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| BayObLG, 26.08.1992 - 4St RR 86/92 |
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Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
StGB § 240 Abs. 1, 2
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anhalten; Verkehr; Demonstration; Gewaltanwendung; Blockade; Verwerflich; Meinungsäußerung; Ausfahrmöglichkeiten
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anhalten; Verkehr; Demonstration; Gewaltanwendung; Blockade; Verwerflich; Meinungsäußerung; Ausfahrmöglichkeiten
Verfahrensgang
- BayObLG, 26.08.1992 - 4St RR 86/92
- LG Traunstein, 05.07.1993 - 3 Ns 110 Js 3771/91
- BayObLG, 07.03.1994 - 4St RR 212/93
- BVerfG, 09.05.1997 - 1 BvR 673/94
Papierfundstellen
- NJW 1993, 213
- MDR 1993, 160 (Ls.)
- NZV 1993, 77
- BayObLGSt 1992, 94
- VRS 84, 28
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Köln, 12.09.1995 - Ss 320/95 Zwar sind bei Blockaden zu Demonstrationszwecken im Rahmen der Verwerflichkeitsprüfung regelmäßig weiter zu berücksichtigen die Dauer und Intensität der Aktion, deren vorherige Bekanntgabe, die vorhandenen Ausweichmöglichkeiten, der Sachbezug der betroffenen Personen zum Protestgegenstand, die Zahl der Demonstranten sowie die Dringlichkeit des Weiterkommens für die blockierten Transporte oder Fahrzeuge; ins Gewicht fällt darüber hinaus, ob es sich um eine friedfertige Aktion mit Symbolcharakter handelt oder um eine agressiv durchgeführte Blockade (vgl. SenE VRS 87, 426 m.w.N.; VRS 83, 420; ferner: BayObLG VRS 84, 28; OLG Koblenz NJW 1985, 2432).
- BVerfG, 09.05.1997 - 1 BvR 673/94
Bundesverfassungsgericht - Entscheidung finden - Beschluss vom 9. Mai 1997
vom 26. August 1992 - 4 St RR 86/92 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungsgerichts durch den.
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