Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss (OWi) 408/92 - (OWi) 2/93 I |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NZV 1993, 280
- VRS 85, 48
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (8)
- OLG Düsseldorf, 22.04.1982 - 5 Ss OWi 168/82
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
Es bleibt in jedem Fall Aufgabe des Tatrichters zu entscheiden, ob er angesichts der dann möglichen Fehlerquellen die Meßergebnisse für ausreichend beweiskräftig ansieht oder nicht (vgl. BGH, VRS 63, 208; Senatsbeschlüsse v. 22.4.1982 in VRS 63, 143 und v. 28.1.1983 in VRS 65, 60 = ZfS 1983, 255 = OLGSt § 3 StVO Nr. 1 = NPA Nr. 902 StVO § 3 Blatt 32; OLG Hamm, VRS 55, 211,214;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. § 3 StVO Rdn. 62 m.w.N.).Daß das AG die Verwendung eines nicht justierten Tachometers durch die Polizeibeamten hat genügen lasen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Senatsbeschluß, in VRS 63, 143 ff m.w.N.; OLG Düsseldorf - 3. Senat für Bußgeldsachen - in VRS 80, 471 ff).
Zwar hat der Senat bis zu der Entscheidung des 4. Senates für Bußgeldsachen des OLG Düsseldorf v. 18.12.1987 - 5 Ss (OWi) 187/86 - 43/86 IV (JMBl NRW 1988, 65 ff = DAR 1988, 137 ff = NJW 1988, 1039 = VRS 74, 452) insoweit einen Sicherheitsabzug von 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit genügen lassen (Senatsbeschlüsse in VRS 63, 143 f und 65, 60 f).
- OLG Düsseldorf, 28.01.1983 - 5 Ss OWi 1/83
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
Es bleibt in jedem Fall Aufgabe des Tatrichters zu entscheiden, ob er angesichts der dann möglichen Fehlerquellen die Meßergebnisse für ausreichend beweiskräftig ansieht oder nicht (vgl. BGH, VRS 63, 208; Senatsbeschlüsse v. 22.4.1982 in VRS 63, 143 und v. 28.1.1983 in VRS 65, 60 = ZfS 1983, 255 = OLGSt § 3 StVO Nr. 1 = NPA Nr. 902 StVO § 3 Blatt 32; OLG Hamm, VRS 55, 211,214;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. § 3 StVO Rdn. 62 m.w.N.).(a) Dies hat der Tatrichter unter Berücksichtigung aller im Einzelfall in Betracht kommenden Umstände in freier Beweiswürdigung zu beurteilen und zu entscheiden (vgl. BGH, VRS 16, 453,457; KG, VRS 48, 204,205; OLG Koblenz, VRS 45, 118,119; Senatsbeschluß v. 28.1.1983 aaO.).
Die von dem Tatrichter aus bestimmten Tatsachen gezogenen Schlüsse müssen möglich sein, zwingend brauchen sie nicht zu sein (vgl. BGHSt 10, 208 f; Senatsbeschluß v. 28.1.1983 aaO.).
- OLG Düsseldorf, 11.12.1990 - 2 Ss OWi 349/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
Daß das AG die Verwendung eines nicht justierten Tachometers durch die Polizeibeamten hat genügen lasen, ist aus Rechtsgründen nicht zu beanstanden (vgl. hierzu Senatsbeschluß, in VRS 63, 143 ff m.w.N.; OLG Düsseldorf - 3. Senat für Bußgeldsachen - in VRS 80, 471 ff).Danach ist im Falle der Verwendung eines nicht justierten Tachometers bei der Geschwindigkeitsmessung durch Hinterherfahren wegen § 57 Abs. 2 Nr. 1 StVZO von der abgelesenen Geschwindigkeit der Teil, der 7 % (nicht 12 %, wie das AG meint) des Skalenendwertes des verwendeten Tachometers entspricht, abzuziehen, um die nach der genannten Vorschrift höchstzulässige Meßungenauigkeit auszugleichen (OLG Düsseldorf, VRS 52, 373 und 80, 471,472, jeweils m.w.N.).
- BGH, 09.02.1957 - 2 StR 508/56
Bindung des Tatrichters an seine persönliche Überzeugung von der Schuld des …
- OLG Düsseldorf, 18.12.1987 - 5 Ss OWi 187/86
Zum Toleranzabzug bei der Feststellung von Geschwindigkeitsverstößen durch …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
Zwar hat der Senat bis zu der Entscheidung des 4. Senates für Bußgeldsachen des OLG Düsseldorf v. 18.12.1987 - 5 Ss (OWi) 187/86 - 43/86 IV (JMBl NRW 1988, 65 ff = DAR 1988, 137 ff = NJW 1988, 1039 = VRS 74, 452) insoweit einen Sicherheitsabzug von 10 % der abgelesenen Geschwindigkeit genügen lassen (Senatsbeschlüsse in VRS 63, 143 f und 65, 60 f). - BGH, 07.06.1982 - 4 StR 60/82
Beurteilung der Zuverlässigkeit der Ergebnisse des …
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
Es bleibt in jedem Fall Aufgabe des Tatrichters zu entscheiden, ob er angesichts der dann möglichen Fehlerquellen die Meßergebnisse für ausreichend beweiskräftig ansieht oder nicht (vgl. BGH, VRS 63, 208; Senatsbeschlüsse v. 22.4.1982 in VRS 63, 143 und v. 28.1.1983 in VRS 65, 60 = ZfS 1983, 255 = OLGSt § 3 StVO Nr. 1 = NPA Nr. 902 StVO § 3 Blatt 32; OLG Hamm, VRS 55, 211,214;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. § 3 StVO Rdn. 62 m.w.N.). - OLG Hamm, 02.05.1978 - 3 Ss OWi 1222/76
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
Es bleibt in jedem Fall Aufgabe des Tatrichters zu entscheiden, ob er angesichts der dann möglichen Fehlerquellen die Meßergebnisse für ausreichend beweiskräftig ansieht oder nicht (vgl. BGH, VRS 63, 208; Senatsbeschlüsse v. 22.4.1982 in VRS 63, 143 und v. 28.1.1983 in VRS 65, 60 = ZfS 1983, 255 = OLGSt § 3 StVO Nr. 1 = NPA Nr. 902 StVO § 3 Blatt 32; OLG Hamm, VRS 55, 211,214;… Jagusch/Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 31. Aufl. § 3 StVO Rdn. 62 m.w.N.). - OLG Düsseldorf, 02.09.1985 - 5 Ss OWi 270/85
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 5 Ss OWi 408/92
Voraussetzung für deren Verwertbarkeit ist in der Regel eine genügend lange Meßstrecke, ein gleichbleibender nicht zu großer Abstand des nachfolgenden Fahrzeugs zum Vorausfahrenden, möglichst die Verwendung eines justierten Tachometers und eine so erhebliche Überschreitung der zulässigen Geschwindigkeit, daß trotz Fehlerquellen und Ungenauigkeiten des Meßverfahrens der Vorwurf der Geschwindigkeitsüberschreitung mit Sicherheit gerechtfertigt ist (Senatsbeschluß, in VRS 70, 22 m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 22.11.2013 - 2 RBs 122/13
Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen bei einem nächtlichen …
Sollten sich die nachzuholenden Feststellungen nicht in vollem Umfange treffen lassen, so wird das Amtsgericht tatrichterlich zu erwägen haben, ob damit der dem Betroffenen vorgeworfene Geschwindigkeitsverstoß nicht mit der erforderlichen Sicherheit nachzuweisen ist, oder ob unter Würdigung der Gesamtumstände gleichwohl die erforderlichen Feststellungen, gegebenenfalls unter Erhöhung des Abschlages von der am Tacho abgelesen Geschwindigkeit, getroffen werden können (vgl. OLG Düsseldorf DAR 1993, 361;… BayObLG a.a.O. S. 463). - OLG Düsseldorf, 05.08.1996 - 5 Ss OWi 116/96 Dieser Rechtsprechung hat sich der hier entscheidende Senat angeschlossen (vgl. Senatsbeschluß vom 21. Januar 1993 in VRS 85, 48 = NZV 1993, 280 = VM 1993, 44 = DAR 1993, 361 , sowie vom 14. Mai l996 - 5 Ss (OWi) 7/96 - (OWi) 53/96 I) jeweils m.w.N.).
- OLG Düsseldorf, 14.05.1996 - 5 Ss (OWi 7/96 Nach gefestigter Rechtsprechung (vgl. Senat VRS 85, 48 = NZV 1993, 280 = VM 1993, 44 = DAR 1993, 361 ) ist bei einer polizeilichen Geschwindigkeitsmessung, die durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug unter Verwendung eines nicht justierten Tachometers erfolgt, zum einen ein Abzug für die in Betracht zu ziehende Tachometerabweichung und zum anderen ein Sicherheitsabschlag zum Ausgleich sonstiger Fehlerquellen vorzunehmen.
- OLG Düsseldorf, 19.03.1993 - 5 Ss OWi 420/92 Darüber hinaus ist ein weiterer Sicherheitsabschlag von 13, 5 % - nicht 10 %, wie vom Amtsgericht angenommen - mit Rücksicht auf sonstige Fehlerquellen vorzunehmen, der bei Vorliegen zusätzlicher die Meßgenauigkeit beeinträchtigender Umstände auf 15 % zu erhöhen ist (vgl. im einzelnen Senatsbeschluß vom 21.01.1993 VRS 85, 48).
- OLG Schleswig, 25.07.2003 - 1 Ss OWi 66/03
Sicherheitsabschlag bei Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren
Die Anforderungen an die tatrichterlichen Feststellungen und insbesondere die Vornahme von Sicherheitsabschlägen werden in der obergerichtlichen Rechtsprechung unterschiedlich gehandhabt (vgl. die zusammenfassende Darstellung in OLG Düsseldorf NZV 1993, 280).
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Rechtsprechung
| OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Freiheitsstrafe; Unterbrechung der Vollstreckung; Anrechnung einer Unterbringung; Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses; Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts; Aussetzung zur Bewährung
Papierfundstellen
- Rpfleger 1993, 367
- VRS 85, 48
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (5)
- OLG Celle, 19.06.1990 - 1 Ws 166/90
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93
Die Unterbrechung der Vollstreckung einer Freiheitsstrafe nach § 458 Abs. 3 Satz 1 StPO bis zur Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts über die Verfassungsmäßigkeit des Ausschlusses der Anrechnung einer neben der Strafe angeordneten Unterbringung nach §§ 67 Abs. 4 Satz 2, 67 d Abs. 5 Satz 1 StGB auf Vorlagebeschluß des OLG Celle vom 19.06.1990 (StV 1990, 459 = NStZ 1990, 453 = OLGSt StGB § 67 Nr. 6) ist nicht anzuordnen, solange nicht über die Gesamtdauer der erkannten Freiheitsstrafe - die Zeit des Vollzugs der Unterbringung eingeschlossen - hinaus vollstreckt wird und - unter den zeitlichen Voraussetzungen des § 57 Abs. 1 und 2 StGB - auch eine Aussetzung der Vollstreckung eines Strafrestes zur Bewährung offensichtlich nicht in Betracht kommt.Unter Berufung auf den Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG des OLG Cedlle v. 19.6.1990 (StV 1990, 459 = OLGSt StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453) - auf den das BVerfG, dort anhängig unter der Geschäftsnummer 2 BvL 3/90, bisher nicht entschieden hat - hat er ausgeführt: Er habe, wenn die in § 67 Abs. 4 Satz 2 StGB bestimmte Regelung verfassungswidrig sei und eine Anrechnung der Maßregelvollzugszeit erfolgen müsse, zwei Drittel der erkannten Strafe schon Mitte Oktober 1992 verbüßt; dann sei gemäß § 57 Abs. 1 StGB über seine bedingte Entlassung zu befinden; zur Wahrung seines Anspruchs auf eine rechtzeitige Entscheidung über eine Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung müsse die Vollstreckung bis zu einer Entscheidung des BVerfG auf den Vorlagebeschluß des OLG Celle unterbrochen werden.
Das OLG Celle hat in seinem Vorlagebeschluß v. 19.6.1990 (StV 1990, 459 = OLGSt StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453) auch den Anrechnungsausschluß gemäß den §§ 67 Abs. 4 Satz 2 in Verbindung mit § 67 d Abs. 5 Satz 1 StGB für mit dem Grundgesetz nicht vereinbar gehalten und die Unterbrechung der Vollstreckung der in jenem Verfahren erkannten Strafe angeordnet.
Dabei bedarf es einer Stellungahme zu den im einzelnen zu verfassungsrechtlicher Bewertung der Vorschrift dargelegten Gesichtspunkten nicht (vgl. dazu OLG Celle in StV 1990, 459 = OLGSt, StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453; Ungewitter in MDR 1989, 685; Werner in StV 1989, 506; abweichend: Beschluß des 3. Strafsenats OLG Düsseldorf v. 12.2.1922 in OLGSt StPO § 458 Nr. 2; OLG Hamm in NStZ 1990, 298; LG Paderborn in NStE StGB § 67 Nr. 21 = MDR 1991, 984;… Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 67 Rdn. 3).
- BVerfG, 16.03.1994 - 2 BvL 3/90
Entziehungsanstalt
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93
Unter Berufung auf den Vorlagebeschluß gemäß Art. 100 Abs. 1 GG des OLG Cedlle v. 19.6.1990 (StV 1990, 459 = OLGSt StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453) - auf den das BVerfG, dort anhängig unter der Geschäftsnummer 2 BvL 3/90, bisher nicht entschieden hat - hat er ausgeführt: Er habe, wenn die in § 67 Abs. 4 Satz 2 StGB bestimmte Regelung verfassungswidrig sei und eine Anrechnung der Maßregelvollzugszeit erfolgen müsse, zwei Drittel der erkannten Strafe schon Mitte Oktober 1992 verbüßt; dann sei gemäß § 57 Abs. 1 StGB über seine bedingte Entlassung zu befinden; zur Wahrung seines Anspruchs auf eine rechtzeitige Entscheidung über eine Aussetzung der Vollstreckung einer Reststrafe zur Bewährung müsse die Vollstreckung bis zu einer Entscheidung des BVerfG auf den Vorlagebeschluß des OLG Celle unterbrochen werden. - BVerfG, 05.09.1991 - 2 BvR 349/91
Einstweilige Anordnung gegen eine Strafvollstreckung bei zweifelhafter Rechtslage
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93
Die Verfassungswidrigkeit des in § 67 Abs. 4 Satz 2 StGB bestimmten Anrechnungsausschlusses der Maßregelvollzugszeit bei Beendigung der Maßregel gemäß § 67 d Abs. 5 Satz 1 StGB erscheint, insbesondere mit Rücksicht auf die Ausführungen des BVerfG in dem Beschluß v. 5.9.1991 (StV 1991, 567 = NStZ 1991, 604), zumindest als möglich. - OLG Hamm, 09.01.1990 - 3 Ws 528/89
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93
Dabei bedarf es einer Stellungahme zu den im einzelnen zu verfassungsrechtlicher Bewertung der Vorschrift dargelegten Gesichtspunkten nicht (vgl. dazu OLG Celle in StV 1990, 459 = OLGSt, StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453; Ungewitter in MDR 1989, 685; Werner in StV 1989, 506; abweichend: Beschluß des 3. Strafsenats OLG Düsseldorf v. 12.2.1922 in OLGSt StPO § 458 Nr. 2; OLG Hamm in NStZ 1990, 298; LG Paderborn in NStE StGB § 67 Nr. 21 = MDR 1991, 984;… Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 67 Rdn. 3). - LG Paderborn, 13.02.1991 - 12 StVK 64/91
Auszug aus OLG Düsseldorf, 21.01.1993 - 1 Ws 38/93
Dabei bedarf es einer Stellungahme zu den im einzelnen zu verfassungsrechtlicher Bewertung der Vorschrift dargelegten Gesichtspunkten nicht (vgl. dazu OLG Celle in StV 1990, 459 = OLGSt, StGB § 67 Nr. 6 = NStZ 1990, 453; Ungewitter in MDR 1989, 685; Werner in StV 1989, 506; abweichend: Beschluß des 3. Strafsenats OLG Düsseldorf v. 12.2.1922 in OLGSt StPO § 458 Nr. 2; OLG Hamm in NStZ 1990, 298; LG Paderborn in NStE StGB § 67 Nr. 21 = MDR 1991, 984;… Schönke/Schröder-Stree, StGB , 24. Aufl., § 67 Rdn. 3).
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