII-Verg 54/08; vgl. auch Beschl. v. 10. September 2009 - VII-Verg 12/09; Beschl. v. 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; gegen überhöhte Dokumentationsanforderungen auch.
  • OLG Koblenz, 06.11.2008 - 1 Verg 3/08

    Gerichtliche Überprüfung der Auswahlentscheidung des Auftraggebers aufgrund eines …

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    Da der Vergabevermerk im Rechtssinne nicht notwendigerweise und auch nicht allein aus einem mit dieser Bezeichnung versehenen Schriftstück besteht, sondern aus sämtlichen Dokumenten, die zu dem Zweck zusammengeführt werden, über den Ablauf des Vergabeverfahrens und die vom Auftraggeber getroffenen Entscheidungen zu informieren (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 6. November 2008 - 1 Verg 3/08; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 21. September 2009 - VK 2 - 126/09; Beschl. v. 26. Februar 2007 - VK 2 - 9/07), kann daher schon mit Blick auf die genannten unterzeichneten Unterlagen von einer fehlenden Dokumentation nicht die Rede sein.
  • OLG Düsseldorf, 09.06.2010 - Verg 5/10

    Anforderungen an den Inhalt eines Angebots

    Auszug aus VK Bund, 30.09.2010 - VK 2-80/10
    v. 9. Juni 2010 - VII-Verg 5/10; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 21. September 2009 - VK 2 - 126/09; Beschl. v. 22. Dezember 2009 - VK 2 - 204/09).
  • VK Bund, 26.02.2007 - VK 2-09/07

    Herrichtung des Dienstsitzes

  • OLG Jena, 21.09.2009 - 9 Verg 7/09

    Formelle und materielle Eignungsprüfung; bedingter Preisnachlass

  • OLG Düsseldorf, 11.02.2009 - Verg 69/08

    Begriff des öffentlichen Auftraggebers i.S. von § 98 Nr. 2 S. 1 GWB; Begriff des …

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2009 - Verg 41/09

    Ausschluss eines Bieters wegen Unvollständigkeit der Angebotsunterlagen

  • OLG Celle, 03.12.2009 - 13 Verg 14/09

    Begriff des Ausnahmefalls im Sinne von § 100 Abs. 2 lit d 2. Alt. Gesetz gegen …

  • OLG Düsseldorf, 06.07.2005 - Verg 22/05

    Träger der gesetzlichen Unfallversicherung - öffentliche Auftraggeber

  • OLG Düsseldorf, 28.09.2006 - Verg 49/06

    Relative bieterschützende Wirkung von § 25 Nr. 2 Abs. 2 VOL/A

  • OLG Dresden, 18.09.2009 - WVerg 3/09

    Anwendbarkeit des Vergaberechts bei Geheimhaltungsinteresse

  • OLG Düsseldorf, 29.04.2009 - Verg 73/08

    Zulässigkeit der Forderung von Eignungsnachweisen in den Verdingungsunterlagen

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 69/02

    Der Begriff des Nebenangebots

  • VK Bund, 19.04.2010 - VK 2-23/10

    Sicherheitstechnische Betreuung

  • OLG Düsseldorf, 27.10.2010 - Verg 47/10

    Lieferanten sind keine Nachunternehmer!

    Der Antrag der Antragstellerin auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung ihrer sofortigen Beschwerde gegen den Beschluss der 2. Vergabekammer des Bundes vom 30. September 2010 (VK 2-80/10) wird zurückgewiesen.
  • VK Nordbayern, 16.02.2016 - 21.VK-3194-01/16

    Umwandlung durch Verschmelzung führt nicht zum Angebotsausschluss!

    Denn wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, ist ein essentiale negotii, über das Klarheit herrschen muss (1. VK Bund, B. v. 30.09.2010 - Az.: VK 2 - 80/10).

    Denn wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, ist ein essentiale negotii, über das Klarheit herrschen muss (1. VK Bund, B. v. 30.09.2010 - Az.: VK 2 - 80/10).

  • VK Südbayern, 02.05.2016 - Z3-3-3194-1-07-02/16

    Zuschlag an die Bietergemeinschaft und das Offenlassen der Person des Bieters

    Dem Vertrag mangelt es an einem wesentlichen Vertragsbestandteil, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen hinsichtlich des Vertragspartners auf Auftragnehmerseite vorliegen(vgl. auch: VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10; VK Sachsen, Beschl. v. 18.09.2015, Az.: 1-SVK-030-15).

    Denn die Frage wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, gehört zu den essentialia negotii, über die Klarheit herrschen muss (VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10; VK Sachsen, Beschl. v. 18.09.2015, Az.: 1-SVK-030-15).

  • OLG München, 17.12.2013 - Verg 15/13

    Anforderungen an die Bezeichnung des Bieters in einem Angebot

    Denn wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, ist ein essentiale negotii, über das Klarheit herrschen muss (1. VK Bund, B. v. 30.09.2010 - Az.: VK 2 - 80/10).
  • VK Südbayern, 14.04.2016 - Z3-3-3194-1-07-02/16

    Fehlerhafte Vergabe einer Arzneimittelbelieferung für Kliniken

    Dem Vertrag mangelt es an einem wesentlichen Vertragsbestandteil, da keine übereinstimmenden Willenserklärungen hinsichtlich des Vertragspartners auf Auftragnehmerseite vorliegen(vgl. auch: VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10; VK Sachsen, Beschl. v. 18.09.2015, Az.: 1-SVK-030-15).

    Denn die Frage wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, gehört zu den essentialia negotii, über die Klarheit herrschen muss (VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10; VK Sachsen, Beschl. v. 18.09.2015, Az.: 1-SVK-030-15).

  • VK Sachsen, 18.09.2015 - 1/SVK/030-15

    Wer soll Vertragspartner werden? Zweifel gehen zulasten der/des Bieter(s)!

    Denn wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, ist ein essentiale negotii, über das Klarheit herrschen muss (vgl. VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10).

    Solche Zweifel darüber, wer das Angebot unterbreitet und wer Vertragspartner werden soll, stellen einen Ausschlussgrund gemäß § 13, 16 EG VOB/A dar (vgl. VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10), denn der Auftraggeber muss wissen, wer ihm die Leistung schuldet und gegebenenfalls haftet.

  • VK Bund, 11.11.2011 - VK 2-133/11

    Versorgung der Versicherten mit aufsaugenden Inkontinenzartikeln der …

    Ein solches Nachschieben von Gründen für die getroffenen Entscheidungen ist entsprechend der gesetzgeberischen Wertung in § 114 S. 2 VwGO, wonach die Heilung unterlassener oder fehlerhafter Ermessenserwägungen im laufenden Verwaltungsgerichtsprozess möglich ist, auch im Vergabenachprüfungsverfahren grundsätzlich zu billigen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26. November 2008 - VII-Verg 54/08; vgl. auch Beschl. v. 10. September 2009 - VII- Verg 12/09; Beschl. v. 22. Oktober 2009 - VII-Verg 25/09; gegen überhöhte Dokumentationsanforderungen auch Beschl. v. 9. Juni 2010 - VII-Verg 5/10; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 21. September 2009 - VK 2 - 126/09; Beschl. v. 22. Dezember 2009 - VK 2 - 204/09; Beschl. v. 30. September 2010 - VK 2 - 80/10).
  • VK Sachsen, 23.06.2025 - 1/SVK/009-25

    Lass die Kirche im Dorf!

    Denn wer im Falle des Zuschlags Auftragnehmer wird, ist ein essentiale negotii, über das Klarheit herrschen muss (vgl. VK Bund, Beschl. v. 30. September 2010 - Az.: VK 2 - 80/10; VK Sachsen Beschl. v. 18.9.2015 - 1/SVK/030-15).
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