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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 13.03.1978 - 1 Ss 470/77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1978,2401
OLG Karlsruhe, 13.03.1978 - 1 Ss 470/77 (https://dejure.org/1978,2401)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13.03.1978 - 1 Ss 470/77 (https://dejure.org/1978,2401)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 13. März 1978 - 1 Ss 470/77 (https://dejure.org/1978,2401)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    StGB § 240

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Überholen; Einscheren; Ärgern; Verwerflich

Papierfundstellen

  • VRS 55, 352
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Düsseldorf, 16.06.1988 - 5 Ss 194/88
    Hierbei ist ein strenger Maßstab anzulegen (BGHSt 18, 389, 391; BGHSt 19, 263, 268; OLG Stuttgart, DAR 1964, 275; OLG Karlsruhe, VRS 55, 352, 354; OLG Köln, VRS 61, 245).

    Einmalige kurze Verkehrsvorgänge, z. B. durch Vorfahrtsverletzung oder kurzfristiges nahes Auffahren reichen im allgemeinen nicht aus (OLG Düsseldorf, VerkMitt 1970, 36; OLG Köln, VRS 61, 425, 427; OLG Karlsruhe, VRS 55, 352 und VRS 57, 415).

  • OLG Hamm, 07.06.1979 - 6 Ss 690/79

    Nötigung durch Versperren der Überholspur

    In diesem Sinne hat der Bundesgerichtshof ausgesprochen, daß es nicht schon "als verwerflich und daher als Vergehensunrecht empfunden und beurteilt würde und werden müßte", wenn ein Verkehrsteilnehmer "etwa in vorübergehender Unmutsaufwallung einen schnelleren Wagen einmal nicht überholen lassen will oder ... auf schmaler Straße nicht ganz rechts fährt, obwohl es ihm möglich wäre, und so das Überholen zeitweise unmöglich macht" (BGH, Beschl v 19.6.1963 - 4 StR 132/63, BGHSt 18, 389ff (392f); s auch OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).

    In dem bereits zitierten Beschluß vom 19.6.1963 hat der BGH allerdings die Ansicht vertreten, "nicht jede bloße beabsichtigte Behinderung eines anderen Verkehrsteilnehmers, die schon nach § 1 StVO als Übertretung angemessen geahndet werden kann", sei "ohne Ausnahme auch immer schon sittlich so mißbilligenswert, sozial so unerträglich, daß sie verwerflich (iS des § 240 Abs. 2 StGB) sein müßte"; insbesondere bei der absichtlichen Verhinderung des Überholens sei "an die Verwerflichkeit des Verhaltens ... ein strenger Maßstab zu legen" (BGHSt 18, 392; ebenso OLG Frankfurt, Beschl v 1.6.1976 - 2 Ss 244/76, VRS 51 (1976), 435; OLG Karlsruhe, Beschl v 13.3.1978 - 1 Ss 470/77, Die Justiz 1978, 284).

  • OLG Köln, 25.11.1988 - Ss 625/88

    Straftaten gegen die persönliche Freiheit: Nötigung im Straßenverkehr

    Einmalige kurze Verkehrsvorgänge wie Vorfahrtsverletzungen oder kurzfristiges Auffahren rechtfertigen im allgemeinen das Verwerflichkeitsurteil nicht (OLG Düsseldorf JMBlNRW 1988, 249; VM 1970, 36; OLG Köln VRS 61, 425 [427]; OLG Karlsruhe VRS 55, 352 ; 57, 415;… Schönke-Schröder-Eser, StGB , 23. Aufl., § 240 Rdnr. 24).
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