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Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2006,3931
VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06 (https://dejure.org/2006,3931)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28.11.2006 - VK-SH 25/06 (https://dejure.org/2006,3931)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 28. November 2006 - VK-SH 25/06 (https://dejure.org/2006,3931)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Ausnahme vom Gebot der Produktneutralität

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ausschreibung des Auftrages zur Lieferung eines flächendeckenden digitalen Alarmierungsnetzes im Nichtoffenen Verfahren; Gestaltung der Vergabeunterlagen durch die Vergabestelle; Abweichung vom Gebot der Produktneutralität; Beurteilung der Eignung eines Bieters im Rahmen ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abweichung vom Gebot der Produktneutralität kann gerechtfertigt sein! (IBR 2007, 1138)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZBau 2007, 672 (Ls.)
  • ZfBR 2007, 206 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (21)Zitiert selbst (40)

  • OLG Koblenz, 05.09.2002 - 1 Verg 2/02

    Vergabeverfahren: Befangenheit eines Mitarbeiters der Vergabestelle bei …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06
    Ebenso wenig gehört es zu den Aufgaben der Nachprüfungsinstanzen, darüber zu befinden, ob Ausschreibungsmodalitäten zweckmäßig sind oder gar darüber zu spekulieren, ob eine andere inhaltliche Gestaltung der Vergabeunterlagen zu erheblichen Kosteneinsparungen führen könnte (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02, VergabeR 2002, 618).

    Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der ASt) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).

    Sie hat daher nicht gegen den in § 97 Abs. 2 GWB normierten Gleichbehandlungsgrundsatz verstoßen, weil sie auf einen möglichen Wettbewerbsnachteil der ASt (kein Verkauf) keine Rücksicht genommen sondern die Ausschreibung innerhalb der vom Vergaberecht gezogenen Grenzen nach ihren Vorstellungen gestaltet hat (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02).

    Er setzt sich der Gefahr aus, seine Zuschlagentscheidung letztlich fremdbestimmt zu treffen (vgl. OLG Naumburg, Beschluss vom 16.09.2002, 1 Verg 2/02).

  • BVerfG, 29.07.2004 - 2 BvR 2248/03

    Zu den Anforderungen an die Antragsbefugnis im vergaberechtlichen …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06
    Das Interesse am Auftrag i.S.v. § 107 Abs. 2 Satz 1 GWB ist dabei weit auszulegen; es liegt regelmäßig dann vor, wenn der Bieter ­ wie hier die ASt ­ vor Stellung des Nachprüfungsantrages am Vergabeverfahren teilgenommen und einen Vergabeverstoß ordnungsgemäß gerügt hat (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03, NZBau 2004, 564, 565; BGH, Beschluss vom 01.02.2005, X ZB 27/04, NZBau 2005, 290, 291); auf eine mangelnde Konvergenz zwischen der ausgeschriebenen Leistung und einer potentiellen Antragstellerofferte kommt es damit ­ entgegen der Auffassung des Agg ­ an dieser Stelle nicht an.

    Sie muss lediglich schlüssig sein und ein Schaden muss denkbar sein (vgl. BVerfG, Beschluss vom 29.07.2004, 2 BvR 2248/03).

  • VK Münster, 20.04.2005 - VK 6/05

    Änderungen an den Verdingungsunterlagen: Ausschluss!

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 28.11.2006 - VK-SH 25/06
    Es ist daher nicht Aufgabe der Vergabekammer, den tatsächlichen oder vermeintlichen Bedarf einer Vergabestelle zu überprüfen, da das Vergaberecht nicht regelt, ob ein öffentlicher Auftraggeber sich zu einer Beschaffung entschließt oder welchen Gegenstand er beschafft (vgl. VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 06/05).

    Daher war und ist es allein Sache der Vergabestelle zu entscheiden, welche Leistung sie ausschreibt (vgl. VK Lüneburg, Beschluss vom 18.06.2004, 203-VgK-29/2004; OLG Koblenz, Beschluss vom 05.09.2002, 1 Verg 2/02); die Vergabestelle war auch nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer (einschließlich der ASt) leistungs- und angebotsfähig sind (VK Münster, Beschluss vom 20.04.2005, VK 6/05).

  • BGH, 10.11.2009 - X ZB 8/09

    Endoskopiesystem

    Die Weigerung der Vergabestelle, die Ausschreibung aufgrund der Wahl der falschen Verfahrensart - im entschiedenen Fall nationale statt europaweite Ausschreibung - aufzuheben, sei kein selbständiger Vergabeverstoß, der zum Gegenstand eines Nachprüfungsverfahrens gemacht werden könne (vgl. auch BayObLG, Beschl. v. 12.4.2000 - Verg 1/00, BayObLGZ 2000, 109; OLG Düsseldorf, Beschl. v. 26.7.2002 - Verg 22/02, NZBau 2002, 634; Beschl. v. 16.2.2006 - VII-Verg 6/06, IBR 2006, 356; Beschl. v. 8.5.2002 - VII-Verg 5/02, [...]; Beschl. v. 25.3.2002 - Verg 5/02, ZfBR 2002, 514; Beschl. v. 22.11.1999 - Verg 2/99, [...]; OLG Jena, Beschl. v. 8.5.2008 - 9 Verg 2/08, VergabeR 2008, 653; VK Sachsen, Beschl. v. 11.8.2006 - 1/SVK/073-06, [...]; VK Schleswig-Holstein, Beschl. v. 28.1.2009 - VK-SH 18/08, [...]; Beschl. v. 28.11.2006 - VK-SH 25/06, ZfBR 2007, 206).
  • VK Schleswig-Holstein, 19.10.2012 - VK-SH 28/12

    Wann ist Gesamtvergabe statt Losaufteilung zulässig?

    Diesbezüglich hat der Auftraggeber einen weiten Beurteilungsspielraum (VK Bremen, Beschluss vom 17.08.2011, 16 VK 4/11; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 22.10.2009, VII-Verg 25/09; erkennende Kammer, Beschluss vom 28.11.2006, VK-SH 25/06).

    Da der Auftraggeber den ihm hierbei eingeräumten Beurteilungsspielraum auszuschöpfen hat, muss er prüfen und positiv festzustellen, warum eine Lösungsvariante zur Verwirklichung des Beschaffungszwecks nicht geeignet erscheint und diese Willensbildungs- und Entscheidungsprozesse in den Vergabeakten dokumentieren (erkennende Kammer, Beschluss vom 28.11.2006, VK-SH 25/06; VK Lüneburg (BezR), Beschluss vom 02.12.2008, VgK-41/2008; OLG Jena, Beschluss vom 26.06.2006, 9 Verg 2/06).

  • VK Sachsen, 26.03.2008 - 1/SVK/005-08

    Ausschreibung von Krankentransporte unterliegt dem Vergaberecht

    Von Amts wegen (vgl. VK Schleswig-Holstein, B. v. 28.11.2006, VK-SH 25/06) war sodann zu prüfen, ob eine der in § 100 Abs. 2 GWB bzw. den Art. 12 ff. der Richtlinie 2004/18/EG normierten Bereichsausnahmen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen für die hier in Rede stehenden Verträge einschlägig ist.
  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 13.12.2018 - 3 VK 9/18

    Konzession trotz Zuschuss vom Staat?

    Ein Versagungsgrund wegen offensichtlicher Unzulässigkeit (VK Brandenburg, Beschluss vom 25.08.2011, Az.: VK 35/11; 2. VK Bund, Beschluss vom 10.7.2002, Az.: VK 2-24/02) oder offensichtlicher Unbegründetheit des Nachprüfungsantrages (VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 25.05.2009, Az.: 1 VK 25/09; Beschluss vom 17.01.2008, Az.: 1 VK 52/07; VK Berlin, Beschluss vom 18.07.2012, Az.: VK-B 1-22/12; Beschluss vom 14.06.2012, Az.: VK B 1-11/12; VK Brandenburg, Beschluss vom 19.12.2013, Az.: VK 25/13, ständige Entscheidungspraxis; VK Düsseldorf, Beschluss vom 24.08.2011, Az.: VK-22/2011-L; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006, Az.: VK-SH 25/06; Beschluss vom 17.03.2006, Az.: VK-SH 02/06) besteht nicht.
  • OLG Schleswig, 19.02.2007 - 1 Verg 14/06

    Vermietung nicht gleichwertig zu Verkauf

    verkündet am: 19. Februar 2007 1 Verg 14/06 VK-SH 25/06 Bünger, Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle.
  • VK Schleswig-Holstein, 22.07.2009 - VK-SH 6/09

    Auftraggeber darf Form der zu verwenden Posten vorgeben!

    Die Vergabestelle ist nicht verpflichtet, ihren Bedarf so auszurichten, dass möglichst alle auf dem Markt agierenden Teilnehmer leistungs- und angebotsfähig sind (erkennende Kammer, Beschluss vom 28.11.2006 ­ VK-SH 25/06; VK Hessen, Beschluss vom 10.09.2007 ­ 69 d ­ VK ­ 37/2007;… VK Münster, a.a.O.).
  • VK Sachsen, 09.09.2008 - 1/SVK/046-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen an Privatunternehmer

    Von Amts wegen (vgl. VK Schleswig-Holstein, B. v. 28.11.2006, VK-SH 25/06) war sodann zu prüfen, ob eine der in § 100 Abs. 2 GWB bzw. den Art. 12 ff. der Richtlinie 2004/18/EG normierten Bereichsausnahmen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen für die hier in Rede stehenden Verträge einschlägig ist.
  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/042-08

    Rettungsdienstleistungen unterliegen dem Vergaberecht

    Von Amts wegen (vgl. VK Schleswig-Holstein, B. v. 28.11.2006, VK-SH 25/06) war sodann zu prüfen, ob eine der in § 100 Abs. 2 GWB bzw. den Art. 12 ff. der Richtlinie 2004/18/EG normierten Bereichsausnahmen im Hinblick auf die Vergabe von Aufträgen für die hier in Rede stehenden Verträge einschlägig ist.
  • OLG Rostock, 21.04.2021 - 17 Verg 1/21

    Keine Zurückweisung als "offensichtlich unbegründet" ohne Akteneinsicht!

    Daher wird ein Akteneinsichtsrecht des Antragstellers im Nachprüfungsverfahren gemeinhin bei einer offensichtlichen Unbegründetheit seines Nachprüfungsantrages - soweit ersichtlich - allein in Konstellationen abgelehnt, in welchen sie aus Umständen folgt, die entweder in seiner Sphäre liegen oder ihm sonst aufgrund seiner bloßen Teilnahme an dem Ausschreibungsverfahren bekannt sind, und der Antragsteller deshalb bereits kein schützenswertes Interesse etwa an einer Information über die Angebote anderer Bieter hat (vgl. aus der Kasuistik etwa VK Brandenburg, Beschluss vom 23.06.2009, Az.: VK 26/09: Ausschluss des Antragstellers wegen mangelnder Eignung; VK Baden-Württemberg, Beschluss vom 11.01.2008, Az.: 1 VK 52/07: Antragsteller nicht vom Schutzzweck der als verletzt gerügten Norm erfasst; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2006, Az.: VK-SH 2/06: Angebot des Antragstellers wegen Verstoßes gegen die Vergabebedingungen auszuschließen; VK Schleswig-Holstein, Beschluss vom 28.11.2006, Az.: VK-SH 25/06: Ausschluss des Antragstellers wegen mangelnder Eignung und erfolglose Rüge der Ausschreibungsbedingungen).
  • VK Hessen, 18.11.2021 - 69d-VK-03/21

    Kommunale Wohnungsbaugesellschaft ist öffentlicher Auftraggeber!

    In der Praxis wird von einer offensichtlichen Unbegründetheit des Antrages ausgegangen und eine Entscheidung der Vergabekammer nach Aktenlage - nach Erteilung eines rechtlichen Hinweises - dann als zulässig angesehen, wenn nach Eingang der Akten und Austausch der Schriftsätze erkennbar ist, dass eine mündliche Verhandlung keine rechtliche Verbesserung für den Antragsteller erbringen kann, selbst wenn einer der Beteiligten - z. B. der Antragsteller - einer solchen Entscheidung entgegentritt (Vergabekammer Schleswig-Holstein, Beschluss vom 18.11.2006 - VK-SH 25/06, NZBau 2007, 672).
  • VK Sachsen, 20.04.2010 - 1/SVK/008-10

    Definition zwingender "Soll"-Vorgaben und Hinweise zur Zertifizierung

  • VK Schleswig-Holstein, 14.09.2015 - VK-SH 11/15

    Forderung nach Tariftreue ist unverzüglich rügen!

  • VK Sachsen, 29.08.2008 - 1/SVK/041-08

    Vergabe von Rettungsdienstleistungen unterliegt dem Vergabrecht

  • VK Sachsen, 12.06.2009 - 1/SVK/011-09

    Nachprüfungsverfahren: Vergabekammer nicht für Digitalfunk zuständig

  • VK Schleswig-Holstein, 28.01.2009 - VK-SH 18/08

    Rüge der Wahl der Verfahrensart

  • VK Schleswig-Holstein, 14.04.2011 - VK-SH 6/11

    Bestehende Verträge i.S.v. § 101b GWB sind anzugreifen!

  • VK Mecklenburg-Vorpommern, 11.01.2007 - 2 VK 11/06

    Ausschreibung des Gesamtsystems "Einsatzleitstellen für die Landespolizei des …

  • VK Rheinland-Pfalz, 26.04.2013 - VK 1-34/12

    Dokumentation ist fortlaufend und zeitnah zu erstellen!

  • VK Hamburg, 12.03.2010 - VgK FB 6/09

    Ausschluss des Vergaberechtsregimes: Digitales Notruf- und Funkabfragesystem für …

  • VK Südbayern, 19.02.2008 - Z3-3-3194-1-02-01/08

    Vermutungen zu eventuellen Vergabeverstößen ausreichend?

  • VK Berlin, 18.07.2012 - VK-B1-22/12

    Vergabe von Telekommunikationsdienstleistungen

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