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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07, VerfGH 164 A/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,26738
VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07, VerfGH 164 A/07 (https://dejure.org/2008,26738)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25.04.2008 - VerfGH 164/07, VerfGH 164 A/07 (https://dejure.org/2008,26738)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, VerfGH 164 A/07 (https://dejure.org/2008,26738)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Untersuchungshaft und die Fortdauer der Untersuchungshaft über die Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs.1 Strafprozessordnung (StPO) hinaus; Anforderungen an eine Rüge einer Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen; ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verfassungsbeschwerde gegen die Anordnung einer Untersuchungshaft und die Fortdauer der Untersuchungshaft über die Sechs-Monats-Frist des § 121 Abs.1 Strafprozessordnung (StPO) hinaus; Anforderungen an eine Rüge einer Verletzung des Beschleunigungsgebots in Haftsachen; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NStZ 2010, 201
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (21)

  • VerfGH Berlin, 17.04.2007 - VerfGH 39/07

    Verletzung des Freiheitsgrundrechts durch mangelnde Begründungstiefe bei …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Bei einer besonderen Haftfortdauerprüfung nach §§ 121 f. StPO sind keine zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Entscheidung in der Zukunft liegenden Tatsachen zu berücksichtigen (Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - zitiert nach juris, Rn. 27), es sei denn, es handelt sich um Verfahrensverzögerungen, die für das prüfende Gericht eindeutig absehbar sind (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 2006, 668 ; EuGRZ 2007, 590 ; 591 ).

    Deren Zweck ist nicht seine Bestrafung, sondern die Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - zitiert nach juris, Rn. 16, für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21).

    Er steht damit zugleich in Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot (…vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - zitiert nach juris, Rn. 18, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 16 , für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21 m. w. N.).

    An den zügigen Fortgang des Verfahrens sind dabei umso strengere Anforderungen zu stellen, je länger die Untersuchungshaft schon andauert (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 a. a. O. Rn. 17;… für das Bundesrecht: BVerfG a. a. O.).

    Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB begründet deshalb besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ;… vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197/ A/04 - juris Rn. 18; vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 21; für das Bundesrecht: BVerfGE 109, 190 ).

  • VerfGH Berlin, 02.12.1993 - VerfGH 89/93

    Zur Prüfungsbefugnis des VerfGH Berlin bzgl in Anwendung von Bundesrecht …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB begründet deshalb besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ;… vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197/ A/04 - juris Rn. 18;… vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 21; für das Bundesrecht: BVerfGE 109, 190 ).

    Rn. 45 Demgegenüber ist die Feststellung und die Würdigung der Voraussetzungen für die Anordnung und den Vollzug der Untersuchungshaft - insbesondere die Frage des dringenden Tatverdachts und der Fluchtgefahr - grundsätzlich Sache der Fachgerichte und der Überprüfung durch den Verfassungsgerichtshof entzogen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; für das Bundesrecht: BVerfG, EuGRZ 2007, 590).

  • BVerfG, 06.06.2007 - 2 BvR 971/07

    Aufrechterhaltung von Untersuchungshaft anlässlich der ersten besonderen …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Deren Zweck ist nicht seine Bestrafung, sondern die Sicherung der Durchführung des Strafverfahrens gegen den Beschwerdeführer (vgl. Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - zitiert nach juris, Rn. 16, für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21).

    Er steht damit zugleich in Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot (…vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - zitiert nach juris, Rn. 18, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 16 , für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21 m. w. N.).

  • VerfGH Berlin, 07.12.2004 - VerfGH 197/04
    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Er steht damit zugleich in Zusammenhang mit dem Beschleunigungsgebot (vgl. Beschluss vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197 A/04 - zitiert nach juris, Rn. 18…, Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 16 , für das Bundesrecht: BVerfG, Kammerbeschluss vom 6. Juni 2007 - 2 BvR 971/07 - , Rn. 21 m. w. N.).

    Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB begründet deshalb besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ; vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197/ A/04 - juris Rn. 18;… vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 21; für das Bundesrecht: BVerfGE 109, 190 ).

  • BVerfG, 10.02.2004 - 2 BvR 834/02

    Nachträgliche Sicherungsverwahrung

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Art. 8 Abs. 1 Satz 2 VvB begründet deshalb besondere verfahrensrechtliche Anforderungen, die Maßstäbe für die Aufklärung des Sachverhalts und damit für eine hinreichende tatsächliche Grundlage richterlicher Entscheidungen setzen (vgl. Beschluss vom 2. Dezember 1993 - VerfGH 89/93 - LVerfGE 1, 169 ;… vom 7. Dezember 2004 - VerfGH 197/04, 197/ A/04 - juris Rn. 18;… vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - juris Rn. 21; für das Bundesrecht: BVerfGE 109, 190 ).
  • BVerfG, 16.03.2006 - 2 BvR 170/06

    Untersuchungshaft (Verhältnismäßigkeit); Beschleunigungsgebot (Haftsache); …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    In der Regel sind in einem Beschluss über die Anordnung der Fortdauer der Untersuchungshaft aktuelle Ausführungen zu dem weiteren Vorliegen ihrer Voraussetzungen, zur Abwägung zwischen dem Freiheitsgrundrecht des Beschuldigten und dem Strafverfolgungsinteresse der Allgemeinheit sowie zur Frage der Verhältnismäßigkeit geboten (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, StV 2006, 248 ; 251 ; 2007, 254 ).
  • BVerfG, 29.11.2005 - 2 BvR 1737/05

    Freiheit der Person (keine Aufrechterhaltung eines außer Vollzug gesetzten …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Bei einer besonderen Haftfortdauerprüfung nach §§ 121 f. StPO sind keine zum Zeitpunkt des Erlasses der angegriffenen Entscheidung in der Zukunft liegenden Tatsachen zu berücksichtigen (…Beschluss vom 17. April 2007 - VerfGH 39/07, 39 A/07 - zitiert nach juris, Rn. 27), es sei denn, es handelt sich um Verfahrensverzögerungen, die für das prüfende Gericht eindeutig absehbar sind (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, NJW 2006, 668 ; EuGRZ 2007, 590 ; 591 ).
  • BVerfG, 09.02.1982 - 1 BvR 1379/80

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör durch fehlerhafte Anwendung von …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 04.04.2006 - 2 BvR 523/06

    Freiheit der Person; Untersuchungshaft; Entscheidung über die Haftfortdauer …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Dabei sind Bezugnahmen auf vorangegangene Haftfortdauerentscheidungen - selbst bei weitgehend unverändertem Sachverhalt - nur in engen Grenzen statthaft, weil sich die für eine Haftfortdauer maßgeblichen Umstände angesichts der seit der letzten Entscheidung verstrichenen Zeit in ihrer Gewichtigkeit verschieben können (vgl. für das Bundesrecht: BVerfG, StV 2006, 251 m.w.N.).
  • BVerfG, 30.01.1985 - 1 BvR 876/84

    Rechtlich nicht mehr gerechtfertigte Auslegung eines Ersturteils durch das …

    Auszug aus VerfGH Berlin, 25.04.2008 - VerfGH 164/07
    Diesem Recht entspricht die Pflicht des Gerichts, die Ausführungen der Verfahrensbeteiligten zur Kenntnis zu nehmen und in Erwägung zu ziehen (vgl. Beschluss vom 16. November 1995 - VerfGH 48/94 - LVerfGE 3, 113 ; st. Rspr.; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 54, 117 ; 60, 1 ; 69, 145 ).
  • BVerfG, 19.09.2007 - 2 BvR 1847/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Verletzung des Beschleunigungsgebots …

  • BVerfG, 29.04.1980 - 2 BvR 1441/79

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Anwendung von Präklusionsvorschriften …

  • VerfGH Berlin, 16.11.1995 - VerfGH 48/94

    Aufhebung eines Beschlusses im Bußgeldverfahren wegen Verletzung des Rechts auf …

  • BVerfG, 08.08.2007 - 2 BvR 1609/07

    Substantiierung der Verfassungsbeschwerde (Beschleunigungsgebot in Haftsachen; …

  • VerfGH Berlin, 12.07.1994 - VerfGH 94/93

    Überprüfung einer auf AuslG 1990 § 45 gestützten Ausweisung und Anordnung ihrer …

  • VerfGH Berlin, 11.01.1995 - VerfGH 81/94

    Amtsgerichtliche Entscheidung zur Bemessung des Schadensersatzes wegen …

  • VerfGH Berlin, 07.09.1994 - VerfGH 69/94

    Anforderungen an die Substantiierung einer Verfassungsbeschwerde - Darlegung der …

  • VerfGH Berlin, 06.02.1998 - VerfGH 80/96

    Herabsetzung der Altersgrenze für Prüfingenieure für Baustatik auf 65 Jahre …

  • OLG Koblenz, 26.09.2006 - 1 Ws 601/06

    Untersuchungshaft: Aufhebung des Haftbefehls bei Verletzung des …

  • OLG Dresden, 13.10.2006 - 1 Ws 207/06

    Strafprozessrecht: Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus, Verletzung des …

  • OLG Hamburg, 26.05.1993 - 2 Ws 270/93

    Untersuchungshaft; Aufhebung des Haftbefehls; Versäumnisse mehrerer …

  • VerfGH Berlin, 23.01.2013 - VerfGH 37/11

    Verletzung der Berufsfreiheit durch Streitwertfestsetzung auf den Auffangwert im …

    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 45; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • KG, 06.10.2008 - 4 Ws 89/08

    Fortdauer der Untersuchungshaft: (Un-) Verhältnismäßigkeit unter Berücksichtigung …

    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH, Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH, Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.

    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH, Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).

  • VerfGH Berlin, 25.04.2013 - VerfGH 180/12

    Begründete Verfassungsbeschwerde gegen Bewährungswiderruf unter Verstoß gegen die …

    Dieses verfassungsrechtliche Prinzip soll sicherstellen, dass keine Strafe ohne Schuld verhängt wird und der Strafanspruch des Staates in einem justizförmig geordneten Verfahren durchgesetzt wird, das eine wirksame Sicherung der Grundrechte des Beschuldigten gewährleistet (vgl. Beschlüsse vom 12. Juli 1994 - VerfGH 94/93 - Rn. 26 und 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 30).
  • VerfGH Berlin, 19.06.2013 - VerfGH 174/11

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde gegen Nichtvergütung eines Dolmetschers während …

    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. Beschlüsse vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 45; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
  • KG, 06.10.2008 - 1 AR 1185/08

    Wichtiger Grund für die Fortdauer der Untersuchungshaft über sechs Monate hinaus

    Unter Zugrundelegung des bereits im Senatsbeschluss vom 29. April 2008, auf den angesichts des vergleichsweise geringen Zeitablaufs verwiesen wird (vgl. VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -), im Einzelnen dargelegten Maßstabes und der dortigen Ausführungen, die der verfassungsrechtlichen Überprüfung standgehalten haben (vgl. BVerfG, Beschluss vom 11. Juni 2008 - 2 BvR 1062/08 -) und aufgrund des insoweit ergänzenden, in der Sache aber unwesentlichen Antragsvorbringens nicht abzuändern sind (vgl. auch VerfGH , Beschluss vom 23. Dezember 1992 - 38/92 -), gibt auch der weitere Fortgang des Verfahrens keinen Anlass zu einer Änderung der Haftverhältnisse.

    Die weitere Terminierung - vorgesehen sind der 10., 22. und 30. Oktober 2008 - genügt dem Beschleunigungsgrundsatz angesichts des Verfahrensstandes und dem noch teilweise offenen Beweisprogramm angesichts nur angekündigter Beweisanträge der Verteidigung und lässt keine absehbare Verfahrensverzögerung erkennen (vgl. BVerfG, Beschluss vom 5. Dezember 2005 - 2 BvR 1964/05 - VerfGH , Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 -).

  • VerfGH Berlin, 05.05.2013 - VerfGH 171/11

    Unbegründete Verfassungsbeschwerde gegen Streitwertfestsetzung für …

    Der Verfassungsgerichtshof kann insoweit nur eingreifen, wenn spezifisches Verfassungsrecht verletzt ist, was etwa dann der Fall ist, wenn das Fachgericht infolge einer grundsätzlich unrichtigen Anschauung von Bedeutung und Tragweite eines Grundrechts einfachrechtlichen Begriffen einen verfassungswidrigen Sinn beilegt, wenn die Würdigung im Einzelfall schlechthin unverständlich und damit willkürlich im Sinne von Art. 10 Abs. 1 VvB ist oder wenn sie im Ergebnis zu einer unverhältnismäßigen Beschränkung der Grundrechtsausübung führt (vgl. Beschluss vom 25. April 2008 - VerfGH 164/07, 164 A/07 - Rn. 45; vgl. zum Bundesrecht: BVerfGE 18, 85 ; 85, 248 ).
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