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Rechtsprechung
   VK Köln, 04.10.2012 - VK VOF 18/2012   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2012,105119
VK Köln, 04.10.2012 - VK VOF 18/2012 (https://dejure.org/2012,105119)
VK Köln, Entscheidung vom 04.10.2012 - VK VOF 18/2012 (https://dejure.org/2012,105119)
VK Köln, Entscheidung vom 04. Oktober 2012 - VK VOF 18/2012 (https://dejure.org/2012,105119)
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • EuGH, 03.03.2005 - C-21/03

    Fabricom

    Auszug aus VK Köln, 04.10.2012 - VK VOF 18/12
    Zwar ist vom Wortlaut des § 4 Abs. 5 VOF davon auszugehen, dass von der "Projektantenproblematik" dort nur der Bieter/Bewerber erfasst wird, der vor Einleitung des Vergabeverfahren den Auftraggeber beraten oder sonst unterstützt hat, so dass der hier vorliegende Sachverhalt (Wechsel in der Position des Auftraggebers von einem privaten Auftraggeber zu einem öffentlichen Auftraggeber bei - wesentlicher - Beibehaltung des eigentlichen Projektziels: "Weiterbau und Fertigstellung des Bauprojekts ###") tatbestandsmäßig insoweit abweicht und vom Wortlaut nicht erfasst wird, die Vergabekammer geht in ihrer materiellen Beurteilung der Rechtslage jedoch davon aus, dass die Projektantenproblematik sich über § 97 Abs. 1 GWB aus dem das gesamte Vergaberecht prägenden Wettbewerbsgrundsatz ergibt und dass in Fortführung der Entscheidung des EuGH vom 03.03.2005 (Urteil Rs. C-21/03 und Rs. C-34/03) die Antragsgegnerin auch im vorliegenden Fall dafür sorgen muss, dass keine Diskriminierung von Dienstleistungserbringern stattfindet.
  • VK Baden-Württemberg, 06.09.2019 - 1 VK 39/19

    Vorbefassung erfordert Bezug zum aktuellen Vergabeverfahren!

    Darauf kommt es aber nicht an, da darüber hinaus in der Rechtsprechung aus dem allgemeinen Wettbewerbs- und Gleichbehandlungsgrundsatz ein Mitwirkungsverbot wegen Vorbefassung hergeleitet wird (OLG Köln, Beschluss vom 04.10.2012, VK VOF 18/2012; ähnlich OLG München, Beschluss vom 10.02.2011, Verg 24/10).

    Dieser Wissensvorsprung stellt jedoch ein gewisses Know-how dar, welches die Auftraggeberin auch positiv werten kann - wie hier auch geschehen (VK Bund 16.07.2013, VK 3-47/13; VK Köln, Beschluss vom 04.10.2012, VK VOF 18/2012;… Völlink, a.a.O., § 7 Rn. 6 a.E.).

    So ist nach VK Köln, a.a.O., VK VOF 18/2012 die Beteiligung eines Bieters, der auf Grund bisheriger Leistungserbringung über bessere Ortskenntnisse aus vergaberechtlicher Sicht nicht zu beanstanden.

  • VK Sachsen, 25.05.2022 - 1/SVK/005-22

    20% Preisabstand löst Aufklärungspflicht aus!

    Der Umstand, dass die Beigeladene einen anderen Auftrag des streitigen Gesamtbauvorhabens (Gesamtwert 30.000.000 EUR) erhalten hat, führt nicht zu einer Vorbefassung, denn von einer solchen kann nicht ausgegangen werden, wenn ein Wissensvorsprung des Unternehmens aus einer anderen vorherigen Tätigkeit für den öffentlichen Auftraggeber oder als bisheriger Vertragspartner resultiert (VK Bund Beschluss vom 16. Juli 2013 - VK 3 47/13 - VK Köln, Beschluss vom 4. Oktober 2012 - VK VOF 18/2012 - OLG Koblenz, Beschluss vom 6. November 2008 - 1 Verg 3/08).
  • VK Saarland, 17.01.2025 - 1 VK 01/24

    Ausschluss wegen Vorbefasstheit?

    Rn. 132 (VK Köln Urt. v. 4.10.2012 - VK VOF 18/2012, IBRRS 2012, 5088, beck-online).
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