Rechtsprechung
| VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen
Der haushaltsrechtliche Grundsatz der sachlichen Spezialität hat Verfassungsrang
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Sonstiges (3)
Papierfundstellen
- NVwZ 1995, 159
- DVBl 1994, 860
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.1992 - VerfGH 1/91
Haushaltsrechtliche Befugnisse: überplanmäßige Ausgaben - globaler …
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92
Der haushaltsrechtliche Grundsatz der sachlichen Spezialität hat Verfassungsrang (Bestätigung von verfassungsgerichtshof NW, Urteil vom 28. Januar 1992 - VerfGH 1/91 -, NWVBI 1992, 129 = DÖV 1992, 576).Der Verfassungsgerichtshof hat den Grundsatz der sachlichen Spezialität in seinem Urteil vorn 28. Januar 1992 - VerfGH 1/91 - (NWVBI 1992, 129 = DÖV 1992, 576) deshalb nicht als bloßes Ordnungsprinzip bei der Aufstellung des Haushaltsplanes angesehen, sondern ihm eine das parlamentarische Budgetrecht sichernde Funktion und damit Verfassungsrang zuerkannt.
- BVerfG, 18.12.1984 - 2 BvE 13/83
Atomwaffenstationierung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92
Das folgt ungeachtet der weitergefaßten Formulierung des Antrags aus der Antragsbegründung, die bei der Auslegung des Begehrens und der Bestimmung des Verfahrensgegenstandes mit heranzuziehen ist (BVerfGE 68, 1 [63 f. und 68 f.li 60, 374 [378];… BendajKlein, Lehrbuch des Verfassungsprozeßrechts, 1991, Rdnr. 961). - BVerfG, 25.05.1977 - 2 BvE 1/74
Haushaltsüberschreitung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92
Haushaltsgesetz und Haushaltsplan haben vor diesem Hintergrund die Funktion eines staats leitenden Hoheitsaktes, der eine wirtschaftliche Grundsatzentscheidung für die zentralen Bereiche der Politik während des Planungs zeitraums enthält (BVerfGE 45, 1 [32]; 70, 324 [355]; 79, 311 [328 f.]). - BVerfG, 14.01.1986 - 2 BvE 14/83
Haushaltskontrolle der Nachrichtendienste
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92
Haushaltsgesetz und Haushaltsplan haben vor diesem Hintergrund die Funktion eines staats leitenden Hoheitsaktes, der eine wirtschaftliche Grundsatzentscheidung für die zentralen Bereiche der Politik während des Planungs zeitraums enthält (BVerfGE 45, 1 [32]; 70, 324 [355]; 79, 311 [328 f.]). - BVerfG, 18.04.1989 - 2 BvF 1/82
Staatsverschuldung
Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 10/92
Haushaltsgesetz und Haushaltsplan haben vor diesem Hintergrund die Funktion eines staats leitenden Hoheitsaktes, der eine wirtschaftliche Grundsatzentscheidung für die zentralen Bereiche der Politik während des Planungs zeitraums enthält (BVerfGE 45, 1 [32]; 70, 324 [355]; 79, 311 [328 f.]).
- StGH Hessen, 27.10.2021 - P.St. 2783
Urteil des Staatsgerichtshofes zu den Normenkontrollanträgen zum …
- VerfGH NRW, Urteil vom 28.01.1992 - 1/91 -, NVwZ 1992, 470 [471] = juris, Rn. 33 f.; Urteil vom 03.05.1994 - 10/92 -, NVwZ 1995, 159 [160] = juris, Rn. 119 ff.; Urteil vom 14.05.1996 - 5/95 -, juris, Rn. 71 ff.; StGH Bremen, Urteil vom 10.10.1997 - 6/96 -, juris, Rn. 72 ff.; Kube, in: Maunz/Dürig, GG, Art. 110 Rn. 119 ff. (Stand: Jan. 2021); Gröpl, in: Kahl/Waldhoff/Walter, Bonner Kommentar GG, Bd. 21, Art. 110 Rn. 176 ff. (Stand: Sept. 2015); Heintzen, in: von Münch/Kunig, GG, Bd. 2, 7. Aufl. 2021, Art. 110 Rn. 22 ff. -. - VerfGH Sachsen, 28.08.2009 - 41-I-08
Verletzung des Budgetrechts des Sächsischen Landtages durch die Vorgänge um die …
Überschreitet die Verwaltung die im Haushaltsplan enthaltene Ermächtigung, verletzt dies das Budgetrecht des Sächsischen Landtages, wenn nicht die Ausnahmebefugnisse des Art. 96 SächsVerf eröffnet sind (vgl. VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [160]).Von der Übernahme einer Gewährleistung kann allerdings nur die Rede sein, wenn die eingegangenen finanziellen Risiken ihrem Gegenstand und Umfang nach neu sind und künftig zusätzliche Belastungen nach sich ziehen können (vgl. VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [161];… Höfling/Rixen, a.a.O., Rn. 163).
Die in der Ermächtigungsnorm enthaltene Zweckbindung ist nicht bloßes Ordnungsprinzip, sondern Ausdruck der das organschaftliche Verhältnis von Regierung und Parlament prägenden budgetrechtlichen Aufgabenverteilung, innerhalb derer es dem Haushaltsgesetzgeber obliegt, den Einsatz der Haushaltsmittel über eine Zweckbestimmung zu steuern (vgl. VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [160]).
Berührt wird das Budgetrecht nicht nur bei Aufstellung und Vollziehung konkreter Haushaltspläne (vgl. BVerfGE 20, 56 [91]; VerfGH NRW NVwZ 1995, 159 [160]).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.09.2025 - VerfGH 32/23
Organstreitverfahren wegen einer Verletzung des Budgetrechts des Landtags durch …
Die verfassungsrechtlichen Befugnisse des Landtags sind auch dann berührt, wenn im Rahmen des Haushaltsvollzugs die Zweckbestimmungen des Haushaltsplans bzw. eines Sondervermögens missachtet werden (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 122).Mit diesen Vorschriften weist die Verfassung dem Landtag die prinzipiell ausschließliche Befugnis zu, über die Ausgaben zu entscheiden, die in Durchführung des für die nachfolgende Haushaltsperiode in Aussicht genommenen Regierungsprogramms getätigt werden dürfen (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 118…, vom 14. Mai 1996 - VerfGH 5/95, OVGE 45, 308 = juris, Rn. 71, …und vom 30. Oktober 2012 - VerfGH 12/11, OVGE 55, 285 = juris, Rn. 51).
Haushaltsgesetz und Haushaltsplan haben vor diesem Hintergrund die Funktion eines staatsleitenden Hoheitsaktes, der eine wirtschaftliche Grundsatzentscheidung für die zentralen Bereiche der Politik während des Planungszeitraums enthält und das Finanzgebaren der Regierung wirksam steuern soll (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 119 f., …und vom 14. Mai 1996 - VerfGH 5/95, OVGE 45, 308 = juris, Rn. 71).
Vielmehr sind die verfassungsrechtlichen Befugnisse des Landtags auch dann berührt, wenn im Rahmen des Haushaltsvollzugs die Zweckbestimmungen des Haushaltsplans bzw. eines Sondervermögens missachtet werden (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 122, …und vom 14. Mai 1996 - VerfGH 5/95, OVGE 45, 308 = juris, Rn. 71; VerfGH SN…, Urteil vom 28. August 2009 - Vf. 41-I-08, LVerfGE 20, 348 = juris, Rn. 149).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2026 - VerfGH 33/23 Nur unter dieser Voraussetzung kann der Landtag seiner verfassungsrechtlichen Aufgabe gerecht werden, durch den Haushaltsplan das Finanzgebaren der Regierung wirksam zu steuern (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 119, und vom 14. Mai 1996 - VerfGH 5/95, OVGE 45, 308 = juris, Rn. 71).
Im Unterschied dazu hätte der Haushaltsgesetzgeber im Haushaltsplan alle voraussehbaren Ausgaben des Landes erfassen und zugleich auf bestimmte Zwecke spezialisieren müssen (vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 119, und vom 14. Mai 1996 - VerfGH 5/95, OVGE 45, 308 = juris, Rn. 71;… Tettinger, in: Löwer/Tettinger, LV NRW, 2002, Art. 81 Rn. 21).
Der Verfassungsgerichtshof hat in früheren Entscheidungen (…VerfGH NRW, Urteile vom 28. Januar 1992 - VerfGH 1/91, NWVBl. 1992, 129 = juris, Rn. 33, vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92, OVGE 44, 278 = juris, Rn. 121 f., …und vom 14. Mai 1996 - VerfGH 5/95, OVGE 45, 308 = juris, Rn. 72) festgestellt, dass der in § 45 Abs. 1 Satz 1 LHO konkretisierte haushaltsrechtliche Grundsatz der sachlichen Spezialität den Rang von materiellem Verfassungsrecht besitzt.
- VerfGH Berlin, 21.03.2003 - VerfGH 6/01
Abschluß einer Zielvereinbarung des Senats mit Berliner Stadtreinigungsbetrieben …
Wesentliches Kriterium für das Vorliegen staatlicher Kreditaufnahmen oder der staatlichen Übernahme von Sicherheiten ist vielmehr, daß das Land finanzielle Risiken eingeht, die zusätzliche Belastungen künftiger Haushaltsjahre nach sich ziehen können (VerfGH NW, Urteil vom 3. Mai 1994 - VerfGH 10/92 - DVBl. 1994, 860 ). - VerfGH Rheinland-Pfalz, 20.11.1996 - VGH N 3/96 Vom Zweck des parlamentarischen Budgetrechts her ist es deshalb verfassungsrechtlich geboten, daß Verpflichtungsgeschäfte, die sich auf Ausgaben in künftigen Jahren beziehen und nicht der laufenden Verwaltung zuzurechnen sind, nur mit parlamentarischer Ermächtigung geschlossen werden (s. auch VerfGH NW, DVBl 1994, 860 [861]).
- VerfGH Nordrhein-Westfalen, 03.05.1994 - VerfGH 19/92
Verletzung des parlamentarischen Budgetrechts des Landtages durch das Tätigen …
Der Organstreit betrifft - ebenso wie das Verfahren VerfGH 10/92 - Maßnahmen bei der Vorbereitung und Durchführung des von der Landesregierung geförderten Projekts "Neue Mitte Oberhausen".Wegen der weiteren Einzelheiten wird auf den Akteninhalt sowie auf die Akten des Verfahrens VerfGH 10/92 einschließlich der zugehörigen Beiakten 1 - 52 Bezug genommen.
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