Rechtsprechung
| VK Bund, 31.01.2024 - VK 1-99/23 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Bundeskartellamt
Nachprüfungsverfahren wegen der Vergabe "Entwicklung, Zulassung und Lieferung von Bremssteuerungen für die Baureihen 423, 424, 425, Referenznummer: 2261260" - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Positive Eignungsprüfung schafft Vertrauenstatbestand!
Besprechungen u.ä. (2)
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Positive Eignungsprüfung schafft Vertrauenstatbestand! (VPR 2024, 51)
- ibr-online (Entscheidungsbesprechung)
Positive Eignungsprüfung schafft Vertrauenstatbestand! (IBR 2024, 366)
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- OLG Düsseldorf, 27.04.2022 - Verg 25/21
Nachprüfungsantrag im Vergaberecht Rechtsmitteleinlegung gegen die Entscheidung …
Auszug aus VK Bund, 31.01.2024 - VK 1-99/23
Selbst wenn (hier unterstellt:) die Eignung der Beigeladenen zu Unrecht bejaht worden wäre, müsste die Antragstellerin diesen Vergaberechtsverstoß im Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb ab der Begründung des Vertrauenstatbestands hinnehmen (vgl. hierzu nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. März 2023, VII-Verg 25/22; vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21; und vom 29. März 2021, VII-Verg 9/21, jeweils m.z.N.).Rn. 64 Ein solcher Vertrauenstatbestand kann jedoch nur dann und insoweit begründet werden, wie der öffentliche Auftraggeber die Eignung des betreffenden Bewerbers abschließend geprüft hat, also z.B. nicht, wenn noch prüfungsrelevante Unterlagen oder Nachweise fehlen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 8. März 2023, VII-Verg 25/22, und vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21).
Denn ein Bieter muss in der Lage sein, unmittelbar anhand der Angaben in der Auftragsbekanntmachung entscheiden zu können, ob er sich an der Ausschreibung beteiligen kann und will (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21, und vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).
Rn. 71 Wenn Eignungsanforderungen auszulegen sind, ist auf den objektiven Empfängerhorizont eines branchenkundigen Bewerbers bzw. Bieters abzustellen (§§ 133, 157 BGB, vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21 m.z.N.), wobei das Verständnis der Mitbewerber oder Mitbieter eines Vergabeverfahrens durchaus indiziell herangezogen werden kann (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 27. April 2022, a.a.O m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 11.07.2018 - Verg 24/18
Vergabesenat: Vorerst kein neues Dach für das Poppelsdorfer Schloss in Bonn
Auszug aus VK Bund, 31.01.2024 - VK 1-99/23
Denn ein Bieter muss in der Lage sein, unmittelbar anhand der Angaben in der Auftragsbekanntmachung entscheiden zu können, ob er sich an der Ausschreibung beteiligen kann und will (vgl. nur OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 27. April 2022, VII-Verg 25/21, und vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18).Erlaubt sind jedoch Konkretisierungen von bereits bekannt gemachten Eignungsanforderungen (vgl. OLG Düsseldorf, Beschlüsse vom 14. November 2018, VII-Veg 31/18, und vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18), so dass keine Bedenken bestehen, die Eignungsprüfung der Beigeladenen auf Punkt 9 der Eignungsmatrix zu stützen, wie sie den Bietern zur Verfügung gestellt wurde.
Eine Neubekanntmachung des Vergabeverfahrens und der (dann wirksamen) Eignungskriterien ist dann geboten, wenn der Auftraggeber auf der Grundlage von bisher nicht wirksam aufgestellten Eignungskriterien einen Bewerber/Bieter mangels Eignung ausschließen will (vgl. OLG Düsseldorf, Beschluss vom 11. Juli 2018, VII-Verg 24/18 m.w.N.).
- BGH, 26.09.2006 - X ZB 14/06
Antragsbefugnis eines Bieters im Nachprüfungsverfahren; Ausschluss eines Bieters …
Auszug aus VK Bund, 31.01.2024 - VK 1-99/23
Denn wenn man den Vortrag der Antragstellerin als richtig unterstellt (vgl. zu diesem Maßstab: BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06), hat sie als bisher zweitplatzierte Bieterin bei einer Korrektur der bisherigen Eignungsprüfung bzw. beim Ausschluss der Beigeladenen mangels Eignung gute Chancen, auf den ersten Wertungsrang vorzurücken und den Zuschlag zu erhalten.Denn es ist nicht erkennbar, dass ihre Zuschlagsaussichten durch die erst mehrere Tage später erfolgte Information, dass der Verhandlungsprozess aufgrund der rechtzeitigen Erklärung der Beigeladenen abgeschlossen sei, verschlechtert wurden oder worden sein könnten (vgl. zum Schadensbegriff in § 160 Abs. 2 GWB nur BGH, Beschluss vom 26. September 2006, X ZB 14/06).
- BGH, 03.04.2012 - X ZR 130/10
Straßenausbau
Auszug aus VK Bund, 31.01.2024 - VK 1-99/23
Um den Ausschluss eines Bieters mangels Eignung zu rechtfertigen, müssen die betreffenden Eignungsanforderungen eindeutig sein; Unklarheiten oder Mehrdeutigkeiten gehen zu Lasten des Auftraggebers, d.h. unklare oder mehrdeutige Vorgaben können einem Bewerber oder Bieter nicht entgegengehalten werden (vgl. nur BGH, Urteil vom 3. April 2012, X ZR 130/10 m.w.N.).
- VK Rheinland, 07.10.2024 - VK 32/24
Bewerbungsfrist abgelaufen: Teilnahmeantrag nicht mehr änderbar!
Gegen die daraus in Teilen der Rechtsprechung abgeleitete Annahme, aufgrund des gesetzten Vertrauenstatbestandes müsse auch ein anderer Bieter im Rahmen eines von ihm angestrengten Nachprüfungsverfahrens einen Vergaberechtsverstoß, der in der fehlerhaften Bejahung der Eignung eines konkurrierenden Unternehmens durch den Auftraggeber am Ende des Teilnahmewettbewerbs liegt, grundsätzlich hinnehmen, so OLG Düsseldorf, Beschl.v. 29.03.2021, a.a.O., Rdnr. 47; Beschl.v. 10.11.2021, a.a.O., BA S. 11; OLG Karlsruhe, Beschl.v. 21.05.2021 - 15 Verg 4/21 -,; dem folgend VK Bund, Beschl.v. 06.10.2021 - VK2-45/21 - Beschl.v. 31.01.2024 - VK1-99/23 -,; im Grundsatz auch OLG Düsseldorf, Beschl.v. 27.04.2022 - VII-Verg 25/21 - Beschl.v. 27.04.2022 - VII-Verg 47/21 -,; a.A. jedoch OLG München, Beschl.v. 17.09.2015 - Verg 3/15 -, hat die Kammer bereits früher unter Hinweis auf die oben zitierte Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes erhebliche Bedenken geäußert, wenngleich ohne sich eine abschließende Meinung zu bilden,. - VK Westfalen, 12.09.2024 - VK 2-23/24
Sind Referenzen eines verbundenen Unternehmens zurechenbar?
Inwieweit diese Prüfung vergaberechtskonform erfolgte, kann von den Nachprüfungsinstanzen nur dahingehend geprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, ob der Auftraggeber die von ihm selbst aufgestellten Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. hierzu nur OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023, VII-Verg 44/22 m. w. N., VK Bund, Beschluss vom 31.04.2024, VK 1 - 99/23). - VK Westfalen, 22.05.2026 - VK 36/26
Forderung von "mit dem Auftrag vergleichbarer Referenz" ist zulässig!
Inwieweit diese Prüfung vergaberechtskonform erfolgte, kann von den Nachprüfungsinstanzen nur dahingehend geprüft werden, ob das vorgeschriebene Verfahren eingehalten worden ist, der Auftraggeber von ihm selbst aufgestellte Bewertungsvorgaben beachtet hat, der zugrunde gelegte Sachverhalt vollständig und zutreffend ermittelt worden ist, keine sachwidrigen Erwägungen angestellt worden sind und ob nicht gegen allgemeine Bewertungsgrundsätze verstoßen worden ist (vgl. hierzu OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28.06.2023 - VII-Verg 44/22 m. w. N., VK Bund, Beschluss vom 31.04.2024 - VK 1 - 99/23).
- VK Sachsen-Anhalt, 14.06.2024 - 2 VK LSA 12/24
Beleihung für Durchführung der Aufgaben der Bauverwaltung bei Zuwendungsbauten
Da die Vergabekammer die Auffassung vertritt, dass der Nachprüfungsantrag ohnehin unzulässig ist, kann dahingestellt bleiben, ob bei fehlerhafter Eignungsbejahung im Teilnahmewettbewerb ein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung möglich ist (verneinend OLG Düsseldorf vom 27.04.2022 Verg 25/21 und VK Bund vom 31.01.2024 Az.: VK1 - 99/23). - VK Sachsen-Anhalt, 14.06.2024 - 2 VK LSA 11/24
Beleihung für Durchführung der Aufgaben der Bauverwaltung bei Zuwendungsbauten
Da die Vergabekammer die Auffassung vertritt, dass der Nachprüfungsantrag ohnehin unzulässig ist, kann dahingestellt bleiben, ob bei fehlerhafter Eignungsbejahung im Teilnahmewettbewerb ein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung möglich ist (verneinend OLG Düsseldorf vom 27.04.2022 Verg 25/21 und VK Bund vom 31.01.2024 Az.: VK1 - 99/23). - VK Sachsen-Anhalt, 14.06.2024 - 2 VK LSA 10/24
Zuschlag mit Änderungen führt (noch) nicht zum Vertragsschluss!
Da die Vergabekammer die Auffassung vertritt, dass der Nachprüfungsantrag ohnehin unzulässig ist, kann dahingestellt bleiben, ob bei fehlerhafter Eignungsbejahung im Teilnahmewettbewerb ein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung möglich ist (verneinend OLG Düsseldorf vom 27.04.2022 Verg 25/21 und VK Bund vom 31.01.2024 Az.: VK1 - 99/23). - VK Sachsen-Anhalt, 14.06.2024 - 2 VK LSA 10/24-12/24
Vergabenachprüfungsverfahren: Vergleichbarkeit von Referenzen
Rn. 80 Da die Vergabekammer die Auffassung vertritt, dass der Nachprüfungsantrag ohnehin unzulässig ist, kann dahingestellt bleiben, ob bei fehlerhafter Eignungsbejahung im Teilnahmewettbewerb ein Wiedereintritt in die Eignungsprüfung möglich ist (verneinend OLG Düsseldorf vom 27.04.2022 Verg 25/21 und VK Bund vom 31.01.2024 Az.: VK1 - 99/23).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".