Rechtsprechung
| VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- oeffentliche-auftraege.de
Kosten des Verfahrens vor der Vergabekammer: Erstattungsfähigkeit der Kosten der Beigeladenen (bei Interessengegensatz, aktiver Beteiligung und eigenen Anträgen)
- VERIS(Abodienst, Leitsatz ggf. frei)
- Bundeskartellamt
Baumaßnahme der US-Streitkräfte; Ersetzen von Wohneinheiten - Nachprüfungsantrag zurückgewiesen
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Erfolgsaussichten eines Nachprüfungsverfahrens im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung bezüglich der Errichtung von Reihenhäusern und Doppelhäusern für Angehörige der US-Luftstreitkräfte; Anforderungen an einen Anwaltszwang im Rahmen eines Nachprüfungsverfahrens; ...
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Mittelbare Bauvergaben für die US-Streitkräfte
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Unterliegen militärische Bauvergaben dem Vergaberecht? (IBR 2006, 223)
Verfahrensgang
- VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
- VK Münster, 20.12.2005 - VK 2-156/05
- OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 4/06
- OLG Düsseldorf, 12.04.2006 - Verg 4/06
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (7)
- OLG Düsseldorf, 17.05.2004 - Verg 12/03
Erstattung der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen
Auszug aus VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Die Kosten der Bg sind gemäß §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO analog zu erstatten, weil sich die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt hat und sich die Bg darüber hinaus durch eigene Schriftsätze sowie Stellung eigener Anträge aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005, Verg 12/03; vom 29. April 2003, Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 05.08.2005 - Verg 31/05
Ausdrücklicher Interessengegensatz
Auszug aus VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Die Kosten der Bg sind gemäß §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO analog zu erstatten, weil sich die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt hat und sich die Bg darüber hinaus durch eigene Schriftsätze sowie Stellung eigener Anträge aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005, Verg 12/03; vom 29. April 2003, Verg 47/02). - OLG Düsseldorf, 29.04.2003 - Verg 47/02
Rechtswirkungen der Zurücknahme eines Nachprüfungsantrags
Auszug aus VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Die Kosten der Bg sind gemäß §§ 154 Abs. 3, 162 Abs. 3 VwGO analog zu erstatten, weil sich die ASt mit ihrem Nachprüfungsantrag ausdrücklich, bewusst und gewollt in einen Interessengegensatz zur Bg gestellt hat und sich die Bg darüber hinaus durch eigene Schriftsätze sowie Stellung eigener Anträge aktiv am Nachprüfungsverfahren beteiligt hat (vgl. hierzu Beschlüsse des OLG Düsseldorf vom 5. August 2005, VII - Verg 31/05, vom 15. Mai 2005, Verg 12/03; vom 29. April 2003, Verg 47/02).
- OLG Frankfurt, 08.02.2005 - 11 Verg 24/04
Vergabeverfahren: Zwingender Angebotsausschluß bei fehlender Garantieerklärung; …
Auszug aus VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Eine Änderung der Verdingungsunterlagen gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A setzt aber voraus, dass der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet (so für den Bereich der VOL/A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2005 - VII-Verg 45/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 11 Verg 24/04). - OLG Düsseldorf, 28.07.2005 - Verg 45/05
Änderung der Verdingungsunterlagen: Ausschluss zwingend!
Auszug aus VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Eine Änderung der Verdingungsunterlagen gemäß § 21 Nr. 1 Abs. 2 VOB/A setzt aber voraus, dass der Bieter die zu erbringende Leistung abändert und eine andere als die ausgeschriebene Leistung anbietet (so für den Bereich der VOL/A: OLG Düsseldorf, Beschluss vom 28. Juli 2005 - VII-Verg 45/05; OLG Frankfurt, Beschluss vom 8. Februar 2005 - 11 Verg 24/04). - OLG Düsseldorf, 07.04.2005 - Verg 12/05
Kein Angebotsausschluss bei unklaren Anforderungen an Nachweise
Auszug aus VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Auftraggeber die Erklärungen, für das konkrete Vergabeverfahren ausdrücklich verlangt und eindeutig bestimmt, dass und zu welchem Zeitpunkt sie beizubringen sind (OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2004 - Verg 12/05). - VK Bund, 08.01.2004 - VK 2-124/03
Bauleistungen zur Entwässerung des Tagebaus
Auszug aus VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
Die andere Ausnahme bezieht sich auf solche Angebote, die in der zielgerichteten Absicht abgegeben werden oder zumindest die Gefahr begründen, dass ein oder mehrere bestimmte Mitbewerber vom Markt ganz verdrängt werden (VK Bund, Beschluss vom 8. Januar 2004, VK 2 - 124/03).
- VG Neustadt, 06.04.2006 - 4 L 544/06
Ausschluss eines unvollständigen Angebotes im Sinne von § 21 Nr 1 Abs 1 S 3 VOB A
Erklärungspflichten eines Bieter entstehen immer dann, wenn der Auftraggeber die Erklärungen für das konkrete Vergabeverfahren ausdrücklich verlangt und eindeutig bestimmt, dass und zu welchem Zeitpunkt sie beizubringen sind (s. VK Bund, Beschluss vom 20. Dezember 2005 - VK 2-156/05 - ; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 7. April 2004 - Verg 12/05 - ).
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Rechtsprechung
| VK Münster, 20.12.2005 - VK 2-156/05 |
Verfahrensgang
- VK Münster, 20.12.2005 - VK 2-156/05
- VK Bund, 20.12.2005 - VK 2-156/05
- OLG Düsseldorf, 09.02.2006 - Verg 4/06
- OLG Düsseldorf, 12.04.2006 - Verg 4/06
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