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   OLG Köln, 27.11.1987 - Ss 469/87 (Z)   

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OLG Köln, 27.11.1987 - Ss 469/87 (Z) (https://dejure.org/1987,15978)
OLG Köln, Entscheidung vom 27.11.1987 - Ss 469/87 (Z) (https://dejure.org/1987,15978)
OLG Köln, Entscheidung vom 27. November 1987 - Ss 469/87 (Z) (https://dejure.org/1987,15978)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • VRS 74, 372
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 10.07.2019 - 3 RBs 82/19

    Abweichung von Regelgeldbuße bei außergewöhnlich guten wirtschaftlichen

    Insofern ist zu unterscheiden zwischen "geringfügigen Ordnungswidrigkeiten" im Bereich zwischen 55, 00 und 250, 00 EUR, bei denen die wirtschaftlichen Verhältnisse berücksichtigt werden können, aber nicht müssen, und solchen im Bereich bis zu 55, 00 EUR, bei denen eine Berücksichtigung wegen der Regelung in § 17 Abs. 3 Satz 2, 2. Halbsatz OWiG in der Regel untersagt ist (so bereits OLG Köln, VRS 74, 372).
  • OLG Köln, 06.03.2013 - 1 RBs 63/13

    Verletzung rechtlichen Gehörs durch willkürliche Ablehnung eines Beweisantrags im

    Die rechtsfehlerhafte Ablehnung von Beweisanträgen kann im Bußgeldverfahren grundsätzlich nur im Rahmen einer Aufklärungsrüge beanstandet werden (Senat VRs 74, 372; VRs 75, 119).
  • OLG Köln, 04.02.1994 - Ss 33/94
    Es kommt auf das Gewicht der Ergebnisse der bisherigen Beweisaufnahme im Verhältnis zu den beantragten Beweisen an (vgl. Senat VRS 74, 372; Göhler a.a.O. § 77 Rn. 11 m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 31.07.2023 - 1 ORBs 77/23

    Lichtbild, Täteridentifizierung, Urteilsgründe, Beweisantrag, Ablehnung wegen

    Die Ablehnung von Beweisanträgen nach § 77 Abs. 2 Nr. 2, § 244 Abs. 3, Abs. 4 S. 1 StPO hat auch im Bußgeldverfahren durch begründeten Gerichtsbeschluss zu erfolgen, wobei sich die Begründung nicht auf eine Wiedergabe des Gesetzestextes beschränken darf (BGH Beschl. v. 24.10.1979, NStZ 1981, 96 [Pf/M]; OLG Köln VRS 74, 372; 75, 119; VRS 88, 203).
  • OLG Köln, 19.10.1990 - Ss 490/90

    Beweisantrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens und auf

    Die Voraussetzungen dieser Ablehnungsmöglichkeit - wenn das Amtsgericht sie gemeint haben sollte - lagen im vorliegenden Fall schon deshalb nicht vor, weil sie beschränkt ist auf Verfahren, die eine geringfügige Ordnungswidrigkeit zum Gegenstand haben, in denen es also um keine höhere Geldbuße als 75, 00 DM geht (SenE VRS 74, 372; 75, 119; SenE vom 16.01.1990 - Ss 6/90; OLG Düsseldorf VRS 78, 140; Göhler, OWiG, 9. Aufl., § 77 RNr. 20; Senge in KK-OWiG, § 77 RNR. 23).
  • OLG Köln, 20.12.1988 - Ss 656/88

    Ordnungswidrigkeitenverfahren: Verletzung der Aufklärungspflicht durch

    Deshalb ist es in Fällen, in denen kein einzelner Belastungszeuge, sondern eine durch gemeinsame Dienstausübung miteinander verbundene Zeugengruppe auftritt, aus Gründen einer verläßlichen Wahrheitserforschung, in der Regel angebracht, benannte "Gegenzeugen" zu vernehmen (SenE VRS 74, 372, 375), schon damit dem Betroffenen nicht der unzutreffende Eindruck vermittelt wird, das Tatgericht verlasse sich unbesehen auf die Aussagen von Polizeibeamten und betrachte andere Zeugen als "Zeugen zweiter Klasse", denen nur eine geringere Glaubwürdigkeit zukomme.
  • OLG Köln, 04.04.2000 - Ss 76/00

    Ergänzung eines Schuldspruches im Revisionsurteil; Fahrlässige Gefährdung des

    Ein selbständiger Anfechtungsgrund kann also darin gefunden werden, dass ein Beweisantrag entgegen § 34 StPO nicht durch gerichtlichen Beschluss beschieden oder dass die Ablehnung nicht begründet worden ist (vgl. zu § 77 OWiG: SenE v. 13.10.1987 - Ss 496/87 Z - = VRS 74, 210 [211]; SenE v. 27.11.1987 - Ss 460/87 Z - = VRS 74, 372 [374 f.]; SenE v. 15.03.1988 - Ss 72/88 Z - = VRS 75, 119 [120 f.]; OLG Koblenz LRE 18, 283; Göhler, OWiG, 12. Aufl., § 77 Rdnr. 28).
  • OLG Celle, 27.11.2000 - 322 Ss 172/00

    Ablehnung eines Beweisantrags ; Beweiserhebung ; Zeugenaussage ; Entkräftung ;

    Diese Einschränkungen gelten auch in Fällen, in denen nicht ein einzelner Belastungszeuge vernommen worden ist, sondern eine durch gemeinsame Dienstausübung miteinander verbundene Zeugengruppe, z. B. - wie hier - zwei Polizeibeamte; denn sie können ein gemeinsames Interesse daran haben, den zur Anzeige gebrachten Sachverhalt möglichst abgestimmt darzustellen (vgl. OLG Köln VRS 74, 372 und 88, 376).
  • KG, 06.07.2018 - 3 Ws (B) 186/18

    Ablehnung eines Beweisantrags bei nicht "naheliegender" Verwechslung

    Dabei sind das Gewicht und die Verlässlichkeit entscheidend, die den Ergebnissen der bisherigen Beweisaufnahme im Verhältnis zu dem zusätzlich beantragten Beweis nach der gesamten Beweislage zukommen (vgl. OLG Köln VRS 74, 372; OLG Düsseldorf NStZ-RR 1999, 183; Seitz/Bauer in Göhler, OWiG 17. Aufl., § 77 Rn. 11).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 53 Ss OWi 231/19

    Anforderungen an die Ablehnung eines Beweisantrags im

    Auch im Bußgeldverfahren darf ein nicht lediglich hilfsweise gestellter Beweisantrag jedoch nur durch begründeten Beschluss gemäß § 244 Abs. 6 StPO abgelehnt werden (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 7. Februar 2014 - 2RBs 6/14 - OLG Köln, VRS 74, 372; Bayerisches Oberstes Landegericht, VRS 71, 198).
  • OLG Brandenburg, 11.06.2019 - 1 Ss OWi 129/19
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