Rechtsprechung
| VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Rahmenvertrag parenterale Zubereitung gemäß § 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Teilmengen nicht verwendbar: Mischkalkulation zulässig!
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä. (2)
- heuking.de (Entscheidungsbesprechung)
Rabattvorgaben in Ausschreibung und Mischkalkulation im Angebot grundsätzlich möglich
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Mischkalkulation ist zulässig! (VPR 2017, 151)
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (8)
- BSG, 25.11.2015 - B 3 KR 16/15 R
Krankenversicherung - Arzneimittelversorgung - Zytostatikazubereitung - …
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
§ 31 Abs. 1 Satz 5 SGB V nach der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (Az.: B 3 KR 16/15).Im vorliegenden Verfahren konnten die Ag demgegenüber unter Berufung auf die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des BSG (Urteil vom 25. November 2015, B 3 KR 16/15) den Bietern tatsächlich eine Exklusivität der Leistungserbringung für das jeweilige Gebietslos zusichern.
- OLG Düsseldorf, 07.11.2011 - Verg 90/11
Überbürdung ungewöhnlicher Wagnisse auf den Bieter
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
Dies sei vom OLG Düsseldorf gerade in Bezug auf eine insoweit identische Zytostatika-Ausschreibung einer anderen Krankenkasse bereits anerkannt worden (Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11).Im Übrigen ist die Frage des Verwurfs nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dem Betriebsrisiko des Auftragnehmers zuzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), so dass auch aus diesem Grund der Senat die Bildung eines Gesamtpreises unter Einschluss des Verwurfs als zumutbar für die Abgabe eines ordnungsgemäß kalkulierten Angebots der Bieter qualifiziert hat.
- EuGH, 11.06.2009 - C-300/07
Hans & Christophorus Oymanns - Richtlinie 2004/18/EG - Öffentliche Lieferaufträge …
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C- 300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.).
- BGH, 24.05.2005 - X ZR 243/02
Anforderungen an die Vollständigkeit eines Angebots; Leistungsfähigkeit des …
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
Eine mischkalkulierte Preisangabe ist nur dann unzutreffend und daher unvollständig, wenn sie nicht mit demjenigen Preis vorgenommen worden ist, der für die betreffende Leistung beansprucht wird (BGH, Urteil vom 24.Mai 2005, X ZR 243/02). - OLG Düsseldorf, 09.02.2009 - Verg 66/08
Anforderungen an die Ausschreibung von arbeitsmedizinischen Leistungen
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
Dies liegt als Ausdruck der Freiheit unternehmerischen Handelns vielmehr in seinem Verantwortungsbereich (…vgl. BGH a.a.O.; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 9. Februar 2009, VII-Verg 66/08). - LSG Nordrhein-Westfalen, 03.09.2009 - L 21 KR 51/09
Wichtige Entscheidung für Apotheker und Patienten
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C- 300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 18.04.2012 - Verg 93/11
Zulässigkeit der Ausschreibung der Versorgung von Krankenkassen mit Arzneimitteln
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
Im Übrigen ist die Frage des Verwurfs nach der obergerichtlichen Rechtsprechung dem Betriebsrisiko des Auftragnehmers zuzurechnen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; Beschluss vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11), so dass auch aus diesem Grund der Senat die Bildung eines Gesamtpreises unter Einschluss des Verwurfs als zumutbar für die Abgabe eines ordnungsgemäß kalkulierten Angebots der Bieter qualifiziert hat. - VK Bund, 15.01.2010 - VK 1-227/09
Abschluss einer Rahmenvereinbarung über die Lieferung von saisonalen …
Auszug aus VK Bund, 28.09.2016 - VK 2-91/16
Insbesondere handelt es sich bei der Ag als eine gesetzliche Krankenkassen um einen öffentlichen Auftraggeber gemäß § 98 Nr. 2 GWB (vgl. EuGH, Urteil vom 11. Juni 2009, Rs. C- 300/07; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 3. September 2009, L 21 KR 51/09 SFB; VK Bund, Beschluss vom 15. Januar 2010, VK 1 - 227/09 m.w.N.).
- VK Bund, 16.01.2017 - VK 1-130/16
Herstellung und Lieferung von apothekenpflichtigen Zubereitungen aus …
besteht hier darin, dass der ausgeschriebene Vertrag für eine verhältnismäßig lange Zeit (drei Jahre) abgeschlossen werden soll, so dass der Zuschlagsdestinatär (die Vertragsapotheke) der einzige Vertragspartner der Ag für sein Gebietslos sein wird, der alle parenteralen Zubereitungen in diesem Zeitraum exklusiv herstellen und liefern wird (hierauf verweist ebenfalls die 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16; vom 28. September 2016, VK 2-91/16; und vom 21. September 2016, VK 2-87/16).Das Risiko, den ungewissen Verwurf mit einkalkulieren zu müssen, zählt - wie bereits obergerichtlich entschieden - damit zu dem vom Auftragnehmer zu tragenden Betriebsrisiko (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; s. auch 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16 m.w.N.; vom 28. September 2016, VK 2-91/16; und vom 21. September 2016, VK 2-87/16).
d) Vergaberechtswidrig "unwägbar" oder intransparent (so der ASt) ist es auch nicht, dass die Hilfstaxe vorliegend als Preisobergrenze vereinbart werden soll (§ 6 Abs. 2, 10 RV) (ebenso in einem ähnlichen Fall 2. VK Bund, Beschlüsse vom 28. September 2016 und vom 21. September 2016, VK 2-91/16 bzw. VK 2-87/16).
- VK Bund, 23.12.2016 - VK 1-126/16
Rahmenvereinbarung Lieferung parenterale Zubereitungen
Das Risiko, den ungewissen Verwurfs mit einkalkulieren zu müssen, zählt - wie bereits obergerichtlich entschieden - damit zu dem vom Auftragnehmer zu tragenden Betriebsrisiko (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 7. November 2011, VII-Verg 90/11; und vom 18. April 2012, VII-Verg 93/11; s. auch 2. VK Bund, Beschlüsse vom 29. September 2016, VK 2-93/16 m.w.N.; vom 28. September 2016, VK 2-91/16; und vom 21. September 2016, VK 2-87/16).
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