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Rechtsprechung
   VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4552
VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08 (https://dejure.org/2008,4552)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07.05.2008 - VK-SH 5/08 (https://dejure.org/2008,4552)
VK Schleswig-Holstein, Entscheidung vom 07. Mai 2008 - VK-SH 5/08 (https://dejure.org/2008,4552)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • Reguvis VergabePortal - Veris(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Anforderungen an Nebenangebote für Auftraggeber und Bieter

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags vor einer Vergabekammer im Hinblick auf einen Schaden und einer unverzüglichen Rüge; Festlegung von Mindestanforderungen i.F.e. Ableitbarkeit bauseitiger Anforderungen und der Bauaufgabe eines Nebenangebots aus dem Kontext der ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wann bedarf es keiner Bekanntgabe technischer Mindestanforderungen für Nebenangebote? (IBR 2008, 534)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (8)Zitiert selbst (38)

  • OLG Düsseldorf, 17.03.2004 - Verg 1/04

    Anforderungen an die Dokumentation der Aufteilung eines öffentlichen Auftrages in …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08
    Die Dokumentationspflicht stellt eine zentrale Verpflichtung des öffentlichen Auftraggebers dar, weshalb deren Verletzung grundsätzlich dazu führt, dass das Vergabeverfahren ab dem Zeitpunkt, in dem die Dokumentation unzureichend ist, fehlerbehaftet und zu wiederholen ist (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004 - Verg 1/04).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichenMängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (so u.a. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 17.03.2004, a.a.O.; erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05).

  • VK Schleswig-Holstein, 30.08.2006 - VK-SH 20/06

    Umstellung der Abwasserentsorgung auf eine zentrale Entwässerung

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08
    Für die Zulässigkeit des Nachprüfungsantrags ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass der den Nachprüfungsantrag stellende Bieter schlüssig behauptet, dass und welche vergaberechtlichen Vorschriften im Verlauf des Vergabeverfahrens verletzt worden sein sollen und dass er ohne die Rechtsverletzung eine Chance auf Erteilung des Zuschlags hätte, so dass der behauptete eingetretene oder drohende Schaden auf die Verletzung vergaberechtlicher Vorschriften zurückzuführen ist (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06).

    Ein Bieter kann seinen Nachprüfungsantrag allerdings nur dann auf eine fehlende oder unzureichende Dokumentation stützen, wenn sich die diesbezüglichenMängel gerade auch auf seine Rechtsstellung im Vergabeverfahren nachteilig auswirken und die Bieterreihenfolge zu seinen Ungunsten beeinflussen (so u.a. OLG Düsseldorf…, Beschluss vom 17.03.2004, a.a.O.; erkennende Kammer, Beschluss vom 30.08.2006 - VK-SH 20/06 und Beschluss vom 12.07.2005 - VK-SH 14/05).

  • OLG Schleswig, 15.02.2005 - 6 Verg 6/04

    Anforderungen an die Bekanntgabe der technischen Mindestanforderungen für …

    Auszug aus VK Schleswig-Holstein, 07.05.2008 - VK-SH 5/08
    Wenn ihm bei dieser Überlegung Zweifelkommen müssen, ob seine Auslegung tatsächlich dem Willen der Vergabestelle entspricht, ist es ihm zumutbar, diese Zweifel durch eine Anfrage bei der Vergabestelle aufzuklären (vgl. OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04; 2. VK Bund, Beschluss vom 22.01.2003 - VK 2-94/02; VK Arnsberg, Beschluss vom 10.06.2003 - VK 1-10/2003).

    Dem Transparenzgrundsatz werde nur dann Rechnung getragen, wenn ein Mindestmaß an inhaltlichen Vorgaben, denen die Nebenangebote entsprechen müssten, in den Verdingungsunterlagen enthalten seien.Zwar spricht Überwiegendes dafür, dass die Agg nicht nur die Anforderung zur Vorgabe von formellen Mindestbedingungen (vgl. Ziffer 5.1 ff der Angebotsaufforderung) erfüllt hat, sondern auch ausreichende technische Mindestanforderungen festgelegt hat und insoweit auch der obergerichtlichen Rechtsprechung genügt; indes kommt es darauf nicht streitentscheidend an, da die Angabe von Mindestbedingungen vernünftigerweise nur dort erforderlich sein kann, wo Nebenangebote eine Anforderung betreffen, die nicht schon aus dem Kontext der Verdingungsunterlagen heraus hinreichend klar bestimmbar sind (OLG Schleswig, Beschluss vom 15.02.2005 - 6 Verg 6/04).

  • VK Schleswig-Holstein, 20.01.2009 - VK-SH 17/08

    Unterlassene Bekanntgabe der berücksichtigten Unterkriterien

    Diese Auffassung ist jedoch abzulehnen (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 07.05.2008 ­ VK-SH 05/08; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 05.12.2006 - Verg 56/06; im Ergebnis ebenso OLG München, Beschluss vom 07.08.2007 - Verg 8/07), weil sie weder aus dem Wortlaut des § 107 GWB noch durch eine entsprechende Auslegung begründbar ist.
  • VK Sachsen, 25.09.2009 - 1/SVK/038-09

    Gemeinsame Vergabe nur bei wirtschaftlicher Erforderlichkeit

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2007 - Az.: Verg 10/07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.05.2008 - Az.: VK-SH 5/08; 1. VK Sachsen, B. v. 14.04.2008 - Az.: 1/SVK/013-08).
  • VK Sachsen, 10.10.2008 - 1/SVK/051-08

    Unzumutbarkeit der Nennung der Nachunternehmer?

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2007 - Az.: Verg 10/07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.05.2008 - Az.: VK-SH 5/08; 1. VK Sachsen, B. v. 14.04.2008 - Az.: 1/SVK/013-08; 3. VK Bund, B. v. 14.11.2007 - Az.: VK 3-124/07).
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/024-09

    Keine Pflicht zur losweisen Vergabe bei Unzweckmäßigkeit!

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2007 - Az.: Verg 10/07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.05.2008, VK-SH 5/08; 1. VK Sachsen, B. v. 14.04.2008 - Az.: 1/SVK/013-08).
  • VK Sachsen, 06.04.2009 - 1/SVK/005-09

    Anforderungen an eine Rüge

    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligenVergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2007 - Az.: Verg 10/07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.05.2008 - Az.: VK-SH 5/08; 1. VK Sachsen, B. v. 14.04.2008 - Az.: 1/SVK/013-08).
  • VK Südbayern, 21.04.2009 - Z3-3-3194-1-09-02/09

    "Vorsorgliche Rüge" künftigen fehlerhaften Handelns möglich?

    In einem solchen Fall bedarf es nach Auffassung des OLG Schleswig-Holstein vom 15.02.2005, Az.: 6 Verg 6/04 und der VK Schleswig-Holstein vom 07.05.2008, Az.: VK-SH 5/08 sogar überhaupt keiner separaten Festlegung von Mindestanforderungen für Nebenangebote.
  • VK Schleswig-Holstein, 09.07.2010 - VK-SH 11/10

    Rüge für Vergaberechtsverstöße bis zum Ablauf der Angebotsfrist

    Obwohl die Vergabebekanntmachung lediglich die Antragsgegnerin zu 1) als öffentlichen Auftraggeber nennt und die Vergabestelle grundsätzlich an ihre Bekanntmachung gebunden ist und sich daher allenfalls in engen Grenzen durch konkretisierende oder ergänzende Verdingungsunterlagen von diesen Festlegungen befreien kann (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom. 26.07.2006 - VK-SH 11/06), begegnet die rechtliche Würdigung, alle vier Antragsgegner als öffentliche Auftraggeber anzusehen, letztlich keinen durchgreifenden Bedenken, da die Transparenz des Verfahrens hinlänglich gewährleistet war (vgl. erkennende Kammer, Beschluss vom 07.05.2008 ­ VK-SH 05/08).
  • VK Sachsen, 26.06.2009 - 1/SVK/026-09
    Die im Vergabevermerk enthaltenen Angaben und die in ihm mitgeteilten Gründe für getroffenen Entscheidungen müssen so detailliert sein, dass sie für einen mit der Sachlage des jeweiligen Vergabeverfahrens vertrauten Leser nachvollziehbar sind (OLG Düsseldorf, B. v. 11.07.2007 - Az.: Verg 10/07; VK Schleswig-Holstein, B. v. 07.05.2008, VK-SH 5/08; 1. VK Sachsen, B. v. 14.04.2008 - Az.: 1/SVK/013-08).
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