Rechtsprechung
| VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Öffentliche Ausschreibung von Maßnahmen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Beschränkt überprüfbarer Beurteilungsspielraum eines öffentlichen Auftraggebers über Wertung von Angeboten; Revidierung der Wertung der Vergabestelle durch die Nachprüfungsinstanzen selbst bei Reduzierung des Spielraums des öffentlichen Auftraggebers auf Null; ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (10)
- OLG Düsseldorf, 22.08.2007 - Verg 27/07
Zur Begründetheit des Nachprüfungsantrags einer Vergabeentscheidung
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ag bei der beanstandeten Angebotswertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat (…vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, aaO., und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).Es spricht daher auch nichts dafür, dass die frühere bessere Bewertung des Konzeptes der ASt gerade die fehlerfreie war und deshalb Maßstab für die jetzige Wertung zu sein hätte (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März …und vom 27. Juli 2005, jeweils aaO.; vgl. auch Beschluss vom 22. August 2007, aaO.).
Abgesehen hiervon braucht ein Vergleich der Konzepte dahingehend, ob die Bg im Gegensatz zur ASt bestimmte Details angesprochen haben, nicht zu erfolgen, wenn - wie hier - die Anwendung gleichförmiger Maßstäbe bei der Punktevergabe durch die Ag dadurch gewährleistet wurde, dass die Angebote eines Loses von ein und denselben Prüfern bewertet worden sind; jedes Angebot ist vielmehr aus sich heraus zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Oktober 2005, VII-Verg 37/05; und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).
In einem solchen Fall wäre es reine Förmelei und brächte keinen zusätzlichen Erkenntniswert, eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der Verdingungsunterlagen zu verlangen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3-97/05 m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).
- OLG Düsseldorf, 27.07.2005 - Verg 108/04
Bestimmte und unmissverständliche Formulierung von Ausschlussgründen
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
Die Vergabekammer kann die Wertung lediglich daraufhin überprüfen, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten hat, ob er die Bieter ungleich behandelt oder willkürliche bzw. sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06).Wie die ASt selbst einräumt, ist eine Bewertung also nicht allein deshalb quasi automatisch vergabefehlerhaft, weil sie schlechter ist als eine andere (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; und vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04).
Maßgeblich ist vielmehr, ob die Ag bei der beanstandeten Angebotswertung ihren Beurteilungsspielraum überschritten hat (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, aaO., und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).
In einem solchen Fall wäre es reine Förmelei und brächte keinen zusätzlichen Erkenntniswert, eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der Verdingungsunterlagen zu verlangen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3-97/05 m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).
- OLG Düsseldorf, 23.03.2005 - Verg 68/04
Absprache von Bildungsinstituten als Kartellabsprachen?
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
Die Vergabekammer kann die Wertung lediglich daraufhin überprüfen, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten hat, ob er die Bieter ungleich behandelt oder willkürliche bzw. sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06).Wie die ASt selbst einräumt, ist eine Bewertung also nicht allein deshalb quasi automatisch vergabefehlerhaft, weil sie schlechter ist als eine andere (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; und vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04).
- OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Bg zu 1) bis 4) aufzuerlegen (§ 154 Abs. 3, § 162 Abs. 3 VwGO analog), weil sich die Bg aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt haben, indem sie durch ihren Sachvortrag das Verfahren wesentlich gefördert haben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03; und vom 8. Februar 2006, VII-Verg 57/05).Hierüber hinaus war die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch die Bg zu 1) bis 4) notwendig, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber der anwaltlich vertretenen ASt herzustellen, die sich mit ihrem Nachprüfungsantrag gezielt gegen den Zuschlag an die Bg zu 1) bis 4) richtete (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, aaO.).
- OLG Düsseldorf, 28.12.2007 - Verg 40/07
Selbstständige Anfechtbarkeit der von der Vergabekammer verfügten Einsichtnahme …
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
Beurteilungs- oder Ermessensfehler der Ag, insbesondere - wie die ASt meint - weil die Ag einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt oder Maßstäbe angewendet habe, die nicht in den Ausschreibungsunterlagen genannt worden seien, sind (soweit die ASt Passagen ihres Konzepts nicht für geheim erklärt hat, vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Dezember 2007, VII-Verg 40/07) nicht festzustellen:. - OLG Düsseldorf, 08.02.2006 - Verg 57/05
Sofortige Beschwerde gemäß §§ 116 Abs. 1 , 117 Abs. 1 GWB - Erstattung der Kosten …
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
In einem solchen Fall entspricht es der Billigkeit, der unterliegenden ASt die zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendigen Auslagen der Bg zu 1) bis 4) aufzuerlegen (§ 154 Abs. 3, § 162 Abs. 3 VwGO analog), weil sich die Bg aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt haben, indem sie durch ihren Sachvortrag das Verfahren wesentlich gefördert haben (OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 17. Mai 2004, VII-Verg 12/03; und vom 8. Februar 2006, VII-Verg 57/05). - OLG Düsseldorf, 02.03.2005 - Verg 70/04
Feststellungsantrag nach § 114 Abs. 2 GWB
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
Wie die ASt selbst einräumt, ist eine Bewertung also nicht allein deshalb quasi automatisch vergabefehlerhaft, weil sie schlechter ist als eine andere (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 2. März 2005, VII-Verg 70/04; vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; und vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04). - OLG Düsseldorf, 12.10.2005 - Verg 37/05
Unterangebot eines Newcomers
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
Abgesehen hiervon braucht ein Vergleich der Konzepte dahingehend, ob die Bg im Gegensatz zur ASt bestimmte Details angesprochen haben, nicht zu erfolgen, wenn - wie hier - die Anwendung gleichförmiger Maßstäbe bei der Punktevergabe durch die Ag dadurch gewährleistet wurde, dass die Angebote eines Loses von ein und denselben Prüfern bewertet worden sind; jedes Angebot ist vielmehr aus sich heraus zu bewerten (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12. Oktober 2005, VII-Verg 37/05; und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07). - OLG Düsseldorf, 22.01.2007 - Verg 46/06
Rechtsschutzbedürfnis der Beigeladenen bei erneuter Angebotswertung nach …
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
Die Vergabekammer kann die Wertung lediglich daraufhin überprüfen, ob der Auftraggeber einen unzutreffenden Sachverhalt zugrunde gelegt hat, allgemeingültige Bewertungsmaßstäbe nicht eingehalten hat, ob er die Bieter ungleich behandelt oder willkürliche bzw. sachfremde Erwägungen angestellt hat (ständige Rechtsprechung, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 23. März 2005, VII-Verg 68/04; vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. Januar 2007, VII-Verg 46/06). - VK Bund, 31.08.2005 - VK 3-97/05
Arbeitsmarktdienstleistungen nach § 240 ff. SGB III (ausbildungsbegleitende …
Auszug aus VK Bund, 12.08.2008 - VK 3-110/08
In einem solchen Fall wäre es reine Förmelei und brächte keinen zusätzlichen Erkenntniswert, eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der Verdingungsunterlagen zu verlangen (vgl. 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 31. August 2005, VK 3-97/05 m.z.N.; OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. Juli 2005, VII-Verg 108/04; und vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07).
- VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 2/10
Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!
Da die Vergabekammer auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung bezüglich der Vergabeentscheidung beschränkt ist, darf im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens nur geprüft werden, ob die Vergabestelle bei Ihrer Wertung die Grenzen des durch § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A eingeräumten Beurteilungsspielraumes überschritten hat (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2008, Az. VK 35/08; 3. VK Bund, Beschluss vom 12.08.2008, Az. VK 3 - 110/08). - VK Hamburg, 07.04.2010 - VK BSU 3/10
Keine Rügepräklusion nach GWB: EuGH-Rechtsprechung dagegen!
Da die Vergabekammer auf eine Rechtmäßigkeitsprüfung bezüglich der Vergabeentscheidung beschränkt ist, darf im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens nur geprüft werden, ob die Vergabestelle bei Ihrer Wertung die Grenzen des durch § 25 Nr. 3 Abs. 3 VOB/A eingeräumten Beurteilungsspielraumes überschritten hat (vgl. VK Brandenburg, Beschluss vom 12.11.2008, Az. VK 35/08; 3. VK Bund, Beschluss vom 12.08.2008, Az. VK 3 - 110/08). - VK Bund, 09.09.2011 - VK 1-114/11
Rahmenvertrag "Distribution von Publikationen"
Ein solcher Wertungsvergleich zwischen zwei Angeboten ist jedoch grundsätzlich vergaberechtswidrig, jedes Angebot ist zunächst aus sich selbst heraus anhand der bekannt gegebenen Kriterien zu bewerten (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22. August 2007, VII-Verg 27/07; 3. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 12. August 2008, VK 3-110/08). - VK Südbayern, 19.03.2010 - Z3-3-3194-1-04-01/10
beträchtlicher Preisabstand: Anlass zur Überprüfung?
In einem solchen Fall wäre es reine Förmelei und brächte keinen zusätzlichen Erkenntniswert, eine Begründung in Form einer Wiederholung der Vorgaben der Vergabeunterlagen zu verlangen (1. VK Bund, B. v. 18.08.2006 - Az.: VK 1 - 82/06; 3. VK Bund, B. v. 12.08.2008 - Az.: VK 3 - 110/08; B. v. 20.11.2007 - Az.: VK 3 - 127/07)." Zit. - VK Bund, 16.05.2012 - VK 2-26/12
Maßnahmen zur individuellen betrieblichen Qualifizierung im Rahmen Unterstützter …
Einem Beurteilungsspielraum ist es in dieser Wettbewerbssituation wesenseigen, dass Einzelbewertungen in den unterschiedlichen Losen selbst bei identischem Konzept eines Bieters durchaus unterschiedlich ausfallen können (VK Bund, Beschluss vom 12. August 2008, VK 3 - 110/08), da aus dem Quervergleich mit anderen Angeboten auch andere Schlüsse gezogen werden.
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