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Rechtsprechung
   VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,6529
VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09 (https://dejure.org/2009,6529)
VK Bund, Entscheidung vom 11.09.2009 - VK 3-157/09 (https://dejure.org/2009,6529)
VK Bund, Entscheidung vom 11. September 2009 - VK 3-157/09 (https://dejure.org/2009,6529)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Architektenleistungen zur Realisierung eines prämierten Entwurfes - Nachprüfungsantrag teilweise stattgegeben

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Vertrag zum Neubau des Berliner Stadtschlosses unwirksam!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • pr-inside.com (Pressebericht, 11.09.2009)

    Berliner Stadtschloss-Vertrag für ungültig erklärt // Bundeskartellamt will Wiederholung des Vergabeverfahrens für Humboldtforum

  • baunetz.de (Kurzinformation)

    Beauftragung bei Berliner Schloss ist nichtig // Stella ohne Vertrag

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Vergabe von Planungsleistungen für das Berliner Stadtschloss rechtswidrig! (IBR 2009, 596)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZfBR 2009, 824 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (8)

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Die Bg kann dann an der Auslagenerstattung teilhaben, wenn dies der Billigkeit entspricht (§§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 analog; vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, Verg 12/03 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 23.11.2004 - Verg 69/04

    Belehrungspflicht der Vergabekammer gegenüber einem Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Neben der Ag ist auch die Bg als unterliegende Beteiligte anzusehen, da sie das Verfahren durch ihren Parteivortrag wesentlich gefördert und einen Antrag zur Hauptsache gestellt hat, der keinen Erfolg hatte (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 13.08.2003 - Verg 1/02

    Kostentragungspflicht des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Neben der Ag ist auch die Bg als unterliegende Beteiligte anzusehen, da sie das Verfahren durch ihren Parteivortrag wesentlich gefördert und einen Antrag zur Hauptsache gestellt hat, der keinen Erfolg hatte (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 13. August 2003, Verg 1/02, und vom 23. November 2004, VII-Verg 69/04 m.w.N.).
  • BGH, 19.12.2000 - X ZB 14/00

    Anrufung der Vergabekammer nach Abschluß des Vergabeverfahrens

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Ein Nachprüfungsantrag ist nach § 102 GWB statthaft, wenn ein öffentlicher, noch nicht wirksam vergebener Auftrag Streitgegenstand ist (zur fehlenden Statthaftigkeit des Nachprüfungsverfahrens nach wirksamer Auftragsvergabe vgl. Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 19. Dezember 2000, NZBau 2001, 151 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 28.06.2006 - Verg 18/06

    Ausschluss eines Bieters wegen fehlender Eignungsnachweise

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Wenn die Ag sich nunmehr im Nachprüfungsverfahren darauf beruft, ein Kern an eigener Leistungsfähigkeit sei nicht erforderlich, so hat sie selbst im Vergabeverfahren deutlich gemacht, dass dies eben doch so ist - die Koordination eines solchen Großprojektes erfordert ein erhebliches Maß an eigener Leistungsfähigkeit, auch wenn das Oberlandesgericht Düsseldorf, auf das die Ag sich hier beruft, in einem völlig anderen Kontext den Satz hat fallen lassen, ein Kern an eigener Leistungsfähigkeit dürfe nicht gefordert werden (so OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juni 2006, Verg 18/06).
  • EuGH, 28.10.1999 - C-81/98

    Alcatel Austria u.a. - "Öffentliches Auftragswesen Vergabe öffentlicher Liefer- …

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Genau diese Konstellation war ursächlich für die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Sachen "Alcatel Austria", die bereits im Jahr 1999 erging (Urteil vom 28. Oktober 1999, Rs. C-81/98).
  • OLG Karlsruhe, 18.03.2008 - 17 Verg 8/07

    Öffentliche Auftragsvergabe: Normadressat der Bestimmung über die …

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Dabei geht es nicht um eine angesichts der schwerwiegenden Nichtigkeitssanktion unzulässige extensive Auslegung der Bestimmung (so dagegen OLG Karlsruhe, Beschluss vom 18. März 2008, 17 Verg 8/07), sondern ausschließlich um eine europarechtskonforme Anwendung.
  • OLG Düsseldorf, 31.03.2004 - Verg 4/04

    Was ist bei einer Preisrichterentscheidung überprüfbar?

    Auszug aus VK Bund, 11.09.2009 - VK 3-157/09
    Ob § 13 VgV in Bezug auf Preisgerichtsentscheidungen überhaupt Anwendung finden kann, spielt hier daher keine Rolle (zu dieser Thematik OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31. März 2004, Verg 4/04 mit einem Sachverhalt, in welchem die Arbeit des dortigen Antragstellers wegen verspäteten Eingangs durch das Preisgericht ausgeschlossen worden war).
  • OLG Düsseldorf, 02.12.2009 - Verg 39/09

    Prüfung der Vergabe zur "Wiedererrichtung Berliner Stadtschloss/Bau des …

    Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 11. September 2009 - VK 3-157/09).

    Auf die sofortige Beschwerde der Antragsgegnerin wird der Beschluss der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. September 2009 (VK 3-157/09) aufgehoben.

    Rn. 50 die Entscheidung der 3. Vergabekammer des Bundes vom 11. September 2009 (VK 3-157/09) aufzuheben und den Nachprüfungsantrag zu verwerfen, hilfsweise zurückzuweisen.

  • VK Südbayern, 13.10.2014 - Z3-3-3194-1-37-08/14

    Gewinner des Architektenwettbewerbs muss nicht (automatisch) den Auftrag …

    Es wird jedoch nicht determiniert, welcher Preisträger zu beauftragen ist und auch die Möglichkeit offen gelassen, dass gar kein Preisträger beauftragt wird (3. VK Bund, B. v. 11.09.2009 - Az.: VK 3 - 157/09; VK Niedersachsen, B. v. 23.01.2012 - Az.: VgK-57/2011).

    Hier muss der öffentliche Auftraggeber bereits aus zwingenden Rechtsgründen des § 97 Abs. 4 GWB eine zunächst einmal ergebnisoffene Eignungsprüfung durchführen (3. VK Bund, B. v. 11.09.2009 - Az.: VK 3 - 157/09).

  • VK Sachsen, 11.10.2010 - 1/SVK/034-10

    Sozialrecht contra Vergabrecht

    Angesichts dieser Rechtsprechung sowie der Ziele, der Systematik und des Wortlauts der Richtlinie 89/665 und um die praktische Wirksamkeit dieser Richtlinie zu wahren, stellt also jede Maßnahme eines öffentlichen Auftraggebers, die im Zusammenhang mit einem öffentlichen Dienstleistungsauftrag getroffen wird, der in den sachlichen Anwendungsbereich der Richtlinie 92/50 fällt, und die Rechtswirkungen entfalten kann, eine nachprüfbare Entscheidung im Sinne von Artikel 1 Absatz 1 der Richtlinie 89/665 dar, unabhängig davon, ob diese Maßnahme außerhalb eines förmlichen Vergabeverfahrens oder im Rahmen eines solchen Verfahrens getroffen wurde (EuGH, Urteil vom 11.01.2005 - Rs. C-26/03; OLG Karlsruhe, B. v. 17.04.2008 - Az.: 8 U 228/06; 3. VK Bund, B. v. 11.09.2009 - Az.: VK 3 - 157/09; VK Niedersachsen, B. v. 17.08.2009 - Az.: VgK - 36/2009).
  • VK Rheinland-Pfalz, 27.04.2010 - VK 1-4/10

    Rügepräklusion nach § 107 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB nicht anwendbar!

    In diesem Sinne geht die aktuelle Spruchpraxis auch konsequenterweise davon aus, dass die Auslobungsbewerber in den Schutzbereich des § 13 VgV einbezogen sind (vgl. VK Bund, Beschl. v. 11.09.2009, VK 3-157/09 und insoweit bestätigend OLG Düsseldorf, Beschl. v. 02.12.2009, Verg 39/09).
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