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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 08.02.1982 - 1 U 100/81   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1982,12046
OLG Düsseldorf, 08.02.1982 - 1 U 100/81 (https://dejure.org/1982,12046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08.02.1982 - 1 U 100/81 (https://dejure.org/1982,12046)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 08. Februar 1982 - 1 U 100/81 (https://dejure.org/1982,12046)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VersR 1983, 542
  • VRS 63, 3
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Naumburg, 28.06.1994 - 1 U 48/94

    Haftungsverteilung bei Kollision mit einem Polizeifahrzeug an einer …

    Ein Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern kann, wie sich aus § 38 Abs. 1 StVO klar ergibt, grundsätzlich nur dann in Betracht kommen, wenn Blaulicht und Einsatzhorn zusammen rechtzeitig eingeschaltet worden sind (…vgl. BGH NJW 1975, S. 648; OLG Düsseldorf VRS 63, 3 ; Kammergericht VRS 70, 432 ).
  • OLG Brandenburg, 06.02.2023 - 12 U 177/22

    Regulierung eines Verkehrsunfallschadens; Vorliegen eines unabwendbaren …

    Bei einer solchen handelt es sich um einen Straßenteil, der unter die Vorschrift des § 10 StVO fällt (OLG Düsseldorf, Urteil vom 8. Februar 1982 - 1 U 100/81 -, juris).
  • KG, 28.01.1985 - 3 Ws (B) 17/85
    Die gegenteilige Auffassung des 12. Zivilsenats des KG (VRS 56, 241, 243; DAR 1976, 78, 79 ..) und - ihm folgend - des 12. Zivilsenats des OLG Düsseldorf (VRS 63, 3, 6; VersR 1978, 744 ), daß eine Befreiung von den Vorschriften der StVO und ein Vorrang gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern für mit Sonderrechten ausgestattete Fahrzeuge nach § 35 Abs. 1 StVO nur dann in Betracht komme, wenn Blaulicht und Martinshorn zusammen eingeschaltet sind, entspricht nicht dem Gesetz und findet in den von den beiden Zivilsenaten zitierten Entscheidungen des BGH keine Stütze.
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