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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,1011
VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09 (https://dejure.org/2009,1011)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26.05.2009 - VerfGH 3/09 (https://dejure.org/2009,1011)
VerfGH Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09 (https://dejure.org/2009,1011)
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Volltextveröffentlichungen (8)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Kommunalwahlen vor den Bundestagswahlen

  • jurawelt.com (Pressemitteilung)

    Kommunalwahlen 2009 in NRW dürfen am 30. August 2009 stattfinden

  • 123recht.net (Pressemeldung, 26.5.2009)

    NRW-Kommunalwahl am 30. August ohne Stichwahlen // NRW-Verfassungsgerichtshof weist SPD und Grüne ab

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Bestimmung des Kommunalwahltermins durch den Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen als staatsorganisatorischer Akt mit Verfassungsfunktion; Vorliegen rechtserheblicher Maßnahmen i.S.v. § 44 Abs. 1 Verfassungsgerichtshofgesetz (VerfGHG); Geltung der demokratischen ...

Sonstiges

  • nrw.de (Schriftsatz aus dem Verfahren)

    Antragsschrift

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ 2009, 1101
  • DVBl 2009, 928
  • DÖV 2009, 634
 
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Wird zitiert von ... (27)Zitiert selbst (24)

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 18.02.2009 - VerfGH 24/08

    Kommunalwahlen 2009 dürfen nicht am Tag der Europawahl stattfinden

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Mit Urteil vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ? entschied der Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen, dass die Inkrafttretensbestimmung in Art. 12 Satz 1 KWahlZG mit demokratischen Grundsätzen im Sinne von Art. 1 Abs. 1 der Landesverfassung (LV NRW) i. V. m. Art. 28 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz (GG) insoweit unvereinbar und nichtig sei, als hierdurch Art. 1 Nr. 3 KWahlZG schon für die Neuwahlen zur am 21.10.2009 beginnenden Kommunalwahlperiode in Kraft gesetzt worden sei.

    Kommunalwahlen müssen gemäß Art. 78 Abs. 1 LV NRW und Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG denselben demokratischen Grundsätzen genügen, wie sie für Wahlen zum Bundestag und zu den Landesparlamenten gelten (VerfGH NRW, Urteil vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ?, DVBl. 2009, 516, 517; BVerfGE 83, 37, 53 und 55).

    Diesen Anforderungen genügt die Bestimmung des Wahltermins für die allgemeinen Kommunalwahlen auf den 30.8.2009, die der Antragsgegner vorgenommen hat, nachdem der Verfassungsgerichtshof NRW mit seinem Urteil vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ? das Inkraftsetzen von Art. 1 Nr. 3 KWahlZG schon für die Neuwahlen zur am 21.10.2009 beginnenden Kommunalwahlperiode für verfassungswidrig erklärt hatte.

    e) Willkür liegt auch nicht unter dem von den Antragstellern geltend gemachten Gesichtspunkt eines Abwägungsdefizits im Hinblick darauf vor, dass der Antragsgegner seine Entscheidung für einen Wahltermin am 30.8.2009 bereits ohne Kenntnis des vollständigen schriftlichen Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 18.2.2009 ? VerfGH 24/08 ? nur wenige Stunden nach der Urteilsverkündung in einer Pressemitteilung angekündigt hat.

  • BVerfG, 13.02.2008 - 2 BvK 1/07

    Sperrklausel Kommunalwahlen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Denn die Antragsteller nehmen an den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen teil (vgl. BVerfGE 120, 82, 99; BVerfGE 99, 69, 79) und machen geltend, der Wahltermin sei unter Verstoß gegen das Willkürverbot festgesetzt worden, um einer bestimmten politischen Partei Vorteile zu verschaffen.

    Das Recht der Parteien auf Chancengleichheit im politischen Wettbewerb aus Art. 21 Abs. 1 GG ist ebenso wie der Grundsatz der gleichen Wahl aus Art. 28 Abs. 1 Satz 2 GG wegen des Zusammenhangs mit dem egalitären demokratischen Prinzip im Sinne einer strengen und formalen Gleichheit zu verstehen (BVerfGE 120, 82, 102).

    Gegen die Grundsätze der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit der Parteien wird auch dann verstoßen, wenn ein Ziel verfolgt wird, das bei der Ausgestaltung des Wahlrechts nicht verfolgt werden darf, oder wenn eine Maßnahme nicht geeignet und erforderlich ist, um die mit der jeweiligen Wahl verfolgten Ziele zu erreichen (BVerfGE 120, 82, 107).

    Entscheidungen von Staatsorganen im Zusammenhang mit Wahlen dürfen kein Ziel verfolgen, das bei der Ausgestaltung des Wahlrechts nicht verfolgt werden darf (vgl. BVerfGE 120, 82, 107).

  • BVerfG, 25.08.2005 - 2 BvE 4/05

    Bundestagsauflösung III

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Gleichwohl ist die Bestimmung des Kommunalwahltermins durch den Innenminister als Teil des Verfassungsorgans Landesregierung ? vergleichbar der Terminfestlegung im Bereich von Parlamentswahlen ? ein staatsorganisatorischer Akt mit Verfassungsfunktion (vgl. für Parlamentswahlen BayVerfGH N. F. 27, 119, 125 f. sowie BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31).

    Da die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner ausschließlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.4.1994 ? 2 BvR 2686/93 u. a. -, NVwZ 1994, 893, 894; BVerfGE 28, 214, 219), trägt die Eröffnung dieses besonderen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes unter ausschließlicher Beteiligung von Verfassungsorganen hinreichend dem Erfordernis Rechnung, dass die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (offen gelassen bei BVerfGE 83, 156 f., BVerfGE 74, 96, 100 f.; siehe auch BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31 f.;… a. A. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 49 Rn. 4 u 5 m. w. N.).

  • BVerfG, 16.02.1983 - 2 BvE 1/83

    Bundestagsauflösung

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Gleichwohl ist die Bestimmung des Kommunalwahltermins durch den Innenminister als Teil des Verfassungsorgans Landesregierung ? vergleichbar der Terminfestlegung im Bereich von Parlamentswahlen ? ein staatsorganisatorischer Akt mit Verfassungsfunktion (vgl. für Parlamentswahlen BayVerfGH N. F. 27, 119, 125 f. sowie BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31).

    Da die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner ausschließlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist (vgl. BVerfG, 3. Kammer des Zweiten Senats, Beschluss vom 14.4.1994 ? 2 BvR 2686/93 u. a. -, NVwZ 1994, 893, 894; BVerfGE 28, 214, 219), trägt die Eröffnung dieses besonderen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes unter ausschließlicher Beteiligung von Verfassungsorganen hinreichend dem Erfordernis Rechnung, dass die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (offen gelassen bei BVerfGE 83, 156 f., BVerfGE 74, 96, 100 f.; siehe auch BVerfGE 114, 121, 146; BVerfGE 62, 1, 31 f.;… a. A. Schreiber, Handbuch des Wahlrechts zum Deutschen Bundestag, 7. Aufl. 2002, § 49 Rn. 4 u 5 m. w. N.).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 16.12.2008 - VerfGH 12/08

    "Sperrklausel" im Kommunalwahlgesetz NRW verfassungswidrig

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Die Antragsteller können als Landesverbände politischer Parteien Beteiligte eines Organstreitverfahrens nach Art. 75 Nr. 2 LV NRW, § 12 Nr. 5, § 43 VerfGHG sein (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 16.12.2008 ? VerfGH 12/08 ?, NWVBl. 2009, 98; OVGE 49, 290, jeweils m.w.N.).

    Ihr verfassungsrechtlicher Status findet seine Grundlage in Art. 21 Abs. 1 GG, dessen Grundsätze als Landesverfassungsrecht unmittelbar auch in den Ländern gelten (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 16.12.2008 ? VerfGH 12/08 ?, NWVBl. 2009, 98; OVGE 47, 304, 305 m. w. N.).

  • BVerfG, 29.09.1998 - 2 BvL 64/93

    Kommunale Wählervereinigungen

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Denn die Antragsteller nehmen an den Kommunalwahlen in Nordrhein-Westfalen teil (vgl. BVerfGE 120, 82, 99; BVerfGE 99, 69, 79) und machen geltend, der Wahltermin sei unter Verstoß gegen das Willkürverbot festgesetzt worden, um einer bestimmten politischen Partei Vorteile zu verschaffen.

    Der Staat darf aber die vorgefundene Wettbewerbslage nicht in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise verändern (vgl. BVerfGE 99, 69, 78 f.; BVerfGE 85, 264, 297) oder gar verfälschen (vgl. BVerfGE 111, 382, 398).

  • BVerfG, 02.03.1977 - 2 BvE 1/76

    Öffentlichkeitsarbeit

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Denn Wahlen sind als Grundakte demokratischer Legitimation in höchstem Maße der Integrität bedürftig, und alle Entscheidungen zu ihrer Vorbereitung müssen gewährleisten, dass eine von unzulässigem Druck und sachfremden Einflüssen freie Stimmabgabe gewährleistet ist (vgl. BVerfGE 44, 125, 139 f.).
  • BVerfG, 05.10.1993 - 1 BvL 34/81

    Konkursausnahme

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Was hierbei sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkret betroffenen Sachverhalts (vgl. BVerfGE 89, 132, 141 f.; siehe auch BVerfGE 57, 1, 8).
  • BVerfG, 25.03.1981 - 2 BvE 1/79

    NPD

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Was hierbei sachlich vertretbar oder sachfremd ist, lässt sich nicht abstrakt und allgemein feststellen, sondern nur in Bezug auf die Eigenart des konkret betroffenen Sachverhalts (vgl. BVerfGE 89, 132, 141 f.; siehe auch BVerfGE 57, 1, 8).
  • VGH Baden-Württemberg, 18.07.1994 - 1 S 1885/94

    Bestimmung des Nachwahltermins für Gemeinderatswahlen - Zusammenlegung mit …

    Auszug aus VerfGH Nordrhein-Westfalen, 26.05.2009 - VerfGH 3/09
    Insbesondere könnten die Gewichte zu Ungunsten der freien Wählervereinigungen verschoben werden, weil nur den politischen Parteien während des Bundestagswahlkampfs in den Medien Sendezeiten eingeräumt würden (vgl. VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 18.7.1994 '1 S 1885/94', NVwZ 1994, 1231, 1232 einerseits und Nds. OVG, OVGE 35, 420, 424, sowie RhPfVerfGH, Entscheidung vom 29.11.1983 '6 u. 7/83', NVwZ 1984, 574, 575 f. andererseits).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 04.12.1979 - 2 A 103/78
  • BVerfG, 31.10.1990 - 2 BvF 2/89

    Ausländerwahlrecht I

  • BVerfG, 09.04.1992 - 2 BvE 2/89

    Parteienfinanzierung II

  • BVerfG, 04.07.2007 - 2 BvE 1/06

    Abgeordnetengesetz

  • BVerfG, 14.07.1986 - 2 BvE 5/83

    Politische Stiftungen

  • BVerfG, 20.10.1993 - 2 BvC 2/91

    Kandidatenaufstellung

  • BVerfG, 20.07.1954 - 1 PBvU 1/54

    Klagebefugnis politischer Parteien

  • BVerfG, 26.10.2004 - 2 BvE 1/02

    Drei-Länder-Quorum

  • BVerfG, 15.12.1986 - 2 BvE 1/86

    Nichtzulassung einer "Partei" zur Bundestagswahl

  • BVerfG, 06.12.2001 - 2 BvE 3/94

    Ehrenamtliche Parteileistungen

  • BVerfG, 14.04.1994 - 2 BvR 2686/93

    Verfassungsbeschwerden richten sich gegen die gemeinsame Durchführung von Europa- …

  • BVerfG, 29.11.1990 - 2 BvE 13/90

    Anfechtung einer Entscheidung des Bundeswahlausschusses wegen Nichtzulassung …

  • BVerfG, 20.10.1960 - 2 BvQ 6/60

    Keine einstweilige Anordnung gegen die Stadtratswahl in Worms 1960

  • BVerfG, 28.04.1970 - 2 BvR 313/68

    Rechtsweg bei Anfechtung einer Landtagswahl

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 30.06.2020 - VerfGH 76/20

    Erfolgloser Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen die …

    Rn. 47 aa) Der Antragsteller kann als Landesverband einer politischen Partei Beteiligter eines Organstreitverfahrens nach Art. 75 Nr. 2 LV, § 12 Nr. 5, § 43 VerfGHG sein (vgl. VerfGH NRW…, Beschluss vom 7. Oktober 2003 - VerfGH 11/02, OVGE 49, 290 = juris, Rn. 26, Urteile vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 41, und vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 30, jeweils m. w. N.).

    Auf Antrag einer politischen Partei kann im Organstreitverfahren die Vereinbarkeit der zentralen Festlegung des Kommunalwahltermins mit solchem Verfassungsrecht geklärt werden, das der Sicherung eines freien und offenen Prozesses der Meinungs- und Willensbildung des Volkes einschließlich der Integrität des Wahlakts zu dienen bestimmt ist (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 33).

    Da die Rechtsverfolgung subjektiver Rechte Einzelner grundsätzlich wahlrechtlichen Rechtsbehelfen vorbehalten ist, trägt die Eröffnung dieses besonderen verfassungsgerichtlichen Rechtsschutzes unter ausschließlicher Beteiligung von Verfassungsorganen hinreichend dem Erfordernis Rechnung, dass die Rechtskontrolle der auf das Wahlverfahren bezogenen Entscheidungen während des Wahlablaufs begrenzt wird und im Übrigen einem nach der Wahl durchzuführenden Prüfungsverfahren vorbehalten bleiben muss (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 34 m. zahlr.

    Ihm stand bei seiner Entscheidung ein Spielraum zu, der verfassungsrechtlich lediglich durch das Willkürverbot, das Recht auf Chancengleichheit der politischen Parteien und die Grundsätze des demokratischen Rechtsstaats beschränkt war (vgl.VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 37 m. w. N.).

    Der Staat darf die vorgefundene Wettbewerbslage aber nicht in einer ernsthaft ins Gewicht fallenden Weise verändern oder gar verfälschen (vgl. BVerfG, Beschlüsse vom 6. Dezember 2001 - 2 BvE 3/94, BVerfGE 104, 287 = juris, Rn. 64…, vom 17. Juni 2004 - 2 BvR 383/03, BVerfGE 111, 54 = juris, Rn. 232, …und vom 19. September 2017 - 2 BvC 46/14, BVerfGE 146, 327 = juris, Rn. 53; VerfGH NRW, Urteile vom 26. Mai 2009 - VerfGH 2/09, OVGE 52, 280 = juris, Rn. 82, VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 38, …und vom 20. Dezember 2019 - VerfGH 35/19, KommunalPraxis Wahlen 2020, 33 = juris, Rn. 153), etwa durch eine Verschärfung bestehender faktischer Ungleichheiten, und zwar auch dann nicht, wenn dies nur mittelbar, durch die praktischen, ungleichen Auswirkungen einer Regelung geschieht (vgl. BVerfG, Urteile vom 24. Juni 1958- 2 BvF 1/57, BVerfGE 8, 51 = juris, Rn. 69, …und vom 24. Juli 1979 - 2 BvF 1/78, BVerfGE 52, 63 = juris, Rn. 90).

    Rn. 59 Grundsätzlich gilt, dass die Festlegung eines Wahltermins keine Veränderung der vorgefundenen Wettbewerbslage begründet, weil von einem solchen Termin alle politischen Gruppierungen und Wahlbewerber gleichermaßen betroffen sind (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 40 m. w. N.).

    Wahlen sind als Grundakte demokratischer Legitimation in höchstem Maße der Integrität bedürftig, und alle Entscheidungen zu ihrer Vorbereitung müssen eine von unzulässigem Druck und sachfremden Einflüssen freie Stimmabgabe gewährleisten (vgl. VerfGH NRW, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 41).

    Das ergibt sich aus dem Willkürverbot und gilt nicht nur für Differenzierungen, die nach den Grundsätzen der Wahlgleichheit und der Chancengleichheit rechtfertigungsbedürftig sind (vgl. VerfGH, Urteil vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 41).

  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 9/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …

    37 Die Antragstellerin kann als Landesverband einer politischen Partei Beteiligte eines Organstreitverfahrens sein (…vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08 -, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 41, und vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09 -, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 30, jeweils m. w. N.).
  • VerfGH Nordrhein-Westfalen, 21.11.2017 - VerfGH 21/16

    2,5 %-Sperrklausel für die Wahlen der Gemeinderäte und Kreistage …

    35 Die Antragstellerin kann als politische Partei Beteiligte eines Organstreitverfahrens sein (…vgl. VerfGH NRW, Urteile vom 16. Dezember 2008 - VerfGH 12/08 -, OVGE 51, 289 = juris, Rn. 41, und vom 26. Mai 2009 - VerfGH 3/09 -, OVGE 52, 297 = juris, Rn. 30, jeweils m. w. N.).
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Rechtsprechung
   VerfGH Nordrhein-Westfalen, 24.03.2009 - VerfGH 3/09   

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Kurzfassungen/Presse

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Dr. Jürgen Brand erklärt sich selbst für befangen

In Nachschlagewerken

  • Wikipedia (Wikipedia-Eintrag mit Bezug zur Entscheidung)

    Jürgen Brand

Verfahrensgang

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Rechtsprechung
   VerfGH Berlin, 20.04.2009 - VerfGH 3/09   

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VerfGH Berlin, 20.04.2009 - VerfGH 3/09 (https://dejure.org/2009,118919)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20.04.2009 - VerfGH 3/09 (https://dejure.org/2009,118919)
VerfGH Berlin, Entscheidung vom 20. April 2009 - VerfGH 3/09 (https://dejure.org/2009,118919)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

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