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| OLG Köln, 31.08.1990 - Ss 401/90 - 189 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- VRS 81, 21
Wird zitiert von ... (5)
- KG, 05.07.1999 - 1 Ss 367/98 Das Fahrverbot ist, ebenso wie die Hauptstrafe und in Wechselwirkung mit ihr, entsprechend den Erfordernissen der Schuldangemessenheit nach allgemeinen Strafzumessungsregeln (§ 46 StGB) und unter Berücksichtigung seiner Warnfunktion zu verhängen und zu bemessen, um zusammen mit der Hauptstrafe den Strafzweck zu erreichen (vgl. BGHSt 29, 59, 61; OLG Düsseldorf StV 1993, 311 m.N.; OLG Köln VRS 81, 21).
Je nach Lage des Falles haben sich die Strafzumessungserwägungen auch zur Frage der Strafempfänglichkeit des Täters zu verhalten (OLG KÖln VRS 81, 21).
- OLG Hamm, 06.08.1998 - 3 Ss 895/98
Fahrlässigkeit, grobe Einwirkung von einigem Gewicht (§ 315 b StGB), …
Für die erneute Hauptverhandlung weist der Senat darauf hin, dass auch die Verhängung des Fahrverbotes gemäß § 44 StGB der Begründung in den Urteilsgründen bedarf (vgl. OLG Köln, VRS 81, 21). - OLG Köln, 28.12.2000 - Ss 529/00
Gewichtung des Schuldgehaltes einer abzuurteilenden Tat; Bewertung der …
Rn. 24 Soweit (erneut) festgestellt werden sollte, dass der Angeklagte als Kraftfahrer berufstätig ist, wird zu erörtern sein, ob die Strafzwecke mit einem auf bestimmte Fahrzeugarten beschränkten Fahrverbot erreicht werden können (vgl. SenE v. 31.08.1990 - Ss 401/90 - = VRS 81, 21 = DAR 1991, 112;… Hentschel, Trunkenheit - Fahrerlaubnisentziehung - Fahrverbot, 8. Aufl., Rdnr. 927 m. w. Nachw.). - OLG Köln, 16.01.1996 - Ss 686/95 Für seine Anordnung gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln (§ 46 StGB ), namentlich das Erfordernis der Schuldangemessenheit (vgl. BGHSt 24, 348, 350; Senat a.a.O. sowie VRS 81, 21 = DAR 1991, 112).
- OLG Köln, 09.12.1994 - Ss 530/94
Rechtmäßigkeit der Verhängung eines Fahrverbots bei Verwirklung des Tatbestands …
Für seine Anordnung gelten die allgemeinen Strafzumessungsregeln (§ 46 StGB), namentlich das Erfordernis der Schuldangemessenheit (vgl. BGHSt 24, 348, 350; Senat a.a.0. sowie VRS 81, 21 = DAR 1991, 112).
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