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Rechtsprechung
   BayObLG, 19.03.1986 - RReg. 1 St 64/86   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1986,3644
BayObLG, 19.03.1986 - RReg. 1 St 64/86 (https://dejure.org/1986,3644)
BayObLG, Entscheidung vom 19.03.1986 - RReg. 1 St 64/86 (https://dejure.org/1986,3644)
BayObLG, Entscheidung vom 19. März 1986 - RReg. 1 St 64/86 (https://dejure.org/1986,3644)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 142 Abs. 1 Nr. 2, Abs. 2 Nr. 2

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Entfernen vom Unfallort; Kriterien; Straflos; Beschädigung; Fahrzeug; Nachbarn; Nachtzeit

Papierfundstellen

  • VRS 71, 34
 
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Wird zitiert von ... (3)

  • OLG Köln, 02.06.1989 - Ss 227/89

    Fahruntüchtigkeit aufgrund des Zusammenwirkens von Alkoholeinfluss und Ermüdung; …

    Ein Kraftfahrer, der im Laufe der Nacht einen Sachschaden verursacht hat und dafür eine eindeutige Haftung nach § 7 StVG begründet, handelt noch unverzüglich, wenn er am nächsten Morgen die Polizei oder den Geschädigten informiert (BayObLG VRS 58, 406 ; 58, 408; 71, 34; OLG Hamm VRS 61, 263 , OLG Stuttgart, VRS 65, 202 ;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 30. Aufl.,§ 142 StGB RdNr. 53 a).
  • BGH, 25.11.1998 - IV ZR 257/97

    Leistungsfreiheit in der Fahrzeugversicherung

    In der strafgerichtlichen Rechtsprechung wird dazu die Ansicht vertreten, bei bloßen Fremdsachschäden mit eindeutiger Haftungslage, die am Abend oder in der Nacht verursacht worden sind, könne die Pflicht zur unverzüglichen Ermöglichung nachträglicher Feststellungen noch am folgenden frühen Vormittag erfüllt werden (BayObLG VRS 71, 34 unter 1; OLG Stuttgart VRS 65, 202 f.; OLG Frankfurt VRS 65, 30 f.).
  • OLG Koblenz, 26.04.1996 - 2 Ss 87/96
    Das gilt jedenfalls dann, wenn anders als bei einer Kollision im fließenden Verkehr ein Mitverschulden des Geschädigten von vornherein nicht in Betracht kommt (…vgl. OLG Zweibrücken, aaO;… Rüth, aaO, Rdn. 91;… Dreher/Tröndle, aaO; BayObLG in VRS 71, 34, 35).
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