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| VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 2899/86 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (3)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 2 Abs 1 S 2 StVG, § 11 StVZO, § 15b Abs 1 S 2 StVZO, § 427 ZPO, § 444 ZPO
Wiedererteilung der Fahrerlaubnis: Verweigerung der Begutachtung durch einen Psychiater - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 76, 42
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- BVerwG, 11.07.1985 - 7 C 33.83
Berufungsgericht - Entziehung der Fahrerlaubnis - Fehlende Fahreignung - …
Auszug aus VGH Hessen, 10.11.1987 - 2 UE 2899/86
Nach dem Rechtsgedanken der §§ 427, 444 und 446 ZPO muß deshalb davon ausgegangen werden, daß der Beklagte die Ungeeignetheit des Klägers zum Führen von Kraftfahrzeugen bewiesen hat (vgl. hierzu BVerwG, U. v. 11. Juli 1985, Az.: 7 C 33.83 - VRS 70, 231; NJW 1986, 1562).
- VG Gießen, 16.06.1994 - 6 E 566/93
Anspruch auf Zulassung zur erneuten Führerscheinprüfung; Zulässigkeit einer …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - VGH Baden-Württemberg, 24.03.1992 - 10 S 2956/91
Kraftfahreignung - Verweigerung der Mitwirkung an Eignungsgutachten
Letzteres sieht der Senat in entsprechender Anwendung der §§ 427, 444, 446 ZPO als erwiesen an, da der Kläger der gerechtfertigten gerichtlichen Beweisanordnung des Verwaltungsgerichts Freiburg sich einer Begutachtung seiner Eignung zum Führen von Kraftfahrzeugen zu unterziehen, nicht nachgekommen ist (…vgl. BVerwG, Urt. v. 11.7.1985 - 7 C 33/83 - NJW 1986, 1562;… Urt. v. 10.8.1988 - 7 C 83/87 - DVBl. 1989, 469; Hess. VGH, Urt. v. 10.11.1987 - 2 UE 2899/86 - VRS 76, 42). - VGH Hessen, 10.05.1988 - 2 UE 656/85 Ein derartiges Verhalten kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats (vgl. zuletzt Urteil v. 10. November 1987 - 2 UE 2899/86 - unter Hinweis auf das Urteil des BVerwG v. 11. Juli 1985 - 7 C 33.83 -, NJW 1986 S. 1562) als Beweisvereitelung gewürdigt werden mit der Folge, daß in Anwendung des Rechtsgedankens der §§ 427, 444, 446 ZPO die Tatsachen, die erwiesen werden sollen, als zum Nachteil des den Beweis verhindernden Beteiligten erwiesen angesehen werden können.
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