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Weitere Entscheidung unten: VK Brandenburg, 21.07.2004

Rechtsprechung
   VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,11455
VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04 (https://dejure.org/2005,11455)
VK Münster, Entscheidung vom 10.02.2005 - VK 35/04 (https://dejure.org/2005,11455)
VK Münster, Entscheidung vom 10. Februar 2005 - VK 35/04 (https://dejure.org/2005,11455)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Ausschreibung von Leistungen im Bereich des Schienenpersonennahverkehrs; Ausschluss eines Mitbieters; Maßgeblichkeit der Zusammensetzung eines Unternehmens; Beteiligung in einem Wettbewerb unter den Beschränkungen der Gemeindeordnung; Mangelhafte Angaben zum ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Keine Mindestbedingungen für Nebenangebote: Unverzügliche Rüge nötig!

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Nebenangebote: Fehlen von Mindestanforderungen vor Angebotsabgabe rügen! (IBR 2005, 343)

 
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Wird zitiert von ... (12)Zitiert selbst (21)

  • OLG Düsseldorf, 17.06.2002 - Verg 18/02

    Zulässigkeit der privatwirtschaftlichen Abfallsammeltätigkeit eines …

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Wettbewerbsbeschränkende und unlautere Verhaltensweisen sowie ungesunde Begleiterscheinungen sind bei öffentlichen Auftragsvergaben durch den öffentlichen Auftraggeber zu bekämpfen (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02).

    Wie bereits im Beschluss der Vergabekammer vom 04.10.2004, VK 21/04, ausgeführt, hält die Kammer die Prüfung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 VOL/A in einem Vergabeverfahren für zulässig und auch für erforderlich (so auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.01.2000, Verg 3/99 und vom 17.06.2002, Verg 18/02 und vom 09.04.2003, Verg 43/02).

    Wenn eine Kommune oder kommunaler Anteilseigner sich an einer konkreten Ausschreibung beteiligt und sich in den Wettbewerb mit anderen Unternehmen in Bezug auf einen ganz konkreten Auftrag begibt, geht auch der BGH ­ ebenso wie das OLG Düsseldorf im Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02- davon aus, dass dem § 107 GO NW insofern eine den Wettbewerb regelnde Funktion zu entnehmen ist.

    Einerseits lässt sich dazu anführen, dass eine Umgehung der Beachtung von Vorschriften aus dem Vergaberecht möglich wäre, wenn man die Beteiligung von Kommunen an privaten Gesellschaften nicht dem Vergaberegime unterwirft (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.06.2002, Verg 18/02).

  • VK Münster, 04.10.2004 - VK 21/04

    Beauftragung eines Eigenbetriebes einer Nachbarkommune

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Wie bereits im Beschluss der Vergabekammer vom 04.10.2004, VK 21/04, ausgeführt, hält die Kammer die Prüfung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 VOL/A in einem Vergabeverfahren für zulässig und auch für erforderlich (so auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.01.2000, Verg 3/99 und vom 17.06.2002, Verg 18/02 und vom 09.04.2003, Verg 43/02).

    (1) Wie bereits im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, ausgeführt, kann man bei der Prüfung eines öffentlichen Zwecks im Sinne von § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NW für das Tätigwerden eines Unternehmens, welches teilweise im Eigentum einer Gemeinde steht, nicht auf unternehmerische oder betriebswirtschaftliche Gesichtspunkte abstellen.

    Im Bereich der Abfallentsorgung, so meinte die Kammer im Beschluss vom 04.10.2004, VK 21/04, greift dieser Subsidiaritätsgrundsatz, weil es genügend private Anbieter auf dem Markt gibt, die diese Aufgabe genau so gut erfüllen können, wie die kommunalen Betriebe.

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 66/02

    Begriff des öffentlichen (Dienstleistungs-)Auftrags

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Die Prüfung dieser Vorschriften ist auch nicht über § 2 Nr. 1 VOL/A eröffnet, weil ein möglicher Verstoß gegen diese Bestimmungen vor Einleitung des Vergabeverfahrens erfolgt und abgeschlossen ist und die Bieter in einem Nachprüfungsverfahren nur Anspruch darauf haben, dass die Vergabestelle ein ordnungsgemäßes und diskriminierungsfreies Verfahren zur Auftragserteilung im Wettbewerb durchführt (vgl. dazu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003, Verg 66/02).

    Auch in der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 09.04.2003, Verg 66/02, weist das OLG deutlich darauf hin, dass § 107 Abs. 3 GO NW nicht zu prüfen ist, wenn ausschließlich die wirtschaftliche Betätigung der Kommune als solche betroffen ist.

  • OLG Düsseldorf, 12.01.2000 - Verg 3/99

    Wann liegt Missverhältnis zwischen Preis und Leistung vor?

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Wie bereits im Beschluss der Vergabekammer vom 04.10.2004, VK 21/04, ausgeführt, hält die Kammer die Prüfung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 VOL/A in einem Vergabeverfahren für zulässig und auch für erforderlich (so auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.01.2000, Verg 3/99 und vom 17.06.2002, Verg 18/02 und vom 09.04.2003, Verg 43/02).

    Es spricht nach der Entscheidung des OLG Düsseldorf, Beschluss vom 12.01.2000, Verg 3/99, viel dafür, dass die Vergabestellen in eigener Kompetenz und Zuständigkeit diese Rechtsfragen und auch die Vorschrift des § 107 GO NW zu prüfen haben.

  • OLG Düsseldorf, 09.04.2003 - Verg 43/02

    Beteiligung eines marktbeherrschenden Unternehmens an einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Wie bereits im Beschluss der Vergabekammer vom 04.10.2004, VK 21/04, ausgeführt, hält die Kammer die Prüfung des § 107 GO NW in Verbindung mit § 2 Nr. 1 VOL/A in einem Vergabeverfahren für zulässig und auch für erforderlich (so auch OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 12.01.2000, Verg 3/99 und vom 17.06.2002, Verg 18/02 und vom 09.04.2003, Verg 43/02).

    Die ­umfassend zu verstehende ­ Durchsetzung des wettbewerblichen Prinzips liegt nicht nur im Interesse des jeweiligen öffentlichen Auftraggebers, sondern auch des potentiellen Auftragnehmers, soll also auch den Bewerber oder Bieter im Vergabeverfahren schützen (so auch OLG Düsseldorf im Beschluss vom 09.04.2003, Verg 43/02, ohne dass in der Entscheidung § 107 GO NW entscheidungsrelevant war).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 13.08.2003 - 15 B 1137/03

    Schutz gegen Konkurrenz durch kommunale Betriebe?

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Das OVG Münster (Beschluss vom 13.08.2003, 15 B 1137/03) leite aus dem in § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 GO NW normierten Erfordernis eines öffentlichen Zwecks ­und nicht aus § 107 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 GO- die Subsidiarität kommunaler wirtschaftlicher Betätigung ab.

    Auch das OVG Münster hat mit Urteil vom 13.08.2003, 15 B 1137/03 festgestellt, dass es bei § 107 GO NW nicht allein darum gehe, im Interesse des Schutzes der Gemeinden vor den Gefahren wirtschaftlicher Betätigung und im Interesse öffentlicher Zwecke, die eine gemeindliche wirtschaftliche Betätigung erfordern, diese zu regeln, sondern um einen Ausgleich in einem teils widerstreitenden Interessengeflecht, zu dem auch die Interessen jedenfalls der örtlichen Wirtschaftsteilnehmer zählen.

  • OLG Düsseldorf, 06.12.2004 - Verg 79/04

    Abgrenzung von Dienstleistungskonzession und -auftrag

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Die Ausschreibung war schon Gegenstand des Nachprüfungsverfahrens mit dem Aktenzeichen VK 24/04 und endete mit Beschluss der Vergabekammer vom 24.09.2004, der mit Beschluss des OLG Düsseldorf vom 06.12.2004, Aktenzeichen VII-Verg 79/04, im Eilverfahren bestätigt wurde, was anschließend zur Rücknahme der Beschwerde führte.

    Dadurch haben sie sich selbst rechtlich gebunden, was zur Konsequenz hat, dass die in einem solchen Verfahren beabsichtigten oder getroffenen Entscheidungen des öffentlichen Auftraggebers im Verfahren nach den §§ 102 ff GWB zur Überprüfung gestellt werden können (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 06.12.2004, VII- Verg 79/04).

  • EuGH, 11.01.2005 - C-26/03

    DIE VERGABE EINES ÖFFENTLICHEN DIENSTLEISTUNGSAUFTRAGS AN EIN UNTERNEHMEN MIT …

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Diesen Rechtsgedanken wiederholt der EuGH auch in seiner Entscheidung vom 11.01.2005, Rs C-26/03, Ziffer 26.
  • BGH, 25.04.2002 - I ZR 250/00

    Elektroarbeiten von Stadtwerken für private Auftraggeber - ein unlauterer …

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Nach der Auffassung des BGH, Urteil vom 26.09.2002, I ZR 293/99, und Urteil vom 25.04.2002, I ZR 250/00, hat § 107 GO NW auch insofern eine den Wettbewerb regelnde Funktion, als sie durch die Beschränkung des Marktzutritts der Gemeinden, Rahmenbedingungen des Wettbewerbs festlegt.
  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus VK Münster, 10.02.2005 - VK 35/04
    Entscheidend für das Vorliegen einer Antragsbefugnis und damit für die Gewährung von Primärrechtsschutz ist mithin die Eignung der gerügten Vergaberechtsverstöße, eine solche Chancenbeeinträchtigung begründen zu können (BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03).
  • EuGH, 15.01.1998 - C-44/96

    Mannesmann Anlagenbau Austria u.a. / Strohal Rotationsdruck - Öffentliche …

  • OLG Düsseldorf, 29.12.2001 - Verg 22/01

    Hinreichende Aussicht auf Zuschlagserteilung als Voraussetzungen der …

  • OLG Düsseldorf, 16.09.2003 - Verg 52/03

    Begriff der wettbewerbsbeschränkenden Abrede; Kenntnis eines Bieters von den …

  • BGH, 26.09.2002 - I ZR 293/99

    Kommunalrechtswidrige Wirtschaftstätigkeit nicht unlauter; Zusammenarbeit mit …

  • OLG Düsseldorf, 02.08.2002 - Verg 25/02

    Leistungsbeschreibung, Wahl- oder Alternativleistungen (Kennzeichen)

  • KG, 04.07.2002 - KartVerg 8/02

    AG darf Bietern erst nach Auftragserteilung Rechtsform vorschreiben

  • BVerfG, 23.11.1988 - 2 BvR 1619/83

    Rastede - Übertragung der Abfallbeseitigung von kreisangehörigen Gemeinden auf …

  • EuGH, 16.10.2003 - C-421/01

    Traunfellner - Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …

  • OLG Düsseldorf, 26.07.2002 - Verg 22/02

    Rechtsnatur eines Vertrages zwischen einem kommunalen Zweckverband und einem …

  • OLG Düsseldorf, 22.05.2002 - Verg 6/02

    Rechtsweg für Einwendungen eines Bieters gegen die Vergabe durch eine …

  • VK Münster, 24.09.2004 - VK 24/04

    Überprüfung eines Beurteilungsspielraums

  • VK Münster, 18.03.2010 - VK 1/10

    Milliardenauftrag von DB Regio unwirksam!

    Hat der öffentliche Auftraggeber das ihm nach § 15 Abs. 2 AEG und § 4 Abs. 3 VgV zustehende Entschließungsermessen (Wahlrecht) dahingehend ausgeübt, eine europaweite Ausschreibung einzuleiten, dann unterliegt er den Bestimmungen des Vergaberechts, soweit auch die anderen Voraussetzungen der §§ 97 ff. GWB vorliegen, vgl. OLG Düsseldorf, 26.7.2002, Verg 22/02; OLG Düsseldorf, 6.12.2004, Verg 79/04; VK Münster, 24.9.2004, VK 24/04; VK Münster, 10.2.2005, VK 35/04.
  • OLG München, 05.07.2005 - Verg 9/05

    Zulässigkeit der Preisangabe "in vorgenannter Type enthalten" und der …

    Erkennt ein Bieter an Hand der Verdingungsunterlagen, dass keine Mindestanforderungen für Nebenangebote festgelegt worden sind, muss er dies vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe rügen (OLG Düsseldorf vom 7.1.2005 - Verg 106/04; VK Münster vom 10.2.2005 - VK 35/04).
  • VK Münster, 09.10.2009 - VK 19/09

    Berücksichtigung des § 107 Abs. 3 GO NRW bei Busdienstleistungen?

    Sie verweist auf einen Beschluss der erkennenden Kammer aus dem Jahre 2005 (VK 35/04) und meint, dass bei der Ausschreibung von Nahverkehrsleistungen durch die Einführung des § 107 Abs. 3 GO NW die wirtschaftliche Betätigung der Kommunen räumlich erweitert werden sollte.

    aa) Zutreffend hat die Antragsgegnerin zunächst auf die Entscheidung der erkennenden Kammer vom 10.2.2005, VK 35/04, hingewiesen.

  • VK Münster, 21.12.2005 - VK 25/05

    Widersprüche in der Vergabebekanntmachung: Folgen

    Unter Hinweis auf eine Entscheidung der VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005, VK 35/04, habe der Bieter vor Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe diesen vermeintlichen Verstoß zu rügen, wenn dies aus den Verdingungsunterlagen deutlich erkennbar sei.

    Dabei geht die Kammer davon aus, dass dann, wenn ein Bieter den möglichen Vergaberechtsverstoß eindeutig aus den Verdingungsunterlagen erkennen kann, von der Kenntnis des Bieters ausgegangen werden muss (vgl. VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005, VK 35/04).

  • VK Sachsen, 28.12.2009 - 1/SVK/060-09

    Unklare Preisangaben führen zum Ausschluss!

    § 1 GWB ist eine Vereinbarung zwischen konkurrierenden Unternehmen einer Branche verboten, wenn sie geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar einzuschränken (OLG Frankfurt am Main, B. v. 27.6.2003 - 11 Verg 2/03, VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005, VK 35/04; insbesondere bereits VK Sachsen, Beschluss vom 20.01.2005, 1/SVK/127-04).
  • VK Sachsen, 05.02.2007 - 1/SVK/125-06

    Mindestanforderungen für Nebenangebote bei Unterschwellenvergaben

    Objektiv und lebensnah betrachtet, ist also davon auszugehen, dass die Antragstellerin die monierten Mängel schon anhand der Ausschreibungsunterlagen erkannt hatte, jedenfalls aber sich einer solchen Kenntnis nicht mutwillig hätte verschließen dürfen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 16.02.2005 - Verg 74/04, OLG Naumburg, Beschluss vom 14.12.2004 - 1 Verg 17/04, VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 31.01.2006 - VK-SH 33/05, VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005 - VK 35/04, VK Brandenburg, B.v. 24.11.2005 ­ 1 VK 69/05), so dass sie mit diesem Umstand vorliegend nicht mehr gehört werden kann.2.2.5.
  • VK Münster, 19.06.2007 - VK 12/07

    Ausübung des dem öffentlichen Auftraggeber bei Ausschreibungen von Leistungen im …

    Da- von kann eine Vergabestelle nicht wieder durch einseitige Erklärungen abrücken, sondern sie ist im weiteren Verlauf der Ausschreibung genau so daran gebunden, wie die Bieter auch, so VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005, VK 35/04.
  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/060-06

    Bietergemeinschaft: Unzulässige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung?

    § 1 GWB ist eine Vereinbarung zwischen konkurrierenden Unternehmen einer Branche verboten, wenn sie geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar einzuschränken (OLG Frankfurt am Main, B. v. 27.6.2003 - 11 Verg 2/03, VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005, VK 35/04; insbesondere bereits VK Sachsen, Beschluss vom 20.01.2005, 1/SVK/127-04).
  • VK Sachsen, 19.07.2006 - 1/SVK/059-06

    Ausreichend fähige Einzelunternehmen: Bietergemeinschaft unzulässig!

    § 1 GWB ist eine Vereinbarung zwischen konkurrierenden Unternehmen einer Branche verboten, wenn sie geeignet ist, die Marktverhältnisse durch Beschränkung des Wettbewerbs spürbar einzuschränken (OLG Frankfurt am Main, B. v. 27.6.2003 ­ 11 Verg 2/03, VK Münster, Beschluss vom 10.02.2005, VK 35/04 ; insbesondere bereits VK Sachsen, Beschluss vom 20.01.2005, 1/SVK/127-04).
  • VK Niedersachsen, 22.03.2006 - VgK-05/06

    Überprüfung der Nebenangebote der Bieter auf ihre Gleichwertigkeit zur …

    In der Rechtsprechung wird daher zum Teil die Auffassung vertreten, dass fehlende Mindestbedingungen spätestens bei Angebotsabgabe erkennbar und zu rügen sind (vgl. OLG Schleswig, Beschluss v. 15.02.2005 - 6 Verg 6/04; VK Münster, Beschluss v. 10.02.2005 - VK 35/04).
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 23.03.2006 - 3 VK 1/06

    Zulässigkeit eines Antrages auf Nachprüfung eines Vergabeverfahrens zur Vergabe …

  • VK Sachsen, 09.01.2006 - 1/SVK/149-05

    Wertbarkeit von Nebenangeboten

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dejure.org Übersicht VK Münster

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 21.07.2004 - VK 35/04 , VK 38/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,25883
VK Brandenburg, 21.07.2004 - VK 35/04 , VK 38/04 (https://dejure.org/2004,25883)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 21.07.2004 - VK 35/04 , VK 38/04 (https://dejure.org/2004,25883)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - VK 35/04 , VK 38/04 (https://dejure.org/2004,25883)
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Volltextveröffentlichungen (4)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BayObLG, 20.12.1999 - Verg 8/99

    Verbot der Mitwirkung ausgeschlossener Personen im Vergabeverfahren; Übergehen …

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.07.2004 - VK 35/04
    Ihre Berücksichtigung stellt eine lokale Beschränkung des Wettbewerbs und somit einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (§ 97 Abs. 2 GWB) dar (BayObLG, Beschluss vom 20. Dezember 1999 ­ Verg 8/99, VergabeE C- 2-8/99).
  • OLG Düsseldorf, 23.08.2002 - Verg 44/02

    Voraussetzungen einer vorzeitigen Gestattung des Zuschlags

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.07.2004 - VK 35/04
    Diese Auffassung hat sich in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend durchgesetzt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2002 ­ Verg 44/02, VergabeE C-10-44/02v mit weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2001 ­ Verg W 12/01, VergabeE C-4-12/01v).
  • OLG Brandenburg, 20.12.2001 - Verg W 12/01

    Antrag auf Wiederherstellung des im Nachprüfungsverfahren bestehenden …

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.07.2004 - VK 35/04
    Diese Auffassung hat sich in der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung weitgehend durchgesetzt (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23. August 2002 ­ Verg 44/02, VergabeE C-10-44/02v mit weiteren Nachweisen; OLG Brandenburg, Beschluss vom 20. Dezember 2001 ­ Verg W 12/01, VergabeE C-4-12/01v).
  • VK Hessen, 23.08.2004 - 69d-VK-38/04

    Regelmäßiger Angebotsausschluss wegen Unvollständigkeit

    69 d VK ­ 38/2004 VERGABEKAMMER des Landes Hessen bei dem REGIERUNGSPRÄSIDIUM DARMSTADT.

    Elektroanlagen für den Umbau und die Sanierung 1. BA des XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX XXXXX­ Offenes Verfahren nach VOB/A/2 Beschluss 69 d VK 38/2004 2/8.

    Beschluss 69 d VK 38/2004 3/8.

    Beschluss 69 d VK 38/2004 4/8.

    Beschluss 69 d VK 38/2004 5/8.

    Die Antragstellerin, die durch ihre Teilnahme am Ausschreibungsverfahren ihr Interesse am Auftrag dokumentiert hat, ist auch der erforderlichen Darlegungspflicht hinsichtlich eines Schadens nachgekommen Beschluss 69 d VK 38/2004 6/8.

    Beschluss 69 d VK 38/2004 7/8.

    Beschluss 69 d VK 38/2004 8/8.

  • VK Brandenburg, 19.08.2004 - VK 54/04

    offensichtliche Unzulässigkeit

    Die Gebühr wird auf 2.500,00 EUR festgesetzt und mit dem in dem Nachprüfungsverfahren ­ VK 35/04 ­ geleisteten Kostenvorschuss verrechnet.

    Die Vergabekammer hat mit Beschluss vom 21. Juli 2004 ­ VK 35/04, VK 38/04 ­ dem Auftraggeber aufgegeben, unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung der Vergabekammer die Bewertung der Angebote zu wiederholen.

    Ausdrücklich stellte die Antragstellerin in ihrem Rügeschreiben fest (Seite 3), dass der Landkreis ... durch den Beschluss der Vergabekammer ­ VK 35/04, VK 38/04 ­ zur Durchführung eines Losverfahrens verpflichtet worden sei.

    Die Gebühr in Höhe von 2.500,00 EUR wird mit dem in dem Nachprüfungsverfahren ­ VK 35/04 ­ durch die Antragstellerin eingezahlten Kostenvorschuss in gleicher Höhe verrechnet.

  • VK Südbayern, 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-22-05/09

    Wertung der Referenzen

    Die Berücksichtigung der Entfernung stellt eine lokale Beschränkung des Wettbewerbs und somit einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (§ 97 Abs. 2 GWB) dar (1. VK Sachsen, B. v. 31.01.2007 - Az.: 1/SVK/124-06; B. v 03.12.2004 - Az.: 1/SVK/104- 04, 1/SVK/104-04G; VK Brandenburg, B. v. 21.07.2004 - Az.: VK 35/04, 38/04).".
  • VK Südbayern, 17.06.2009 - Z3-3-3194-1-21-05/09

    Ortsansässigkeit ist vergabefremdes Kriterium!

    Die Berücksichtigung der Entfernung stellt eine lokale Beschränkung des Wettbewerbs und somit einen Verstoß gegen das Diskriminierungsverbot (§ 97 Abs. 2 GWB) dar (1. VK Sachsen, B. v. 31.01.2007 - Az.: 1/SVK/124-06; B. v 03.12.2004 - Az.: 1/SVK/104- 04, 1/SVK/104-04G; VK Brandenburg, B. v. 21.07.2004 - Az.: VK 35/04, 38/04).".
  • VK Schleswig-Holstein, 13.07.2006 - VK-SH 15/06

    Ausschluss als Folge einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung

    Die VK Brandenburg (Beschluss vom 21.07.2004, VK 35/04 und VK 38/04) erachtet eine Gesellschafteridentität bei Bietern nur dann als relevant, wenn deren Unternehmen nachweislich zu dem Zweck gegründet wurden, den Wettbewerb einzuschränken und dadurch Vorteile zu erlangen; ob dieser Ansicht zu folgen ist, kann hier dahinstehen, denn auf die möglicherweise bei Gründung der Firmen der sog. ,,XXX-Gruppe" seinerzeit vorliegende Intention im vorgenannten Sinne kann es angesichts der heutigen Gesellschaftsverhältnisse jedenfalls hinsichtlich der ASt nicht mehr ankommen.
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