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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95 - 37/95 I   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10474
OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95 - 37/95 I (https://dejure.org/1995,10474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04.04.1995 - 5 Ss 97/95 - 37/95 I (https://dejure.org/1995,10474)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 04. April 1995 - 5 Ss 97/95 - 37/95 I (https://dejure.org/1995,10474)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • VRS 89, 215
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 20.12.1991 - 5 Ss 484/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Die - wie hier - im Falle einer zulässigen Revision von dem Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. BGHSt 27, 70 ; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1991 NStZ 1992, 298 = StV 1992, 422 (Auszug);… LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 318 Rdnr. 110;… KK-Ruß, StPO , 3. Aufl., § 318 Rdnr. 11;… KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., §.318 Rdnr. 79, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 318 Rdnr. 33) vorzunehmende Prüfung ergibt jedoch, daß die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam ist.

    Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung ist, daß sich das Rechtsmittel auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGHSt 27, 70 ; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1991 a.a.O.;… Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 3 Ruß a.a.O. Rdnr. 1;… Paulus a.a.O. Rdnr. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0 Rdnr. 6).

    Das gilt insbesondere dann, wenn die Feststellungen zur Tat - auch zur inneren Tatseite - unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind oder wenn sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 1991 a.a.O. und vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = JMBI.

  • BGH, 30.11.1976 - 1 StR 319/76

    Voraussetzungen einer wirksamen Rechtsmittelbeschränkung - Beschränkung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Die - wie hier - im Falle einer zulässigen Revision von dem Revisionsgericht von Amts wegen (vgl. BGHSt 27, 70 ; Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1991 NStZ 1992, 298 = StV 1992, 422 (Auszug);… LR-Gollwitzer, StPO , 24. Aufl., § 318 Rdnr. 110;… KK-Ruß, StPO , 3. Aufl., § 318 Rdnr. 11;… KMR-Paulus, StPO , 8. Aufl., §.318 Rdnr. 79, Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 41. Aufl., § 318 Rdnr. 33) vorzunehmende Prüfung ergibt jedoch, daß die von der Staatsanwaltschaft erklärte Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam ist.

    Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung ist, daß sich das Rechtsmittel auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGHSt 27, 70 ;… Senatsbeschluß vom 20. Dezember 1991 a.a.O.;… Gollwitzer a.a.O. Rdnr. 3 Ruß a.a.O. Rdnr. 1;… Paulus a.a.O. Rdnr. 18;… Kleinknecht/Meyer-Goßner a.a.0 Rdnr. 6).

  • BGH, 03.05.1994 - GSSt 2/93

    Grundlegende Einschränkung der Anwendung der Rechtsprechung zur fortgesetzten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Für die neue Verhandlung weist der Senat darauf hin, daß die Annahme des Schöffengerichts, es handele sich bei den Diebstahlstaten des Angeklagten um eine fortgesetzte Handlung, mit dem Beschluß des Großen Senats für Strafsachen des Bundesgerichtshofs vom 3. Mai 1994 (BGHSt 40, 138 ) nicht vereinbar ist.
  • BGH, 05.11.1984 - AnwSt (R) 11/84

    Bindung des Ehrengerichts an die Feststellungen eines Strafurteils

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Es bestehen bereits erhebliche Zweifel daran, daß eine tabellarische Auflistung der von dem Amtsgericht gewählten Art geeignet ist, die grundsätzlich für jedes Strafurteil erforderliche (vgl. BGHSt 33, 59 ; 30, 225 ;… BGH NStZ 1992, 49 , Paulus a.a.O., § 267 Rdnr. 18 ff. ;… KK - Hürxthal, a.a.O., § 267 Rdnr. 3) klare, geschlossene, erschöpfende und aus sich heraus verständliche Sachdarstellung, zu ersetzen.
  • BGH, 13.10.1981 - 1 StR 471/81

    Verpflichtung des Tatrichters zur Darstellung der eigenverantwortlich getroffenen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Es bestehen bereits erhebliche Zweifel daran, daß eine tabellarische Auflistung der von dem Amtsgericht gewählten Art geeignet ist, die grundsätzlich für jedes Strafurteil erforderliche (vgl. BGHSt 33, 59 ; 30, 225 ;… BGH NStZ 1992, 49 , Paulus a.a.O., § 267 Rdnr. 18 ff. ;… KK - Hürxthal, a.a.O., § 267 Rdnr. 3) klare, geschlossene, erschöpfende und aus sich heraus verständliche Sachdarstellung, zu ersetzen.
  • OLG Düsseldorf, 03.12.1993 - 5 Ss OWi 370/93
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Das gilt insbesondere dann, wenn die Feststellungen zur Tat - auch zur inneren Tatseite - unvollständig, unklar oder widersprüchlich sind oder wenn sie den Unrechts- und Schuldgehalt der Tat nicht erkennen lassen (vgl. Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 1991 a.a.O. und vom 3. Dezember 1993 in NZV 1994, 117 = JMBI.
  • BGH, 24.09.1991 - 1 StR 382/91

    Voraussetzungen der Bezugnahme oder Verweisung auf Feststellungen eines in einem …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 04.04.1995 - 5 Ss 97/95
    Es bestehen bereits erhebliche Zweifel daran, daß eine tabellarische Auflistung der von dem Amtsgericht gewählten Art geeignet ist, die grundsätzlich für jedes Strafurteil erforderliche (vgl. BGHSt 33, 59 ; 30, 225 ; BGH NStZ 1992, 49 , Paulus a.a.O., § 267 Rdnr. 18 ff. ;… KK - Hürxthal, a.a.O., § 267 Rdnr. 3) klare, geschlossene, erschöpfende und aus sich heraus verständliche Sachdarstellung, zu ersetzen.
  • KG, 18.02.2013 - 1 Ss 281/12

    Wirksamkeit der Beschränkung der Berufung auf den Rechtsfolgenausspruch; …

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Senat…, Beschluss vom 1. Juli 2008 - [4] 1 Ss 151/08 [107/08] - Meyer-Goßner aaO Rn. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (vgl. Senat, Beschluss vom 10. Januar 2012 - [4] 121 Ss 1/12 [5/12] -).
  • OLG Hamm, 02.03.2017 - 2 RVs 7/17

    Mehrfache Verwendung eines falschen Kennzeichens als einheitliche Straftat

    Dementsprechend ist eine Beschränkung auf den Rechtsfolgenausspruch unwirksam, wenn die den Schuldspruch betreffenden Feststellungen - auch hinsichtlich der inneren Tatseite (vgl. hierzu BayObLGSt 1999, 96; OLG Düsseldorf VRS 64, 36; 67, 271; 89, 215 und 218; OLG Jena OLGSt StGB § 323a Nr. 5; OLG Koblenz VRS 65, 369; OLG Köln VRS 82, 39; OLG Oldenburg VRS 115, 364; KG…, Beschluss vom 7. Juni 2006 - [3] 1 Ss 487/05 [12/06] - Meyer-Goßner/Schmitt, a.a.O., Rdz. 16) - so unzureichend, unklar oder widersprüchlich sind, dass sie eine Beurteilung des Tatgeschehens und des Unrechtsgehaltes der Tat nicht ermöglichen und deshalb keine ausreichende Grundlage für die zu treffende Rechtsfolgenentscheidung bieten (KG Berlin, Urteil vom 18. Februar 2013 - (4) 1 Ss 281/12 (341/12) -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 19.03.1997 - 5 Ss 59/97
    Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung ist, daß sich der Rechtsbehelf auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Strafbefehls losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (…Karlsruher Komm. a.a.O., § 410 StPO , Rdnr. 12; vgl. zu § 318 StPO : BGHSt 27, 70 ; Senatsbeschlüsse vom 20. Dezember 1991 in NStZ 1992, 298 und vom 4. April 1995 - 5 Ss 97/95 - 37/95 I m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 16.09.1997 - 5 Ss 177/97
    Voraussetzung für eine wirksame Berufungsbeschränkung ist, daß sich das Rechtsmittel auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (vgl. Senatsbeschlüsse in NStZ 1992, 298 = StV 1992, 422 und in VRS 89 (1995), 215; BGHSt 27, 70, 72;… KK-Ruß, StPO , 3. Aufl., § 318 Rdnr. Rdnr. 1;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 43. Aufl., § 318 Rdnr. 6).
  • OLG Düsseldorf, 18.03.1997 - 5 Ss 13/97
    Voraussetzung für eine wirksame Beschränkung der Berufung im Sinne des § 318 Satz 1 StPO ist, daß sich das Rechtsmittel auf Beschwerdepunkte bezieht, die nach dem inneren Zusammenhang des Urteils losgelöst von seinen nicht angegriffenen Teilen rechtlich und tatsächlich selbständig beurteilt werden können, ohne eine Prüfung der Entscheidung im übrigen erforderlich zu machen (vgl. BGHSt 27, 70 ; Senatsbeschuß vom 4. April 1995 in VRS 89, 215 und vom 20. Dezember 1991 in NStZ 1992, 298 = StV 1992, 422 (Auszug) jeweils mit weiteren Nachweisen;… Kleinknecht/Meyer-Goßner, StPO , 42. Aufl., Rdnr. 6 zu § 318).
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