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Rechtsprechung
   VK Bund, 28.08.2006 - VK 3-99/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,29413
VK Bund, 28.08.2006 - VK 3-99/06 (https://dejure.org/2006,29413)
VK Bund, Entscheidung vom 28.08.2006 - VK 3-99/06 (https://dejure.org/2006,29413)
VK Bund, Entscheidung vom 28. August 2006 - VK 3-99/06 (https://dejure.org/2006,29413)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • oeffentliche-auftraege.de PDF

    Vergabe nach VOF: Prognoseentscheidung des Auftraggebers mit einem weiten Beurteilungsspielraum

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Bundeskartellamt PDF

    Durchführung von ausbildungsbegleitenden Hilfen - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Durchführung von Ausbildungsbegleitenden Hilfen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (3)

  • OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03

    Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2006 - VK 3-99/06
    Er hat daher ein Prozessrechtsverhältnis zum ASt begründet und ein Prozesskostenrisiko auf sich genommen (vgl. Beschluss des OLG Düsseldorf vom 17. Mai 2004, VII - Verg 12/03 m.w.N.).

    Die Zuziehung eines anwaltlichen Bevollmächtigten durch den Bgl war notwendig, um die erforderliche "Waffengleichheit" gegenüber dem anwaltlich vertretenen ASt herzustellen, der sich mit seinem Nachprüfungsantrag gezielt gegen die Erteilung des Zuschlag an den Bgl richtete (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17. Mai 2004, aaO.).

  • OLG Düsseldorf, 19.02.2002 - Verg 33/01

    Kostenentscheidung im Nachprüfungsverfahren

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2006 - VK 3-99/06
    Darüber hinaus hat sich der ASt hier mit seinem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zum Bgl gestellt, denn er hat seinen Antrag darauf stützt, dass die Angebote des Bgl als verspätet auszuschließen seien (vgl. Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 19. Februar 2002, Verg 33/01, und vom 29. Juni 2004, VII - Verg 21/04).
  • OLG Karlsruhe, 11.05.2005 - 6 W 31/05

    Darlegungs- und Beweislast für Ausschlussgründe

    Auszug aus VK Bund, 28.08.2006 - VK 3-99/06
    Geht man davon aus, dass derjenige die Beweislast trägt, der sich auf die jeweilige Norm, hier den Ausschlussgrund aus § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. e) VOL/A beruft (vgl. OLG Karlsruhe, Beschluss vom 11.05.2005 - Az.: 6 W 31/05), so ergibt sich zwanglos, dass die Ag den verspäteten Zugang im Postfach nicht nachgewiesen hat und daher die Angebote der ASt nicht ausschließen kann.
  • VK Sachsen, 14.04.2008 - 1/SVK/013-08

    Bindung an Wertungsmatrix

    Die Berücksichtigung von entsprechenden Kriterien ist allenfalls zulässig sein, soweit ein konkreter Bezug des Kriteriums zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistung herzustellen ist (OLG Frankfurt, B. v. 28.02.2006 - Az.: 11 Verg 15/05 und 16/05; 3. VK Bund, B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3- 99/06; VK Schleswig-Holstein, B. v. 11.01.2006 - Az.: VK-SH 28/05).
  • VK Sachsen, 25.01.2008 - 1/SVK/088-07

    Rahmenvereinbarungen in VOF-Verfahren zulässig?

    Richtig ist, dass im Hinblick auf den konkreten Ablauf dieser Verhandlungen der Auftraggeber weitgehende Gestaltungsfreiheit hat (VK Baden-Württemberg, B. v. 04.04.2007, 1 VK 11/07; im Ergebnis ebenso 3. VK Bund, B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3- 99/06; 1. VK Sachsen, B. v. 19.08.2005, 1/SVK/096-05; B. v. 13.05.2005, 1/SVK/035-05).
  • VK Saarland, 28.10.2010 - 1 VK 12/10

    1. Der zwingende Ausschluss formal fehlerhafter Angebote im VOF-Verfahren folgt …

    Die insoweit vertretene Mindermeinung (OLG, Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 - Az.: 11 Verg 15/05 und 16/05 sowie der dieser Entscheidung zugrundeliegende Beschluss der VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 - Az.: 69 d VK 93/2005; 3. VK Bund, Beschluss vom 28.08.2006 - Az.: VK 3 -99/06), § 11 VOF regele abschließend unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen seien, die diese Auffassung überwiegend auf formale Kriterien stützt (Charakter und Wortlaut der Vorschrift -keine Einleitung mit "insbesondere") sowie damit begründet, dass ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote dem Grundsatz der weitgehend freien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widerspreche, wird schon aus grundsätzlichen vergaberechtlichen Erwägungen nicht geteilt.
  • VK Saarland, 16.12.2009 - 1 VK 13/09

    Ausschluss unvollständiger Teilnahmeanträge im VOF-Verfahren

    Die insoweit vertretene Mindermeinung (OLG, Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 ­ Az.: 11 Verg 15/05 und 16/05 sowie der dieser Entscheidung zugrundeliegende Beschluss der VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 ­ Az.: 69 d VK 93/2005; 3. VK Bund, Beschluss vom 28.08.2006 ­ Az.: VK 3 - 99/06), § 11 VOF regele abschließend unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen seien, die diese Auffassung überwiegend auf formale Kriterien stützt (Charakter und Wortlaut der Vorschrift - keine Einleitung mit ,,insbesondere") sowie damit begründet, dass ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote dem Grundsatz der weitgehend freien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widerspreche, wird schon aus grundsätzlichen vergaberechtlichen Erwägungen nicht geteilt.
  • VK Sachsen-Anhalt, 12.10.2017 - 3 VK LSA 81/17

    Vergabeverfahren: Anforderungen an den Zugang eines Angebots

    Rn. 27 Maßgebend für den Zugang gemäß § 130 BGB, hier bezogen auf das Angebot, sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können (OLG Celle, B. v. 07.06.2007 - Az.: 13 Verg 5/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 07.08.2009 - Az.: 1 VK 35/09; 3. VK Bund, B. v. 01.09.2006 - Az.: VK 3 - 105/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 102/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 99/06).
  • VK Sachsen-Anhalt, 08.04.2014 - 3 VK LSA 13/14

    Vergabenachprüfungsverfahren: Behandlung eines dem Verhandlungsleiter im …

    Rn. 35 Maßgebend für den Zugang gemäß § 130 BGB, hier bezogen auf das Angebot, sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können (OLG Celle, B. v. 07.06.2007 - Az.: 13 Verg 5/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 07.08.2009 - Az.: 1 VK 35/09; 3. VK Bund, B. v. 01.09.2006 - Az.: VK 3 - 105/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 102/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 99/06).
  • VK Sachsen-Anhalt, 02.08.2013 - 3 VK LSA 33/13

    Vergabenachprüfungsverfahren: Zugang eines Angebots; Angebotsausschluss bei …

    Entscheidend für den Zugang gemäß § 130 BGB, hier bezogen auf das Angebot, sind der Übergang in den Machtbereich des Empfängers und seine Möglichkeit, unter normalen Umständen Kenntnis erlangen zu können (OLG Celle, B. v. 07.06.2007 - Az.: 13 Verg 5/07; VK Baden-Württemberg, B. v. 07.08.2009 - Az.: 1 VK 35/09; 3. VK Bund, B. v. 01.09.2006 - Az.: VK 3 - 105/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 102/06; B. v. 28.08.2006 - Az.: VK 3 - 99/06).
  • VK Bund, 01.09.2006 - VK 3-105/06

    Maßnahmen zur Konzeption und Durchführung

    Dies bestätigt auch eine Durchsicht der der Vergabekammer vorliegenden Angebote zu parallelen Ausschreibungen der Ag (vgl. VK 3 - 99/06 und 102/06).
  • VK Bund, 02.12.2009 - VK 1-206/09

    Vergabe von Lieferaufträgen im Bereich ...fahrzeuge

    Bundes, Beschluss vom 28. August 2009, VK 3-99/06).
  • VK Saarland, 12.12.2009 - 1 VK 12/09

    Vergaberechtskonformer Ausschluss der Bewerbung eines Antragstellers in einem …

    Die insoweit vertretene Mindermeinung (OLG, Frankfurt, Beschluss vom 28.02.2006 ­ Az.: 11 Verg 15/05 und 16/05 sowie der dieser Entscheidung zugrundeliegende Beschluss der VK Hessen, Beschluss vom 23.01.2006 ­ Az.: 69 d VK 93/2005; 3. VK Bund, Beschluss vom 28.08.2006 ­ Az.: VK 3 - 99/06), § 11 VOF regele abschließend unter welchen Voraussetzungen Bewerber von der Teilnahme am Vergabeverfahren auszuschließen seien, die diese Auffassung überwiegend auf formale Kriterien stützt (Charakter und Wortlaut der Vorschrift - keine Einleitung mit ,,insbesondere") sowie damit begründet, dass ein darüber hinausgehender zwingender Ausschluss formal unvollständiger Angebote dem Grundsatz der weitgehend freien Verhandelbarkeit von Angeboten freiberuflicher Leistungen widerspreche, wird schon aus grundsätzlichen vergaberechtlichen Erwägungen nicht geteilt.
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