Rechtsprechung
| VK Münster, 24.06.2002 - VK 03/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Rügeobliegenheit: entfällt dann, wenn der Auftraggeber die Bekanntmachung eines Vergabeverfahrens unterlässt
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Sind öffentliche Banken und Sparkassen öffentliche Auftraggeber? (IBR 2002, 498)
Verfahrensgang
- VK Münster, 24.06.2002 - VK 03/02
- OLG Düsseldorf, 02.10.2002 - Verg 35/02
- OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02
Papierfundstellen
- ZfBR 2002, 724
Wird zitiert von ... (9) Zitiert selbst (9)
- EuGH, 10.11.1998 - C-360/96
DER GERICHTSHOF PRÄZISIERT DEN BEGRIFF DER EINRICHTUNG DES ÖFFENTLICHEN RECHTS
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
In seiner Entscheidung vom 10.11.1998 (Rs. C-360/96; Gemeente Arnhem und Gemeente Rheden/BFI Holding BV) führt der EuGH aus, dass es sich bei den im Allgemeininteresse liegenden Aufgaben im allgemeinen um Aufgaben handelt, die der Staat entweder selbst erfüllt oder bei denen der Staat einen entscheidenden Einfluss behalten möchte.Weiterhin kann das Vorliegen eines entwickelten Wettbewerbs und insbesondere der Umstand, dass die betreffende Einrichtung auf dem betreffenden Markt im Wettbewerb steht, darauf hinweisen, dass es sich nicht um eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nicht gewerblicher Art handelt.Nach Auffassung des EuGH (Entscheidung vom 10.11.1998; Rs. C-360/96;Gemeente Arnhem und Gemeente Rheden/BFI Holding BV) ist gerade die Tatsache, dass sich der Staat einen entscheidenden Einfluss auf die Erfüllung einer Aufgabe vorbehält, ein starkes Indiz für das Vorliegen einer Aufgabe, die im Allgemeininteresse liegt.
Der EuGH hat den Begriff der ,,Nichtgewerblichkeit" in seiner Entscheidung vom 10.11.1998 (Rs. C- 360/96; Gemeente Arnhem und Gemeente Rheden/BFI Holding BV) erstmals aufgegriffen.
Das Fehlen von Wettbewerb ist nach der Auffassung des EuGH (Rs. C-360/96; Gemeente Arnhem und Gemeente Rheden/BFI Holding BV) zumindest ein Indiz dafür, dass es sich um eine im Allgemeininteresse liegende Aufgabe nichtgewerblicher Art handelt.
- OLG Düsseldorf, 20.06.2001 - Verg 3/01
Zulässigkeit der sofortigen Beschwerde im Vergabenachprüfungsverfahren
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
Der Antragsteller muss also nicht darlegen, dass er bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens auch den Auftrag erhalten hätte (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4 1999, Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.6.2001, Verg 3/01).Dies wird sogar als besonders schwerwiegender Vergaberechtsfehler eingestuft (in diesem Sinne u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.6.2001, Verg 3/01).
- OLG Düsseldorf, 08.05.2002 - Verg 4/02
Antragsbefugnis nach § 107 Abs. 2 GWB
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
§ 107 Abs. 2 GWB normiert insoweit für das Nachprüfungsverfahren das bei sämtlichen Rechtsschutzverfahren geltende- Erfordernis eines Rechsschutzbedürfnisses (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 24. April 2002, Verg 4/02).Zur Darlegung der Antragsbefugnis ist ein Sachvortrag erforderlich, aus dem sich schlüssig und nachvollziehbar ergibt, dass durch die einzelnen gerügten Verstöße gegen die Vergabevorschriften die Aussichten des Antragstellers auf den Zuschlag beeinträchtigt worden sind oder dass die Zuschlagschancen zumindest verschlechtert worden sein können (vgl. u.a. OLG Düsseldorf, Verg 4/02).
- EuGH, 10.05.2001 - C-223/99
Agorà und Excelsior - Öffentliche Dienstleistungsaufträge - Begriff des …
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
Dies ist aber auch der entscheidende Unterschied zu der Entscheidung des EuGH vom 10.5.2001, Rs. C-223/99 und C-260/99. - BGH, 09.03.1999 - KVR 20/97
Gewerblich organisierte Spielgemeinschaften dürfen von der Teilnahme an …
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
Dadurch fließen die Gewinne nicht mehr ausschließlich an das Land , in dem die Spieler wohnen, sondern die Gewinne können aufgrund der Vermittlung der Spielevermittler einem ganz anderen Land zugutekommen.Der BGH hat in seiner Entscheidung vom 9.3.1999, KVR 20/97, folgerichtig in der Vereinbarung, mit der die 16 Blockpartner versucht haben, diesen Spielevermittlern die Teilnahme an gemeinsamen Lotterieveranstaltungen der Blockpartner zu untersagen, als eine unzulässige Absprache nach § 1 GWB angesehen. - OLG Düsseldorf, 13.04.1999 - Verg 1/99
Rechtsschutz für Bieter nach dem neuen Vergaberechtsänderungsgesetz: Erstes …
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
Der Antragsteller muss also nicht darlegen, dass er bei Durchführung eines ordnungsgemäßen Vergabeverfahrens auch den Auftrag erhalten hätte (in diesem Sinne auch OLG Düsseldorf, Beschluss vom 13.4 1999, Verg 1/99; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.6.2001, Verg 3/01). - BVerfG, 19.07.2000 - 1 BvR 539/96
Rechtmäßigkeit des baden-württembergischen Spielbankenrechts
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
Auch das Bundesverfassungsgericht hat in einer Entscheidung vom 19.7.2000 (1 BvR 539/96) für den Bereich der Spielbanken dazu ausgeführt, das der Betrieb einer Spielbank eine an sich unerwünschte Tätigkeit ist, die der Staat gleichwohl erlaubt, um das illegale Glücksspiel einzudämmen, dem nicht zu unterdrückenden Spieltrieb des Menschen staatlich überwachte Betätigungsmöglichkeiten zu verschaffen und dadurch die natürliche Spielleidenschaft vor strafbarer Ausbeutung zu schützen. - EuGH, 20.09.1988 - 31/87
Beentjes / Niederlande State
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
Nach der Rechtsprechung des EuGH sind Aufgaben, die im Allgemeininteresse liegen, solche, die eng mit dem institutionellen Funktionieren des Staates verknüpft sind und der Einrichtung durch Gesetz zugewiesen wurden, obwohl sie nicht förmlich in die staatliche Verwaltung eingegliedert ist (Urteil des EuGH vom 20.9.1988, Rs. 31/87; Beentjes/Niederlande). - EuGH, 15.01.1998 - C-44/96
Mannesmann Anlagenbau Austria u.a. / Strohal Rotationsdruck - Öffentliche …
Auszug aus VK Münster, 24.06.2002 - VK 3/02
In der Entscheidung vom 15.1.1998 (Rs. C-44/96; Mannesmann Anlagenbau Austria AG u.a./Strohal Rotationsdruck GmbH) wird dieser Rechtsgedanke vom EuGH fortgeführt, indem er ausführt, dass ,,die Druckprodukte, die die Staatsdruckerei (Österreich) herzustellen hat, eng mit der öffentlichen Ordnung und dem institutionellen Funktionieren des Staates verknüpft sind und eine Versorgungsgarantie und Produktionsbedingungen verlangen, die durch Beachtung von Geheimhaltungs- und Sicherheitsvorschriften gewährleistet werden soll." In dieser Entscheidung führt der EuGH auch aus, dass es nicht darauf ankommt, dass eine solche Einrichtung ausschließlich im Allgemeininteresse liegende Aufgaben erfüllt, sondern sie kann daneben auch andere Tätigkeiten ausüben, die ihr nicht als besondere Pflichten vom Staat übertragen wurden.
- VK Mecklenburg-Vorpommern, 24.03.2005 - 1 VK 3/05
Begriff des öffentlichen Auftraggebers im Vergaberecht; Öffentlich-rechtliche …
Sie führt ihre Auffassung hierzu dezidiert aus und unterlegt diese mit Bezügen zu einschlägigen Gesetzen, wie dem Sparkassengesetz M-V, etc., und der Satzung der Antragsgegnerin sowie mit einschlägigen Vergabekammer- bzw. Gerichtsentscheidungen und Kommentierungen, u.a. der Entscheidung der Vergabekammer Münster vom 24. Juni 2002 - VK 03/02 -.Der Begriff des öffentlichen Auftraggebers ist im Vergaberecht von zentraler Bedeutung, da anhand dieser Begrifflichkeit festgelegt wird, ob eine juristische Person die vergaberechtlichen Bestimmungen des GWB sowie der Verdingungsordnungen zu beachten hat oder nicht (vgl. auch VK Münster, Beschluss vom 24. Juni 2002 - VK 03/02 -).
Nach Kenntnis der Kammer existiert lediglich der bereits zitierte, nicht bestandskräftige Beschluss der Vergabekammer Münster vom 24. Juni 2002 - VK 03/02 -, der sich explizit mit dieser Frage auseinander setzt und die Auftragsgebereigenschaft i.S. des § 98 Nr. 2 GWB für öffentlich-rechtliche Kreditanstalten bejaht.
Ob also eine Einrichtung des öffentlichen Rechts angenommen werden kann, die dem europäischen Vergaberegime unterliegt, ist daher anhand der konkreten Tatbestandsmerkmale des § 98 Nr. 2 GWB zu ermitteln (vgl. VK Münster, Beschluss vom 24. Juni 2002 - VK 03/02 -).
Hinzu kommen die wirtschaftlichen Ausgleichsmechanismen der Gewährträgerhaftung und der Anstaltslast nach § 3 SpkG M-V. Zwar ist entgegen der Auffassung der Vergabekammer Münster (vgl. Beschluss vom 24. Juni 2002 - VK 03/02 -) die Annahme einer wettbewerblichen Sonderstellung und damit ein Wettbewerbsvorteil für dieöffentlich-rechtlichen Kreditanstalten bereits bzw. allein durch die Gewährträgerhaftung nicht gerechtfertigt.
Dabei handelt es sich um einen besonders schweren Vergaberechtsverstoß (vgl. VK Münster, Beschluss vom 24. Juni 2005 - VK 03/02 - m.w.N.).
- OLG Hamburg, 31.03.2014 - 1 Verg 4/13
Medialeistungen - Vergaberechtliches Beschwerdeverfahren nach Ausschreibung für …
Rn. 48 Diese Bewertung steht nicht im Widerspruch zum Beschluss der Vergabekammer Münster vom 24.06.2002, VK 3/02.Wegen dieser Alleinstellung für den Bereich des Landes NRW hat die Vergabekammer eine Konkurrenzsituation mit anderen Anbietern auf dem freien Markt verneint und dementsprechend ein nicht gewerbliches Handeln angenommen (Beschluss vom 24.06.2002, VK 3/02, Tz 66, zitiert nach juris;… vgl. auch Ziekow, aaO, § 98 Rn 73 und Rn 208).
- VK Hamburg, 27.04.2006 - VgK FB 2/06
De-Facto-Vergabe: Keine obligatorische Rügepflicht!
Bei De-Facto-Vergaben entfällt nach gefestigter Meinung in der Literatur und in der Rechtsprechung die Obliegenheit zur Rügepflicht (vgl. BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003, Az.: 25/02; VK Münster, Beschluss vom 24.06.2002, Az.: VK 03/02).
- VK Hamburg, 18.02.2015 - Vgk FB 8/14
Auch bei nur einem Bieter ist ein ordnungsgemäßes Vergabeverfahren durchzuführen!
Einer vorherigen Rüge bedarf es dann nicht, wenn sich der Antragsteller gegen eine de-facto-Vergabe wenden will (BayObLG, Bschl. v. 27.02.2003, Az.: 25/02; VK Münster, Bschl. v. 24.06.2002, Az.: VK 03/02). - VK Mecklenburg-Vorpommern, 08.05.2007 - 3 VK 4/07
IHK ist kein öffentlicher Auftraggeber!
Infolgedessen entscheidet unabhängig von der insoweit deklaratorischen (vgl. VK Münster, Beschluss vom 24. Juni 2001 VK 03/02 ) Nennung einer Einrichtung in dem Verzeichnis abschließend allein die Erfüllung der Kriterien des § 98 Nr. 2 GWB über die Auftraggebereigenschaft im Sinne des Vergaberechts (vgl. EuGH…, Urt. vom 10. Mai 2001, NZBau 2001, 403/404, ,,Messe Mailand", Auftraggebereigenschaft im Einzelnen geprüft bei einer ,,Selbstverwaltungskörperschaft"). - OLG Düsseldorf, 09.12.2002 - Verg 35/02
Kostentragungspflicht nach Rücknahme des Nachprüfungsantrags
Der angefochtene Beschluss der Vergabekammer bei der Bezirksregierung Münster vom 24. Juni 2002 (VK 03/02) ist infolge der Rücknahme des Nachprüfungsantrages wirkungslos geworden. - VK Arnsberg, 17.06.2004 - VK 2-6/04
Vorliegen der Voraussetzungen für die verpflichtende Durchführung eines …
16/19 vorvertraglichen Vertrauensverhältnisses zwischen den Parteien fehlt (vgl. hierzu insbesondere Vergabekammer Münster vom 24.6.2002, Az.: VK 03/02). - VK Hamburg, 02.09.2010 - Vgk FB 9/10
Unterlassens einer Ausschreibung von Dienstleistungen im Zusammenhang mit dem …
Einer vorherigen Rüge bedarf es dann nicht, wenn sich der Antragsteller gegen eine de-facto-Vergabe wenden will (BayObLG, Beschluss vom 27.02.2003, Az.: 25/02; VK Münster, Beschluss vom 24.06.2002, Az.: VK 03/02). - VK Hamburg, 30.08.2005 - VgK 2/05
Kosten bei Antragsrücknahme
NZBau 2004, 403; VgK Münster, ZfBR 2002, 724(727); Ziekow, NZBau 2004, 181 (182); Dietlein, NZBau 2002, 136(138 f.) - .
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VK Bremen, 15.10.2002 - VK 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Antrag auf Nachprüfung des Vergabeverfahrens zum Bauvorhaben "Neubau Zoo am Meer"
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Einstellungsbeschluss
Verfahrensgang
- VK Bremen, 15.10.2002 - VK 3/02
- VK Bremen, 06.02.2003 - VK 1/03
- OLG Bremen, 17.03.2003 - Verg 2/03
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- VK Bremen, 06.02.2003 - VK 1/03
Baumaßnahme "Neubau Zoo am Meer": Los 3 (Erweiterter Rohbau)
Auszug aus VK Bremen, 15.10.2002 - VK 3/02
VK Bremen, 06.02.2003 - VK 1/03 .
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 07.10.2002 - VK 3/2002 |
Volltextveröffentlichung
- kirchenrecht-ekir.de
§ 1 Abs. 1 KBVO i.V.m. § 85 Abs. 3 BeamtVG
Ruhegehaltssatz, ruhegehaltsfähige Dienstzeiten
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (1)
- BAG, 20.03.2001 - 3 AZR 260/00
Beamtenförmige Versorgung - veränderter Versorgungssatz
Auszug aus Verwaltungskammer der Evangelischen Kirche im Rheinland, 07.10.2002 - VK 3/02
Der Versorgungsberechtigte kann durch seine Entscheidung, vorzeitig in den Ruhestand zu gehen, keine weitergehende Besitzstandswahrung erreichen (BAG, Urteil vom 20. März 2001 - 3 AZR 260/00, zitiert in Juris-Rechtsprechung).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 3/02 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- oeffentliche-auftraege.de
Nebenangebot: Begriff der Gleichwertigkeit
- VERIS
- Reguvis VergabePortal - Veris
- ibr-online
Vergabe -Vergabe des Mischloses 3 für den Neubau der B 101n, Ortsumgehung XXX
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (3)
- OLG Brandenburg, 03.08.1999 - 6 Verg 1/99
Leistung nicht eindeutig beschrieben: Auftraggeber muss nachbessern!
Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 3/02
Da die Beigeladene in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen ist, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeber) hergeleitet werden (OLG Brandenburg BauR 1999, 1175 und Beschluss Verg 3/01 vom 13.07.2001; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30.03.2000 VK 2-2/00). - OLG Düsseldorf, 14.03.2001 - Verg 30/00
Wirksame Zuschlagserteilung auch bei unklarem Auftragsumfang?
Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 3/02
Ob im vorliegenden Fall das nicht wirksam unterzeichnete Angebot durch Genehmigung verbindlich werden kann, ist im Hinblick auf den Beschluss des OLG Düsseldorf vom 14.03.2001 Verg 30/00 (VergabeR 2001, 226) fraglich. - VK Bund, 30.03.2000 - VK 2-02/00
Herstellung und Lieferung von Münzplättchen für die Prägung von 1- und …
Auszug aus VK Brandenburg, 26.03.2002 - VK 3/02
Da die Beigeladene in aller Regel nicht als Antragsgegner anzusehen ist, kann aus der Vorschrift grundsätzlich nur ein Anspruch auf Aufwendungsersatz für die Hauptbeteiligten (Antragstellerin und Auftraggeber) hergeleitet werden (OLG Brandenburg BauR 1999, 1175 und Beschluss Verg 3/01 vom 13.07.2001; 2. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 30.03.2000 VK 2-2/00).
- VK Südbayern, 10.12.2009 - Z3-3-3194-1-59-10/09
Notwendiger Inhalt einer Rüge?
Nach der Definition der VK Brandenburg ist in der Regel davon auszugehen, dass ein Bietervorschlag nur dann zum Zuge kommen kann, wenn er unter Abwägung aller technischen und wirtschaftlichen, gegebenenfalls auch gestalterischen und funktionsbedingten Gesichtspunkten wirtschaftlicher ist als der Auftraggebervorschlag, wobei es hinsichtlich der Wirtschaftlichkeit nicht nur auf die Baukosten, sondern auch auf die Folgekosten (zum Beispiel Unterhaltungskosten, Betriebskosten, Lebensdauer) ankommt (VK Brandenburg, B. v. 26.3.2002 - Az.: VK 3/02; instruktiv VK Schleswig-Holstein, B. v. 19.01.2005 - Az.: VK-SH 37/04; im Ergebnis ebenso OLG Celle, B. v. 10.01.2008 - Az.: 13 Verg 11/07; VK Lüneburg, B. v. 12.06.2007 - Az.: VgK-23/2007; VK Niedersachsen, B. v. 24.02.2009 - Az.: VgK-57/2008).Dabei geht es entscheidend um die Frage, ob das Nebenangebot , so wie es vorliegt, mit hinreichender Sicherheit geeignet ist, dem Willen des Auftraggebers in allen technischen und wirtschaftlichen Einzelheiten gerecht zu werden (OLG Brandenburg, B. v. 29.07.2008 - Az.: Verg W 10/08; VK Schleswig-Holstein, B. v. 17.03.2006 - Az.: VK-SH 02/06; 1. VK Sachsen, B. v. 23.1.2004 -Az.: 1/SVK/160-03, B. v. 10.3.2003 - Az.: 1/SVK/012-03, B. v. 5.11.2002 - Az.: 1/SVK/096-02; VK Baden-Württemberg, B. v. 29.10.2002 - Az.: 1 VK 50/02; VK Brandenburg, B. v. 26.3.2002 -Az.: VK 3/02).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".