Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 29.02.1980 - 1 Ws (B) 42/80 OWiG |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Kraftfahrer; Verkehrssignalampel; Überfahren des Rotlichts; Halten vor Kreuzung; Überfahren der Haltelinie
Papierfundstellen
- NJW 1980, 1586
- VRS 59, 385
Wird zitiert von ... (7)
- BGH, 30.10.1997 - 4 StR 647/96
Nichtbeachtung eines Rotlichtpfeils bei anschließender Weiterfahrt in eine …
Rn. 23 Ein Rotlichtverstoß liegt allerdings, wie schon der Wortlaut des § 37 Abs. 2 Nr. 1 Satz 7 StVO belegt, nicht vor, wenn der Fahrer sein Fahrzeug vor der Kreuzungsfluchtlinie anhält (vgl. u.a. OLG Celle ZfS 1994, 306; OLG Düsseldorf DAR 1988, 100, 101; OLG Frankfurt VRS 59, 385, 386; OLG Köln VRS 60, 63, 64). - OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94 Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88).
- OLG Oldenburg, 19.08.1993 - Ss 150/93
Berechnung der Rotlichtzeit; Fahrverbot; Ampelanlage; Induktionsschleife
Nach einhelliger Rechtsprechung (OLG Frankfurt VRS 59, 385; Stuttgart VRS 60, 63; BayObLG VRS 60, 381;… siehe auch Jagusch/Hentschel Straßenverkehrsrecht 32. Auflage § 37 Rn. 50) verstößt ein Verkehrsteilnehmer in Fällen, in denen die Lichtzeichenanlage lediglich den kreuzenden Fahrverkehr sichert, erst dann gegen § 37 StVO, wenn er in die Kreuzung, d.h. in den durch die Fluchtlinien der sich kreuzenden Straßen begrenzten Bereich, einfährt und damit den geschützten Querverkehr beeinträchtigt.
- OLG Hamm, 06.02.1997 - 3 Ss OWi 15/97
Rotlichtverstoß, Fahrverbot, Gefährdung von Fußgängern, Gefährdung des …
Allerdings verstößt nach heute einhelliger Ansicht, die auch der Senat in ständiger Rechtsprechung vertritt, nur derjenige gegen das Gebot "Halt vor der Kreuzung" (§ 37 Abs. 2 Nr. 1 S.7 StVO), der in den eigentlichen, durch die Lichtzeichenanlage geschützten Kreuzungsbereich einfährt, während in den Fällen, in denen der Betroffene zwar die Haltelinie überfährt, aber vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, lediglich ein Verstoß gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2 (Zeichen 294) vorliegt (Senat, Beschluss vom 27.05.1993 - 3 Ss Owi 503/93 OLG Hamm = VRS 85, 464, 465; OLG Frankfurt VRS 59, 385, 386; OLG Köln, VRS 60, 63, 64; BayObLG, VRS 60, 381; OLG Hamm, VRS 84, 51, 52; OLG Oldenburg, NZV 1993, 446, 447; OLG Köln, NZV 1994, 330; BayObLG, ZfS 1994, 467; OLG Karlsruhe, NZV 1995, 289, 290; OLG Celle, ZfS 1994, 306, 307; OLG Köln, NZV 1995, 327, 328; OLG Frankfurt, NZV 1995, 36). - VG Berlin, 15.11.1996 - 11 A 432.96
Anordnung zur Führung eines Fahrtenbuches für die Dauer eines Jahres bei einem …
Diese Bestimmung wird von der Rechtsprechung (…vgl. Nachw. b. Jagusch/Hentschel, StraßenverkehrsR, 33. Aufl., § 37 StVO Rdnr. 50; OLG Frankfurt, VRS 59, 385 = StVE § 37 StVO Nr. 16; OLG Stuttgart, VRS 60, 63; BayObLG, VRS 60, 381 = StVE § 37 StVO Nr. 20) so ausgelegt, daß ein Verkehrsteilnehmer in Fällen, in denen die Lichtzeichenanlage lediglich den kreuzenden Fahrverkehr sichert, erst dann gegen § 37 StVO verstößt, wenn er in die Kreuzung, das heißt in den durch die Fluchtlinie der sich kreuzenden Straßen begrenzten Bereich einfährt und damit den geschützten Querverkehr beeinträchtigt. - OLG Köln, 15.03.1994 - Ss 84/94 (B) 49
Rotphase; Eine Sekunde; Entscheidender Zeitpunkt; Passieren der Ampel; …
Wer nur die Haltelinie überfährt, aber noch vor dem eigentlichen Kreuzungsbereich anhält, verstößt nicht gegen § 37 Abs. 2 StVO, sondern gegen § 41 Abs. 3 Nr. 2, 294 StVO (BayObLG VRS 60, 381; 61, 289; OLG Frankfurt VRS 59, 385; OLG Oldenburg VRS 86, 74, 77; OLG Köln, 3. Strafsenat, VRS 60, 63; Senatsentscheidung vom 30.08.1988 - Ss 494/88). - OLG Hamm, 18.03.1993 - 2 Ss OWi 249/93
Erfahrungssatz der zuverlässigen Feststellung des Rotlichts einer …
Unabhängig davon, wie weit die Haltelinie vor der Lichtzeichenanlage angebracht war, hat der Betroffene gegen das Gebot des § 37 Abs. 2 StVO, bei Rotlicht vor der Kreuzung zu halten, verstoßen (vgl. dazu OLG Frankfurt/Main in NJW 1980, 1586, 1587).
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Rechtsprechung
| BayObLG, 18.07.1980 - 2 ObOWi 301/60 |
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Rettungsfahrzeuge; Höchste Eile; Menschenleben; Blaulicht; Einsatzhorn; StVO; Einsatzbefehl; Leitstelle
Papierfundstellen
- VRS 59, 385
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| BayObLG, 18.07.1980 - 2 ObOWi 301/80 |
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