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   KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08   

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https://dejure.org/2009,19585
KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08 (https://dejure.org/2009,19585)
KG, Entscheidung vom 10.06.2009 - 12 U 184/08 (https://dejure.org/2009,19585)
KG, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - 12 U 184/08 (https://dejure.org/2009,19585)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom Hergang eines Unfalls

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 286; ZPO § 448
    Anforderungen an die Überzeugungsbildung des Gerichts vom Hergang eines Unfalls

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2010, 170
  • NZV 2010, 300
  • VRS 2010, 9
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZR 32/96

    "Vieraugengespräch"; Einbeziehung einer Parteivernehmung in die Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08
    10 Auch kann der Richter im Rahmen der Würdigung des gesamten Inhalts der Verhandlung einer Parteierklärung, auch wenn sie außerhalb einer förmlichen Parteivernehmung erfolgt ist, den Vorzug vor den Bekundungen eines Zeugen geben (vgl. BGH, Urteil vom 16. Juli 1998 - I ZR 32/96 - NJW 1999, 363).

    Ist das Gericht jedoch, wie vorliegend, bereits auf Grund des Inhalts der Akten und der Verhandlung, zu der auch die Anhörung nach § 141 ZPO gehört, von der Richtigkeit einer bestrittenen Behauptung überzeugt, so bedarf es der zusätzlichen Anordnung einer Parteivernehmung nicht, zumal dieser kein notwendig höherer Beweiswert zukommt, als der Anhörung nach § 141 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 1998, aaO.; OLG Koblenz, Urteil vom 7. März 2002 - 5 U 1591/01 - NJW-RR 2002, 630).

  • BGH, 09.03.2005 - VIII ZR 266/03

    Bindung des Berufungsgerichts an erstinstanzliche Tatsachenfeststellungen

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 11.03.2004 - 12 U 285/02

    Berufung im Verkehrsunfallprozess: Bindung des Berufungsgerichts an die

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • KG, 08.01.2004 - 12 U 184/02

    Berufungsverfahren: Umfang der Überprüfung der erstinstanzlichen Beweiswürdigung

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08
    Dies ist nicht der Fall, wenn sich das Gericht des ersten Rechtszuges bei der Tatsachenfeststellung an die Grundsätze der freien Beweiswürdigung des § 286 ZPO gehalten hat und das Berufungsgericht keinen Anlass sieht, vom Ergebnis der Beweiswürdigung abzuweichen (siehe Senat, Urteil vom 11. März 2004 - 12 U 285/02 - DAR 2004, 387; NZV 2004, 632; Urteil vom 8. Januar 2004 - 12 U 184/02 - KGR 2004, 269, vgl. auch BGH, Urteil vom 9. März 2005 - VIII ZR 266/03 - NJW 2005, 1583).
  • OLG Koblenz, 07.03.2002 - 5 U 1591/01

    Widerruf einer Schenkung wegen falscher Verdächtigung; Anforderungen an die

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08
    Ist das Gericht jedoch, wie vorliegend, bereits auf Grund des Inhalts der Akten und der Verhandlung, zu der auch die Anhörung nach § 141 ZPO gehört, von der Richtigkeit einer bestrittenen Behauptung überzeugt, so bedarf es der zusätzlichen Anordnung einer Parteivernehmung nicht, zumal dieser kein notwendig höherer Beweiswert zukommt, als der Anhörung nach § 141 ZPO (vgl. dazu BGH, Urteil vom 16. Juli 1998, aaO.; OLG Koblenz, Urteil vom 7. März 2002 - 5 U 1591/01 - NJW-RR 2002, 630).
  • KG, 12.01.2004 - 12 U 211/02

    Haftung bei Kfz-Unfall: Nachholung einer von der ersten Instanz unterlassenen

    Auszug aus KG, 10.06.2009 - 12 U 184/08
    Dabei ist es nicht erforderlich, auf jedes einzelne Parteivorbringen und alle Beweismittel ausführlich einzugehen, es genügt, wenn nach der Gesamtheit der Gründe eine sachentsprechende Beurteilung stattgefunden hat (Thomas/Putzo, ZPO, 27. Aufl., § 286 Rn 3; Senat, Urteil vom 12. Januar 2004 - 12 U 211/02 - DAR 2004, 223 = KGR 2004, 291).
  • OLG Naumburg, 23.11.2015 - 12 U 184/14

    Unterlassungsanspruch eines Grundstücksnachbarn: Höhe eines Ballfangzauns an

    Dieser kommt kein notwendig höherer Beweiswert zu (z. B. BGH, NJW 1999, 363; KG Berlin, Beschluss vom 10. Juni 2009, 12 U 184/08, zitiert nach juris).
  • OLG Schleswig, 15.04.2010 - 7 U 17/09

    Haftungsverteilung bei Sturz eines Radfahrers; Höhe der Kostenpauschale bei

    Der Senat hat keine Bedenken, den glaubhaften Schilderungen der Klägerin zum Unfallhergang zu folgen (vgl. zur Würdigung einer Parteianhörung neuesten Kammergericht VRS 2010, S. 9 ff.), zumal sich die Schilderung der Klägerin nicht nur mit den Bekundungen der erstinstanzlich gehörten Zeugen deckt, sondern - insbesondere was die "Bedrohungssituation" von Radfahrern durch auf engen Wegen entgegenkommende Kraftfahrzeuge angeht - der allgemeinen Lebenserfahrung und auch der langjährigen Erfahrung des Senats entspricht, der als Spezialsenat für Verkehrsunfallsachen ständig mit derartigen Fallgestaltungen befasst ist.
  • OLG München, 13.05.2011 - 10 U 3951/10

    Schadensersatzprozess nach Verkehrsunfall mit Personenschaden: Mangelhafte

    1991 Nr. 15; Lemcke r+s 2007, 471 [472]; HdbStraßenverkR /Burmann/Heß Kap. 3 B Rz. 393; vgl. auch KG MDR 2010, 170).
  • OLG München, 09.11.2012 - 10 U 1860/12

    Kollision zwischen einem Überholer und einem Linksabbieger: Voraussetzungen einer

    Der Beklagte zu 1) ist dem Termin vom 23.01.2012 ohne Angabe von Gründen fern geblieben; damit entfällt die Notwendigkeit der persönlichen Anhörung (vgl. Urteil des Senats vom 13.02.2009, 10 U 5411/08; OLG Saarbrücken NJW-RR 2011, 754; Kammergericht MDR 2010, 170).
  • OLG München, 21.10.2011 - 10 U 1995/11

    Schmerzensgeldanspruch nach Verkehrsunfall: Erforderlichkeit der Einholung eines

    1991 Nr. 15; Lemcke r+s 2007, 471 [472]; HdbStraßenverkR/Burmann/Heß Kap. 3 B Rz. 393; vgl. auch KG MDR 2010, 170).
  • OLG Brandenburg, 20.08.2013 - 2 U 34/12

    Verkehrssicherungspflicht: Anforderung an die Kausalität der Pflichtverletzung

    Möglich ist aber, dass das Gericht aufgrund des Akteninhaltes und der Verhandlung von der Richtigkeit einer bestrittenen Behauptung des Unfallherganges überzeugt ist, ohne dass es zusätzlich einer Parteivernehmung bedürfte (KG, Beschluss vom 10.06.2009, Az.: 12 U 184/08).
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