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Weitere Entscheidung unten: VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020

Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2022,12444
VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20 (https://dejure.org/2022,12444)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27.04.2022 - VerfGH 130/20 (https://dejure.org/2022,12444)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 27. April 2022 - VerfGH 130/20 (https://dejure.org/2022,12444)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)

    Notwendige Auslagen nicht zu Lasten der Landeskasse - Willkürlich, wenn keine Begründung

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BVerfG, 13.10.2015 - 2 BvR 2436/14

    Kosten- und Auslagenentscheidung bei Verfahrenseinstellung aus …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20
    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 21;… vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 29).

    Rn. 8 Dieser materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab verlangt mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Recht und Gesetz eine Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 22).

    Anders als in Fällen, in denen eine Begründung vorhanden ist und auf ihre Vertretbarkeit geprüft werden kann, kann Willkür im Falle des Fehlens einer Begründung schon dann vorliegen, wenn eine andere Entscheidung - hier gerichtet auf die Erstattung notwendiger Auslagen als dem gesetzlichen Regelfall - nahegelegen hätte und eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen hiervon fehlt (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 33;… vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4;… vgl. zur Frage der Berufungszulassung Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 33).

  • BVerfG, 24.09.2014 - 2 BvR 2782/10

    Gebot des effektiven Rechtsschutzes verlangt Ausschöpfung sämtlicher …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20
    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (…BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015 - 2 BvR 2436/14 - juris Rn. 21; vom 24. September 2014 - 2 BvR 2782/10 - juris Rn. 29).
  • BVerfG, 12.03.2008 - 2 BvR 378/05

    Zulassung der Berufung wegen grundsätzlicher Bedeutung der Rechtssache im …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20
    Anders als in Fällen, in denen eine Begründung vorhanden ist und auf ihre Vertretbarkeit geprüft werden kann, kann Willkür im Falle des Fehlens einer Begründung schon dann vorliegen, wenn eine andere Entscheidung - hier gerichtet auf die Erstattung notwendiger Auslagen als dem gesetzlichen Regelfall - nahegelegen hätte und eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen hiervon fehlt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 33;… vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4; vgl. zur Frage der Berufungszulassung Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 33).
  • BVerfG, 25.02.1993 - 2 BvR 251/93

    Verfassungsmäßigkeit des § 78 Abs. 5 Satz 1 AsylVfG

    Auszug aus VerfGH Berlin, 27.04.2022 - VerfGH 130/20
    Anders als in Fällen, in denen eine Begründung vorhanden ist und auf ihre Vertretbarkeit geprüft werden kann, kann Willkür im Falle des Fehlens einer Begründung schon dann vorliegen, wenn eine andere Entscheidung - hier gerichtet auf die Erstattung notwendiger Auslagen als dem gesetzlichen Regelfall - nahegelegen hätte und eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen hiervon fehlt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 33; vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4;… vgl. zur Frage der Berufungszulassung Beschluss vom 12. März 2008 - 2 BvR 378/05 - juris Rn. 33).
  • VerfGH Saarland, 27.11.2023 - Lv 15/22

    Kostenhaftung des Halters; Einstellung des Verfahrens; Begründung des Absehens …

    Dies ist etwa der Fall, wenn eine offensichtlich einschlägige Norm nicht berücksichtigt oder der Inhalt einer Norm in krasser Weise missdeutet oder sonst in nicht mehr nachvollziehbarer Weise angewendet wird (zuletzt BVerfG, Beschluss v. 21.3.2023 - 1 BvR 1620/22; BVerfG, Beschluss vom 13. Oktober 2015- 2 BvR 2436/14 - juris, BVerfGE 89, 1; 96, 189, stRspr; VerfGH Berlin Beschluss v. 27.4.2022 - VerfGH 130/20, BeckRS 2022, 11832; SVerfGH, Beschluss vom 16.10.2019, Lv 7/19 m. w. N.).

    Denn der oben dargelegte materiell-verfassungsrechtliche Prüfungsmaßstab zur Beurteilung einer objektiv willkürlichen Entscheidung verlangt mit Rücksicht auf die Bindung des Richters an Recht und Gesetz eine Begründung auch letztinstanzlicher Entscheidungen jedenfalls dann und insoweit, als von dem eindeutigen Wortlaut einer Rechtsnorm abgewichen wird und der Grund hierfür sich nicht schon eindeutig aus den den Beteiligten bekannten und für sie ohne Weiteres erkennbaren Besonderheiten des Falles ergibt (BVerfG…, Beschluss vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 22; VerfGH Berlin Beschluss v. 27.4.2022 - VerfGH 130/20 - a. a. O.).

    Anders als in Fällen, in denen eine Begründung vorhanden ist und auf ihre Vertretbarkeit geprüft werden kann, kann Willkür im Falle des Fehlens einer Begründung schon dann vorliegen, wenn eine andere Entscheidung - hier gerichtet auf die Erstattung notwendiger Auslagen als dem gesetzlichen Regelfall - nahegelegen hätte und eine nachvollziehbare Begründung für das Abweichen hiervon fehlt (…vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 13. Oktober 2015, a. a. O., Rn. 33;… vom 25. Februar 1993 - 2 BvR 251/93 - juris Rn. 4; VerfGH Berlin Beschluss v. 27.4.2022 - VerfGH 130/20, a. a. O.).

  • VerfGH Berlin, 13.05.2025 - VerfGH 94/23

    Keine Verletzung des Willkürverbots aus Art 10 Abs 1 Verf BE durch Versagung der …

    Die Auslegung des Gesetzes und seine Anwendung auf den Einzelfall sind vielmehr Sache der Fachgerichte und der Nachprüfung durch den Verfassungsgerichtshof grundsätzlich entzogen (Beschluss vom 27. April 2022 - VerfGH 130/20 - Rn. 7).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - VerfGH 130/20.VB-1   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2020,27456
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - VerfGH 130/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,27456)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2020 - VerfGH 130/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,27456)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2020 - VerfGH 130/20.VB-1 (https://dejure.org/2020,27456)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.01.2020 - VerfGH 63/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsantrags

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - VerfGH 130/20
    Rügt der Beschwerdeführer der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens, obliegt es ihm, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (hier: Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16…, vom 28. April 2020 - VerfGH 31/20.VB-3, juris, Rn. 4, …und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 73/20.VB-1, juris, Rn. 3.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 28.04.2020 - VerfGH 31/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Verfahrensverzögerungen in einem umgangsrechtlichen …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - VerfGH 130/20
    Rügt der Beschwerdeführer der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens, obliegt es ihm, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (hier: Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16, vom 28. April 2020 - VerfGH 31/20.VB-3, juris, Rn. 4, …und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 73/20.VB-1, juris, Rn. 3.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.03.2020 - VerfGH 67/19

    Verfassungsbeschwerde gegen die Einstellung eines strafrechtlichen …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - VerfGH 130/20
    Rn. 3 Aus dem Vortrag des Beschwerdeführers muss sich danach u. a. ergeben, dass die Zulässigkeitsvoraussetzungen der Verfassungsbeschwerde erfüllt sind (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 17. März 2020 - VerfGH 67/19.VB-2, juris, Rn. 2 m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.06.2020 - VerfGH 73/20

    Verfassungsbeschwerde wegen Steuerrechts

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 17.09.2020 - VerfGH 130/20
    Rügt der Beschwerdeführer der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens, obliegt es ihm, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (hier: Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (…vgl. VerfGH NRW, Beschlüsse vom 28. Januar 2020 - VerfGH 63/19.VB-2, juris, Rn. 16…, vom 28. April 2020 - VerfGH 31/20.VB-3, juris, Rn. 4, und vom 16. Juni 2020 - VerfGH 73/20.VB-1, juris, Rn. 3.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 27.04.2021 - VerfGH 115/20

    Verfassungsbeschwerde gegen die Nichtzulassung der Berufung in einem …

    Rügt die Beschwerdeführerin der Sache nach eine unzumutbar lange Dauer des gerichtlichen Verfahrens, obliegt es ihr, zunächst die einfachrechtlich eröffneten Rechtsbehelfe zur Beschleunigung des Verfahrens (hier: Verzögerungsrüge nach § 198 Abs. 3 Satz 1 GVG und Antrag auf Entschädigung nach § 198 Abs. 1 Satz 1 GVG) zu ergreifen (vgl. VerfGH NRW, Beschluss vom 17. September 2020 - VerfGH 130/20.VB-1, juris, Rn. 5 m. w. N.).
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