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Rechtsprechung
   VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,12493
VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02 (https://dejure.org/2002,12493)
VK Bund, Entscheidung vom 24.04.2002 - VK 2-12/02 (https://dejure.org/2002,12493)
VK Bund, Entscheidung vom 24. April 2002 - VK 2-12/02 (https://dejure.org/2002,12493)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bundeskartellamt PDF

    Vergabe von Telefondienstleistungen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergabe von Telefondienstleistungen für die Bundeswehr im vergaberechtlichen Nachprüfverfahren; Bezug und Anwendungsbereich des § 100 Abs. 2 lit. k) Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB); Statthaftigkeit des Nachprüfungsantrags im Fall des bloßen Rechtsscheins eines ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vergabe von Telefondienstleistungen für die Bundeswehr

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (11)Zitiert selbst (4)

  • VK Düsseldorf, 02.11.2001 - VK-28/01

    Ausnahme der Beschaffung von Telekommunikationsleistungen aus der allgemeinen …

    Auszug aus VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02
    Die ASt vertritt darin unter Verweis auf den Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. November 2001 (VK - 28/2001 - L) die Auffassung, dass § 100 Abs. 2 lit. k) GWB der Statthaftigkeit des Antrags nicht entgegenstehe, da die Ausnahmetatbestände dieser Vorschrift europarechtskonform restriktiv auszulegen seien.

    Eine restriktive Auslegung dieser Ausnahmevorschrift, wie sie von der ASt unter Berufung auf die Entscheidung der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Düsseldorf vom 2. November 2001 (VK - 28/2001 - L, S. 18 ff) vertreten wird, widerspräche ihrem klaren Wortlaut.

  • OLG Düsseldorf, 20.07.2000 - Verg 2/99

    Kosten des Beschwerdeverfahrens nach Zurücknahme der Beschwerde im …

    Auszug aus VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. Juli 2000, Verg 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. August 2000, VK 2 - 18/00).
  • EuGH, 22.09.1988 - 45/87

    Kommission / Irland

    Auszug aus VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02
    Denn es bestehe kein Grund für die Annahme, dass die Überlegungen, die für die Ausnahme bestimmter Aufträge aus dem Anwendungsbereich der Richtlinie entscheidend waren, nicht mehr zutreffen würden, wenn ein Mitgliedstaat die Bekanntmachung des Auftrags - irrtümlich oder aus sonstigen Gründen - im Amtsblatt der Gemeinschaften veröffentlichen lasse (EuGH vom 22. September 1988, Rechtssache 45/87, Slg. S. 4929, 4958, 4962).
  • VK Bund, 14.08.2000 - VK 2-18/00

    Lieferung von 5.000 Paar Einsatzschuhe

    Auszug aus VK Bund, 24.04.2002 - VK 2-12/02
    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung; vgl. OLG Düsseldorf, Beschl. v. 20. Juli 2000, Verg 2/99; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschl. v. 14. August 2000, VK 2 - 18/00).
  • VK Bund, 11.11.2004 - VK 1-207/04

    Vergabe der Architektenleistungen

    Eine etwaige Selbstbindung des Auftraggebers beschränkt sich lediglich auf das eigene Verhalten, vermag jedoch nicht eine vom Gesetzgeber nicht vorgesehene Überprüfung der Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens nach §§ 102 ff. GWB zu begründen (vgl. OLG Stuttgart, Beschluss v. 12.8.2003, 2 Verg 9/02; BayObLG, Beschluss v. 23.5.2002, Verg 7/02; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24.4.2002, VK 2- 12/02).

    Hat der Gesetzgeber sich festgelegt, den Rechtsweg für bestimmte Bereiche des Vergaberechts nicht zu eröffnen, gilt dies selbst dann, wenn der Auftraggeber einen abweichenden Rechtsschein hervorgerufen hat (s. 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss v. 24.4.2002 aaO).

  • VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 5/02

    Rügeobliegenheit bei einer "de-facto-Vergabe"

    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen, 15.10.2004 - 1/SVK/090-04

    § 5 VOL/A SKR hat bieterschützenden Charakter

    Hat der Gesetzgeber sich festgelegt, den Rechtsweg für bestimmte Bereiche des Vergaberechts nicht zu eröffnen, muss dies selbst dann gelten, wenn Vergabestellen einen abweichenden Rechtsschein hervorrufen (vgl. 2. VK des Bundes, Beschluss vom 24.04.2002 VK 2-12/02).
  • VK Sachsen-Anhalt, 03.02.2003 - 33-32571/07 VK 18/02

    Keine Rüge durch "Memorandum" möglich

    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin auch die zur zweckmäßigen Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen-Anhalt, 24.02.2003 - 33-32571/07 VK 15/02

    Nachprüfungsverfahren: Antragsbefugnis auch dann, wenn einer Verlängerung der …

    (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen-Anhalt, 24.03.2003 - VK 3/03

    Zuverlässigkeit eines Bieters

    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin auch die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - VK 4/03

    Unterscheidung von Eignungsnachweisen und Zuschlagskriterien

    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen-Anhalt, 29.10.2003 - VK 17/03

    Auseinanderfallen von Angebots- und Abrechnungssumme

    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vergl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 04.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen-Anhalt, 27.10.2003 - 33-32571/07 VK 16/03

    Nachprüfungsverfahren: Beiladung bis zur Bestandskraft des Beschlusses möglich

    (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen-Anhalt, 08.05.2003 - 33-32571/07 VK 4/03

    Wertung: Berücksichtigung von Referenzen nur bei der Eignungsprüfung

    Deshalb entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden Antragstellerin die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung notwendigen Auslagen der Beigeladenen nicht aufzuerlegen (§ 162 Abs. 3 VwGO in entsprechender Anwendung, vgl. 2. Vergabekammer des Bundes VK 2-12/02 vom 24.04.2002, VK 2-18/00 vom 14.08.2000).
  • VK Sachsen-Anhalt, 24.03.2003 - 33-32571/07 VK 3/03

    Eignung: Berücksichtigung von Referenzen für verbundene Unternehmen

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