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Weitere Entscheidungen unten: VK Arnsberg, 20.05.2008 | VK Münster, 15.07.2008

Rechtsprechung
   VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,23339
VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08 (https://dejure.org/2008,23339)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 21.05.2008 - VK 9/08 (https://dejure.org/2008,23339)
VK Brandenburg, Entscheidung vom 21. Mai 2008 - VK 9/08 (https://dejure.org/2008,23339)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auftragsvergabe für das Erbringen von Prüfungsarbeiten und Wartungsarbeiten an Kraftomnibussen im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach der EG-Sektorenrichtlinie; Anforderungen an das Vorliegen wettbewerbswidriger Preisabsprachen zum Nachteil ...

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Rechtsschutz gegen die Aufhebung einer Ausschreibung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Keine Nachprüfung zu Gunsten Dritter! (IBR 2008, 1178)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (16)

  • EuGH, 18.06.2002 - C-92/00

    HI - "Öffentliche Aufträge - Richtlinie 92/50/EWG - Verfahren zur Vergabe …

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Da nach ganz überwiegender Auffassung (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002 ­ Rs. C-92/00; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 ­ X ZB 43/02) auch derartige Aufhebungsentscheidungen der vergaberechtlichen Kontrolle unterliegen (müssen), kann im Grundsatz ein Nachprüfungsantrag auch dann noch gestellt werden, nachdem ein Auftraggeber die Entscheidung zur Ausschreibungsaufhebung getroffen hat, deren Aufhebung nunmehr begehrt wird.

    Unter Bezugnahme auf das grundlegende EuGH-Urteil vom 18. Juni 2002 (Rs. C-92/00) verweist die OLG-Entscheidung im Weiteren zu Ziffer II. 1.e.) ausdrücklich darauf, dass ein auf Kontrolle der Rechtmäßigkeit der vorausgegangenen Aufhebungsentscheidung gerichteter Nachprüfungsantrag in zulässiger Weise den Primärrechtsschutzweg eröffnet, ohne dass ,,neben den sonstigen allgemeinen Zulässigkeitsvoraussetzungen" noch weitere Anforderungen zu stellen wären.

  • VK Brandenburg, 30.07.2002 - VK 38/02

    Aufhebung der Aufhebung

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Soweit die Antragstellerin auf eine Entscheidung der Vergabekammer vom 17. September 2002 (VK 50/02) verweist und vorträgt, die Rüge wäre als reine Förmelei entbehrlich, übersieht sie, dass diese in der in Bezug genommenen Entscheidung vertretene Rechtsauffassung durch die zu dem seinerzeitigen Parallelverfahren (VK Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2002 ­ VK 38/02) ergangene Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, die am 19. Dezember 2002 (Verg W 9/02) und damit nach der Kammerentscheidung vom 17. September 2002 erging, inzident korrigiert worden ist.

    Das Brandenburgische Oberlandesgericht hat in den Gründen seiner Entscheidung zu Ziffer II.1.c.) explizit angeführt, dass die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrages aus dem Verfahren VK 38/02 u.a. deshalb zu bejahen sei, weil die Antragstellerin in dem dortigen Verfahren das Aufhebungsvorhaben des Auftraggebers auch unverzüglich im Sinne des § 107 Abs. 3 GWB gerügt habe.

  • VK Arnsberg, 02.05.2008 - VK 8/08

    Rücknahme eines Angebotes gegen Geld: Unzuverlässig!

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Die Antragstellerin gab zeitgleich mit der Antragstellerin des Parallelverfahrens VK 8/08, der F... GmbH und derzeitige Vertragspartnerin der Auftraggeberin für die ausgeschriebenen Leistungen, am 19. November 2007 um 15.20 Uhr ihren Teilnahmeantrag ab.

    Die Antragstellerin trägt über ihre Verfahrensbevollmächtigten zudem vor (Seiten 5 und 7 des Schriftsatzes vom ... 2008), insoweit identisch mit dem Vortrag in dem Parallelverfahren VK 8/08, die Auftraggeberin sei Mehrheitsgesellschafterin der Antragstellerin und habe über die Gesellschafterversammlung Einfluss auf die Geschäfts- und Preisentwicklung und die Teilnahme der Antragstellerin an der Ausschreibung genommen.

  • VK Brandenburg, 17.09.2002 - VK 50/02

    Nachprüfung der Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Der Antragsbefugnis der Antragstellerin stehe § 107 Abs. 3 GWB nicht entgegen; so habe auch die erkennende Kammer in ihrer Entscheidung vom 17. September 2002 (Az.: VK 50/02) eine Rüge nach Aufhebung eines Verhandlungsverfahrens für nicht erforderlich erklärt.

    Soweit die Antragstellerin auf eine Entscheidung der Vergabekammer vom 17. September 2002 (VK 50/02) verweist und vorträgt, die Rüge wäre als reine Förmelei entbehrlich, übersieht sie, dass diese in der in Bezug genommenen Entscheidung vertretene Rechtsauffassung durch die zu dem seinerzeitigen Parallelverfahren (VK Brandenburg, Beschluss vom 30. Juli 2002 ­ VK 38/02) ergangene Entscheidung des Brandenburgischen Oberlandesgerichtes, die am 19. Dezember 2002 (Verg W 9/02) und damit nach der Kammerentscheidung vom 17. September 2002 erging, inzident korrigiert worden ist.

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung: …

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005, Verg W 11/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03; Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. September 2004, VK 1-171/04).
  • OLG Brandenburg, 17.02.2005 - Verg W 11/04

    Anforderungen an den Inhalt einer Vergaberüge; Übergang vom Offenen in das …

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005, Verg W 11/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03; Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. September 2004, VK 1-171/04).
  • VK Brandenburg, 19.03.2003 - VK 5/03

    Keine Akteneinsicht bei unzulässigem Vergabeverfahren!

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003, VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005, VK 4/05).
  • VK Brandenburg, 25.02.2005 - VK 4/05

    Angebotsausschluss bei widersprüchlichen Nachunternehmerangaben

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Das ist bei einem unzulässigen Nachprüfungsantrag nicht der Fall (VK Brandenburg, Beschluss vom 19. März 2003, VK 5/03; Beschluss vom 25. Februar 2005, VK 4/05).
  • VK Bund, 01.09.2004 - VK 1-171/04

    Vergabe von Berufsvorbereitenden Bildungsmaßnahmen

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Die in der Rechtsprechung angenommene Obergrenze von zwei Wochen ab Kenntniserlangung stellt dabei eine maximale Obergrenze dar, deren Ausschöpfung allenfalls zugestanden werden kann, wenn eine schwierige Sach- und Rechtslage gegeben ist, die die Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe erfordert (vgl. OLG Brandenburg, Beschluss vom 17. Februar 2005, Verg W 11/04; OLG Koblenz, Beschluss vom 18. September 2003, 1 Verg 4/03; Bundeskartellamt, 1. Vergabekammer des Bundes, Beschluss vom 1. September 2004, VK 1-171/04).
  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Brandenburg, 21.05.2008 - VK 9/08
    Da nach ganz überwiegender Auffassung (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 18. Juni 2002 ­ Rs. C-92/00; BGH, Beschluss vom 18. Februar 2003 ­ X ZB 43/02) auch derartige Aufhebungsentscheidungen der vergaberechtlichen Kontrolle unterliegen (müssen), kann im Grundsatz ein Nachprüfungsantrag auch dann noch gestellt werden, nachdem ein Auftraggeber die Entscheidung zur Ausschreibungsaufhebung getroffen hat, deren Aufhebung nunmehr begehrt wird.
  • EuGH, 02.06.2005 - C-15/04

    Koppensteiner - Öffentliche Aufträge - Richtlinie 89/665/EWG - …

  • OLG Saarbrücken, 09.11.2005 - 1 Verg 4/05

    Vergaberecht: Vergabe eines Auftrags in einem EUweiten offenen Vergabeverfahren

  • OLG Brandenburg, 19.12.2002 - Verg W 9/02

    Nachprüfung der Aufhebung einer Ausschreibung

  • VK Brandenburg, 14.12.2007 - VK 50/07

    Sektorenbereich: Einstellung des Verhandlungsverfahrens

  • VK Schleswig-Holstein, 04.02.2008 - VK-SH 28/07

    Aufhebung einer Aufhebungsentscheidung: Zulässigkeit des Antrags

  • VK Brandenburg, 18.06.2003 - VK 31/03

    Rechtzeitigkeit der Rüge

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Rechtsprechung
   VK Arnsberg, 20.05.2008 - VK 9/08, VK 09/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,38203
VK Arnsberg, 20.05.2008 - VK 9/08, VK 09/08 (https://dejure.org/2008,38203)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 20.05.2008 - VK 9/08, VK 09/08 (https://dejure.org/2008,38203)
VK Arnsberg, Entscheidung vom 20. Mai 2008 - VK 9/08, VK 09/08 (https://dejure.org/2008,38203)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • VK Arnsberg, 19.03.2008 - VK 7/08

    Verwendung von Unterkriterien

    Auszug aus VK Arnsberg, 20.05.2008 - VK 9/08
    Ausweislich des Beschlusses vom 19.3.2008 unter dem Az.: VK 07/08 wurde die fehlerhafte Auswahl der Teilnehmer beanstandet und der Antragsgegnerin aufgegeben, bei Fortbestehen der Vergabeabsicht das Verfahren in den Stand nach Erhalt der Teilnahmeanträge zurück zu versetzen und unter Beachtung der Rechtsauffassung der Vergabekammer alle eingegangenen Teilnahmeanträge erneut zu bewerten, die Teilnehmerzahl entsprechend der Bekanntmachung auf maximal fünf nach den § § 10, Abs. 1, 11, 12 und 13 VOF zu reduzieren und Angebote gem. § 16 VOF unter Wahrung der bekannt gegebenen Kriterien erneut zu werten.

    Hieraus wird, wie sich auch aus der bestandskräftigen Entscheidung der Kammer dazu vom 19.3.2008 ( Az.: VK 7/08) ergibt, deutlich, dass die Antragsgegnerin dieser Schlüsselkompetenz für die Auswahlentscheidung nach § 16 VOF erhebliches Gewicht beimessen will, wie sich aus der Bepunktung unter 3. der bekannt gegebenen Wertungskriterien ergibt.

  • BGH, 18.05.2004 - X ZB 7/04

    Anforderungen an die Darlegung von Vergabefehlern im Nachprüfungsantrag; …

    Auszug aus VK Arnsberg, 20.05.2008 - VK 9/08
    Nach der klarstellenden Entscheidung des BGH vom 18.5.2004, Az. X ZB 7/04 ist ein Nachprüfungsantrag zulässig, wenn ein Unternehmen ein Interesse am Auftrag hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 7 GWB geltend macht.
  • OLG Düsseldorf, 23.04.2001 - Verg 28/00

    Kosten nach Beschwerderücknahme

    Auszug aus VK Arnsberg, 20.05.2008 - VK 9/08
    Über den Ersatz der Rechtsverfolgungskosten der Beigeladenen ist nach einer Billigkeitsprüfung im Einzelfall zu entscheiden (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 23.04.2001- Az.: Verg 28/00 -, S.6 ).
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Rechtsprechung
   VK Münster, 15.07.2008 - VK 09/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,44853
VK Münster, 15.07.2008 - VK 09/08 (https://dejure.org/2008,44853)
VK Münster, Entscheidung vom 15.07.2008 - VK 09/08 (https://dejure.org/2008,44853)
VK Münster, Entscheidung vom 15. Juli 2008 - VK 09/08 (https://dejure.org/2008,44853)
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.10.2005 - X ZB 22/05

    Kostenerstattung nach Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags

    Auszug aus VK Münster, 15.07.2008 - VK 9/08
    Eine entsprechende Anwendung anderer Kostenvorschriften kommt nach der Auffassung des BGH, Beschluss vom 25.10.2005, X ZB 22/05, ebenfalls nicht in Betracht.
  • VK Rheinland-Pfalz, 16.07.2007 - VK 26/07

    Was ist unter dem Begriff "Ausführungsfrist" zu verstehen?

    Auszug aus VK Münster, 15.07.2008 - VK 9/08
    Jedenfalls konnte die Kammer diese Behauptungen allein anhand des konkreten Nachprüfungsverfahrens und des Verfahrens vor der Kammer mit dem Aktenzeichen VK 26/07 nicht sicher ermitteln.
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