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Weitere Entscheidung unten: VK Schleswig-Holstein, 18.01.2008

Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,41081
VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07 (https://dejure.org/2008,41081)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.02.2008 - VK-SH 29/07 (https://dejure.org/2008,41081)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Februar 2008 - VK-SH 29/07 (https://dejure.org/2008,41081)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nachweis der technischen Ausrüstung ist nicht durch Präqualifikation zu ersetzen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (56)

  • BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06

    Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07
    Für die Zulässigkeit ist die schlüssige Behauptung erforderlich und regelmäßig ausreichend, dass der öffentliche Auftraggeber Bestimmungen über das Vergabeverfahren nicht eingehalten hat oder einhält, und diese Rechtsbeeinträchtigung nicht offensichtlich ausgeschlossen ist (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06).

    Auch ein Bieter, der zu Recht ausgeschlossen worden ist, kann deshalb in seinen Rechten gem. § 97 Abs. 7 GWB verletzt sein, wenn ein anderes Angebot trotz Missachtung von Vergabebestimmungen nicht ausgeschlossen worden ist und den Zuschlag erhalten soll oder wenn sich der Zuschlag aus einem anderen Grund verbietet (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2006, Az.: X ZB 14/06, Rn. 52 m. w. Nachw.;… vgl. auch Weynand, ibr-online-Kommentar Vergaberecht, § 107 GWB Rn. 1710 m. w. Nachw.).

    Ein Schaden droht nämlich bereits dann, wenn die Aussichten des um Nachprüfung nachsuchenden Bieters auf die Erteilung des Auftrags zumindest verschlechtert sein können (vgl. BVerfG, Beschl. v. 29.07.2004 - Az.: 2 BvR 2248/03), und zwar auch dadurch, dass das eingeleitete Vergabeverfahren nicht ohne weiteres durch Zuschlag beendet werden kann und zur Bedarfsdeckung eine Neuausschreibung in Betracht kommt (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06, Rn. 32).

    Die ASt hätte damit die Chance, sich bei fortbestehendem Beschaffungsbedarf an einer erneuten Ausschreibung im Rahmen eines vergaberechtsgemäßen Verfahrens mit einem dieser Ausschreibung entsprechenden konkurrenzfähigen Angebot zu beteiligen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06, Rn. 30).

    Notwendig ist außerdem die zumindest laienhafte rechtliche Wertung, dass es sich in dem betreffenden Punkt um ein rechtlich zu beanstandendes Vergabeverfahren handelt (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06; OLG Celle, Beschl. v. 05.07.2007 - Az.: 13 Verg 8/07; OLG Koblenz, Beschl. v. 05.06.2003 - Az.: 1 Verg 2/03).

    Von diesen Grundsätzen ist aber jedenfalls dann eine Ausnahme geboten, wenn der Kenntnisstand des Bieters in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht einen solchen Grad erreicht hat, dass seine Unkenntnis vom Vergaberechtsverstoß nur als ein mutwilliges Sich- Verschließen vor der Erkenntnis dieses Rechtsverstoßes verstanden werden kann (vgl. nur BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06 m. w. Nachw.).

    § 107 Abs. 3 Satz 1 GWB steht der Überprüfung des Umstands, dass die Bg und zwei weitere Bieter nicht ebenfalls von der Wertung ausgeschlossen worden sind, nicht entgegen (so wohl auch BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06, Rn. 37; OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2007 - Az.: 17 Verg 5/06).

    Der öffentliche Auftraggeber ist im Hinblick auf § 97 Abs. 2 GWB gezwungen, nach Maßgabe des § 25 Nr. 1 VOB/A alle Angebote gleichermaßen daraufhin zu überprüfen, ob sie den Ausschreibungsunterlagen entsprechen oder unvollständig sind; er hat auch die Entscheidung, wem er den Auftrag erteilt, und die dazu erforderlichen Wertungen nach einem einheitlichen Maßstab zu treffen (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06, Rn. 27, 53).

    Nach der Rechtsprechung (ausgehend von der Entscheidung des BGH vom BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06; vgl. auch OLG Karlsruhe, Beschl. v. 06.02.2007 - Az.: 17 Verg 5/06; OLG Frankfurt, Beschl. v. 19.12.2006 - Az.: 11 Verg 7/06; VK Sachsen-Anhalt, Beschl. v. 17.04.2007 - Az.: 1 VK LVwA 4/07) Die ASt hat ein Recht auf Gleichbehandlung (§ 97 Abs. 2 GWB), auf dessen Einhaltung sie als Bieterin in einem Vergabeverfahren Anspruch hat (§ 97 Abs. 7 GWB).

    Der AG wird daher, sofern er an der Vergabeabsicht festhält und von der gegebenen Möglichkeit (§ 26 Nr. 1 lit. a oder c VOB/A), die Leistungen neu auszuschreiben, keinen Gebrauch machen will, in eigener Verantwortung zu prüfen haben, wie er die bezeichneten Mängel - transparent und diskriminierungsfrei gegenüber allen Bieter - beheben will (vgl. BGH, Beschl. v. 26.09.2006 - Az.: X ZB 14/06, Rn. 24, 55).

  • BGH, 18.02.2003 - X ZB 43/02

    Zulässigkeit einer Vorlage; Anfechtbarkeit der Aufhebung einer Ausschreibung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07
    Liegen die Voraussetzungen des § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/A vor, ist der Auftraggeber gezwungen, das betreffende Angebot von der Wertung auszuschließen (…vgl. BGH, Urt. v. 28.09.2007 - Az.: X ZR 89/04;… Urt. v. 07.06.2005 - Az.: X ZR 19/02; Beschl. v. 18.02.2003 - Az.: X ZB 43/02).

    Dies folgt aus dem Gleichbehandlungsgebot, denn die Gleichbehandlung aller Bieter ist nur gewährleistet, soweit die Angebote die geforderten Erklärungen enthalten (vgl. BGH, Beschl. v. 18.02.2003 - Az.: X ZB 43/02).

  • OLG Koblenz, 18.09.2003 - 1 Verg 4/03

    Vergabenachprüfungsverfahren für eine offene Ausschreibung über Abfallentsorgung: …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.02.2008 - VK-SH 29/07
    Zum anderen soll verhindert werden, dass der Bieter, der auf einen erkannten Fehler spekuliert, weil er sich möglicherweise zu seinen Gunsten auswirken könnte, insoweit die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einfordern darf, wenn seine Spekulation nicht aufgeht (BT-Drucksache 13/9340 S. 17; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003, Az.: 1 Verg 4/03;… Boesen, Vergaberecht § 107 Rn. 57).

    Angesichts der kurzen Fristen im Vergaberecht muss die Rüge grundsätzlich binnen ein bis drei Tagen erfolgen (vgl. nur VK Rheinland-Pfalz, Beschl. v. 12.04.2005 - Az.: VK 11/05; VK Brandenburg, Beschl. v. 16.12.2004 - Az.: VK 70/04; VK Lüneburg, Beschl. v. 20.08.2004 - Az.: 203-VgK-41/2004; OLG Koblenz, Beschl. v. 18.09.2003 - Az.: 1 Verg 4/03).

  • VK Schleswig-Holstein, 20.10.2010 - VK-SH 16/10

    Keine Auslegung bei eindeutigen Eintragungen!

    Der Gleichbehandlungsgrundsatz erfordert es, Bieter, die Änderungen an den Verdingungsunterlagen vornehmen, unabhängig vom Umfang der Änderung und damit insbesondere unabhängig von der Größenordnung gemessen am Gesamtvolumen von der Wertung auszuschließen (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 04.07.2007 - 1 Verg 3/07; OLG Frankfurt, Beschluss vom 08.02.2005 - 11 Verg 24/04; erkennende Kammer, Beschluss vom 08.10.2010 ­ VK-SH 14/10; Beschluss vom 07.02.2008 ­ VK-SH 29/07).
  • VK Schleswig-Holstein, 08.10.2010 - VK-SH 14/10

    Preis einziges Kriterium: Keine Nebenangebote!

    Es wäre mit § 97 Abs. 2 GWB nicht zu vereinbaren, das Nebenangebot der Antragstellerin aufgrund seiner Eigenschaft als Nebenangebot aus der Wertung zu nehmen und gleichzeitig den Zuschlag auf ein Angebot ­ nämlich das der Beigeladenen ­ zu erteilen, dem ebenfalls der gleiche Makel eines zwingenden Ausschlussgrundes, nämlich der Makel eines nicht zuzulassenden Nebenangebots, anhaftet (vgl. OLG Koblenz, Beschl. v. 04.07.2007 - Az.: 1 Verg 3/07; erkennende Kammer, Beschluss vom 07.02.2008 ­ VK-SH 29/07).
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Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 18.01.2008 - VK-SH 29/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,96873
VK Schleswig-Holstein, 18.01.2008 - VK-SH 29/07 (https://dejure.org/2008,96873)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18.01.2008 - VK-SH 29/07 (https://dejure.org/2008,96873)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 18. Januar 2008 - VK-SH 29/07 (https://dejure.org/2008,96873)
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