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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 24.06.1998 - 1 Ws 337/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7525
OLG Düsseldorf, 24.06.1998 - 1 Ws 337/98 (https://dejure.org/1998,7525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24.06.1998 - 1 Ws 337/98 (https://dejure.org/1998,7525)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 24. Juni 1998 - 1 Ws 337/98 (https://dejure.org/1998,7525)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    StGB § 56f Abs. 1 S. 1 Nr. 1

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NStZ-RR 1998, 334
  • VRS 95, 253
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (2)

  • OLG Düsseldorf, 20.07.1995 - 1 Ws 555/95

    Neue Straftat während Bewährungszeit; Widerruf der Strafaussetzung; Schuldspruch; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1998 - 1 Ws 337/98
    Hinzu kommt, daß die Strafkammer bei der Entscheidung über den Widerruf die gebotene (vgl. Senat StV 1996, 45 ) selbständige Prüfung und Feststellung unterlassen hat, ob und ab wann der Verurteilte die Straftat, deretwegen das Amtsgericht Neuss ihn - rechtskräftig - verurteilt hat, tatsächlich begangen hat.
  • OLG Düsseldorf, 06.05.1983 - 1 Ws 254/83

    Bewährungszeit; Straftat ; Widerruf der Strafaussetzung; Strafaussetzung; …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 24.06.1998 - 1 Ws 337/98
    Liegt die neue Straftat ohne irgendwelche Berührungs- oder Anknüpfungspunkte auf einem anderen Gebiet und ist deren Unrechts- und Schuldgehalt mit dem der früheren Tat(en) nicht vergleichbar, so ist besonders sorgfältig zu prüfen, ob der Verurteilte die mit der Strafaussetzung verknüpfte Erwartung enttäuscht hat (vgl. Senat StV 1983, 337 ;… Stree, a.a.O. S. 158 f).
  • KG, 23.05.2014 - 2 Ws 198/14

    Bewährungswiderruf wegen Auslandstat: Erfordernis der Anwendbarkeit deutschen …

    Rn. 11 Zwar ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).

    Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253;… Senat a.a.O.), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136;… Fischer, § 56f StGB Rdn. 4, 7;… Stree a.a.O.).

  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 477/13

    Bewährungswiderruf

    Rn. 9 Allerdings ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253;… Senat a.a.O.), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136;… Fischer, § 56f StGB Rdn. 4, 7;… Stree a.a.O.).

  • KG, 12.12.2013 - 2 Ws 478/13

    Bindung des Widerrufsgerichts an die Ausgangsverurteilung i.R.d. Widerrufs der …

    Allerdings ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136; ZfStrVo 1996, 247; Beschlüsse vom 28. März 2013 - 2 Ws 59/13 - und 30. April 2012 - 2 Ws 78/12 -) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Senat, Beschluss vom 7. Juni 2007 - 2 Ws 361/07 - juris; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.).

    Dies gilt aber dann nicht, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253;… Senat a.a.O.), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. Senat NStZ-RR 2001, 136;… Fischer, § 56f StGB Rdn. 4, 7;… Stree a.a.O.).

  • KG, 07.06.2007 - 2 Ws 361/07

    Widerruf der Strafaussetzung: Bewährungswiderruf aufgrund eines rechtskräftigen …

    Dabei muß die schuldhafte (vgl. KG StV 1988, 26) Begehung der Straftat zur Überzeugung des den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befindenden Gerichts feststehen (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118), ohne daß eine Bindung an die rechtskräftige Entscheidung eines anderen Gerichts gegeben ist (OLG Düsseldorf StV 1996, 45 und VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136;… Lackner/Kühl, StGB 25. Aufl., § 56 f Rdn. 3;… Tröndle/Fischer, StGB 54. Aufl., § 56 f, Rdn. 7; Stree in NStZ 1992, 153, 157).
  • OLG Braunschweig, 26.02.2016 - 1 Ws 5/16

    Auslandstaten als Anlass zum Widerruf einer Strafaussetzung zur Bewährung; …

    Die neue Tat muss im Widerrufsverfahren grundsätzlich nicht noch einmal aufgeklärt und bewiesen werden (KG NStZ 2015, 165. Etwas anderes gilt ausnahmsweise dann, wenn die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ 2015, 165), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatrichters nicht teilt (vgl. KG NStZ-RR 2001, 136).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 26/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf …

    aa) Voraussetzung für einen auf die Begehung einer neuen Straftat gestützten Widerruf der Strafaussetzung (§ 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB) ist, dass das die Bewährungsaufsicht führende Gericht bzw. das zugehörige Beschwerdegericht eine eigene Überzeugung von der schuldhaften Begehung der neuen Straftat gewonnen hat (ständige Senatsrechtsprechung, u.a. Beschluss vom 10. Juni 2009, Az.: 2 Ws 96 - 98/09; vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1998, 334;… Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 f Rdn. 12;… Groß in MünchKommStGB, § 56 f Rdn. 40).
  • OLG Saarbrücken, 08.05.2025 - 1 Ws 77/25

    Widerruf der Strafaussetzung bei Ankündigung eines Wiederaufnahmeantrags

    Rn. 3 Soweit der Widerruf der Strafaussetzung nach § 56f Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 StGB voraussetzt, dass die schuldhafte Begehung der neuen Tat zur Überzeugung des über den Widerruf der Strafaussetzung befindenden Gerichts feststeht (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118), ist das Widerrufsgericht - anders als hinsichtlich der Ausgangsverurteilung, die im Vollstreckungsverfahren vorbehaltlich einer rechtskräftigen Anordnung der Wiederaufnahme des Verfahrens nach § 370 Abs. 2 StPO nicht in Frage gestellt werden kann (vgl. KG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 477-478/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.) - an die rechtskräftige Entscheidung eines Gerichts im Anlassverfahren zwar nicht gebunden (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253; KG NStZ-RR 2001, 136; Stree NStZ 1992, 153, 156 f.), darf sich aber grundsätzlich auf ein rechtskräftiges Urteil stützen und dadurch die Überzeugung von Art und Ausmaß der Schuld des Täters gewinnen (vgl. OLG Zweibrücken StV 1991, 270; KG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 477-478/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.), wenn nicht im Einzelfall die Gründe des Urteils den Schuldspruch nicht tragen (vgl. OLG Düsseldorf StV 1996, 45; VRS 95, 253), dem Widerrufsgericht aufgrund anderer Beweismittel die Unschuld des Verurteilten bekannt ist oder es die Rechtsauffassung des Tatgerichts nicht teilt (vgl. KG…, Beschluss vom 12. Dezember 2013 - 2 Ws 477-478/13 -, juris Rn. 9 m.w.N.; Beschluss des 4. Strafsenats des Saarländischen Oberlandesgerichts vom 16. August 2021 - 4 Ws 132/21 - Senatsbeschluss vom 27. November 2015 - 1 Ws 226/15 -).
  • OLG Hamburg, 22.12.2011 - 2 Ws 140/10

    Strafvollstreckungsverfahren: Rechtsfolgen einer rechtsstaatswidrigen Verzögerung …

    aaa) Voraussetzung für einen auf die Begehung einer neuen Straftat gestützten Widerruf der Strafaussetzung (§ 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB) ist, dass das die Bewährungsaufsicht führende Gericht bzw. das zugehörige Beschwerdegericht eine eigene Überzeugung von der schuldhaften Begehung der neuen Straftat gewonnen hat (ständige Senatsrechtsprechung, u.a. mit näherer Begründung Beschluss vom 14. März 2011, Az.: 2 Ws 26 - 27/11, in "juris"; vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1998, 334;… Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 f Rdn. 12;… Groß in MünchKommStGB, § 56 f Rdn. 40).
  • KG, 01.12.2004 - 5 Ws 561/04

    Bewährungswiderruf wegen erneuter Straftatbegehung: Würdigung der Anlasstat

    Dabei muß die schuldhafte (vgl. KG StV 1988, 26) Begehung der Straftat zur Überzeugung des den Widerruf der Strafaussetzung zur Bewährung befindenden Gerichts feststehen (vgl. BVerfG NStZ 1987, 118 [BVerfG 04.12.1986 - 2 BvR 796/86] ), ohne daß eine Bindung an die rechtskräftige Entscheidung eines anderen Gerichts gegeben ist (OLG Düsseldorf; StV 1996, 45 [OLG Düsseldorf 20.07.1995 - 1 Ws 555/95] und VRS 95, 253 ; KG NStZ-RR 2001, 136;… Lackner/Kühl, StGB 24. Aufl., § 56 f Rdn. 3.;… Tröndle-Fischer, StGB 52. Aufl., § 56 f, Rdn. 7; Stree in NStZ 1992, 153, 157).
  • OLG Hamburg, 14.03.2011 - 2 Ws 27/11

    Bewährungswiderruf: Überzeugungsbildung von einer Widerrufsanlasstat; Widerruf …

    aa) Voraussetzung für einen auf die Begehung einer neuen Straftat gestützten Widerruf der Strafaussetzung (§ 56 f Abs. 1 S. 1 Nr. 1 StGB) ist, dass das die Bewährungsaufsicht führende Gericht bzw. das zugehörige Beschwerdegericht eine eigene Überzeugung von der schuldhaften Begehung der neuen Straftat gewonnen hat (ständige Senatsrechtsprechung, u.a. Beschluss vom 10. Juni 2009, Az.: 2 Ws 96 - 98/09; vgl. OLG Düsseldorf in NStZ-RR 1998, 334;… Hubrach in Leipziger Kommentar, StGB, 12. Aufl., § 56 f Rdn. 12;… Groß in MünchKommStGB, § 56 f Rdn. 40).
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